
Kundenfeindlichkeit: Brüssel nimmt Airlines unter die Lupe
Die EU-Kommission nimmt das Verhalten der Fluggesellschaften in Sachen Fluggastrechte genauer unter die Lupe, denn Erstattungen werden von vielen Anbietern immer noch gesetzeswidrig verschleppt und auf die lange Bank geschoben. Dabei spielt auch eine Rolle, dass manche Anbieter Tickets verkaufen und mutmaßlich gar nicht die Absicht haben die Flüge durchzuführen. Welchen dubiosen Ausreden sich Fluggesellschaften bedienen, zeigt auch ein vorliegendes Schreiben, dass ein Austrian Airlines Passagier, dessen Flug nach Deutschland ohne Information annulliert wurde. Der Carrier versuchte sich dann vor der Ausgleichsleistung mit der „Corona-Ausrede“ zu drücken. Letztlich konnte ein Rechtsanwalt mit der Androhung einer Klage die AUA zur Zahlung bewegen. Brüssel drückte im Vorjahr beide Augen zu Die EU-Kommission vermutet, dass das kundenfeindliche Verhalten der Fluggesellschaften regelrecht System hat. Viele Anbieter spekulierten im vergangenen Frühjahr darauf, dass Brüssel eine „Gutscheinlösung“ durchwinkt, jedoch kam diese nie. Man wartete nicht nur ab, sondern viele Anbieter, darunter auch Lufthansa, Ryanair, Wizz Air, Air France-KLM und viele weitere, haben absichtlich die automatischen Erstattungsfunktionen deaktiviert. So produzierte man künstlich einen Rückstau und beispielsweise Lufthansa rühmte sich dann in regelmäßigen Abständen damit, dass man ja ach so viele Erstattungen geleistet habe. Die Fluggesellschaften haben bewusst das Gesetz ignoriert und zunächst drückte die EU-Kommission angesichts der außergewöhnlichen Gesamtsituation noch beide Augen zu. Da viele Anbieter die Praxis aber nicht abgestellt haben, sondern Tickets zu günstigen Preisen anbieten, jedoch dann die Aufnahme der Route immer wieder und wieder nach hinten verschieben, nehmen die Wettbewerbshüter das Geschäftsgebaren genauer unter die Lupe. Das Problem an der Sache ist, dass






