
Airbus bereitet Entscheidung über Ausbau der A350-Montagekapazitäten vor
Der europäische Luftfahrtkonzern Airbus befindet sich im Entscheidungsprozess über eine schrittweise Aufstockung seiner Fertigungskapazitäten für das Langstreckenmodell A350. Wie der Leiter der Zivilflugzeugsparte, Lars Wagner, am 14. Oktober 2026 bei einem Pressebriefing am Hauptsitz im französischen Toulouse mitteilte, erfordert die anhaltend hohe Nachfrage internationaler Fluggesellschaften eine Ausweitung der monatlichen Produktionsraten. Eine Erhöhung der Schlagzahl über die bestehenden baulichen Grenzen hinaus mache den Aufbau einer zusätzlichen Endmontagelinie sowie erweiterte Zulieferstrukturen unumgänglich. Die formalen Beschlüsse zur Bewilligung der erforderlichen Milliardeninvestitionen müssen vom Verwaltungsrat des Konzerns verabschiedet werden. Parallel prüft das Unternehmen das Marktpotenzial für verlängerte Rumpfvarianten der Modellreihen A350 und A220, während der laufende Betrieb weiterhin von Störungen in den globalen Zulieferketten und Engpässen bei Triebwerkslieferungen geprägt bleibt. Kapazitätsgrenzen der bestehenden Endmontage und Erweiterungspläne Die bestehende Endmontageinfrastruktur für die A350-Familie im Werk Toulouse ist technisch darauf ausgelegt, eine Ausbringung von maximal 12 bis 13 Flugzeugen pro Monat zu bewältigen. Im Rahmen der Finanzergebnisse vom Juli 2026 hatte der Hersteller sein Ziel bekräftigt, bis zum Jahr 2028 eine monatliche Auslieferungsrate von 12 Maschinen der Reihe A350 zu erreichen. Lars Wagner bezeichnete eine darüber hinausgehende Anhebung der Fertigungsfrequenz angesichts des gefüllten Auftragsbuchs als unvermeidlich. Um eine Zielmarke von mehr als 12 Einheiten pro Monat operativ umzusetzen, reicht die Optimierung bestehender Abläufe in den Werkshallen nicht mehr aus. Der Konzern müsste eine weitere Fertigungslinie errichten, was erhebliche Investitionen in Hallenkapazitäten, automatisierte Niet- und Montageroboter sowie Logistikinfrastruktur nach sich zieht. Vor einer offiziellen Freigabe durch den Verwaltungsrat stehen jedoch eingehende Wirtschaftlichkeitsprüfungen an, um eine Überkapazität bei








