Einreise

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Slowakei: Nur noch Geimpfte ohne Quarantäne

Die Slowakei prescht als erstes EU-Mitglied vor und gestattet ab 9. Juli 2021 nur noch Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind, die Einreise. Alle anderen, auch Genesene und Getestete, müssen 14 Tage in Quarantäne. Es besteht die Möglichkeit der Freitestung mittels PCR nach fünf Tagen. Laut der Verordnung der slowakischen Regierung muss der Impfschutz vollständig seit mindestens 14 Tagen vorhanden sein. Das bedeutet, dass beide Impfdosen verabreicht worden sein müssen und dann zwei Wochen Zeit vergangen sein müssen. Eine Ausnahme stellt das Vakzin von Johnson & Johnson dar, da bei diesem nur eine Spritze erforderlich ist – 14 Tage danach ist man von der slowakischen Quarantäne befreit. Die Maßnahme wird unter dem Deckmantel „Delta-Variante“ eingeführt. Die slowakische Regierung behauptet, dass Urlaubsrückkehrer diese Mutation ins Land schleppen würden. Wissenschaftlich fundierte Nachweise gibt es dafür aber nicht. Tschechische Republik verschärft ebenfalls Auch das Nachbarland Tschechien wird ab 9. Juli 2021 die Einreise für Ungeimpfte verschärfen. Es wird dann die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der jedoch von der Quarantäne befreien soll, verlangt. Weiters sind dann wieder Formulare auszufüllen. Derzeit ist die Einreise in dieses Land aus vielen Staaten kommend ohne Auflagen möglich. Künftig besteht PCR-Testpflicht, von der lediglich vollständig Geimpfte ausgenommen sind. Die tschechische Regierung argumentiert ebenfalls mit der „Delta-Keule“. Man behauptet, dass diese einen immer größeren Anteil der Neuinfektionen ausmachen würde und gleichzeitig prangert man Urlaubsrückkehrer und Touristen an. Bemerkenswert ist aber, dass Tschechien gegen die Maßnahmen der Slowakei protestiert. Flickenteppich setzt sich fort Eigentlich sollte der „Grüne Pass“ mehr oder weniger

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Aktueller Hinweis: Einreise nach Kroatien nur noch mit Nachweis

Das bei Urlaubern hoch im Kurs stehende Kroatien hat ohne Vorlaufzeit die Einreisebestimmungen geändert. Mit sofortiger Wirkung ist bei der Grenzkontrolle der Grüne Pass vorzulegen. Alternativ können negative Testbefunde oder Impf- bzw. Genesungsnachweise verwendet werden. Die Änderung kommt überraschend und trifft insbesondere Urlauber, die auf dem Landweg anreisen, sprichwörtlich eiskalt, denn an den Grenzübergängen soll es laut lokalen Medienberichten bereits zu stundenlangen Wartezeiten gekommen sein. Nach Angaben der kroatischen Polizei sind mit sofortiger Wirkung nachstehende Nachweise bei der Einreise vorzulegen. Diese sollen lückenlos im Zuge der Grenzkontrolle, die in Kroatien aufgrund des Umstands, dass man kein Schengen-Mitglied ist ohnehin standardmäßig durchgeführt werden, kontrolliert werden: EU-Impfzertifikat („Grüner Pass“) EU-Genesungszertifikat („Grüner Pass“) EU-Testzertifikat Antigen („Grüner Pass“), maximal 48 Stunden alt EU-Testzertifikat PCR („Grüner Pass“), maximal 72 Stunden alt Testbefund Antigen, maximal 48 Stunden alt Testbefund PCR, maximal 72 Stunden alt Impfnachweis z.B. Impfpass oder Bescheinigung behördlicher Genesungsnachweis Personen, die nach Kroatien einreisen, müssen zumindest eines der oben genannten Dokumente vorlegen können. Seitens der Nachbarländer wurde Kritik an der Vorgehensweise ausgeübt, denn man habe derartig kurzfristig darüber informiert, dass keinerlei Vorbereitungen gemacht werden konnten. Zuvor gestattete Kroatien allen Bürgern aus Mitgliedsländern der EU, die niedrige Inzidenzen aufweisen, die Einreise gänzlich ohne Auflagen und Testpflichten. Das wurde kurzfristig ohne Vorankündigung zum Nachteil von Urlaubern geändert. Der „Fall Kroatien“ zeigt neuerlich, dass sich Reisende immer wieder und insbesondere kurz vor der Abfahrt bzw. dem Abflug über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für ihr Zielland informieren sollen. Diese können sich äußerst kurzfristig ändern – Grüner Pass hin

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Delta: Ukraine führt kostenpflichtige Zwangs-Schnelltests an der Grenze ein

Die Ukraine führt am 2. Juli 2021 für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in Indien, Russland, Portugal oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben, ein neues Verfahren für die Einreise ein. Im Zuge der Grenzkontrolle muss zwingend ein Antigen-Schnelltest absolviert werden. Wird dieser verweigert, droht die Zurückweisung. Zusätzlich müssen wahlweise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine Versicherungspolizze, die Covid-Erkrankungen auf dem Gebiet der Ukraine abdeckt, vorgelegt werden. Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, können ab 14 Tage nach der letzten notwendigen Dosis, als Alternative ihren Impfnachweis vorlegen. Vor dem Grenzübertritt ist an den Flughäfen ein Antigen-Schnelltest zu absolvieren. Dazu werden laut einer Mitteilung der Regierung entsprechende Teststationen eingerichtet. Wichtig: Die Kosten für den Antigentest, die nicht näher definiert wurden, müssen vom Reisenden selbst und an Ort und Stelle bezahlt werden. Sollte das Ergebnis des Schnelltests positiv ausfallen, so hat man sich zusätzlich einem PCR-Test zu unterziehen. Weiters muss man sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Ist das Ergebnis negativ, so wird die Einreise in die Ukraine gestattet. Sollte der Schnelltest verweigert werden, so erfolgt laut Regierung unabhängig davon, ob alle anderen Unterlagen vorliegen oder nicht, die Zurückweisung. Das bedeutet, dass die Einreise in die Ukraine verweigert wird. Für Personen, die sich nicht in den im ersten Absatz genannten Staaten aufgehalten haben, ist weiterhin die Einreise unter Vorlage eines Impfnachweises oder negativen PCR-Tests möglich.

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Deutschland: Einreise nach Zypern ohne PCR-Test

Deutsche Urlauber kommen ab sofort ohne PCR-Testnachweis durch die Grenzkontrolle. Denn Zypern setzt Deutschland auf die Liste sicherer Staaten. Bisher mussten Einreisende bei der Ankunft einen negativen und maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen. In Zukunft kann darauf verzichtet werden. Unabhängig davon müsse damit gerechnet werden, dass Passagiere stichprobenartig nach Ankunft in Zypern getestet werden, informiert das Auswärtige Amt. Eine Verweigerung hat ein Einreiseverbot zur Folge. Vollständig Immunisierte, bei denen die Impfung mindestens 14 Tage her ist, müssen sich darüber nach wie vor keine Gedanken machen. Für sie entfällt nämlich die Testpflicht. Nur die Online-Registrierung vor Abflug ist weiterhin für alle Einreisenden notwendig, um den Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der Flight Pass muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, wenn vorhanden auch ein Impfnachweis. Österreichische Urlauber genossen bereits zuvor Erleichterungen bei der Einreise, wenn zwei Wochen vor Abflug ein ständiger Aufenthalt in der Alpenrepublik nachgewiesen werden kann.

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Einreise: Griechenland will Antigen-Schnelltests akzeptieren

Griechenland wird in Kürze bei der Einreise nicht nur Impf- und Genesungszertifikate, sondern auch Befunde von Antigen-Schnelltests akzeptieren. Dies kündigte Tourismusminister Harry Theoharis an, nannte jedoch noch keinen exakten Termin. Die Akzeptanz der Schnelltestergebnisse soll jedenfalls allerspätestens ab 1. Juli 2021 beginnen. Dadurch soll es für Urlauber einfacher werden nach Griechenland einzureisen. Weiterhin werden auch PCR-Befunde sowie Impf- und Genesungsnachweise anerkannt. In einigen EU-Staaten sind PCR-Tests eher kompliziert und teuer zugänglich. Das griechische Gesundheitsministerium hat sich bereits für die Anerkennung von Antigen-Schnelltests bei der Einreise ausgesprochen. Tourismusminister Theoharis erklärte auch, dass es in manchen Ländern kompliziert und insbesondere teuer ist an PCR-Tests zu kommen, jedoch Antigen-Schnelltests oftmals sogar kostenlos angeboten werden. In den nächsten Tagen will das Gesundheitsministerium den genauen Starttermin für die Akzeptanz von Antigen-Befunden bei der Einreise bekanntgeben.

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Einreise: Portugal akzeptiert jetzt auch Schnelltests

Für die Einreise nach Portugal ist ab sofort die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltestbefunds, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, ausreichend. Bislang verlangte die Regierung PCR-Tests, wobei es auch schon zuvor in einigen wenigen Regionen Ausnahmen gab. An Freitag fasste der portugiesische Ministerrat den entsprechenden Beschluss. Österreich führt Portugal derzeit auf der Liste der Anlage A-Staaten, so dass bei der Rückkunft mit der so genannten 3G-Regel ohne Quarantäne eingereist werden kann. Deutschland betrachtet nur das Gebiet rund um Lissabon sowie die Azoren als so genannte Risikogebiete.

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Marokko nimmt Flugverkehr wieder auf

Mit 15. Juni 2021 nimmt Marokko den Tourismus zumindest teilweise wieder auf. Zunächst werden einige ausgewählte Flugstrecken reaktiviert. Auch die Fähren von/nach Frankreich und Italien werden wieder aufgenommen. Mit größeren Lockerungen jedoch nicht vor dem 10. Juli 2021 zu rechnen. Personen, die nach Marokko einreisen wollen, müssen in jedem Fall einen negativen PCR-Test, dessen Probenentnahme nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Das gilt ausdrücklich auch für Geimpfte und Genesene. Der Befund hat in französischer oder englischer Sprache abgefasst zu sein. Derzeit ist innerhalb von Marokko die Bewegungsfreiheit noch teilweise eingeschränkt. Urlauber sollten sich daher rechtzeitig vor der Abreise über die Regeln innerhalb des Landes informieren. Auch sollte geprüft werden welche Bestimmungen für die Rückkehr ins Heimatland zu erfüllen sind.

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Pre-Travel-Clearance: Wer sie ausfüllen muss und wer nicht

Mit Wirksamkeit zum 10. Juni 2021 entfällt aus vielen Staaten kommend die Abgabe der österreichischen Pre-Travel-Clearance. Stattdessen muss bei einer vom Bundesheer im Auftrag des jeweiligen Gesundheitsamts durchgeführten Kontrolle der so genannte 3G-Nachweis erbracht werden. Reist man ab Donnerstag aus den so genannten “Anlage A-Staaten” ein und ist geteset, geimpft oder genesen, so muss man die bislang verpflichtende Pre-Travel-Clearance nicht mehr ausfüllen. Kommt man aus den Ländern, die in den Anlagen B1 oder B2 gelistet sind, so ändert sich nichts und die Einreiseanmeldung muss weiterhin elektronisch getätigt werden und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. Aus welchen Ländern kommend braucht man KEINE Pre-Travel-Clearance mehr? Mit Stand 10. Juni 2021 ist diese nicht mehr erforderlich, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist und aus nachstehenden Staaten kommend nach Österreich einreist: Andorra Australien Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Fürstentum Liechtenstein Griechenland Irland Island Israel Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Monaco Neuseeland Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien San Marino Schweden Singapur Slowakei Slowenien Spanien Schweiz Südkorea Tschechische Republik Ungarn Vatikan Zypern Welche Staaten sind auf der Liste B1 (Hochinzidenzgebiete)? Mit Stand 10. Juni 2021: keine Welche Staaten sind auf der Liste B2 (Virusvariantengebiete)? Brasilien Indien Südafrika Vereinigtes Königreich Was ist, wenn ein Staat auf keiner der drei Listen angeführt ist? Dann wird es kompliziert, denn die Einreise nach Österreich ist dann nur im Ausnahmefall für Personen, die keinen Wohnsitz in der Alpenrepublik haben, möglich. Österreichische Staatsbürger können immer einreisen. Allerdings kann dies eine Quarantäne nach sich ziehen. Die Pre-Travel-Clearance ist jedenfalls

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Reisewarnung: USA stuft Österreich herab

Die Vereinigten Staaten überdenken die Reisewarnung für einige Ziele, darunter auch Österreich und Deutschland. Damit schafft die Regierung eine Annäherung, an den harten Einreiseregeln ändert das aber nichts. In den USA gilt ein vierstufiges Warnsystem, bisher hat man für Reisen in den europäischen Schengen-Raum, nach Großbritannien, Irland, Indien, China, Brasilien, Südafrika und dem Iran die höchste Warnstufe ausgesprochen. Jetzt wird ein Gang zurückgeschaltet: Seit gestern stehen einige Länder, darunter auch Österreich, wieder auf Stufe drei.  US-Bürgern wird somit nur noch geraten, ihre Reisepläne in diese Länder zu überdenken, während für Länder der höchsten Stufe gänzlich von Reisen abgeraten wird. Das betrifft auch noch viele EU-Staaten, unter anderem Portugal, Belgien, die Niederlande und Polen, aber auch die österreichischen Nachbarländer Tschechien, Slowakei und Slowenien sowie Kroatien. Das berichtet der ORF. An den strengen Einreiseregeln ändert sich trotzdem nichts. Die Einreise ist anlässlich der CoV-Pandemie weiterhin nur in Ausnahmefällen erlaubt. 

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Malta: Einreisedokumente sollten in Papierform vorgelegt werden

Reisen in Zeiten von Corona erfordert unter Umständen einiges an Vorbereitung. Die Vorgaben unterscheiden sich auch innerhalb der Europäischen Union stark. Daran wird auch der geplante Grüne Pass nicht viel ändern. Den Mitgliedsstaaten steht es weiterhin frei die Einreisebestimmungen selbst festzulegen. Das hat zur Folge, dass auch mit dem Start des Grünen Passes auf EU-Ebene nicht alle Länder die Ergebnisse von Antigen-Schnelltests akzeptieren werden. Erst kürzlich gab Spanien bekannt, dass für die Einreise auch Schnelltest-Befunde ausreichend sind. Zuvor pochte man auf PCR-Ergebnisse. Dass Geimpfte noch nicht in allen EU-Staaten Einreiseerleichterungen bekommen, zeigt das Beispiel Malta. Der Mittelmeerstaat akzeptiert vorerst nur maltesische Impfzertifikate. Um dieses erlangen zu können, ist eine maltesische ID-Card erforderlich. Für alle anderen heißt es weiterhin: Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich – Impfung hin oder her. Geplant ist, dass mit dem EU-weiten Start des Grünen Passes auch ausländische Impfungen zur Einreise nach Malta berechtigen, jedoch ist es bis dahin noch ein langer Weg. Österreich wird zumindest vorläufig die Impfungen nicht in den Grünen Pass implementieren. Die Politik spielt das Problem herunter und verweist darauf, dass man sich ja den elektronischen Impfpass ausdrucken lassen könne. Dieser wird unter anderem von Malta und Deutschland nicht anerkannt, da formelle Anforderungen nicht erfüllt sind. Für die Einreise in den Mittelmeerstaat sind daher weiterhin das PLF-Formular sowie eine Erklärung, dass man sich in den letzten Tagen nur in bestimmten Staaten aufgehalten hat, erforderlich. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stundens ein darf, vorgewiesen werden. Es wird dringend empfohlen die

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