
Ab 1. Juli 2021: Überblick über Österreichs neuen Einreiseregeln
Am 1. Juli 2021 tritt in Österreich eine neue Einreiseverordnung in Kraft. Diese bringt einige Erleichterungen für Reisende, ist jedoch zum Teil schwammig formuliert, so dass sich bei der Auslegung für die Behörden viel Spielraum ergibt. Eine wichtige Änderung betrifft Beförderungsunternehmen, denen auferlegt wird, dass sie ihre Passagiere über die Einreisebestimmungen sowie die Konsequenzen bei Verstößen aufklären müssen. Das gilt nur dann, wenn die Person tatsächlich einreist, denn bloßer Transit (z.B. Durchreise mit dem Auto, Zug oder Fernbus sowie Umstiege in der Luftfahrt) sind ausgenommen. In diesem Fall ist die Verordnung nicht anwendbar. Ab 1. Juli 2021 müssen Passagiere bei Kontrollen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten Tagen in Staaten, die Österreich mit einem „geringen Risiko“ einstuft, aufgehalten haben. Sollte man dies nicht glaubhaft machen können, so ist ein negativer Coronatest vorzulegen bzw. kann gegebenenfalls von der Gesundheitsbehörde verlangt werden. Dieser ist dann innerhalb von 24 Stunden in Österreich vorzunehmen. Andernfalls sind die Nachweise im Rahmen des Grünen Passes ausreichend. Im Rahmen des „Grünen Pass“ werden PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt), Antigen-Schnelltests (maximal 48 Stunden alt) und neu auch Selbsttests (maximal 24 Stunden alt) anerkannt. Bei den Eigentests ist aber notwendig, dass diese behördlich erfasst sind, beispielsweise über Apps der Bundesländer. Weiters gelten die erste Impfdosis nach drei Wochen, der Nachweis über eine überstandene Infektion (maximal 180 Tage alt) sowie ein positiver Antikörper-Labortest (maximal 90 Tage alt). Die Nachweise, dass man eine „geringe epidemiologische Gefahr“ darstellt, können im Rahmen des Grünen Passes als QR-Code oder aber klassisch als







