Eurowings

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Eurowings streicht 300 Stellen

Die Lufthansa-Tochter Eurowings expandierte in den letzten Jahren äußerst rasant. Doch damit ist vorläufig Schluss, denn sowohl die Flotte als auch der Mitarbeiterstand sollen reduziert werden. In der Verwaltung werden 300 von 1.000 Stellen gestrichen, erklärte Firmenchef Jens Bischof in der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung Düsseldorf. Der Personalabbau bei Eurowings soll auch dazu beitragen, dass der Mutterkonzern die Rückzahlung des milliardenschweren Hilfspakets der Bundesregierung „möglichst rasch“ stemmen kann. Über das fliegende Personal sprach der Manager nur wenig. Dies wäre auch noch davon abhängig wie viele Germanwings-Mitarbeiter bei Lufthansa bzw. Eurowings unterkommen können. Die Verkehrsleistung das Vorjahres werde man – so Bischof – frühestens wieder im Jahr 2023 erreichen können. Für das bevorstehende Jahr 2021 rechnet der Eurowings-Geschäftsführer mit etwa 90 Maschinen. 2019 hatte die Lufthansa-Tochter 139 Flugzeuge im Einsatz. Momentan schreibt der Billigflieger einen täglichen Verlust in der Höhe von zwei Millionen Euro. Diese konnte man nicht kompensieren, so Bischof.

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Gericht: Eurowings erleidet „Snack-Schlappe“

Im Vorjahr strich Eurowings Snacks und Getränke im Kurzstrecken-Smarttarif. Dies verärgerte zahlreiche Passagiere. Die Verbraucherzentrale Hamburg zog im Zusammenhang mit einer Bestandsbuchung sogar vor Gericht und obsiegte. Die Zeiten, in denen auf Kurzstreckenflügen inkludierte Gourmet-Menüs in der Economy-Class serviert wurden, sind schon lange vorbei. Dennoch gibt es Passagiere, die Mahlzeiten und Getränke über den Wolken als besonders wichtig oder gar als Entscheidungskriterium bei der Buchung betrachten. Diese Kundengruppe ist zwar mittlerweile recht klein geworden, doch sie ist vorhanden. Eurowings erlitt nun im Zusammenhang mit der Streichung von Snacks und Getränken im Smart-Tarif eine Schlappe vor Gericht. Hintergrund ist, dass die Lufthansa-Tochter im vergangenen Jahr das Service-Konzept in dieser Buchungsklasse änderte. Zuvor waren unter einem ein Getränk und beispielsweise ein belegtes Brot inkludiert. Dies wurde gestrichen und hat auch bereits bestehende Buchungen betroffen. Das sorgte nicht nur bei Passagieren für Verärgerung, sondern veranlasste auch die Verbraucherzentrale Hamburg zu einer Klage. Der Fall landete somit vor Gericht und wurde unter dem Aktenzeichen 34 O 14/20 vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. In einem so genannten Anerkenntnisurteil wurde festgestellt, dass Airlines eine bei der Buchung vereinbarte Bordverpflegung eben nicht unter Hinweis auf geänderte Beförderungsbedingungen streichen dürfen. Zu einer mündlichen Verhandlung ist es übrigens gar nicht gekommen, denn im schriftlichen Vorverfahren anerkannte der Carrier kurz vor der bereits anberaumten Tagsatzung den Anspruch. Die Verbraucherzentrale verweist in einer Medienerklärung darauf, dass die Abänderung wesentlicher Vertragsinhalte nur einvernehmlich erfolgen kann. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft nicht einseitig ändern kann, sondern die Zustimmung des Passagiers einholen muss. Eurowings

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