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FRA: Neue Frachthalle in der Cargo City Süd

Der Flughafenbetreiber Fraport baut den Luftfrachtstandort Frankfurt weiter aus. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Tor 31 entsteht ab Mitte 2023 eine Luftfrachthalle für DHL Global Forwarding, den Luft- und Seefrachtspezialisten der Deutsche Post DHL Group. Das Baugelände umfasst ein Areal von knapp 60.000 Quadratmetern, die Halle selbst wird inklusive Büroflächen über eine Bruttogeschossfläche von 28.000 Quadratmetern verfügen. Fraport wird die Halle im Bestand halten, die Deutsche-Post-Tochter sie als Mieter nutzen. „Die Grundkonzeption der Halle beruht auf langjähriger Expertise in der Projektentwicklung von Logistik- und Luftfrachtimmobilien am Standort Frankfurt Airport“, so Jan Sieben, Leiter Immobilienentwicklung der Fraport AG. „Das fertige Hallenlayout samt Außenanlagen wird optimale Voraussetzungen für die Erfordernisse des Mieters bieten. Entwurfsplanung und Baubeschreibung stehen für uns allerdings stets auch unter der Prämisse, dass das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt für nachfolgende Mieter attraktiv ist“, betont er. Nach Fertigstellung des jüngsten Hallenprojekts stehen in der CCS noch zwei weitere Areale mit insgesamt rund 90.000 Quadratmetern Grundfläche für künftige Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, wie der Flughafenbetreiber in einer Aussendung mitteilt.

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Finnland streicht alle Einreisebeschränkungen

Finnland lässt am 30. Juni alle verbliebenen Einreiserestriktionen auslaufen, die im Zuge der Corona-Pandemie erlassen worden waren. Mit der Lockerung dürfen wieder alle Einreisenden, unabhängig von ihrem Herkunftsland oder ihrem Impfstatus, nach den vor der Pandemie gültigen Regelungen nach Finnland kommen. Für österreichische Reisende sowie andere EU-Bürger bedeutet dies, dass für Aufenthalte von bis zu drei Monaten nur ein gültiger Personalausweis benötigt wird. Noch bis zum 30. Juni muss bei der Einreise zusätzlich der Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, eine binnen der letzten sechs Monate erfolgte Genesung oder einen maximal 72 Stunden alten PCR- oder Antigentest vorgelegt werden. Auch innerhalb des Landes gibt es kaum noch coronabedingte Restriktionen zu beachten. Bereits seit dem 1. März gilt keine Maskenpflicht mehr in öffentlichen geschlossenen Räumen, der Mund-Nase-Schutz wird nur noch für Personen mit vermuteten oder bestätigten CoV-Infektionen empfohlen. Selbst in öffentlichen Verkehrsmitteln muss die Maske nicht mehr getragen werden, es herrscht jedoch weiterhin eine Empfehlung.

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Pistenschaden sorgte für Chaos am Hamburger Flughafen

Ein Betonaufbruch auf der Landepiste machte gestern Landungen am Hamburger Airport unmöglich. Erst nach 40 Minuten konnte der Flugverkehr planmäßig fortgesetzt werden. Eine Sprecherin des Airports sagte, der Schaden sei am Mittwoch bei einer Pistenkontrolle entdeckt worden. Es sei entschieden worden, dass er sofort repariert werden müsse. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero. Gegen kurz nach 17 Uhr gab der Flughafen dann Entwarnung: Die Reparaturarbeiten seien erfolgreich abgeschlossen worden. Mehrere Flüge nach Hamburg seien umgeleitet oder gestrichen worden. Nach der Wiederaufnahme des Betriebs könne es noch zu Verzögerungen kommen, sagte die Sprecherin. Starts waren von der Reparatur der Piste nicht betroffen. Von den beiden Start- und Landepisten des Airports wird derzeit eine turnusgemäß gewartet. Der Schaden liege im Pistenkreuz.

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BER bekommt per 1. September 2022 eine neue Entgeltordnung

Der Flughafen Berlin-Brandenburg hat grünes Licht für die neue Entgeltordnung, die am 1. September 2022 in Kraft treten soll, erhalten. Künftig müssen Flugzeuge, die aus Sicht des Airports zu laut sind, mehr bezahlen. Die Änderung der Entgeltordnung betrifft die Regelungen zum lärmbezogenen Start- und Landeentgelt. Das lärmbezogene Entgelt wird für Luftfahrzeuge ab einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg erhoben. Bisher wurden die Flugzeuge dafür anhand ihres Typs in unterschiedliche Lärmklassen eingeteilt. Das Lärmentgelt wurde pauschal berechnet. Künftig wird diese Vorgehensweise durch eine einzelfallbezogene Berechnung der Lärmentgelte ersetzt. Diese bemisst sich nach dem tatsächlich bei jedem einzelnen Start und jeder einzelnen Landung gemessenen Lärmpegel. „Wir freuen uns, dass dieses von uns entwickelte System zur differenzierten Berechnung der Lärmentgelte jetzt genehmigt ist. Die neue Methodik schafft einen finanziellen Anreiz für die Airlines, so leise wie möglich zu fliegen. Dies bezieht sich nicht nur auf den Einsatz der Maschinen, sondern auch auf die Nutzung entsprechender Flugverfahren zur Minderung des Lärms. Das Ergebnis kommt vor allem unseren Nachbarn zu Gute: Die neue Regelung trägt zu einer Reduzierung des Lärms für alle Anwohner bei“, so Flughafenchefin Aletta von Massenbach. Für jeden Start und für jede Landung müssen Fluggesellschaften Entgelte an den jeweiligen Flughafen zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab – vom Gewicht des eingesetzten Flugzeuges, von der Anzahl der Passagiere, von der Tageszeit und von den Lärmemissionen der Maschine. Für deutsche Flughäfen schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei der Berechnung der Flughafenentgelte eine Lärmkomponente enthalten sein muss. Die Flughafenentgelte, die für

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Ryanair nimmt fünf Strecken ab Asturias auf

Die Billigfluggesellschaft Ryanair legt mit Beginn der Winterflugplanperiode 2022/23 eine Reihe von neuen Strecken ab dem spanischen Asturias auf. Auch den deutschen Flughafen Weeze will man ansteuern. Der Flughafen Asturias befindet sich nicht sonderlich weit von jenem von Bilbao entfernt und steht mit diesem in direkter Konkurrenz. Ryanair beabsichtigt ab 1. November 2022 dreimal wöchentlich nach London-Stansted zu fliegen. Einen Tag später sollen zwei Umläufe pro Woche nach Dublin aufgenommen werden. Das deutsche Weeze soll ab 3. November 2022 jeweils zweimal pro Woche angesteuert werden. Charleroi und Rom-FCO folgen in selbiger Frequenz zum 4. November 2022. Der Flughafen Asturias ist neu im Streckennetz von Ryanair. Die genannten Routen werden in Kürze zur Buchung freigegeben.

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Ab Frankfurt, Düsseldorf und München: Corendon Europe nimmt Ras Al Khaimah auf

Die maltesische Fluggesellschaft Corendon Europe wird im Winterflugplan 2022/23 einen Mittelstreckenjet des Typs Boeing 737-800 in Ras Al Khaimah (Vereinigte Arabische Emirate) stationieren. Von dort aus werden unter anderem drei Deutschland-Strecken bedient. Ras Al Khaimah ist das nördlichste Emirat der VAE und besonders für zahlreiche Badeorte bekannt. Vor Ort unterhält Air Arabia eine Basis. In der Vergangenheit hat SunExpress Deutschland im Auftrag von FTI Charterflüge ab Berlin, Hannover, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Frankfurt am Main und München bedient. Corendon Europe bietet im Winterflugplan 2022/23 drei wöchentliche Flüge zwischen Düsseldorf und Ras Al Khaimah an. Von Frankfurt am Main aus steuert man den VAE-Airport zweimal pro Woche an. In selbiger Frequenz wird man ab München fliegen. Vorerst ist das Programm bis zum 1. Mai 2023 befristet. Corendon Europe erklärt unter anderem, dass man mit zahlreichen Veranstaltern kooperieren würde. Daher sind Tickets derzeit nur über Tour Operator buchbar.

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Auch spanisches Easyjet-Personal streikt: Erhebliche Auswirkungen zum NRW-Ferienbeginn

Passagiere, die mit Ryanair, Lauda Europe oder Easyjet nach Spanien fliegen wollen, benötigen in den nächsten Tagen starke Nerven. Bei den drei genannten Fluggesellschaften sind mehrere Streiktage angekündigt. Dazu kommt, dass bei Ryanair auch in Italien, Belgien, Portugal und Frankreich gestreikt werden soll. Teilweise überlappen sich die Arbeitsniederlegungen bei den drei Fluggesellschaften, so dass im Falle von Flugausfällen die Möglichkeiten von Ersatzbeförderungen eingeschränkt sind. In Spanien soll bei Ryanair an folgenden Tagen die Arbeit niedergelegt werden: 24., 25., 26. und 30. Juni sowie 1. und 2. Juli 2022. Dazu kommt, dass die Basis Palma de Mallorca der Tochtergesellschaft Lauda Europe am 2., 3., 9., 10., 16., 17., 23., 24., 30. und 31. Juli 2022 zur Arbeitsniederlegung aufgerufen ist. Ebenso ruft die spanische Gewerkschaft USO das Easyjet-Kabinenpersonal der Bases Barcelona, Malaga und Palma de Mallorca zum Streik auf. Laut Mitteilung soll dieser an folgenden Tagen über die Bühne gehen: 1., 3., 15. und 17., 29. und 31. Juli 2022. Die Arbeitsniederlegungen bei den drei Fluggesellschaften fallen auch in den Beginn der Sommerferien des deutschen Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Es ist damit zu rechnen, dass es in Düsseldorf, Köln/Bonn und an anderen Airports zu zahlreichen Ausfällen kommen könnte. Betroffen sind dem aktuellen Informationsstand nach die Airlines Ryanair, Lauda Europe und Easyjet. Allerdings leidet beispielsweise der Mitbewerber Eurowings unter akutem Personalmangel, so dass nicht auszuschließen ist, dass es auch hier punktuell zu Ausfällen kommen könnte. Besonders hart getroffen ist der Verkehr zwischen Deutschland und Palma de Mallorca, denn Ryanair, Lauda Europe und Easyjet führen gemeinsam

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Ex-Niki-Chef Christian Lesjak wird Condor-Vertriebsleiter

Die Ferienfluggesellschaft Condor bekommt mit Wirksamkeit zum 1. September 2022 einen neuen Vertriebschef. Paul Schwaiger wird mit 68 Jahren in den Ruhestand treten. Seine Funktion übernimmt der ehemalige Niki-Geschäftsführer Christian Lesjak. Schwaiger ist seit 2016 für die Verkaufsleitung von Condor zuständig. Zuvor war er rund 15 Jahre lang für SunExpress tätig. Christian Lesjak war in der Vergangenheit bei Air Berlin ehe er jahrelang Geschäftsführer von Niki war. Momentan ist der Manager Senior Vice President Network and Resource Management bei Finnair. Christian Lesjak wurde nach der Übergabe von Niki an Air Berlin Geschäftsführer der österreichischen Fluggesellschaft. Kurz nachdem Stefan Pichler den Vorstandsvorsitz der deutschen Airline übernommen hatte wurde er von Thomas Suritsch und Christina Hackl abgelöst. Beide waren nicht sonderlich lange im Amt, denn kurz darauf folgte Oliver Lackmann als Firmenchef.

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Chaos an den Flughäfen: VC fordert konzentrierte Aktion von Politik, Unternehmen und Gewerkschaften

Der massive Personalmangel im Luftverkehr sorgt für chaotische Zustände an den Flughäfen. Die Lage könnte sich in der Ferienzeit sogar noch verschärfen, warnt der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. „Der akute Personalmangel ist selbstverschuldet“, so Stefan Herth, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Die Zeit des Outsourcens und das Mantra der Kostensenkungen sind am Ende, denn das System funktioniert offensichtlich in der bisherigen Form nicht mehr. Was die Branche jetzt braucht ist eine konzertierte Aktion von Politik, Unternehmen und Gewerkschaften, um die akuten Probleme sofort anzugehen, aber auch langfristig wieder auf gesunden Beinen zu stehen. Offensichtlich hat die Branche für Arbeitnehmer an Attraktivität  verloren – das gilt für sämtliche Beschäftigte der Branche. Von einer vorausschauende Personalpolitik profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen.”  Die VC hatte bereits im letzten Sommer davor gewarnt, dass ein schnelles Wiederhochfahren des Luftverkehrs nach der Coronakrise nur möglich ist, wenn die Beschäftigten an Bord gehalten werden, und eine vorausschauende Personalpolitik angemahnt. Stattdessen haben die Unternehmen die Pandemie als Vorwand genutzt, um Stellen abzubauen, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.  Der Staat hat die Unternehmen mit Milliardenhilfen unterstützt, um die Krise abzufedern, habe es aber versäumt, diese an Bedingungen zu knüpfen. „So wurde letztlich mit Staatshilfen Jobabbau finanziert. Der Staat darf sich jetzt, wo wir vor massiven Problemen stehen, nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern muss gemeinsam mit Firmen und Gewerkschaften den Luftverkehr stabilisieren“, so der Berufsverband in einer Aussendung.

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VSV: Reisezeit ist oft Beschwerdezeit

Mit Schulschluss nächste Woche beginnt die große Sommerreisezeit. Die Erfahrung lehrt, dass damit auch wieder mit vielen Reisebeschwerden zu rechnen sein wird.  Das gebuchte Hotel ist überbucht und man kommt in eine Absteige, statt „feinem Sandstrand“ findet man eine Felsenbucht, statt Ruhe quält Baulärm und was es sonst noch an regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden gibt. Für Reisekataloge gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit. Alles was im Reiseprospekt beschrieben oder mit bunten Fotos bebildert wird, gilt als zugesagte Eigenschaft einer Reise. Der Reiseveranstalter muss – unabhängig ob ihn ein Verschulden an Mängeln trifft oder nicht – für diese versprochenen Leistungen einstehen. Werden die Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht, hat der Kunde das Recht Verbesserung vor Ort oder Preisminderung. „Wenn der Mangel nicht verbessert werden kann (aus der Felsenbucht wird kein Sandstrand) oder einfach nicht verbessert wird, dann sollte man Beweise sichern: Fotos und Videos von den Baumaschinen die lärmen, Namen und Adressen (günstig auch Handynummern und E-Mail) von Leidensgenossen und schriftliche Bestätigungen von der Reiseleitung, dass man die Mängel entsprechend gerügt hat. Zurück in der Heimat kann man nun Preisminderunggegen den Reiseveranstalter geltend machen,“ sagt Peter Kolba, der Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). Trifft den Reiseveranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen am verpatzten Urlaub gar ein Verschulden, dann steht neben der Gewährleistung auch Schadenersatz zu. Wenn also ein verdorbenes „All-Inclusive-Buffet“ Brech-Durchfall und Bettruhe bringt, dann hat man auch Anspruch auf Schadenersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld. Daneben gibt es auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Bei Pauschalreisen (zB Buchung von Flug und Hotel) ist für diese Ansprüche der Reiseveranstalter zuständig. Er ist

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