Der deutsche Ticketverkäufer Green Airlines hat seine Homepage umfassend überarbeitet und bezeichnet sich nun nicht mehr als „Airline“ oder „Fluggesellschaft“. In der Eigenbeschreibung nennt man sich jetzt „virtuelle Fluggesellschaft“. Der Button „Airline“ wurde durch „virtuelle Airline“ ersetzt. Zuvor hatte man es auf der eigenen Internetseite sehr wichtig als Fluggesellschaft wahrgenommen zu werden, jedoch ist man keine, denn das Unternehmen hat weder AOC noch Betriebsgenehmigung. Darauf weist man neuerdings in der Eigenbeschreibung hin. „Als virtuelle Airline arbeiten wir mit Partnerairlines zwecks Flugdurchführung zusammen. Wir stellen dabei den Bereich des Ticketverkaufs bereit und kümmern uns um die technischen Hintergrundprozesse, sowie die Umsetzung unserer Konzepte. Die eigentliche Luftbeförderung der Passagiere wird dann durch Dritte per ACMI durchgeführt“, ist auf der Website von Green Airlines zu lesen. Allerdings ist das Wording doch etwas unglücklich, denn als reine Vertriebsgesellschaft kann man sich um keine technischen Angelegenheiten kümmern, da hierfür eine Part-145-Zulassung als Wartungsbetrieb notwendig wäre. Weiters ist eine reine Verkaufsfirma nicht in der Lage Flugzeuge im so genannten ACMI (Aircraft, Crew, Maintenance, Insurance) einzusetzen, denn hierfür wären AOC und Betriebsgenehmigung erforderlich. Green Airlines chartert Flugzeuge, so dass die korrekte Bezeichnung „Charter“ bzw. „Charterflüge“ wäre. Auch ist „Linienflüge“ auf der Startseite irreführend, denn es handelt sich um Charterflüge. Fluggastrechte: In Fettschrift wird auf den Operating Carrier verwiesen Ein Blick in den Menüpunkt Passagierrechte zeigt, dass man sich offenbar auch über diese vor Kundenforderungen nach Ausgleichsleistungen nach EU-VO 261/2004 absichern will. Neuerdings ist in Fettschrift dieser Satz zu lesen: „Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist das