
Deutschland in der Drohnenfalle: Industrie warnt vor Schutzlücken
Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie schlägt Alarm: Nach ihrer Einschätzung ist die Bundesrepublik derzeit nicht in der Lage, ihre kritische Infrastruktur und militärische Einrichtungen wirksam vor feindlichen Drohnenangriffen zu schützen. Diese besorgniserregende Diagnose, dargelegt in einem „Brandbrief“ des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) an die Bundesregierung, offenbart gravierende Defizite sowohl bei den verfügbaren technologischen Lösungen als auch im rechtlichen Rahmenwerk. Die unzureichende Kooperation zwischen den zuständigen Behörden verschärfe die Lage zusätzlich, so der Verband. Angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich unbemannter Flugsysteme und ihrer massenhaften Nutzung in aktuellen Konflikten, wie dem Krieg in der Ukraine, fordert die Industrie dringend staatliche Unterstützung bei der Entwicklung und Beschaffung moderner Abwehrtechnologien, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten und die Bundeswehr einsatzfähig zu machen. Akute Schutzlücken: Drohnenabwehr in Deutschland unzureichend Die jüngste Warnung des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) an die Bundesregierung offenbart eine ernste Schwachstelle in der nationalen Sicherheitsarchitektur. Der Verband stellt fest, daß Deutschland nicht effektiv in der Lage ist, seine eigene Infrastruktur – sowohl zivil als auch militärisch – vor der Bedrohung durch feindliche Drohnen zu schützen. Dieses Urteil basiert auf der Feststellung eines Mangels an geeigneten technologischen Lösungen sowie eines unzureichenden rechtlichen Rahmens, der eine effektive Abwehr ermöglichen würde. Ein konkretes Beispiel für diese Defizite lieferte der BDLI mit Verweis auf den Militärflughafen Manching. Dort sei es über Wochen hinweg nicht gelungen, illegale Drohnen-Überflüge aufzuklären oder gar zu unterbinden. Solche Vorfälle, insbesondere im Umfeld militärischer Anlagen, sind nicht nur ein Bruch der Sicherheitsbestimmungen, sondern auch ein








