Einreise

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Slowakei: Höchstgericht kippt Defacto-Impfpflicht bei der EInreise

Während in Österreich Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs eher lange dauern, ging es in der Slowakei sehr schnell. Das Höchstgericht kippte die Einreisebestimmungen, die am 9. Juli 2021 in Kraft getreten sind. In einer einstweiligen Anordnung verfügte das Verfassungsgericht der Slowakei, dass bis zur endgültigen Aburteilung die alten Einreiseregeln wieder gelten. Das in Kosice ansässige Gericht prüft, ob eine defacto-Impfpflicht bei der Einreise überhaupt mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist. Die Entscheidung der Höchstrichter gilt in der Slowakei als herbe Niederlage für die Regierung. Konkret geht es darum, dass die Slowakei vom 9. Juli 2021 bis zur Aufhebung durch das Verfassungsgericht nur vollständig geimpfte Personen ohne Quarantäne einreisen hat lassen. Alle anderen mussten sich einer 14-tägigen Quarantäne, von der man sich nach fünf Tagen freitesten konnte, unterziehen. Unklar ist noch welche Auswirkungen die Entscheidung des Höchstgerichts auf Personen, die bereits abgesondert sind, hat.

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Katar lässt Geimpfte ohne Quarantäne einreisen

Seit Montag können vollständig Geimpfte ohne Quarantäne nach Katar einreisen. Zusätzlich muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Personen, die nicht oder unvollständig geimpft sind, müssen sich weiterhin der Absonderung und mehreren Tests unterziehen. Das Gesundheitsministerium von Katar teilte mit, dass vollständig Geimpfte bei der Einreise zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Weiters ist im Vorfeld eine elektronische Reiseanmeldung auszufüllen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so darf man den Golf-Staat ohne Quarantäne betreten. Andernfalls ist eine Absonderung anzutreten. Diese dauert je nach Einstufung des Herkunftsland bis zu zehn Tage. Ist der Staat grün eingestuft, so muss man nach einen negativen RT-PCR bei der Einreise vorweisen und kann sich nach fünf Tagen mittels eines weiteren RT-PCR aus der Quarantäne freitesten. Derzeit befinden sich beispielsweise Österreich und Deutschland auf dieser Liste. Bei gelben Staaten dauert die Absonderung sieben Tage und muss in einem Quarantäne-Hotel verbracht werden. Nebst dem negativen Befund, der bei der Einreise vorgewiesen werden muss, hat man am sechsten Tag einen weiteren RT-PCR vorzunehmen. Ist dieser negativ, so endet die Absonderung am Tag sieben. Zum Beispiel die Schweiz ist derzeit gelb eingestuft. Die rote Liste hat zur Folge, dass man zehn Tage in einem Quarantäne-Hotel verbringen muss. Der zweite Test ist am neunten Tag vorzunehmen und wenn dieser negativ ausfällt, kann man diese verlassen. Umstiege auf dem Flughafen Doha sind von den Quarantäne-Regeln für ungeimpfte Personen nicht erfasst. Diese sind weiterhin möglich, da man formell nicht nach Katar einreist. Offizielle Informationen hat das Gesundheitsministerium unter diesem Link bereitgestellt.

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Tipps: Darauf kommt es bei der (Wieder-) Einreise nach Österreich an

Spätestens wenn sich der Urlaub dem Ende zuneigt, muss man sich auch darüber Gedanken machen welche Voraussetzungen man für die Wiedereinreise ins Heimatland erfüllen muss. Österreich macht es vergleichsweise einfach, denn sofern man nicht aus einem “Corona-Problemland” kommt, kann man sogar einen Selbsttest durchführen. Unabhängig davon, ob man ein so genannter Reiserückkehrer ist oder den Urlaub in der Alpenrepublik verbringen möchte, muss die aktuell gültige Einreiseverordnung erfüllt werden. Zu den für die Einreise anerkannten Selbsttests und was man hierbei beachten muss, wird dieser Aviation Direct Bericht empfohlen. Eine Zusammenfassung der momentan gültigen Bestimmungen ist hier bereitgestellt. Aviation Direct hat auf dem griechischen Flughafen Rhodos ein kurzes Video aufgenommen, in dem die derzeit gültigen Vorschriften für Österreich erklärt sind. Auch wird darauf eingegangen wer die Pre Travel Clearance ausfüllen muss und wer nicht.

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Auch für Durchreisende: Slowenien führt 3G-Nachweis ein

Slowenien schafft die bisher praktizierten Risikolisten ab und verlangt nun unabhängig von der Herkunft den so genannten 3G-Nachweis. Das gilt ausdrücklich auch für Pendler und Personen, die nur auf der Durchreise sind. Wer Genesung, Impfung oder Testung nicht nachweisen kann, darf künftig nicht mehr ein- oder durchreisen. Die einzige Ausnahme, die das slowenische Gesundheitsministerium in der Verordnung noch zugesteht, betrifft die Land- und Forstwirtschaft. Beispielsweise dürfen Bauern, die auf beiden Seiten der Grenze Felder bewirtschaften, ohne 3G-Nachweis einreisen, aber nur um zum Beispiel ihren Acker zu bearbeiten. Dies muss auch innerhalb von maximal zehn Stunden abgeschlossen sein. Für Urlauber, die mit dem Auto nach Kroatien fahren, ergibt sich auf der Hinfahrt nicht wirklich eine Änderung, denn der Adria-Staat führte vor wenigen Tagen den 3G-Nachweis für alle ein. Bei der Rückreise müssen sich Ungeimpfte darüber Gedanken machen wie sie vor der Durchfahrt durch Slowenien an einen negativen Testnachweis kommen, denn ohne diesen kann der Transit verweigert werden. Die Verwendung “inoffizieller Grenzübergänge” ist übrigens eine ganz schlechte Idee. Die Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ warnen ausdrücklich davor, dass dies seitens Slowenien als illegaler Grenzübertritt gewertet wird und ein entsprechendes Strafverfahren, das empfindlich teuer ist, eingeleitet wird.

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Einreise mit Impfpflicht: Air Malta wird mit Stornos überschwemmt

Im Callcenter von Air Malta sind in den letzten Tagen sprichwörtlich die Drähte heißgelaufen, denn tausende Passagiere versuchten von der Airline Informationen über die neuen Einreisebestimmungen zu bekommen oder aber ihre Buchungen für den Sommer zu stornieren. Hintergrund: Malta will nur noch vollständig Geimpfte ohne Quarantäne einreisen lassen. Der Umstand, dass die Regierung auch die Schließung der vielen Sprachschulen für Kinder und Jugendliche angeordnet hat, führt dazu, dass die Tour Operator nun im großen Stil die Bildungsreisen für die jungen Menschen absagen. Gerade für Air Malta sind diese aber ein gutes Geschäft, das nun akut auf der Kippe steht. Besonders der Umstand, dass nur für Kinder bis maximal 12 Jahre ein negativer PCR-Test in Begleitung eines Geimpften anerkannt werden soll, bereitet Airlines und Hoteliers Kopfzerbrechen. Air Malta erklärte gegenüber der Tageszeitung Times of Malta, dass man aufgrund der neuen Einreisebestimmungen (Impfpflicht) mit einem dramatischen Rückgang der Buchungszahlen rechnet. Bereits wenige Stunden nach der Bekanntgabe seitens der Regierung sollen die Drähte im Callcenter regelrecht heiß gelaufen sein. Viele ungeimpfte Passagiere traten mit dem Wunsch um Stornierung an den Carrier heran. Auch von großen Reiseveranstaltern war zu hören, dass der Rücktritt vom Reisevertrag oder aber die Umbuchung in ein anderes Land, zum Beispiel Griechenland, angefragt wurde. Der maltesische Tourismus dürfte demnach vor dem nächsten wirtschaftlichen Totalausfall stehen. UK-Deasater dehnt sich auf andere Quellmärkte aus Erst vor wenigen Tagen war man in Malta glücklich darüber, dass das Vereinigte Königreich den Kleinstaat auf die grüne Liste gesetzt hat, doch die lokale Regierung lässt Briten

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Tipps für die Einreise-Planung für den Griechenland-Urlaub

Griechenland steht heuer bei Urlaubern hoch im Kurs. Allerdings gilt es bei der Einreise im Vorfeld einiges zu beachten. Nebst negativem Test-, Impf- oder Genesungsnachweis muss auch ein elektronisches PLF-Formular ausgefüllt werden. Kurz vor dem Abreisetag bekommt man einen QR-Code und ein PDF zugestellt. Dieses muss auf der Reise auf dem Smartphone oder auf Papier mitgeführt werden. Andernfalls kann das Boarding verweigert werden und wenn man es dennoch bis nach Griechenland schafft, so können bis zu 500 Euro Strafe fällig werden. Auf was man bei der Einreiseplanung für den Griechenland-Urlaub achten sollte und was man auf keinen Fall vergessen darf, erklärt Aviation Direct in einem kurzem Video, das auf dem Areal des griechischen Flughafens Rhodos aufgenommen wurde.

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Malta lässt nur noch Geimpfte ohne Quarantäne rein

Urlauber, die nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind, können sich ab 14. Juli 2021 ihren Aufenthalt auf Malta, Gozo und Comino abschminken. Die Insel-Republik lässt laut Gesundheitsminister Chris Fearne künftig nur noch vollständig Geimpfte einreisen. Als Nachweise akzeptiert man derzeit die EU-Impfzertifikate mit QR-Code sowie das Gegenstück des Vereinigten Königreichs. Kinder, die in Begleitung ihrer geimpften Eltern reisen, benötigen einen negativen PCR-Befund. In den letzten Tagen sind auf Malta und Gozo die Covid-Neuinfektionen gestiegen. Aus Sorge um die Delta-Variante hat man sich nun dazu entschieden, dass nur noch vollständig Geimpfte ohne Quarantäne einreisen dürfen. Alle anderen müssen eine Absonderung antreten. Weiterhin wird es einige Ausnahmen geben, jedoch sind diese für Touristen nicht wirklich anwendbar. In den letzten Tagen haben verschiedene Staaten ihre Einreisebestimmungen verschärft. Beispielsweise lässt die Slowakei nur noch Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, ohne Quarantäne einreisen. Tschechien verlangt von allen anderen einen negativen PCR-Test. Deutschland stuft Spanien wieder als Risikogebiet ein und Zypern sogar als Hochinzidenzgebiet. Ist man weder Geimpfter noch Genesener, so kann ein Badeurlaub und Paphos oder Larnaka eine Quarantäne nach sich ziehen. Die jüngsten Verschärfungen der Einreisebestimmungen, die nach und nach immer mehr EU-Mitglieder vornehmen, zeigen deutlich, dass der Grüne Pass ein regelrechter Rohkrepierer ist und sprichwörtlich das Papier nicht wert ist. Die Nationalstaaten denken gar nicht daran einheitliche Reisebedingungen zu schaffen. Lediglich vollständig Geimpfte profitieren tatsächlich von diesem Dokument, jedoch Getestete und/oder Genesene haben in immer mehr Staaten das Nachsehen und werden diskriminiert. Das Versprechen, dass man mit dem “grünen

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USA denken nicht an Lockerung der Reiseregeln

Während bei europäischen Staaten gerade die Einreisebestimmungen fallen, lassen es die Amerikaner eher langsam angehen. Die US-Regierung plant keine frühzeitige Aufhebung der Reisebeschränkungen. Wie ein Sprecher des Weißen Hauses gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagt, wolle man dem wachsenden Druck von US-Wirtschaftsgruppen und einigen Abgeordneten vorerst nicht nachgeben: „Wir haben enorme Fortschritte in unseren Impfbemühungen gemacht, so wie viele andere Länder auch, aber wir wollen sicherstellen, dass wir uns bewusst bewegen und in der Lage sind, den internationalen Reiseverkehr nachhaltig wieder zu öffnen, wenn es sicher ist, dies zu tun.“ Das berichtet das Luftfahrtportal Aero.

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Tipps für die Einreise nach Deutschland

Für Urlauber und Geschäftsreisende ist es momentan besonders wichtig die für das jeweilige Zielland gültigen Einreisebestimmungen zu beachten. Auch für die Rückkunft in den Heimatstaat gilt es einiges zu beachten. Die Verordnungen der einzelnen EU-Mitglieder sind nicht nur extrem unterschiedlich, sondern ändern sich im Extremfall auch über Nacht. Deutschland hat eine generelle Testpflicht, die auch dann gilt wenn man aus Nicht-Risikogebieten kommt. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Aus Risikogebieten kommend haben es Geimpfte und Genesene am einfachsten. Virusvariantengebiete sind für alle mit Zwangsquarantäne ohne Möglichkeit des Freitestens verbunden. Doch wer muss die Einreiseanmeldung ausfüllen und wer nicht? In einem kurzen Video, das am Flughafen Köln/Bonn aufgenommen wurde, gibt Aviation Direct einen kompakten Überblick über die aktuellen Einreisebestimmungen Deutschlands und erklärt worauf es derzeit ankommt. Wichtiger Hinweis: Die Regeln können sich ändern. Daher sollte man sich kurz vor der Reise nochmals über die Einreisebestimmungen informieren.

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Ab Donnerstag: Österreich stuft einige Länder um

Ab Donnerstag stuft Österreich auch Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro grün ein. Für Reisende bedeutet das, dass beim Vorliegen des 3G-Nachweises keine Quarantäne angetreten werden muss. Auch das Ausfüllen der Pre-Travel-Clearance entfällt dann. Auf die „rote Liste“ hat es Russland geschafft. Österreich stuft mit Wirksamkeit zum Donnerstag auf „Virusvariantengebiet“ um. Das bedeutet, dass für Quarantänepflichten entstehen. Im Gegensatz zu Deutschland besteht aber die Möglichkeit, dass man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Mit Wirksamkeit Donnerstag, 8. Juli 2021 sind nachstehende Länder als „Virusvariantengebiet“ eingestuft: Botsuana Brasilien Eswatini Indien Lesotho Malawi Mosambik Namibia Nepal Sambia Simbabwe Südafrika Uruguay Vereinigtes Königreich Russische Föderation Da sich die Einstufung der Länder und damit auch die Voraussetzungen bzw. mögliche Zwangsquarantäne regelmäßig ändern kann, wird Urlaubern dringend empfohlen, dass diese im Hinblick auf ihre Rückreise nach Österreich die Entwicklungen im Auge behalten. Personen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, dass eine eventuell benötigte Testung binnen 24 Stunden im Inland nachgeholt werden kann. In diesem Fall muss aber die Pre-Travel-Clearance ausgefüllt werden. Mit Wirksamkeit zum 8. Juli 2021 sind nachstehende Länder „grün“ (Anlage 1 der Verordnung): Albanien Andorra Australien Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Fürstentum Liechtenstein Griechenland Hong Kong Irland Island Israel Italien Japan Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Macau Malta Monaco Neuseeland Niederlande Nordmazedonien Norwegen Polen Portugal Rumänien San Marino Saudi-Arabien Schweden Serbien Singapur Slowakei Slowenien Spanien Schweiz Südkorea Taiwan Thailand Tschechische Republik Ungarn Vatikan Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Zypern Armenien Aserbaidschan Bosnien und Herzegowina Brunei Jordanien Kanada Katar Kosovo Moldau Montenegro Wo können

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