Fluggesellschaften

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China-Passagiere: Österreich brummt Fluggesellschaften die Kontrolle von PCR-Befunden auf

Österreichs Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat eine Novelle der Corona-Einreiseverordnung veröffentlicht. Diese tritt am Samstag, den 7. Jänner 2023 in Kraft und beinhaltet unter anderem, dass Personen, die sich zuvor in China aufgehalten haben, einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Gänzlich neu ist, dass Österreich den Fluggesellschaften die Überprüfung der PCR-Befunde aufbrummt. In der Vergangenheit gab es keine explizite Anweisung, dass die Airlines dies zu kontrollieren haben. Das ist nun anders, denn die Novelle der Einreisevorordnung sieht explizit vor, dass die Airlines zu überprüfen haben, ob ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist vorliegt. Andernfalls darf die Beförderung verweigert werden. Weiters will man am Flughafen Wien-Schwechat Informationsblätter über aktuelle Hygienemaßnahmen an einreisende Personen verteilen lassen. Laut Medienmitteilung des Gesundheitsministeriums wurden die betroffenen Fluggesellschaften bereits vorab über die neue Vorgehensweise informiert. Allerdings hielt die österreichische Behörde noch vor wenigen Tagen die Vorlagepflicht von negativen PCR-Befunden von Personen, die sich zuvor in China aufgehalten haben, für nicht sinnvoll. Umso verwunderlicher wirkt, dass sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) mit der „raschen Umsetzung zufrieden zeigt“: „Die Empfehlungen, die die EU-Staaten im Rahmen des europäischen Krisenreaktionsmechanismus IPCR beschlossen haben, stellen sicher, dass wir mögliche neue Virusvarianten rasch erkennen und das Risiko einer Verbreitung minimieren“. Das Regierungsmitglied habe „derzeit“ keine Sorge, dass sich die Corona-Situation in Österreich aufgrund der jüngsten Entwicklungen in China verschärfen könnte. Weiters teilte das Ministerium mit, dass man bereits eine erste Probe aus dem Abwassertank eines in Peking starteten Flugzeugs genommen habe. Diese werde nun analysiert. Auch in Wien, Hallstatt

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Zusatzverkäufe: Fluggesellschaften nehmen immer mehr Geld ein

Seit einigen Jahren hat sich bei Fluggesellschaften eingebürgert, dass Leistungen, die früher im Ticketpreis inkludiert waren, extra bezahlt werden müssen. Für die Anbieter ist das ein erhebliches Körberlgeld, das immer mehr wird. Aus einer Prognose von Cartrawler geht hervor, dass die so genannten Ancillary Revenues auf 102,8 Milliarden U.S.-Dollar zulegen werden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das zwar einen Zuwachs um etwa 66 Prozent, jedoch liegt man unter dem Vorkrisenniveau. Im Jahr 2019 erlösten die Fluggesellschaften etwa 110 Milliarden U.S.-Dollar über Zusatzverkäufe. Die genannten Zahlen beziehen sich auf die weltweite Branche.

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Flightright kritisiert mangelnde Erreichbarkeit von Airlines

Bereits seit einigen Jahren wird die Erreichbarkeit von Fluggesellschaften, besonders bei Unregelmäßigkeiten und Entschädigungsansprüchen, schleichend immer komplizierter. Enorm lange Wartezeiten in Hotlines sind keine Seltenheit. Schriftliche Anfragen werden manchmal überhaupt nicht beantwortet. Manche Anbieter neben es auch mit deutschen Gesetzen nicht sonderlich genau, denn Deutschland schreibt vor, dass im Impressum eine E-Mail-Adresse enthalten sein muss, unter der das Unternehmen erreichbar ist. Daran halten sich aber nicht alle Fluggesellschaften, weshalb die Verbraucherzentralen gegen mehrere Anbieter vorgehen. Auch wenn eine Mail-Adresse genannt ist, heißt das noch lange nicht, dass man auch eine rasche Antwort auf die Anfrage bekommt. Der Fluggastrechtedienstleister Flightright hat die Homepages einiger Anbieter genauer unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass einige Carrier per E-Mail überhaupt nicht erreichbar sind. Gerne werden auch so genannte Chat-Bots vorgespannt, die Passagiere eher verärgern als zur Lösung beizutragen. „Dass viele Airlines im digitalen Zeitalter immer noch schwer auf dem elektronischen Weg zu erreichen sind, ist für Flugreisende inakzeptabel. Die Angabe einer E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme ist für alle Airlines laut Telemediengesetz verpflichtend. Wenn dann weder an Flughäfen noch auch auf anderen Kommunikationswegen Personal zu erreichen ist, ist der Frust der Flugreisenden mehr als berechtigt. Davon waren in diesem Chaos-Sommer besonders Flugreisende der Lufthansa-Group betroffen. Wir fordern daher schon länger, dass viele Airlines Flugreisenden einen einfacheren, elektronischen Kommunikationszugang gewährleisten müssen“, so Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright. Erreichbarkeit von Airlines auf einen Blick: Airline E-Mail Telefon Kontaktformular Chat Lufthansa nur im Impressum nur im Impressum Ja Ja Eurowings (Discover) nur im Impressum Ja Ja Nein

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Russland subventioniert Airlines mit 1,35 Milliarden U.S.-Dollar

Die russische Regierung will den lokalen Fluggesellschaften im Zeitraum von April bis Oktober 2022 mit umgerechnet 1,35 Milliarden U.S.-Dollar unter die Flügel greifen. Subventioniert werden in erster Linie Inlandsflüge. Die Verordnung 961-r, die am 21. April 2022 auf Anweisung von Präsident Wladimir Putin durch Ministerpräsident Michail Mischustin unterfertigt wurde, sieht vor, dass die Airlines für Inlandsflüge erhebliche Zuschüsse erhalten sollen. Diese berechnen sich nach der Anzahl der durchgeführten Flüge. Auch die Passagierzahlen spielen eine Rolle. Die Auszahlung der Subventionen soll monatlich erfolgen. Das Ziel der Zuschüsse ist es, dass den Airlines, die derzeit fast ausschließlich nur im Inland fliegen können, unter die Arme gegriffen wird. Bei einigen Anbietern ist aufgrund der Sanktionen die finanzielle Lage stark angespannt. Gleich mehrere russische Fluggesellschaften gelten als akute Insolvenzkandidaten.

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Hongkongs Chief Executive verkürzt Flugverbote auf eine Woche

„Importieren“ Fluggesellschaften aus der Sicht der Führung der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong zu viele Coronafälle, so werden diese mit mindestens zwei Wochen Flugverbot bestraft. Manchen Carriern ist das mittlerweile zu anstrengend, so dass die Metropole einfach gar nicht mehr angeflogen wird. Nun versucht Hongkong gegenzusteuern. Irgendjemand muss ja dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn Personen nach ihrer Einreise in die ehemalige britische Kronkolonie positiv auf das Coronavirus getestet werden. Die Chief Executive der chinesischen Sonderverwaltungszone macht es sich sehr einfach und lässt Airlines „bestrafen“. Diese kassieren – ähnlich wie in Festland-China – temporäre Flugverbote. Da auch die Quarantänebestimmungen für das fliegende Personal sehr scharf sind, haben viele Carrier einfach keine Lust mehr Hongkong anzusteuern. Nun will man das Vertrauen der Fluggesellschaften zurückgewinnen. Allerdings denkt Chief Executive Carrie Lam gar nicht daran die umstrittene Praxis der Bestrafung von Airlines abzuschaffen, sondern will ab 1. April 2022 den Bann auf jeweils maximal eine Woche verkürzen. Es ändert sich allerdings nichts daran, dass Carrier bereits ab drei Personen, die nach der Einreise positiv getestet werden, ein temporäres Flugverbot kassieren können. Carrie Lam verfolgt ähnlich wie Festland-China eine Art Null-Covid-Strategie. Diese fällt in Hongkong mittlerweile wesentlich lockerer aus, da man erkannt hat, dass Lockdowns bei Omikron nicht wirklich hilfreich sind. In Festland-China hat sich diese Erkenntnis noch nicht durchgesetzt. Dennoch ist die Chief Executive von Hongkong der Ansicht, dass die Bestrafung von Fluggesellschaften ein adäquates Mittel zur Verhinderung der Einschleppung von Coronafällen ist. Für ernsthafte Lockerungen ist es Lams Ansicht nach noch viel zu früh.

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EU-Kommission bewilligt 30,7 Millionen Euro für bulgarische Airlines

Die EU-Kommission hat die Auszahlung von maximal 30,7 Millionen Euro in Form von direkten Zuschüssen an bulgarische Luftfahrtunternehmen bewilligt. Die Beihilfe, die Bulgarien gewähren will, besteht aus zwei Komponenten. Der erste Teil ist ein Fixkostenzuschuss für den Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 und soll gewährt werden, wenn ein Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent erlitten wurde. Als Vergleichszeitraum wird das Jahr 2019 herangezogen. In den Genuss der zweiten Komponente können Airlines, die weniger als 30 Prozent Umsatzrückgang erlitten haben, kommen. Die Höhe der Beihilfen sollen dann deutlich niedriger sein. Im internationalen Vergleich fallen die Finanzhilfen, die Bulgarien gewähren will, niedrig aus. Allein Austrian Airlines hat in Österreich einen “nichtrückzahlbaren Zuschuss” in der Höhe von 150 Millionen Euro erhalten. Dazu kommen staatlich garantierte Kredite, die jedoch zurückgeführt werden müssen. Bulgarien bezahlt pro Antragsteller im ersten Fall maximal 12 Millionen Euro aus. Im zweiten Anwendungsfall ist die Sommer auf maximal 2,3 Millionen Euro beschränkt. Die Gesamtsumme, die an alle Luftfahrtunternehmen ausgeschüttet werden soll, ist mit 30,7 Millionen Euro gedeckelt. In BUlgarien haben einige kleinere Airlines wie GP Aviation, Electra Airways, European Air Charter, Fly2Sky, Gullivair, Alk Airlines und Voyage Air ihren FIrmensitz.

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Mali erhöht Druck auf Airlines: Nur 72 Stunden Zeit oder Slots weg

Die Behörden des westafrikanischen Staats Mali erhöhen den Druck auf die Fluggesellschaften, die ihr Land anfliegen bzw. im Besitz von Start und Landerechten sind. In nur 72 Stunden mussten die Carrier entscheiden, ob sie ihre Slots nutzen wollen oder nicht. Gab es keine oder eine negative Rückmeldung, werden die Start- und Landerechte entzogen. Möglicherweise sogar dauerhaft, jedoch ist kaum vorstellbar, dass das Regime auf Flugdienstleistungen diverser internationaler Fluggesellschaften verzichten kann. Die politische Lage in Mali gilt als äußerst instabil. Unter anderem gegenüber der Agentur Reuters erklärte Minister Dembele Madina Sissoko unter anderem, dass die Fluggesellschaften sicherstellen sollen, dass Mali angeflogen wird oder andernfalls werden die Start- und Landerechte entzogen. Für die Entscheidung, die der Zivilluftfahrtbehörde mitzuteilen war, wurden lediglich 72 Stunden eingeräumt. Air France war einst einer der größten Anbieter zwischen Frankreich und Mali. Das Flugangebot nach Bamako ruht bereits seit einiger Zeit und es gibt momentan keine Perspektive hinsichtlich einer möglichen Wiederaufnahme. Andere Carrier, darunter Air Cote d’Ivoire, Air Burkina und Air Senegal fliegen Mali ebenfalls nicht mehr an.

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Überblick: Neue Streckenrechte für russische Fluggesellschaften

Die Zivilluftfahrtbehörde der Russischen Föderation, Rosaviatsia, hat einigen Carriern zusätzliche Genehmigungen für Flüge ins Ausland erteilt. Besonders begehrt waren dabei Streckenrechte in die Europäische Union. IrAero sicherte sich aus einigen russischen Städten die Erlaubnis nach Thessaloniki, Athen und Kos zu fliegen. In Richtung Griechenland zieht es auch den Mitbewerber Nordwind, denn dieser bekam grünes Licht für Nalchik-Thessaloniki, Ufa-Mykonos, St. Petersburg-Zakinthos, Santorini und Chania sowie von Krasnodar nach Zakinthos. PegasFly konnte sich Thessaloniki ab Anapa und Wladikawkas sichern. Smartavia Airlines erhielt die Streckenrechte für St. Petersburg-Plovdiv zugesprochen. Azur Air für Zhukovsky-Korfu. Royal Flight darf von Ufa, Perm und Kaliningrad aus nach Korfu fliegen. S7 Airlines erhielt Genehmigungen für Varna-Flüge ab Saratow, Omsk, Tscheljabinsk und Woronesch sowie Burgas ab Tscheljabinsk. Azur Air und Aeroflot konnten sich eine ganze Reihe von Zulassungen für neue Strecken bzw. Aufstockungen nach Barcelona, ​​​​Bilbao, Girona, Alicante, Valencia, Teneriffa, Gran Canaria, Ibiza sichern. Die Anzahl der wöchentlichen Flüge nach Punta Cana darf Aeroflot auf täglich anheben. Azur Air ist es künftig gestattet bis zu acht Mal wöchentlich nach La Romana zu fliegen. Darüber hinaus wurden Nordwind, Azur Air, Pobeda, S7 Airlines, Smartavia, Nordstar, Aeroflot, Ural Airlines, IrAero, Utair diverse neue Fluggenehmigungen für Charterflüge erteilt. Der Billigflieger Pobeda darf von Moskau aus auch nach Treviso, Rimini und Bergamo fliegen. S7 Airlines, Nordwind und Royal Flight haben die Erlaubnis erhalten, die Flüge Moskau-Dubai für die Wintersaison zu erhöhen. Nordwind darf zusätzlich auch am St. Petersburg und Samara dieses Ziel häufiger anfliegen. Azur Air sicherte sich weitere Dubai-Rechte ab St. Petersburg,

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Grüner Pass: Flughäfen und Airlines warnen vor stundenlangen Warteschlangen

Ab 1. Juli 2021 sollen die digitalen EU-Zertifikate für Getestete, Genesene und Geimpfte im Unionsgebiet „live“ gehen und für Einreiseerleichterungen sorgen. Herzstück ist der QR-Code, der im Idealfall von den Passagieren selbstständig nach der Ankunft auf Scanner aufgelegt werden sollte. Sollte, denn hinter den Kulissen herrscht Chaos. Die Kernproblematik liegt darin, dass der „Grüne Pass“ eben nicht zu einheitlichen Einreisebestimmungen innerhalb der Europäischen Union führt, sondern die Mitglieder weiterhin ihre eigene Suppe kochen. Das jüngste Beispiel hierfür ist, dass Deutschland seit Dienstag Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft hat. Das führt zu Quarantäne – auch für Green-Pass-Inhaber. An fast allen Flughäfen Europas erfolgen die Kontrollen weiterhin manuell. Beispielsweise am Flughafen Wien sichten Soldaten des Bundesheeres im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha die Dokumente der Reisenden. In Luqa überprüfen Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums nach der formellen Einreise die Covid-Dokumente. In beiden Fällen entstehen bereits jetzt öfters lange Warteschlangen, die immer länger werden. Die Branche rechnet damit, dass es an manchen Airports zu stundenlangen Wartezeiten kommen könnte. Die Lösung des Problems sieht man darin, dass die QR-Codes von den Passagieren selbstständig an Schranken, die vergleichbar mit Self-Boarding-Gates sind, abscannen sollen. Passt alles, öffnet sich die Barriere und wenn nicht kann eine manuelle Nachkontrolle durch Personal erfolgen. Dies würde die Prozesse praxistauglich beschleunigen. Vorbereitet hat man sich darauf an nur wenigen Airports, denn es geht auch ums Geld: Wer kommt für die Technik auf? Der jeweilige Flughafen oder die jeweilige Behörde, die diese Kontrollen durchführt? Demnach ist es nicht verwunderlich, dass der Flughafenverband ACI

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EuGH bittet Airlines zur Kasse: Streik zählt zu normalem Unternehmensbetrieb

Die Fluggastrechteverordnung deckt auch einen Pilotenstreik ab: Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben.  Das teilte der Europäische Gerichtshof heute nach einem Urteil mit. Die Fluggesellschaft könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein „außergewöhnlicher Umstand“ sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte. Vielmehr sei die Protestaktion als gewöhnliche Unternehmenstätigkeit zu qualifizieren, so der EuGH. Ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung liege vor, wenn die Vorkommnisse ihrer Natur oder Ursache nach nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens und nicht tatsächlich „beherrschbar“ seien. Beim obersten rechtsprechenden Organ der EU war diesbezüglich ein Streitfall aus Skandinavien anhängig. Ein Fluggast will von einer Fluggesellschaft einen Ausgleich in der Höhe von 250 Euro, weil ein für April 2019 angesetzter Flug von Malmö nach Stockholm am selben Tag wegen eines Pilotenstreiks in Norwegen, Schweden und Dänemark gestrichen wurde. Das zuständige schwedische Gericht bat den EuGH um Auslegung der einschlägigen Verordnung. Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen die Auffassung vertreten, dass ein von Gewerkschaften organisierter Streik ein außergewöhnlicher Umstand sei – Aviation.Direct berichtete. Aber: Die Richter müssen dem Generalanwalt in ihrem Urteil nicht folgen und können Gegenteiliges beschließen, wie im vorliegenden Fall auch getan.

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