In den vergangenen Jahren wurden Drohnen nicht nur kompakter und benutzerfreundlicher, sondern auch die eingebauten Kameras wurden immer besser. Daher dürfen sie im Reisegepäck vieler Österreicher auch nicht mehr fehlen. „Zwar kann eine in Österreich registrierte Drohne seit 2021 im gesamten EU-Ausland geflogen werden, dennoch sollte man sich in jedem Fall vorher gut über länderspezifische Vorschriften informieren“, weiß Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte der ÖAMTC-Flugrettung. „Verstöße gegen nationale Auflagen können nämlich hohe Strafen zur Folge haben.“ In Griechenland muss beispielsweise zu Flughäfen ein Abstand von acht Kilometern eingehalten werden. „Auf vielen Inseln, die über Flughäfen verfügen, ist es daher gar nicht erlaubt eine Drohne zu starten“, informiert Hetzendorfer. „Für Flüge über archäologische Orte und Fundstätten benötigt man zudem eine Erlaubnis des Kulturministeriums.“ Auch in den beliebtesten Urlaubsländern der Österreicher gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Wer seine Drohne nach Italien mitnehmen möchte, muss diese bereits vor der Einreise auf der Plattform D-Flight der Luftfahrtbehörde registrieren, um über die entsprechenden Verbotszonen Bescheid zu wissen. „In Kroatien ist für Fotos und Videos eine Sondergenehmigung erforderlich, die es im Regelfall nur für gewerbliche Drohnenflüge gibt“, erläutert der ÖAMTC-Drohnenexperte. Während es in den meisten europäischen Ländern mit etwas Vorbereitung und Information schon möglich ist, seine Drohnen in den Urlaub mitzunehmen, sind diese zum Beispiel in Ägypten, Saudi-Arabien oder Marokko verboten. „Das gilt auch für die Einfuhr“, so Hetzendorfer. „Die Drohne sollte daher unbedingt zu Hause bleiben, denn sonst wird sie am Flughafen konfisziert und im schlimmsten Fall droht sogar eine Gefängnisstrafe.“ Aufbewahrung und Transport – so geht’s Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte darauf achten,