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Im Europa-Vergleich: Österreichs Luftfahrt als großer Verlierer

Die österreichische Luftfahrt zählt im europäischen Vergleich zu dem größten Verlieren der Corona-Pandemie. Eine aktuelle Auswertung von Eurocontrol ergab, dass im Jahr 2021 um 52 Prozent weniger Flüge durchgeführt wurden als in 2019. Schlechter als in der Alpenrepublik lief es im Vorjahr nur in Irland, Finnland und im Vereinigten Königreich, wo Rückgänge von jeweils rund 62 Prozent verzeichnet wurden. Europaweit gesehen ist es im Jahr 2021 nur unwesentlich besser gelaufen als im Coronajahr I (2020). Eurocontrol weist europaweit für das Vorjahr rund 6,2 Millionen Starts und Landungen aus. Damit lag man um 4,9 Millionen Flugbewegungen über dem Wert von 2019 und nur unwesentlich über der Leistung von 2020. Eurocontrol schätzt, dass sich die Verluste der Fluggesellschaften von 22,2 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf rund 18,5 Milliarden Euro im Vorjahr reduziert haben dürften. Ein interessantes Bild zeigt sich beim Blick auf die Fluggesellschaften, die im Jahr 2021 am häufigsten unterwegs waren. Die Billigfluggesellschaft Ryanair führte im Vorjahr im Durchschnitt täglich 1.321 Flüge durch. Zwar liegt man um etwa 1.000 Legs unter dem Wert von 2019, jedoch ist man weiterhin hinsichtlich der Flugbewegungen die klare Nummer Eins gewesen. Platz Zwei ging laut der Eurocontrol-Auswertung an Turkish Airlines. Diese Fluggesellschaft war im Vorjahr im Schnitt 938 Mal pro Tag im europäischen Luftraum unterwegs. British Airways, Aeroflot und Norwegian sind mit besonders vielen Flugstreichungen aufgefallen. Bei Lufthansa wurde das Angebot um 59 Prozent reduziert, bei SAS um 61 Prozent und bei Easyjet gar um 64 Prozent.

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Viel Nachholbedarf: Sonst wird das nix mit der Klimawende dank der Bahn

Politik und so genannte Klimaschützer setzen große Hoffnungen in den Verkehrsträger Bahn, der laut deren Aussagen besonders umweltfreundlich sein soll. Doch gerade in Deutschland besteht akuter Nachholbedarf, denn vielerorts ist Barrierefreiheit ein Fremdwort und Toiletten können wahrliche Ekelzonen sein. So wird das einfach nichts mit der Klimawende. Bahnfahren war mal einfach: Vor der Abfahrt oder zur Not beim Schaffner gegen Aufpreis eine Fahrkarte kaufen und los kann es gehen. Die Preise waren immer gleich und mit Vorteilscard (ÖBB), Bahncard (DB) oder Halbtax (SBB) zahlte man die Hälfte. Aktionstickets gab’s schon immer, aber die Preise waren transparent und kalkulierbar. Das änderte sich schleichend, denn die Eisenbahngesellschaften haben in den letzten Jahren verstärkt auf das von Billigfliegern in die Luftfahrt gebrachte – und mittlerweile branchenübliche – flexible Pricing umgestellt. In erster Linie sind davon Fernstrecken betroffen, aber gelegentlich kann es auch im Regionalverkehr zu Überraschungen kommen, wenn eine ganze Flut von Tarifen für den gleichen Zug angeboten wird. Unterschiedliche Preise bei ÖBB und DB für die gleichen Züge Im grenzüberschreitenden Fernverkehr kann es einen verdammt großen Unterschied machen über welche Eisenbahngesellschaft man sein Ticket kauft und welchen Abfahrtsbahnhof man wählt. Beispielsweise bieten die ÖBB eine zuggebundene Bahnfahrt von Salzburg nach Stuttgart für rund 60 Euro an. Wählt man aber das kurz vor der Landeshauptstadt befindliche Elsbethen als Abfahrtsort, so sank in der Stichprobe der Preis auf 26,60 Euro. Noch günstiger ging es über die Homepage der DB: 23,90 Euro. Selbstverständlich für die tupfengleiche Bahnverbindung am gleichen Tag. Ein noch weniger nachvollziehbares Bild

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Qantas machen „eingerostete“ Piloten zu schaffen

Viele Piloten der australischen Qantas sind fast zwei Jahre lang nicht in der Luft gewesen. Nun berichtet die Zeitung “Sydney Morning Herald”; dass es in den letzten Wochen zu einer übermäßigen Häufung schwerer Fehler gekommen sein soll. Haben die Flugzeugführer etwa das Fliegen verlernt? Das wohl eher nicht, aber nach fast zwei Jahren Zwangspause am Boden könnte beim einen oder anderen die Routine, die man sonst im Schlaf beherrscht, zumindest ein wenig eingerostet sein. Das würde auch erklären warum viele Piloten bei Routineaufhaben wie dem Ausfüllen von Formularen mehr Zeit als vor der Pandemie benötigen.  Qantas warnt in einem internen Rundschreiben, dass höchst aufmerksam gearbeitet werden muss. Weiters heißt es unter anderem: “Einige Piloten haben ihr Erinnerungsvermögen verloren und in der Folge eine Verringerung ihrer kognitiven Fähigkeiten erfahren”. Als Beispiele wird unter anderem angeführt, dass vergessen wurde vor dem Start die Parkbremsen zu lösen, Flughöhe und Geschwindigkeit miteinander verwechelt worden oder aber Schalter im Cockpit in die falsche Position gebracht wurden. Die Qantas-Medienstelle bestreitet all die Vorfälle und das interne Rundschreiben gar nicht. Im Gegenteil: Man habe rasch erkannt, dass es nach einer so langen Zeit am Boden spezielle Trainingsprogramme brauche und das Comeback im Cockpit äußerst komplex ist. Diese sollen nun rasch kommen.

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Behinderter Mann wollte nach Pinkelunfall SAA-Flugzeug pfänden lassen

Im Dezember 2021 versuchte ein Mann, der ein Versäumnisurteil gegen South African Airways erwirken konnte, ein Flugzeug pfänden zu lassen. Es handelt sich um einen körperlich eingeschränkten Herrn aus Sambia, der sich mangels Benutzbarkeit der Toilette auf dem Sitz erleichtern musste. Frewillig hat der behinderte Passagier dies nicht getan und verklagte South African Airways in Sambia auf Schadenersatz, weil er sich sich erniedrigt gefühlt hatte. Der Ansicht seines Anwalts nach hätte der Carrier für eine Benutzbarkeit des stillen Örtchens sorgen müssen. Andernfalls wäre es nicht zu diesem für den Mann peinlichen Unfall gekommen. Der Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2019, jedoch reagierte South African Airways nicht, so dass der Fluggast vor Gericht zog. Da der Carrier nicht erschienen ist, hat der Richter ein so genanntes Versäumnisurteil zu Gunsten des Klägers erlassen. Eigentlich ist dieses vollstreckbar, so dass der Kläger versuchte eine SAA-Maschine auf dem Flughafen Lusaka pfänden zu lassen. Das ging aber gehörig daneben, denn laut lokalen Medienberichten soll es Schützenhilfe von Flughafen und einer lokalen AIrline aus Sambia gegeben haben, so dass der Gerichtsvollzieher die Pfändung nicht vollziehen konnte. Obendrein handelte es sich um ein Leasingflugzeug, so dass die Beschlagnahmung ohnehin aufgehoben werden hätte müssen. So konnte der Gerichtsvollzieher laut lokalen Berichten lediglich Computer, Büromöbel, zwei Drucker und einige andere Gegenstände im lokalen South-African-Büro pfänden. Diese reichen jedoch nicht aus, um die zugesprochene Summe einbringen zu können. Zwischenzeitlich soll der Carrier auch einen juristischen Versuch zur Bekämpfung des Säumnisurteils gestartet haben. Ob dieser von Erfolg gekrönt sein wird

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British Airways will London-Sydney reaktivieren

Nach fast zwei Jahren “Corona-Pause” will British Airways ab 27. März 2022 wieder auf der so genannten Känguruh-Route zwischen London Heathrow und Sydney (via Singapur) fliegen. In der ersten Woche soll die Route fünfmal bedient werden und anschließend täglich. Der Flugverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Australien hat eine lange Tradition und ist fest in den Händen der Oneworld-Partner Qantas und British Airways. Die Corona-Pandemie führte dazu, dass die Routen über einen langen Zeitraum hinweg pausieren mussten. British Airways will nun im Sommerflugplan 2022 täglich auf der Strecke London (Heathrow)-Singapur-Sydney fliegen. Für die Wintersaison 2022/23 plant man derzeit mit sechs Umläufen pro Woche. Über eine lange Zeit hinweg verfolgte die australische Regierung die so genannte Null-Covid-Strategie. Die Grenzen waren weitgehend abgeriegelt und auch eigene Staatsbürger konnten oftmals nicht einreisen. Bei nur wenigen Coronafällen wurden ganze Metropolregionen unter Lockdown gestellt. Gebracht hat es nichts, denn die Strategie ist gescheitert und mittlerweile verworfen worden.

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Einigung: Maximal drei tägliche Kreuzfahrtschiffe in Palma de Mallorca

Seit einigen Jahren will die Regionalregierung der Balearen weniger Kreuzfahrtschiffe im Hafen von Palma de Mallorca haben. Die riesigen Schiffe sind der lokalen Politik ein Dorn im Auge, denn sie verpesten die Umwelt und obendrein bringen die Fahrgäste nicht sonderlich viel Umsatz auf die Insel Mallorca. Es wurde lange mit dem Branchenverband CLIA, der unter anderem Costa Crociere, MSC, TUI Cruises, Royal Caribbean und Marella Cruises vertritt, verhandelt. Herausgekommen ist der Kompromiss, dass nur noch drei Schiffe pro Tag anlegen dürfen. Soweit die Einigung, aber es gibt einige durchaus komplizierte Sonderregelungen. Zum Beispiel gibt es im Jahr 2022 die Möglichkeit, dass an insgesamt 20 Tagen bis zu vier Schiffe pro Tag im Hafen von Palma de Mallorca anlegen dürfen. Erst ab dem Jahr 2023 soll dann die ausverhandelte Regel ausnahmslos gelten. Diese beinhaltet, dass nur eines von drei täglichen Schiffen eine Kapazität von mehr als 5.000 Passagieren haben darf. Insgesamt dürfen nicht mehr als 8.500 Fahrgäste pro Tag an Land gehen. Und jetzt wird es richtig kompliziert: Die genannten Zahlen sind Durchschnittswerte, die eingehalten werden sollten, jedoch keine Konsequenzen haben, sofern die wöchentliche Maximalzahl von 59.000 Kreuzfahrern nicht überschritten wird.  Die Balearen-Regierung sprach in der Präsentation davon, dass um 14,5 Prozent weniger Schiffe anlegen werden. Auch feiert man sich, dass man sich gegenüber den Reedereien durchgsetzt habe. Die Opposition sieht das anders und verweist unter anderem darauf, dass es sich um eine Art freiwillige Selbstverpflichtung handeln würde, denn regulatorisch in die Häfen eingreifen könne nur die Zentralregierung in Madrid.

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Hochrisiko-Keule: Deutschland setzt 39 Staaten auf Reisewarnung

Das deutsche Robert-Koch-Institut schlägt mit der so genannten “Hochrisiko-Keule” so richtig um sich, denn man stuft stolze 39 Staaten neu als so genannte “Hochrisikogebiete” ein. Unter den Staaten, die das deutsche Negativsiegel erhalten haben befinden sich unter anderem Australien, Estland, Island, Irland und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Kriterien, die dazu führen, dass das Robert-Koch-Institute Staate als so genannte Hochrisikogebiete einstuft, sind äußert intransparent und zum Teil wenig nachvollziehbar, da häufig auch Staaten mit niedrigerer Inzidenz als die Budesrepublik auf diese “schwarze Liste” gesetzt werden. Damit verbunden ist stets eine Reisewarnung, die vom Außenministerium ausgesprochen wird. Pauschalreise haben davon aber nicht mehr viel, denn immer mehr Reiseveranstalter weigern sich aufgrund der inflationären und oftmals nicht nachvollziehbaren Praxis kostenfrei stornieren zu lassen. Die Umstufung in die so genannte Hochrisikoliste hat für vollständig Geimpfte und Genesene keine praktische Auswirkungen. Unter Umständen muss lediglich die so genannte Reiseanmeldung ausgefüllt werden. Ungeimpfte müssen ein zehntägige Quarantäne antreten, aus der man sich am fünften Tag auf eigene Kosten freitesten kann. Die Umstufungen treten mit Sonntag in Kraft. Gleichzeitig wird die Ukraine von der Hochrisiko-Liste des RKI gestrichen. Folgende Staaten sind neu auf der deutschen “Hochrisikoliste”: Angola Argentinien Australien Die Bahamas Bahrain Belize Der Plurinationale Staat Bolivien Cabo Verde Die Demokratische Republik Kongo Côte d’Ivoire Estland Fidschi Frankreich – die französischen Übersee-Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, St. Martin und St. Barthélemy Gabun Ghana Grenada Guinea Island Israel Jamaika Katar Kenia Die Komoren Kuwait Luxemburg Mali Mauretanien Niederlande – die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande Aruba

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Bahamas lockern Einreisebestimmungen für Geimpfte

Die Bahamas haben mit Wirksamkeit zum 7. Januar 2022 die Einreisebestimmungen geändert. Vollständig Geimpfte müssen nun keinen negativen RT-PCR-Test mehr vorlegen.  Neu werden auch Antigen-Befunde akzeptiert. Selbiges gilt auch für Kinder bis maximal 11 Jahre, die derzeit für die Einreise noch keine Impfung benötigen. Zusätzlich müssen alle Reisenden – egal ob genesen, geimpft oder ungeimpft – vor Ort einen Antigen-Schnelltest absolvieren. Davon ausgenommen sind nur Personen, die sich weniger als 48 Stunden auf den Bahamas aufhalten werden. Jener Befund, der vorgelegt werden muss, darf maximal 72 Stunden alt sein. Der bislang am fünften Tag nach der Einreise vorgeschriebene Schnelltest entfällt künftig für Geimpfte und Kinder bis 11 Jahre. Personen, die nicht oder nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, müssen zwingend einen negativen PCR-Test vorlegen. Seitens der Bahamas werden die Testverfahren NAAT, RNA-PCR, RT-PCR und TMA akzeptiert. Die Befunde dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Je nach Herkunftsort kann eine Quarantäne anzutreten sein.

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18 Jahre nach dem Absturz: Ehemaliger Flash-Airlines-Chef in Frankreich angeklagt

Der Absturz von Flash Airlines Flug 7K 604 ereignete sich bereits im Jahr 2004. DIe Airline existiert schon längst nicht mehr, jedoch werden  nun in Frankreich der damalige Firmenchef Mohamed Nour sowie weitere ehemalige Manager angeklagt. Am 3. Jänner 2004 sollte Flash Airlines mit der SU-ZCF von Sharm el Sheikh über Kairo nach Paris fliegen. Rund drei Minuten nach dem Start stürzte die Boeing 737-300 aus bis heute ungeklärter Ursache ins Rote Meer. Alle Besatzungsmitglieder und die Crew kamen dabei ums Leben. Die meisten der 148 Personen waren französische Staatsbürger auf dem Rückweg aus dem Ägypten-Urlaub. Das Ermittlungsverfahren wurde ursprünglich eingestellt, jedoch ordnete ein Berufungsgericht die Wiederaufnahme an. Unter anderem habe die Staatsanwaltschaft verabsäumt ausführliche Erklärungen vom ehemaligen Geschäftsführer von Flash Airlines einzuholen. Im September 2019 wurde das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen. Laut Informationen der Agentur AFP wurde dem ehemaligen Flash-Airlines-Chef, Mohamed Nour, am 16. Dezember 2021 die Anklage postalisch zugestellt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, dass Besatzungsmitglieder ohne erforderliche Qualifikation und/oder Ausbildung an Bord gewesen sein sollen. Auch soll es Verstöße bei den Ruhezeiten gegeben haben. Auch wurden in der Europäischen Union bei Vorfeldkontrollen zahlreiche Sicherheitsmängel gefunden. Die genaue Unfallursache konnte jedoch nie aufgeklärt werden, so dass verschiedene Theorien kursieren.

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Förderabrechnungen frisiert: Air Europa muss 14 Millionen Euro zurückzahlen

Die spanische Fluggesellschaft Air Europa muss aufgrund einer Gerichtsentscheidung rund 14 Millionen Euro an Fördergeldern zurückbezahlen. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, dass auf geförderten Strecken den Regionalregierungen höhere Ticketpreise vorgegaukelt wurden, jedoch den Einwohnern ein geringerer Betrag verrechnet wurde. Unter anderem die Balearan, Ceuta und Melilla subventionieren die Festland-Reisen ihrer Einwohner. Auf den innerspanischen Flügen muss während der Buchung die Resident-Nummer angegeben werden und dann reduziert sich der Flugpreis. Die Differenz wird von den jeweiligen Regionalregierungen aufgezahlt. Und genau da liegt das Problem: Das spanische Höchstgericht stellte fest, dass Air Europa gegenüber den Residents einen weit niederigen Preis verrechnete als jener, der bei den Regionalregierungen für die Ausbezahlung der Differenz angegeben wurde. Dem Carrier wurde vorgeworfen, dass man in betrügerischer Absicht falsche Abrechnungen vorgelegt habe. Das Gericht teilte die Ansicht und ordnet die Rückzahlung von 14 Millionen Euro an. Je nach Region bekommen Bewohner von Inseln oder abgelegenen Gebieten wie Ceuta und Melilla einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf Flüge zum spanischen Festland. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Termine in der Hauptstadt wahrgenommen werden können und die Reisekosten leistbar bleiben. Im konrekten Fall, mit dem sich das spanische Höchstgericht zu befassen hatte, ging es den Zeitraum Jänner 2009 bis September 2010. Die Entscheidung hat sich länger hingezogen, da der Fall in Spanien durch sämtliche Instanzen gegangen ist.

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