Ein Richter des Washington Superior Court hat den Versuch von Boeing zurückgewiesen, eine Klage von Passagieren abzuweisen, die sich an Bord des Alaska-Airlines-Flugs 1282 befanden, bei dem im vergangenen Jahr mitten im Flug ein Türstopfen herausgebrochen war. Das Flugzeug erlitt eine unkontrollierte Dekompression und mußte notlanden. Die Entscheidung des Richters erlaubt es den Klägern, ihren Fall weiter zu verfolgen und zu versuchen, nachzuweisen, daß die Handlungen der Beklagten vorsätzlich oder rücksichtslos waren, und Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Der Richter lehnte den Antrag von Boeing ab, die Klagen der 38 Passagiere wegen „Empörung“ (intentional infliction of emotional distress) abzuweisen, ebenso wie ähnliche Anträge von Alaska Airlines und Spirit AeroSystems. Die Klage war ursprünglich im Januar 2024 von der Anwaltskanzlei Stritmatter im Namen von sechs Passagieren eingereicht worden, wenige Tage nach dem Vorfall. Die Zahl der vertretenen Kläger ist seitdem auf 38 Passagiere und 14 Familienangehörige angewachsen, und der Fall wurde an ein Bundesgericht verlegt. Die Kläger fordern Schadenersatz und Strafschadenersatz von Boeing, Alaska Airlines und Spirit AeroSystems (dem Hersteller des Türstopfens) wegen Fahrlässigkeit, Produkthaftung, Betrug und unternehmerischem Fehlverhalten. Die jüngste Anhörung diente der Beurteilung des Anspruchs der Kläger auf „Empörung“ nach dem Recht des Staates Washington. Die Beklagten argumentierten, daß die Behauptungen der Kläger die rechtliche Schwelle für „Empörung“ nicht erreichten, die ein Verhalten erfordert, das „so ungeheuerlich im Charakter und so extrem im Grad ist, daß es alle möglichen Grenzen der Anständigkeit überschreitet und als abscheulich und in einer zivilisierten Gemeinschaft als völlig unerträglich angesehen werden muß“. Der Richter wies