Am 9. September 2024 entschied ein indisches Verbrauchergericht zugunsten des 25-jährigen Maharshi Yadav, einem Studenten, der von der Lufthansa nicht ausreichend über die Anforderungen für ein Transitvisum informiert worden war. Der Fall wirft Fragen zur Transparenz und Kundeninformation bei internationalen Flugreisen auf und stellt die Verantwortung der Fluggesellschaften bei der Informationsweitergabe in den Fokus. Maharshi Yadav hatte am 13. April 2022 ein Lufthansa-Ticket von Mumbai (BOM) nach Toronto (YYZ) über München (MUC) erworben. Als er jedoch am Flughafen Mumbai eintraf, wurde ihm die Beförderung verweigert, weil ihm, wie sich herausstellte, ein Schengen-Visum fehlte. Dieses Visum ist für indische Staatsbürger erforderlich, um in Deutschland, auch nur für den Transit, einzureisen. Yadav, der in Kanada studierte und auf dem Weg nach Toronto eine Zwischenlandung in München hatte, war überrascht und verwirrt über diese Anforderung, von der er bei der Buchung des Tickets nichts gewusst hatte. Infolge der Weigerung, an Bord zu gehen, sah sich Yadav gezwungen, ein neues Ticket bei Emirates zu kaufen, das eine andere Route über Dubai nahm und kein Transitvisum erforderte. Die zusätzliche Belastung und Kosten, die durch diese Situation entstanden, führten dazu, dass Yadav sich gezwungen sah, rechtliche Schritte gegen die Lufthansa einzuleiten. Die Entscheidung des Verbrauchergerichts Yadav reichte eine Beschwerde bei der Gandhinagar District Consumer Dispute Redressal Commission ein und behauptete, dass die Lufthansa unlautere Handelspraktiken angewandt habe, da sie ihn nicht über die Visumspflicht informiert habe. Die Kommission entschied zu seinen Gunsten und ordnete an, dass Lufthansa Yadav eine Entschädigung von bis zu 2.000 Euro zahlen