
Einreise nach Österreich: Wer einen PCR braucht und wer nicht
Seit Mitternacht gelten in Österreich verschärfte Einreisebestimmungen. Insbesondere Geimpfte müssen nun einiges beachten, um nicht vermeidbar in Quarantäne gesteckt zu werden. Der Grundsatz, dass zwei Impfungen ausreichen, um als „vollständig geimpft“ zu gelten, ist gefallen. Das von Wolfang Mückstein (Grüne) geleitete Gesundheitsministerium erklärte gegenüber Aviation.Direct, dass nur Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ohne die zusätzliche PCR-Testung einreisen können. Die PCR-Testung muss aber nicht zwingend im Ausland vorgenommen werden, sondern alternativ können die kostenlosen Angebote in Österreich binnen 48 Stunden in Anspruch genommen werden. Zum einfacheren Verständnis werden hier nun fiktive Fallbeispiele dargestellt: 1. Person, die dreimal geimpft ist In diesem Fall hat man die so genannte Auffrischungsimpfung bereits erhalten und benötigt für die Einreise keinen zusätzlichen PCR-Test. Auch ist keine Quarantäne anzutreten. Die so genannte Pre-Travel-Clearance muss nicht ausgefüllt werden. Achtung! Kommt man aus so genannten Virusvariantengebieten dann gelten abweichende Bestimmungen. 2. Person, die mit Johnson&Johnson geimpft wurde und dann mit Moderna oder Pfizer aufgefrischt wurde In diesem Fall gelten die selben Regeln wie für dreimal geimpfte Personen (siehe Punkt 1). 3. Person, die zweimal geimpft wurde Abgesehen vom in Punkt 2 dargestellten Sonderfall benötigt man zusätzlich zum Impfnachweis einen negativen PCR-Test. Kann dieser nicht vorgelegt werden oder will man sich in Österreich testen lassen, so muss man die so genannte Pre-Travel-Clearance ausfüllen. Die PCR-Testung ist dann innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise vorzunehmen. Man befindet sich bis zum Vorliegen des Befunds in Quarantäne. Achtung! Kommt man aus so genannten Virusvariantengebieten dann gelten abweichende Bestimmungen. 4. Genesener








