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Zürich: Delta reaktiviert tägliche New-York-Flüge

Nach mehr als zwei Jahren Pause reaktiviert die Fluggesellschaft Delta am 15. Mai 2022 die Nonstop-Verbindung zwischen New York JFK und Zürich. Der Carrier wird vorerst täglich fliegen und bietet am Hub JFK zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterreise innerhalb der USA an. „Aufgrund der langjährigen Geschäfts- und Tourismusbeziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten verzeichnen wir eine starke Nachfrage, da viele unserer einheimischen Kunden die USA wieder besuchen. Die Schweiz ist auch ein beliebtes Urlaubsziel für US-Urlauber und unser Flug wird dazu beitragen, den Einreiseverkehr außerhalb der Skisaison anzukurbeln“, so Nicolas Ferri, Deltas Vice President für Europa, den Nahen Osten, Afrika und Indien. „Unsere Kunden können an Bord eine Vielzahl von neuen Produkt- und Serviceverbesserungen genießen, darunter eine Reihe von nachhaltigen Angeboten.“ Vor der Pandemie besuchten im Jahr 2019 jährlich 1,1 Millionen US-Bürger die Schweiz, während 474.550 Schweizer in die Vereinigten Staaten reisten. Daten der Schweizerischen Eidgenossenschaft zeigen auch, dass die USA nach Deutschland der zweitgrößte Exportmarkt für die Schweiz sind – die Exporte nach Nordamerika haben sich zwischen 2010 und 2020 sogar verdoppelt. Zu den wichtigsten Branchen gehören Chemie, Präzisionsinstrumente, Maschinen und Elektronik. Deltas Flüge zwischen Zürich und New York-JFK: Flugnummer Abflug Ankunft Delta 53 Zürich um 13:40 New York-JFK um 16:45 Delta 52 New York-JFK um 20:20 Zürich um 10:30 (nächster Tag)

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Masken-Sonderweg: Gewerkschaft UFO befürchtet Diskussionen an Bord

Die Europäische Union empfiehlt ab Montag das Tragen von Masken an Bord von Verkehrsflugzeugen nicht mehr. Deutschland und Österreich wollen aber – zumindest vorläufig – nichts ändern. Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo befürchtet, dass es an Bord zunehmend zu lautstarken Diskussionen kommen könnte. „Es wurde in den vergangenen Tagen darüber debattiert, wie hier nationales und europäisches Recht in Einklang gebracht werden kann, um besonders internationale Fluggäste nicht in einen Konflikt zu ziehen. Allerdings fehlt uns bei der Diskussion eindeutig der Blick auf die Kabinenbeschäftigten, über deren Arbeitssicherheit bzw. Gesundheitsschutz wir vor allem auch reden müssen. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in der Verantwortung die Sicherheit für sein Flugpersonal zu gewährleisten, darunter fällt auch die Bereitstellung von medizinischen Masken sowie Desinfektionsmaterialien, welche die Arbeitnehmer uneingeschränkt nutzen können“, so UFO-Vorsitzender Daniel Kassa Mbuambi. Das Spannungsfeld ergibt sich vor allem für internationale Fluggäste, die auf Flügen aus und nach Deutschland in Konflikte mit den Crews geraten, die die einzuhaltende Maskenpflicht durchsetzen müssen. „Dadurch entstehen auch immer wieder psychisch belastende Eskalationssituationen für das Kabinenpersonal. Man darf dabei nicht vergessen, dass die Flugbegleiter, wenn der Gast ausgestiegen ist, weitere Flüge absolvieren müssen. Dem Schutzbedürfnis der Crews, die Service für häufig wechselnde Kundschaft auf engstem Raum leisten, muss Rechnung getragen werden“, ergänzt Kassa Mbuambi. Die Empfehlung der Europäischen Luftsicherheitsagentur EASA und der EU-Gesundheitsbehörde ECDC besagt, dass ab dem 16. Mai 2022 auf die Maskenpflicht in Flugzeugen und an den Flughäfen verzichtet werden kann. Zur Umsetzung dieser Empfehlung müssen nun die einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen. In Deutschland

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721 Meter: Längste Hängebrücke der Welt in Tschechien eröffnet

Im tschechischen Dolni Morava wurde am 13. Mai 2022 die längste Hängebrücke der Welt eröffnet. Diese ist 721 Meter lang und trägt den Namen „Sky Bridge 721“. Es handelt sich um eine Fußgängerbrücke. Derzeit darf diese nur in eine Richtung verwendet werden und ist kostenpflichtig. Aus Sicherheitsgründen darf die Sky Bridge 721 nur bei Windgeschwindigkeiten bis maximal 72 Km/h genutzt werden. Sie verbindet die Gebirgskämme von Slamnik und Chlum miteinander. Die Höhe beträgt durchschnittlich 95 Meter. Um zur Sky Bridge zu gelangen muss man mit einem Sessellift auf die Höhe von 1.110 Meter fahren. Man verlässt die Brücke auf einer Höhe von 1.116 Metern. Wie bereits erwähnt: Derzeit ist das Betreten nur Oneway zulässig, so dass man sich für eine etwaige Rückreise einen anderen Weg suchen muss. Das Bauwerk wurde aus privaten Mitteln errichtet und ist Bestandteil des Mountain Resort Dolní Morava. Dieses befindet sich im Pardubický Kraj nahe der Grenze zu Polen. In der Nähe der Sky Bridge befindet sich seit dem Jahr 2015 ein 55 Meter hoher Skywalk.

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Nach nur wenigen Flügen: Insolvenzverfahren über Tel Aviv Air eröffnet

Über die virtuelle Fluggesellschaft Tel Aviv Air GmbH wurde seitens des Amtsgerichts Hamburg unter dem Aktenzeichen 67h IN 96/22 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Laut Zwangsbekanntmachung des Gerichts wurde das Verfahren am 12. Mai 2022 um 12 Uhr 13 eröffnet. Bereits im Vorfeld gab es Anzeichen dafür, dass es bei Tel Aviv Air unrund läuft. Der Zahlungsdienstleister hatte dem Unternehmen die Zusammenarbeit aufgekündigt. Daher konnte man Tickets nur gegen Überweisung verkaufen. Auf der Homepage des Unternehmens findet sich kein Hinweis darauf, dass man insolvent ist. Lediglich ist die Rede davon, dass man bis zum 21. Mai 2022 aus „technischen Gründen“ keine Flüge durchführen könne. Tel Aviv Air war keine Fluggesellschaft, sondern man hatte kein AOC und keine Betriebsgenehmigung. Man charterte Flugzeuge bei Enter Air und Tus Airways und vermarktete die Sitzplätze auf eigene Rechnung. Das Geschäft scheint nicht gut gelaufen zu sein, denn der Insolvenzantrag musste schon nach wenigen Flügen eingebracht werden. Das Amtsgericht Hamburg bestimmte den Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Weiters ordnete das Gericht an: „Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen

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Dubai: Accor hat Hotelschiff Queen Elizabeth 2 gekauft

Das ehemalige Cunard-Flaggschiff Queen Elizabeth 2 wird seit einigen Jahren in Dubai als Hotel genutzt. Der französische Accor-Konzern hat dieses nun gekauft und will es renovieren und auf den neuesten Stand der Technik bringen. Dass die „QE 2“ jemals wieder in See stechen wird, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Accor will es auch weiterhin als Hotel nutzen. Künftig soll das einstige Kreuzfahrtschiff als „M Gallery Hotel“ auftreten und über 2.447 Betten verfügen. Weiters will man neu Restaurants, einen Wellness- und Fitnessbereich samt Schwimmbad sowie zahlreiche Konferenzräume anbieten. Die Queen Elizabeth 2 wurde ursprünglich als Transatlantik-Linienschiff gebaut. Cunard stellte es am 2. Mai 1969 in Dienst. Die offizielle Ausflottung fand am 27. November 2008 statt. Nach fast zehn Jahren hin und her eröffnete die „QE 2“ im Jahr 2008 offiziell als Hotel.

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Air1: Iran will Billigflieger an den Start bringen

Unter dem Markennamen Air1 wird derzeit im Iran eine Billigfluggesellschaft aufgebaut. Es handelt sich um das erste Unternehmen mit Sitz in diesem Staat, das explizit als Lowcoster an den Start gehen will. Noch ist nicht sonderlich viel über die Neugründung bekannt. Man will jedoch auf GDS-Gebühren und Agenturprovisionen verzichten und für Extras wie Sitzplatzreservierungen, Speisen und Getränke an Bord sowie die Beförderung von Aufgabegepäck zur Kasse bitten. Das übliche LCC-Geschäftsmodell eben. An werksneue Flugzeuge wird Air1 aufgrund der Sanktionen gegen den Iran nur sehr schwer bis womöglich gar nicht kommen. Daher muss man sich auf dem Gebrauchtmarkt bedienen. Über mehr oder weniger bekannte Umwege sind schon immer Maschinen in das abgeschottete Land gelangt. Zwar hat man sich bislang noch nicht zum geplanten Flugzeugtyp geäußert, jedoch bildet man auf der Website an verschiedenen Stellen Boeing 737-400 ab. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass man plant mit diesen Mittelstreckenjets zu fliegen. Der Firmensitz befindet sich in der Hauptstadt des Irans, Teheran. Zu den geplanten Routen äußerte sich Air1 bislang nicht. Lediglich heißt es, dass man Point-to-Point-Services anbieten wird. Den notwendigen Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung habe man bislang gestellt. Über den aktuellen Status der Bearbeitung ist allerdings nichts zu erfahren.

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Rom: Ita Airways hat ersten Airbus A350 übernommen

Die Fluggesellschaft Ita Airways hat den ersten von Alafco geleasten Airbus A350 formell übernommen. Das Langstreckenflugzeug landete am Mittwochabend erstmals auf der Homebase Rom-Fiumicino. Ita Airways wird diesen Airbus A350-900 voraussichtlich Anfang Juni 2022 in den Liniendienst stellen. Derzeit ist geplant, dass die Maschine unter anderem in Richtung Los Angeles, Buenos Aires und Sao Paulo eingesetzt wird. Der A350 von ITA Airways verfügt über eine Zweiklassenkabine mit 334 Sitzen (33 Full-Flat-Sitze in der Business Class, 301 Economy-Sitze). Im Dezember 2021 bestätigte die italienische Fluggesellschaft einen Auftrag über 28 Airbus-Flugzeuge, darunter 18 Single-Aisle-Jets (sieben A220, 11 A320neo) und 10 A330neo, die neueste Version des überaus beliebten A330-Großraumjets. Außerdem hat ITA Airways bereits mehr als 50 weitere Airbus-Flugzeuge der neuen Generation geleast, darunter sechs A350 zur Modernisierung ihrer Flotte.

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Flynas: Sale-and-Leaseback über 14 Airbus A320neo

Die Fluggesellschaft Flynas hat mit drei Leasinggebern Sale-and-Leaseback-Deals über insgesamt 14 Airbus A320neo angeschlossen. Es handelt sich um Flugzeuge mit einem Listenwert von 1,4 Milliarden U.S.-Dollar, die Bestandteil einer Großbestellung sind. Flynas will in den nächsten Jahren stark expandieren. Derzeit besteht die Flotte aus 39 Maschinen, jedoch hat man bei Airbus bereits 89 weitere Maschinen bestellt. Im März 2022 wurde bekannt, dass man bis zu 250 zusätzliche Flugzeuge ordern wird. Man hat das Ziel die größte Billigfluggesellschaft n der Region zu werden. Die Sale-and-Leaseback-Geschäfte wurden mit den Lessoren CBD Aviation, CMB Financial Leasing, und Avolon Holdings abgeschlossen. Umfasst sind insgesamt 14 Airbus A320neo, die bis zum Ende des kommenden Jahres ausgeliefert werden sollen. Flynas greift zum ersten Mal bei Flugzeugen, die noch gar nicht übernommen wurden, auf dieses Finanzierungsinstrument zurück.

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Abra Group: Avianca und Gol rücken zusammen

Unter dem Namen Abra Group wollen die Fluggesellschaften Avianca und Gol eine gemeinsame Holding schaffen. Die Carrier sollen aber weiterhin unter den eigenen Marken auf dem Markt aktiv bleiben. Die Mehrheitsaktionäre von Gol und Avianca werden ihre Beteiligungen gegen Anteile an der neuen Holding, die ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben wird, einbringen. Die Führungsriege der Abra Group wird sich aus Roberto Kriete (Avianca), Oliveira Junior (Gol), Adrian Neuhauser (Avianca) und Richard Lark (Gol) bilden. Die Manager werden ihre bisherigen Positionen bei den Fluggesellschaften behalten. Derzeit geht man davon aus, dass die Transaktion im Laufe des zweiten Halbjahrs 2022 abgeschlossen wird. Die beiden Unternehmen haben mitgeteilt, dass man Zusagen von nicht näher genannten Investoren habe. Die sollen etwa 350 Millionen U.S.-Dollar in die Abra Group investieren.

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FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).

Nur noch wenige EU-Staaten pochen auf Masken an Bord

Mit Wirksamkeit zum 16. Mai 2022 lockert der Billigflieger Ryanair aufgrund der jüngsten EASA-Richtlinien die Maskenpflicht auf EU-Flügen weiter. Nur noch 15 Mitgliedsstaaten pochen weiterhin auf das Tragen von MNS an Bord, Österreich als weltweit einziger Staat gar auf FFP2-Masken. „Wir begrüßen die von der EASA und dem ECDC beschlossene Lockerung der Vorschriften, die am kommenden Montag, dem 16. Mai, in Kraft tritt. Ab diesem Datum sind Gesichtsmasken auf allen Ryanair-Flügen optional, mit Ausnahme der Flüge in/aus den 15 EU-Staaten, in denen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin vorgeschrieben sind. Wir gehen davon aus, dass diese Staaten ihre Vorschriften zum Tragen von Gesichtsmasken in den kommenden Tagen im Einklang mit diesen neuen Gesundheitsrichtlinien der EASA und des ECDC lockern werden. Reisende können sich auf der Website von Re-Open EU über die neuesten EU-Maskenvorschriften informieren“. Passagiere, die in die nachstehenden Staaten fliegen bzw. von dort aus abfliegen, haben vorerst nichts von den Lockerungen. Das österreichische Gesundheitsministerium konnte zuletzt nicht beantworten, ob man die EU-Empfehlungen übernehmen wird oder nicht. Österreich Lettland Zypern Litauen Tschechien Luxemburg Estland Malta Frankreich Niederlande Deutschland Portugal Griechenland Spanien Italien

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