
Ab Donnerstag: Österreich stuft einige Länder um
Ab Donnerstag stuft Österreich auch Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro grün ein. Für Reisende bedeutet das, dass beim Vorliegen des 3G-Nachweises keine Quarantäne angetreten werden muss. Auch das Ausfüllen der Pre-Travel-Clearance entfällt dann. Auf die „rote Liste“ hat es Russland geschafft. Österreich stuft mit Wirksamkeit zum Donnerstag auf „Virusvariantengebiet“ um. Das bedeutet, dass für Quarantänepflichten entstehen. Im Gegensatz zu Deutschland besteht aber die Möglichkeit, dass man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Mit Wirksamkeit Donnerstag, 8. Juli 2021 sind nachstehende Länder als „Virusvariantengebiet“ eingestuft: Botsuana Brasilien Eswatini Indien Lesotho Malawi Mosambik Namibia Nepal Sambia Simbabwe Südafrika Uruguay Vereinigtes Königreich Russische Föderation Da sich die Einstufung der Länder und damit auch die Voraussetzungen bzw. mögliche Zwangsquarantäne regelmäßig ändern kann, wird Urlaubern dringend empfohlen, dass diese im Hinblick auf ihre Rückreise nach Österreich die Entwicklungen im Auge behalten. Personen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, dass eine eventuell benötigte Testung binnen 24 Stunden im Inland nachgeholt werden kann. In diesem Fall muss aber die Pre-Travel-Clearance ausgefüllt werden. Mit Wirksamkeit zum 8. Juli 2021 sind nachstehende Länder „grün“ (Anlage 1 der Verordnung): Albanien Andorra Australien Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Fürstentum Liechtenstein Griechenland Hong Kong Irland Island Israel Italien Japan Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Macau Malta Monaco Neuseeland Niederlande Nordmazedonien Norwegen Polen Portugal Rumänien San Marino Saudi-Arabien Schweden Serbien Singapur Slowakei Slowenien Spanien Schweiz Südkorea Taiwan Thailand Tschechische Republik Ungarn Vatikan Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Zypern Armenien Aserbaidschan Bosnien und Herzegowina Brunei Jordanien Kanada Katar Kosovo Moldau Montenegro Wo können







