
Wizz-Air-Passagiere in London und Paris ohne jegliche Betreuung gestrandet
Gleich zweimal hat Wizz Air binnen weniger Tage Passagiere nach gestrichenen Flügen ohne jegliche Betreuung sitzen gelassen. Sowohl am Flughafen Paris-Orly als auch in London mussten Kunden der Airline selbst schauen wie es weitergeht, denn vom Carrier gab es keinerlei Hilfe. Eigentlich ist in der EU-Verordnung 261/2004 klar und deutlich festgelegt, dass Passagiere im Fall von Verspätungen und Ausfällen das Recht auf Betreuungsleistungen haben. Dazu zählen beispielsweise Getränke, Verpflegung und wenn nötig eine Hotelunterkunft. Auch haben Passagiere das Recht darauf, dass diese eine Ersatzbeförderung bekommen, die das Erreichen die Ziels zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglicht. Wizz Air legt bereits seit Jahren das Thema Ersatzbeförderung äußerst kreativ aus und verweist Betroffene auf eine Passagage der AGB, die im Widerspruch zur Judikatur des Europäischen Gerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs (Österreich) steht: Laut Wizz Air hätten Passagiere lediglich das Recht auf Umbuchung auf einen anderen Wizz-Air-Flug zu diesem Airport bzw. zu einem, der sich nahe dem Zielgebiet befindet. Somit beißen Kunden in den meisten Fällen beim Kundenservice auf Granit, so dass nichts anderes übrig bleibt als erst selbst in die Tasche zu greifen und anschließend mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Konsumentenschutzorganisation die Auslagen nötigenfalls gerichtlich geltend zu machen. Jene Passagiere, die zuletzt in London bzw. Paris gestrandet sind, haben vom Carrier keinerlei Betreuungsleistungen bekommen. Sie waren sich selbst überlassen und die Hotline konnte lediglich auf die App verweisen. Betroffene behaupten jedoch, dass in der App keinerlei Umbuchungs- und/oder Erstattungsmöglichkeiten angeboten wurden. Lediglich ein SMS bzw. E-Mail, in der über die Absage des Fluges






