
Deutsche Bahn: Spartickets nur noch gegen persönliche Daten
Waren das noch Zeiten: Man ging am Bahnhof kurz vor der Abfahrt des Zuges zum Fahrkartenschalter, sagte dem Bahnbeamten wo man hin möchte und in welcher Wagenklasse, bezahlte – zumeist – in bar und schon ging es auf den Bahnsteig. Den Beamten interessierte nicht wer man war und schon gleich gar nicht welche Telefonnummer oder E-Mail-Adresse man hat. Voraussichtlich ab Oktober 2023 will die Deutsche Bahn Fernverkehrstickets nur noch gegen Angabe von Kontaktdaten verkaufen. Es bleibt aber ein letztes Schlupfloch: Die Automaten. Die geplante Regelung soll zunächst ausschließlich die so genannten Spar-Fahrscheine betreffen. Zum Vollpreis soll auch weiterhin „anonym“ gekauft werden können. Bei Verbraucherschützern stößt das Vorhaben von Deutschlands größtem Eisenbahnbetreiber naturgemäß auf wenig Gegenliebe. Die Fragestellung ist ganz klar: Warum will die DB plötzlich bei Billig-Fahrscheinen die Kontaktdaten der Reisenden haben und zwar auch dann, wenn am Schalter gekauft wird? Über Jahrzehnte hinweg war dies nicht notwendig. Die Verbraucherzentrale Bundesverband befürchtet, dass hinter dem „Digitalisierungszwang“ ganz andere Interessen stecken könnten. Unter anderem gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg sagte eine Sprecherin, dass die geplante Regelung der DB, die voraussichtlich ab Oktober 2023 gelten soll, beim Schalterverkauf überhaupt keinen Sinn machen würde. Im Internet bzw. über die App kann man schon lange keine „anonymen Fahrkarten“ für den Fernverkehr erwerben. Zumindest die Vermutung besteht, dass die DB die Daten auch zu Werbezwecken, beispielsweise für die Zustellung von „Sonderangeboten“ per Mail und/oder SMS nutzen könnten. Konsumentenschützer fragen sich „wozu eigentlich?“ Die Verbraucherschützer gehen aber auch davon aus, dass es bei den Fahrkartenschaltern schon alleine






