
Europäischer Gerichtshof bestätigt Nichtigkeit der Lufthansa Staatshilfen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil die ursprüngliche Genehmigung der milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Deutsche Lufthansa AG durch die Europäische Kommission für nichtig erklärt. Damit bestätigten die Luxemburger Richter die vorangegangene Entscheidung der ersten Instanz aus dem Jahr 2023 und wiesen die Berufung der Fluggesellschaft zurück. Im Zentrum des juristischen Streits stand das im Frühjahr 2020 geschnürte Rettungspaket der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von sechs Milliarden Euro, welches dem Konzern in der schwersten Krise der Luftfahrtgeschichte das Überleben sichern sollte. Während die Lufthansa die Hilfen bereits vollständig zurückgezahlt hat, wirft das Urteil grundlegende Fragen zur Kontrollfunktion der Brüsseler Wettbewerbshüter und zur Gleichbehandlung innerhalb des europäischen Binnenmarktes auf. Die Richter sahen insbesondere bei der Festsetzung des Aktienpreises für den Einstieg des Staates erhebliche Versäumnisse seitens der EU-Kommission, die nun vor der Aufgabe steht, das gesamte Verfahren rechtlich neu zu bewerten. Die Hintergründe des milliardenschweren Rettungsschirms Im Zuge der weltweiten Reisebeschränkungen während der Pandemie geriet die Lufthansa Group, wie nahezu alle global agierenden Airlines, in eine existenzbedrohende Liquiditätskrise. Um den drohenden Zusammenbruch abzuwenden, handelten die Bundesregierung und der Konzern ein umfassendes Stabilisierungspaket aus. Dieses sah unter anderem eine direkte Beteiligung des Bundes über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor. Der Bund erwarb im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Aktienpaket von 20 Prozent zum Nennwert von 2,56 Euro pro Aktie. Hinzu kamen stille Beteiligungen, die unter bestimmten Bedingungen in Aktien umgewandelt werden konnten. Die Europäische Kommission genehmigte diese Maßnahmen unter dem sogenannten Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, der eigens zur Bewältigung der wirtschaftlichen








