
Boeing veräußert drei Tochtergesellschaften an Archer Aviation
Der US-amerikanische Luft- und Raumfahrtkonzern Boeing strukturiert seine Aktivitäten im Bereich der elektrischen Senkrechtstarter und der digitalen Luftfahrtinfrastruktur um. Wie aus aktuellen Pflichtmitteilungen an die US-Börsenaufsicht hervorgeht, veräußert das Unternehmen seine drei auf autonome Flugsysteme und Luftraumsteuerung spezialisierten Tochtergesellschaften Wisk Aero, SkyGrid und Insitu an den Entwickler Archer Aviation. Im Gegenzug erhält Boeing eine strategische Minderheitsbeteiligung an Archer Aviation in Höhe von 19,75 Prozent der Class-A-Stammaktien. Die Vereinbarung beinhaltet zudem Optionen zum Erwerb weiterer Aktienanteile innerhalb der kommenden vier Jahre. Ziel der Transaktion ist der Aufbau einer gemeinsamen technologischen Plattform für künstliche Intelligenz und autonome Steuerungssysteme in den Bereichen Luftfahrt und Verteidigung. Der Schritt markiert eine Konsolidierung im Markt für urbane Luftmobilität, in dem etablierte Luftfahrtkonzerne zunehmend Kooperationen mit spezialisierten Entwicklerfirmen eingehen. Details der Transaktionsstruktur und Beteiligungsverhältnisse Die Vereinbarung zwischen Boeing und Archer Aviation sieht die vollständige Übertragung der Geschäftsanteile von drei bisherigen Boeing-Töchtern vor. Dazu gehört Wisk Aero, ein Entwickler von autonomen, elektrisch angetriebenen Flugtaxis, den Boeing zuvor vollständig übernommen hatte. Ebenfalls übertragen wird SkyGrid, ein Gemeinschaftsunternehmen zur Entwicklung von Softwarelösungen für das unbemannte Luftraummanagement und die Integration autonomer Fluggeräte in den kontrollierten Luftraum. Als dritter Baustein geht Insitu an Archer über, ein etablierter Hersteller von unbemannten Aufklärungssystemen und Drohnen für militärische sowie kommerzielle Anwendungen. Durch die Begebung neuer Aktien überlässt Archer Aviation dem Luftfahrtkonzern einen Anteil von knapp einem Fünftel an seinem Stammkapital. Die vertraglich verankerten Aktienoptionen räumen Boeing das Recht ein, diesen Anteil über einen Zeitraum von vier Jahren aufzustocken, falls definierte Entwicklungsmeilensteine erreicht werden oder zusätzlicher








