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Urlaub im Lockdown: Was erlaubt ist und was nicht

Seit Montag gilt in der Republik Österreich mal wieder ein Lockdown. Dieser hat zur Folge, dass auch Ausgangsbeschränkungen erlassen wurden. Hotels dürfen Gäste nur aus beruflichen Gründen oder aber in Notsituationen aufnehmen. Der ÖAMTC erklärt was hinsichtlich „Urlaub im Lockdown“ erlaubt ist und was nicht. Aufenthalt am Zweitwohnsitz, z. B. Wochenendhaus: erlaubt. Urlaub im Hotel/Appartement in Österreich: nicht erlaubt. Es gilt ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe (darunter auch Campingplätze), von dem aber z. B. Kurgäste oder Dienstreisende ausgenommen sind. Auslandsreisen: aus jetziger Sicht nicht verboten. Laut Ministerium wird die Reisefreiheit mit der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung nicht beschränkt. Daher bleibt auch die Fahrt zum Flughafen erlaubt. Zu beachten sind natürlich die Einreisebestimmungen des Reiselandes – und die Bestimmungen für die Rückkehr nach Österreich. Stornierung bereits gebuchter Reisen: Hängt vom Einzelfall ab. Zunächst kommt es auf den Beginn der Reise an – ist dieser erst im Dezember, ist derzeit noch nicht klar, ob ein kostenloses Storno aufgrund des Pauschalreisegesetzes möglich ist. Oft hilft aber ein Blick in die Geschäftsbedingungen, denn viele Reiseveranstalter bieten kulante Stornomöglichkeiten bis knapp vor Reisebeginn an. Viele Reisende haben auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Steht die Reise bereits unmittelbar bevor, ist für eine mögliche Stornierung von der Situation vor Ort abhängig: Unterscheidet sich diese nicht wesentlich vom Zeitpunkt der Buchung, wird eine kostenlose Stornierung nicht möglich sein – anders sieht es aus, wenn das betreffende Land die Einreise verbietet. Man sollte jedenfalls unbedingt mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro Kontakt aufnehmen. Wer seinen Urlaub bereits angetreten hat und sich derzeit

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Ryanair-Chef O’Leary poltert gegen EU-Bürokraten

Ryanair-Konzernchef Michael O’Leary gilt als wortgewaltig. Auch wenn er in den letzten Jahren weniger Kasperl spielt, spart er dafür so gut wie nie mit Kritik an Flughäfen, Behörden und Mitbewerbern. Auch als „Prophet“ ist er gelegentlich tätig und sagt anderen Airlines die Pleite voraus. Nur selten lag er wirklich richtig. Während einer Veranstaltung der Eurocontrol in Brüssel holte der irische Manager mal wieder zum verbalen Rundumschlag aus. Diesmal hatte er die in seinen Augen bürokratische Europäische Union im Fokus. Diese soll die Ursache dafür sein, dass noch immer keine einheitliche Kontrolle des europäischen Luftraums umgesetzt wurde. Für Single-Sky gab es immer wieder Vorstöße, jedoch sind diese bislang stets versandet. Laut O’Leary würden effizientere Flugrouten dazu führen, dass in etwa 20 Prozent des Flugtreibstoffs eingespart werden könnten. Daraus folgert, dass auch der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß zurückgehen würde. Bei effizienter Kontrolle des Luftraums könnte man, so der Ryanair-Chef, den Anteil der Verspätungen um etwa 95 Prozent reduzieren. Allerdings erwähnte der umtriebige Ire nicht, dass die überwiegende Mehrheit der unpünktlichen Abflüge nicht aufs Konto der Flugsicherungen geht, sondern von den Airlines aus den verschiedensten Gründen hausgemacht ist. Dass Michael O’Leary kein Freund der angedachten Besteuerung von Kerosin ist, überrascht wohl wenig. Bereits vor einigen Wochen räumte er im Rahmen eines Mediengesprächs, das in Wien stattfand ein, dass er davon ausgeht, dass das aber kommen wird und man sich eben dann damit arrangieren muss. Hoffnungen setzt er auf so genannte SAF-Treibstoffe. Hauptkritikpunkt des Ryanair-Chefs ist, dass er davon ausgeht, dass die Steuereinahmen aus der Besteuerung von

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Südsudan erteilt Let 410, BAe-748 und Antonow-Maschinen Flugverbot

Die Zivilluftfahrtbehörde des seit 2011 unabhängigen Südsudans erteilte den Maschinentypen Antonov An-24, An-26, An-30, British Aerospace BAe-748 sowie Let 410UVP Flugverbot. Davon ausgenommen sind lediglich jene Antonov-Maschinen, die im Auftrag der Vereinten Nationen betrieben werden. Fast ausnahmslos handelt es sich um Flugzeuge, die ganz schön ordentlich in die Jahre gekommen sind. Das Portal CH-Aviation.com berichtet, dass die Regierung des Südsudan ausländischen Betreibern eine Frist eingeräumt hat, um deren Fluggerät, das vom Bann betroffen ist, aus dem Land zu entfernen. Inländische Operator dürfen die im ersten Absatz aufgezählten Maschinentypen nicht mehr einsetzen. Offiziellen Angaben nach wurde die Entscheidung aufgrund des Umstands, dass in den letzten Wochen eine ganze Reihe von Unfällen passiert sind, getroffen. Dabei waren Maschinen der Hersteller Antonow und Let Kunovice besonders häufig betroffen. Zuletzt crashte am 2. November 2021 eine An-26 kurz nach dem Start in Juba. Die fünf Crewmitglieder sind ums Leben gekommen. Wie lange das Flugverbot andauern wird, ist derzeit noch unklar. Da es sich zum Teil um in die Jahre gekommene Maschinen handelt, ist davon auszugehen, dass auf Ersatz durch moderne Flugzeuge gedrängt wird. Auf der anderen Seite: Die Operators im Südsudan gelten als nicht gerade finanziell gut aufgestellt.

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Sunclass Airlines setzt auf Airbus A330neo

Die Ferienfluggesellschaft Sunclass Airlines beabsichtigt im kommenden Jahr Langstreckenflugzeuge des Typs Airbus A330neo einzuflotten. Diese sollen je nach Saison anders bestuhlt werden. Konkret bedeutet das, dass Sunclass im Winter in einer anderen Konfiguration fliegen wird als im Sommer. Eigentümer Ving geht derzeit davon aus, dass der erste Airbus A330-900 gegen Ende 2022 eintreffen wird. Im Winterflugplan 2022/2023 will man das Muster im kommerziellen Flugdienst einsetzen. Sunclass-Chef Torben Østergaard kündigt auch neue Sitze, die gegenüber den momentan verbauten ergonomischer und gemütlicher sein sollen. Bis zur Umflottung auf das neue Muster werden die in die Jahre gekommenen Airbus A330ceo noch fliegen. Derzeit besteht die Flotte von Sunclass Airlines aus acht Airbus A321, einem A330-200 und einem A330-300. Erwartet werden gegen Ende des kommenden Jahres zwei A330-900.

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Leasinggeber: SMBC will Goshawk übernehmen

Im Bereich der Flugzeugleasinggeber steht eine weitere Konsolidierung unmittelbar bevor. SMBC Leasing ist an der Übernahme des Mitbewerbers Goshawk stark interessiert. Erst kürzlich wurden AerCap und Gecas miteinander verschmolzen. Aus der Fusion der zuvor genannten Lessoren entstand der mit großem Abstand größte Leasinggeber der Welt. Dabei wurde Gecas von AerCap aufgekauft. Die Irish Independent berichtet nun, dass SMBC Leasing den Mitbewerber Goshawk übernehmen will. Sollte das Vorhaben gelingen, so hätte man dein ein gemeinsames Portfolio von etwa 900 Flugzeugen.

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Deutschland startet 3G-Pflicht im öffentlichen Verkehr

Ab Mittwoch startet in Deutschland der 3G-Nachweis für die Nutzung aller öffentlicher Verkehrsmittel. Das schließt auch den Flugverkehr ein. In Baden-Württemberg soll das Bodenpersonal spätestens beim Boarding die Zertifikate überprüfen. Konkret bedeutet die Änderung, dass Bahn und Bus im Nah- und Fernverkehr sowie sonstige öffentliche Verkehrsmittel inklusive Flugverkehr nur noch Genesen, Geimpft oder Getestet genutzt werden dürfen. Wer nicht Geimpft oder Genesen ist, muss einen negativen Coronatest vorweisen. Während in der Fliegerei die Überprüfung sehr einfach ist, denn beispielsweise kann man sämtliche Passagiere beim Check-in-Schalter zur „Dokumentenkontrolle“ antanzen lassen oder aber diese direkt am Gate durchführen, dürfte die Überprüfung in Zügen, Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen schon wesentlich komplizierter sein. Es ist damit zu rechnen, dass analog zu Fahrscheinkontrollen allenfalls stichprobenartig geprüft werden kann. Der internationale Flugverkehr ab Deutschland ist zwar auch betroffen, jedoch halten sich die Auswirkungen in sehr eng gesteckten Grenzen, da fast alle Reisenden ohnehin Nachweise für die Einreise ins Zielland bzw. nach Deutschland mitführen müssen. Neu ist, dass der innerdeutsche Verkehr nun Impfung, Genesung oder Testung erfordert.

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Bremen: ETF Airways will nach Kaninchen-Unfall Schadenersatz einklagen

Ein Kaninchen sorgte im August 2021 dafür, dass die Boeing 737-800 mit der Registrierung 9A-LAB auf dem Flughafen Bremen beschädigt wurde. Nun fordert ETF Airways vom Airport Schadenersatz in der Höhe von rund einer Million Euro. Das Unternehmen erklärte unter anderem, dass die betroffene Boeing 737-800 rund eine Woche lang nicht eingesetzt werden konnte und mit einem neuen CFM56-7B27 ausgerüstet werden musste. Die Höhe des Schadens wird mit rund einer Million Euro beziffert. Das Geld will man nun beim Flughafen Bremen einklagen. Eigenen Angaben nach machte sich ETF-Chef Stjepan Bedic auf dem Areal des Bremer Airports auf eine Erkundungstour und will dabei zahlreiche Kaninchen-Höhlen entdeckt haben. Die Security-Mitarbeiter sollen jedoch die Anwesenheit der Tiere verleugnet haben und ihn abgewiesen haben. In weiterer Folge soll der Flughafen Bremen die Haftung für den Vorfall abgelehnt haben. Nun will ETF Airways vor Gericht ziehen und Schadenersatz einfordern. Wie gut oder schlecht die Aussichten sind, ist unklar, denn in der deutschen Judikatur fehlen vergleichbare Fälle. Der Flughafen Bremen wollte zu den Anschuldigungen des kroatischen Carriers keine Stellung beziehen.

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CMA-CGM sichert sich vier A350-Frachter

Der europäische Flugzeugbauer Airbus konnte nach der Air Lease Corporation einen zweiten Kunden für die Frachtvariante des A350 gewinnen. Am Freitag wurde verkündet, dass die französische CMA-CGM vier Maschinen dieses Typs bestellt hat. Diese sollen bei CMA-CGM Air Cargo zu Einsatz kommen. Die Flugfrachtsparte des Konzerns wurde erst im Feber dieses Jahres gegründet. Derzeit besteht die Flotte aus zwei Airbus A330-200F, die jedoch (noch) nicht selbst betrieben werden. Diese werden im Rahmen eines Chartervertrags von Air Belgium betrieben. CMA-CGM Air Cargo befindet sich derzeit im Antragsprozess zur Erlangung von AOC und Betriebsgenehmigung. Man will also künftig selbst fliegen. Dazu sicherte man sich vier Frachtflüge des Typs Airbus A350F. Für die Firmengruppe ist Luftfracht ein neues Segment, denn man kommt eigentlich aus der Schifffahrt und hat eine stattliche Flotte von fast 550 Schiffen.

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Comeback: Spicejet setzt Boeing 737 Max wieder ein

Nach rund 32 Monaten Zwangspause hob am Samstag wieder eine Boeing 737 Max im kommerziellen Flugdienst in Indien ab. Spicejet setzte die VT-MXH wieder ein. Zuvor wurden Testflüge über Delhi durchgeführt. Am Freitag unternahm die Boeing 737 Max 8 mit der Registrierung VT-MXH einen einstündigen Abnahmeflug. Am Samstag kam diese Maschine unter der Flugnummer SG9922 wieder kommerziell zum Einsatz. Das Flugzeug flog von Delhi nach Varanasi. Spicejet kündigte die Wiederinbetriebnahme der Boeing 737 Max nicht offiziell an. Das dürfte in erster Linie daran liegen, dass dieses Muster aufgrund der fatalen Unfälle bei Lion Air und Ethiopian Airlines weltweites Flugverbot kassiert hatten. Dieses ist noch immer nicht in allen Staaten aufgehoben.

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Russland: Beschädigter Superjet unter dem Hammer

In Russland wird derzeit ein beschädigter Sukhoi Superjet SSJ-100 um rund eine Million U.S.-Dollar versteigert. Die Maschine ist flugunfähig und kann auch nicht mehr repariert werden. Es handelt sich um jenen Superjet von Yakutia Airlines, der im Jahr 2018 nach einem Unfall als Totalschaden abgeschrieben wurde. Wer sich einen Superjet in den Garten stellen möchte oder ein Restaurant eröffnen möchte, könnte voll auf seine Kosten kommen. Allerdings ist im Auktionspreis der Abtransport nicht inkludiert. Auch geht aus den Unterlagen nicht eindeutig hervor was bislang zur Ersatzteilgewinnung ausgeschlachtet wurde. Der betroffene Sukhoi SSJ-100 wurde im Jahr 2012 an Yakutia Airlines ausgeliefert und erlitt im Oktober 2018 einen Landeunfall. Das Fahrwerk kollabierte und Treibstoff ist ausgetreten. Auf den ersten Blick hätte die RA-89011 eventuell repariert werden können, jedoch zeigten die Untersuchungen, dass die Strukturschäden zu schwerwiegend sind. Daher wurde der Regionaljet als Totalschaden abgeschrieben.

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