Fluggesellschaften

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Kundenfeindlichkeit: Brüssel nimmt Airlines unter die Lupe

Die EU-Kommission nimmt das Verhalten der Fluggesellschaften in Sachen Fluggastrechte genauer unter die Lupe, denn Erstattungen werden von vielen Anbietern immer noch gesetzeswidrig verschleppt und auf die lange Bank geschoben. Dabei spielt auch eine Rolle, dass manche Anbieter Tickets verkaufen und mutmaßlich gar nicht die Absicht haben die Flüge durchzuführen. Welchen dubiosen Ausreden sich Fluggesellschaften bedienen, zeigt auch ein vorliegendes Schreiben, dass ein Austrian Airlines Passagier, dessen Flug nach Deutschland ohne Information annulliert wurde. Der Carrier versuchte sich dann vor der Ausgleichsleistung mit der „Corona-Ausrede“ zu drücken. Letztlich konnte ein Rechtsanwalt mit der Androhung einer Klage die AUA zur Zahlung bewegen. Brüssel drückte im Vorjahr beide Augen zu Die EU-Kommission vermutet, dass das kundenfeindliche Verhalten der Fluggesellschaften regelrecht System hat. Viele Anbieter spekulierten im vergangenen Frühjahr darauf, dass Brüssel eine „Gutscheinlösung“ durchwinkt, jedoch kam diese nie. Man wartete nicht nur ab, sondern viele Anbieter, darunter auch Lufthansa, Ryanair, Wizz Air, Air France-KLM und viele weitere, haben absichtlich die automatischen Erstattungsfunktionen deaktiviert. So produzierte man künstlich einen Rückstau und beispielsweise Lufthansa rühmte sich dann in regelmäßigen Abständen damit, dass man ja ach so viele Erstattungen geleistet habe. Die Fluggesellschaften haben bewusst das Gesetz ignoriert und zunächst drückte die EU-Kommission angesichts der außergewöhnlichen Gesamtsituation noch beide Augen zu. Da viele Anbieter die Praxis aber nicht abgestellt haben, sondern Tickets zu günstigen Preisen anbieten, jedoch dann die Aufnahme der Route immer wieder und wieder nach hinten verschieben, nehmen die Wettbewerbshüter das Geschäftsgebaren genauer unter die Lupe. Das Problem an der Sache ist, dass

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Mallorca lockt Airlines mit billigen Gebühren

Langsam, aber sicher werden die Verantwortlichen auf Mallorca nervös, dass aufgrund der in der EU nur schleppend voranschreitenden Covid-Impfungen die Urlaubssaison 2021 so richtig schwierig werden könnte. Nun reagiert der Flughafenbetreiber Aena und will die Gebühren senken. Firmenchef Maurici Lucena kündigte an, dass sich die Fluggesellschaften insgesamt etwa 23,8 Millionen Euro sparen werden. Mit dieser Maßnahme will man den Carriern unter die Flügel greifen und gleichzeitig den Tourismus ankurbeln. Laut Mallorca Zeitung rechnet Lucena damit, dass ab Mai 2021 deutlich mehr Touristen aus dem Vereinigten Königreich und Deutschland auf die Mittelmeerinsel kommen werden. Man habe die Infrastruktur entsprechend vorbereitet. Im Vorjahr machte der Airport einen Verlust in der Höhe von 126,8 Millionen Euro. Im Jahr 2019 hatte man noch einen Gewinn von 1,442 Milliarden Euro.

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Singapur macht 540 Millionen Euro für Airlines locker

Die Regierung Singapurs wird weitere 540 Millionen Euro in die Hand nehmen, um der angeschlagenen Luftfahrtbranche unter die Flügel zu greifen. Finanzminister Heng Sww Keat kündigte am Dienstag an, dass die Airlines auch Rabatte auf den Airports erhalten werden. Im Vorjahr griff der Staat dem größten Anbieter des Landes, Singapore Airlines Group, mit 383 Millionen Euro unter die Arme. Zusätzlich zu den nun an die Branche zu verteilenden Mitteln sollen die Fluggesellschaften mindestens zehn Prozent Rabatt auf die Gebühren am Flughafen Singapur erhalten. Weiters sollen die Mieten für Büros und Lounges auch in Seletar und Changi um zumindest die Hälfte reduziert werden. Diese Maßnahmen sollen für vorerst ein Jahr gelten.

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Europaparlament beschließt neue Slot-Regeln

Das Europaparlament stimmte am Donnerstag für eine Regelung, dass die Airlines im Unionsgebiet im Sommerflugplan 2021 auch dann ihre Slots behalten sollen, wenn sie diese nicht ständig nutzen. Allerdings müssen mindestens 25 Prozent der Start- und Landerechte tatsächlich in Anspruch genommen werden. Normalweise gilt die Vorschrift, dass mindestens 80 Prozent der Slots genutzt werden müssen, andernfalls gehen diese zur Neuvergabe zurück an den Regulator. Konkret wird jetzt vorgeschrieben, dass ein Viertel jener Start- und Landerechte, die vor der Corona-Pandemie gehalten wurden, bedient werden müssen. Bis inklusive 27. März 2021 gilt noch ein kompletter Schutz. Das bedeutet, dass aufgrund der Pandemie alle Slots – auch wenn sie gar nicht genutzt werden – nicht verfallen können. Das Europaparlament will mit der neuen Regelung langsam, aber sicher das alte Prinzip „use it or lose it“ wieder anwenden. Es gibt allerdings auch ein Schlupfloch für die Fluggesellschaften: Diese können kurz vor Beginn des Sommerflugplans jene Start- und Landerechte, die sie voraussichtlich nicht benötigen, temporär zurückgeben. Von jenen, die behalten werden, muss nur die Hälfte genutzt werden. Aus der vorläufigen Rückgabe resultiert noch kein Verlust. Dem Branchenverband Airlines for Europe geht die Regelung noch nicht weit genug. Gefordert wird, dass die Slot-Regeln auch im Sommer 2021 ausgesetzt bleiben.

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WKO fordert europaweite Strategie für Restart der Reisebranche

Die Wirtschaftskammer Österreich, der europäische Dachverband der Hotellerie Hotrec sowie der Reisebüros ECTAA fordern, dass schnellstmöglich eine europaweite Gesamtstrategie für den Neustart der Reise- und Tourismusbranche abgestimmt und umgesetzt wird. Diese soll Quarantäne weitgehend vermeiden. „Für einen erfolgreichen Re-Start der Reise- und Tourismusbranche braucht es zwingend eine europaweit abgestimmte, effiziente Test- und Impfstrategie, um Quarantänemaßnahmen und Reisebeschränkungen vermeiden zu können“, zeigt sich Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Initiator der Arge „Restart“, mit den Playern der heimischen Reisebranche – Reisebüros, Hotellerie, Flugverkehr, Buchungssystemeanbieter – einig. „Es braucht europaweit eine beschleunigte Durchimpfung, einheitliche Vorgaben zum Nachweis von Tests und Impfungen sowie die Forcierung von schnell durchführbaren Antigentests, damit die sich ständig und kurzfristig ändernden Reisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen so weit wie möglich vermieden werden können und insbesondere Landeverbote der Vergangenheit angehören. Wenn wir es jetzt auf EU-Ebene schaffen, langfristig eine Strategie zu entwickeln, dann wird diese uns auch in möglicherweise kommenden Krisen vor derart horrenden Auswirkungen, wie wir sie jetzt erleben, schützen können“. Auch beim WKÖ-Fachverband Hotellerie ist man der Ansicht, dass eine europaweite Abstimmung und Koordination die Basis für eine erfolgreiche Sommersaison 2021 darstellt. Doch auch innerhalb Österreichs soll es noch einige Aufgaben zu erledigen geben: „Wir brauchen unter anderem genügend Vorlaufzeit, um unsere Betriebe wieder zu öffnen und dabei bedarf es einer guten Wiedereröffnungsstrategie, mit zielführenden und verhältnismäßigen Maßnahmen. Die geplanten Gästetestungen beispielsweise müssen praktisch und einfach umsetzbar sein, wir haben hier schon vor Wochen konkrete Vorschläge an die Politik geliefert“, so Susanne Kraus-Winkler,

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Gar nicht geflogen? Holen Sie sich Steuern und Gebühren zurück!

Immer wieder kommt es vor, dass man einen Flug nicht antreten kann oder will. Zumeist sind die Tarife nicht rückerstattbar, so dass Sie gar nichts zurückbekommen, wenn Sie stornieren oder als so genannter „No-Show“ gar nicht zum Airport erscheinen. Doch ganz leer gehen Sie nicht aus, denn Sie haben das gesetzlich verankerte Recht auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren. Warum? Ihre Airline muss diese nur dann entrichten, wenn Sie tatsächlich geflogen sind. Das wichtigste vorab: Die Rechtsgrundlage für den Erstattungsanspruch ist die EU-VO 1008/2008. Diese kann unter diesem Link im PDF-Format in deutscher Sprache heruntergeladen werden.  Was bekommt man zurück, wenn man nicht geflogen ist? In jedem Fall haben Sie den gesetzlich verankerten Anspruch auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren. Ob Sie auch Teile des Flugpreises („Netto-Airfare“) zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie einen Tarif gebucht haben, der zurückerstattet werden kann. Sie finden diese Information während der Flugbuchung auf der Homepage der Airline und danach auf Ihrer Buchungsbestätigung. Auch die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft geben Ihnen darüber Auskunft. Die Arbeiterkammer erklärt Ihre Ansprüche so: „Aufgrund einer EU-weiten Regelung (EG-VO Nr. 1008/2008) müssen neben dem eigentlichen Flugticketpreis die staatlichen Steuern, Flughafengebühren, sowie sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte, wie etwa diejenigen die mit der Sicherheit oder dem Kraftstoff in Zusammenhang stehen, gesondert ausgewiesen sein. Oft findet man diese Steuern, Gebühren und Abgaben auf der Rechnung neben dem Flugticketpreis unter der Bezeichnung „Tax“. Diese Gebühren werden zugunsten Dritter gemeinsam mit dem Ticketpreis von der Fluglinie eingehoben und bei Antritt des Fluges abgeführt. Wenn der Flug jedoch

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2021: Eurocontrol rechnet mit 51 Prozent des Vorkrisenniveaus

Die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) blickt weniger optimistisch in die Zukunft: Die Experten erwarten im neuen Jahr lediglich 51 Prozent des Vorjahresniveaus zu erreichen. Der Covid-19-Schock sitzt tief. Die Luftfahrtindustrie musste horrende Verluste hinnehmen – unter dem Strich stehen rund 6,1 Millionen Flüge und 1,7 Milliarden Fluggäste, die im vergangenen Jahr ausfielen. Bei diesen Zahlen kann es heuer nur besser werden. In der Branche ist dank der Impfstarts in vielen Ländern auch ein Hauch von Zuversicht zu spüren. Die Situation werde 2021 wieder deutlich besser aussehen, so die Hoffnung. Doch die Lotsen-Dachorganisation mit Sitz in Brüssel warnt vor zu viel Optimismus. Nur die richtigen Maßnahmen würden die Branche zur gewünschten Erholung bringen. Besonders finanziell gebeutelte Flughäfen sollten nun bevorzugt Finanzhilfe erhalten – nachdem im abgelaufenen Jahr in erster Linie die Fluggesellschaften versorgt wurden.  Unter den großen Airlines musste die Lufthansa Gruppe auffallend viele Flüge stornieren, laut Eurocontrol waren es 67 Prozent. Auf ähnliche Werte kommen EasyJet (minus 67 Prozent) und die British-Airways-Mutter IAG (minus 65 Prozent). Ryanair habe im vergangenen Jahr 59 Prozent weniger Flüge absolviert als 2019 und Air France/KLM 55 Prozent weniger, wie der ORF berichtet. Darüber hinaus wurden auch bei den Airports die Karten neu gemischt. Der Frankfurter Flughafen musste sein Zepter an Amsterdam-Schiphol übergeben. Damit belegt nun AMS den ersten Platz als verkehrsreichster Flughafen Europas, die Rückgänge der Flugbewegungen fielen hier etwas weniger drastisch aus. 

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IATA erwartet auch im kommenden Jahr herbe Verluste

Der Weltluftfahrtverband IATA geht davon aus, dass die Verluste in den Jahren 2020 und 2021 noch höher ausfallen könnten, als bisher prognostiziert. Branchenweit soll heuer der Fehlbetrag bei etwa 99,9 Milliarden Euro liegen. Bislang ging man von einer niedrigeren Summe aus. Im Zuge der Jahreshauptversammlung, die am Dienstag abgehalten wurde, wählte man Willie Walsh zum neuen Präsidenten. Dem ehemaligen IAG-Chef steht eine schwierige Zeit bevor, denn die IATA geht davon aus, dass im kommenden Jahr die Fluggesellschaften, die dem Verband angehören, Verluste in der Höhe von 32,62 Milliarden Euro einfliegen werden. Damit senkt man die Prognose vom Juni 2020 um 250 Prozent ab. Der Weltluftfahrtverband sagt auch, dass das Jahr 2021 das zweitschwierigste in der Geschichte wird. Es wird damit gerechnet, dass der Umsatz im kommenden Jahr steigen wird, jedoch maximal die Hälfte des Rekordjahres 2019 erreichen wird. Für 2020 prognostiziert man branchenweit etwa 276,42 Milliarden Euro. Aufgrund dieser Zahlen wiederholt die IATA nochmals eine mittlerweile altbekannte Forderung: Schnelltests vor jedem Abflug sollen zu Einreiseerleichterungen führen. Auch hofft man darauf, dass die momentanen Beschränkungen mit der weltweiten Verfügbarkeit von Impfstoffen nach und nach fallen werden.

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