
Urteil des Bundesgerichtshofs: Lufthansa-Klausel zur Preisanpassung bei aufgebrochenen Flugreisen unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat eine zentrale Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft Lufthansa für unwirksam erklärt. Die Regelung sah vor, dass Fluggäste, die die gebuchte Reihenfolge ihrer Anschlussflüge nicht einhalten – sogenannte aufgebrochene Flugpakete –, mit einer nachträglichen Preiserhöhung rechnen müssen. Das Urteil schützt Verbraucher vor einer pauschalen finanziellen Mehrbelastung und verpflichtet Fluggesellschaften, bei derartigen Preisanpassungen stärker zwischen absichtlichem Umgehen der Buchungsregeln und unvorhergesehenen, unverschuldeten Reiseunterbrechungen zu differenzieren. Der BGH stellte fest, dass die beanstandete Klausel gegen wesentliche Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstoße und Reisende unangemessen benachteilige. Diese Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte Luftfahrtbranche, da ähnliche Klauseln, oft unter dem Begriff „Pricing-Klauseln“ oder „Sequencing-Klauseln“ bekannt, auch von vielen anderen internationalen Airlines verwendet werden. Die Praxis zielt darauf ab, ein bestimmtes, von Passagieren strategisch genutztes Buchungsverhalten zu unterbinden, das als „Hidden City Ticketing“ oder „Throwaway Ticketing“ bekannt ist. Die Hintergründe: Umgehen von Tarifstrukturen Die betroffenen AGB-Klauseln der Lufthansa hatten das Ziel, sogenannte „Missbräuche“ der Flugtarife zu verhindern. Fluggesellschaften nutzen komplexe Tarifsysteme, bei denen der Preis einer Verbindung nicht linear mit der Distanz oder der logischen Reiseroute korreliert. Oft sind sogenannte Multitarife, die einen Zwischenstopp beinhalten, deutlich günstiger als Direktflüge oder die Buchung einer Teilroute. Ein typisches Beispiel ist das „Hidden City Ticketing“: Ein Passagier möchte von Stadt A nach Stadt B reisen. Der Direktflug A-B ist teuer. Ein Flug von Stadt A über Stadt B nach Stadt C ist jedoch aufgrund der Tarifstruktur des Carriers wesentlich günstiger. Der Passagier bucht die längere Verbindung A-B-C, steigt








