In manchen Staaten ist die Bestechung von Beamten alltäglich und ohne Schmiergeld geht so ziemlich nichts voran. Allerdings kann es, wenn man als Tourist versucht mit Bargeld Polizei-, Zoll- und/oder Grenzbeamte zu bestechen, auch nach hinten los gehen und den Knast zur Folge haben. Am 17. Oktober 2023 wollte eine chinesische Touristin von Koh Samui über Singapur nach Amsterdam-Schiphol fliegen. Der Weiterflug nach Europa war bei KLM gebucht und zumindest bis zum asiatischen Stadtstaat ist soweit auch alles ohne Probleme verlaufen. Doch das Bodenpersonal in Singapur warf einen Blick in die Reisepässe der Touristin und ihres Begleiters. Dabei stellte man fest, dass kein Visum, das zur Einreise in die Niederlande berechtigt eingeklebt ist. Nun wurde Rücksprache mit der Polizei gehalten und dann die Entscheidung getroffen, dass die beiden Chinesen nicht befördert werden können. Hintergrund: Fluggesellschaften, die Reisende einfliegen, die aus formellen Gründen, beispielsweise mangels gültigem Ausweis oder Visum, bei der Schengen-Einreisekontrolle abgewiesen werden, müssen auf Kosten der Airline wieder außer Landes geschaffen werden. Zunächst muss die Fluggesellschaft für sämtliche Kosten die entstehen aufkommen, jedoch kommt es häufig vor, dass die Airlines dann den Verursacher, also den Passagier in Regress nehmen. Ungeachtet des Umstands, dass die niederländische Grenzpolizei die beiden chinesischen Staatsbürger mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen hätte, wollte die Dame die Beförderungsverweigerung nicht akzeptieren. Sie randalierte nicht, sondern packte Bargeld aus und wollte die Beamten, die die Entscheidung getroffen hatten, umstimmen. Die Frau bot dem Beamten 70 Singapur-Dollar (rund 48 Euro) an und bat ihn, dass er doch bitte nochmals