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Klagenfurt: Ryanair ist mal wieder weg

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair wird den Flughafen Klagenfurt am Freitag vorläufig letztmalig anfliegen und sich erneut aus Kärnten zurückziehen. Zuletzt bediente man Palma de Mallorca, wobei die Route ursprünglich unter der Marke Lauda angekündigt wurde. Hintergrund der vorzeitigen Einstellung ist, dass die Buchungszahlen, die dem Vernehmen ohnehin aufgrund der Corona-Pandemie schwach waren, aufgrund der für die Balearen ausgesprochenen Reisewarnung nochmals drastisch zurückgegangen sind. Ob die Ryanair Group ein drittes Comeback am Flughafen Klagenfurt vollziehen wird, ist derzeit völlig unklar.

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Erster Lauda-A320 trägt maltesische Registrierung

Der Airbus A320 mit der bisherigen Registrierung OE-LMG, betrieben von Lauda, ist nun kein „Österreicher“ mehr, sondern wurde als 9H-LMG ein „Maltese“. Es handelt sich um die erste Maschine, die zur neugeründeten Lauda Europe Ltd. wechselt. Die maltesische Registrierung wurde im Technikbetrieb auf dem Flughafen Wien-Schwechat angebracht. Weitere Maschinen folgen in den nächsten Tagen und Wochen, denn am 15. September 2020 wird die Lauda Europe Ltd. den Betrieb der Bases Wien und Düsseldorf übernehmen. Bereits ab 13. September 2020 sind Flüge zwischen Palma de Mallorca und Memmingen geplant. Ryanair informierte bereits Fluggäste per E-Mail und machte dies im Reservierungssystem ersichtlich. Die österreichische Laudamotion GmbH hatte zuletzt 28 Flugzeuge des Typs Airbus A320 im von Austro Control geführten Register eingetragen. Dabei handelt es sich um nachstehende Maschinen: OE- Herstellerbezeichnung Seriennummer IBJ A320-232 3259 IHD A320-232 3270 IHH A320-232 2502 IHL A320-232 3105 LMB A320-232 2859 LMC A320-214 3063 LMG A320-232 4603 LMH A320-214 5015 LMI A320-214 5081 LMJ A320-214 5140 LMP A320-214 3616 LOA A320-214 3147 LOB A320-232 2928 LOI A320-214 2994 LOJ A320-232 2288 LOM A320-232 2984 LON A320-214 3048 LOO A320-214 3027 LOP A320-232 1566 LOQ A320-214 3131 LOR A320-214 3206 LOS A320-214 3153 LOT A320-232 2522 LOU A320-214 3132 LOW A320-233 2252 LOX A320-214 3272 LOY A320-232 2161 LOZ A320-232 2838

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Lauda Europe ab Mitte September 2020 in der Luft

Die maltesische Ryanair-Tochter Lauda Europe Ltd. wird ihren Flugbetrieb Mitte September 2020 aufnehmen. Geflogen wird mit Mittelstreckenjets des Typs Airbus A320. Dabei handelt es sich um jene Flugzeuge, die momentan von der österreichischen Laudamotion GmbH betrieben werden. Aus internen Schreiben geht hervor, dass Lauda Europe die Bases Wien und Düsseldorf am 15. September 2020 übernehmen wird. Ab diesem Tag sind jene Mitarbeiter, die bislang für Laudamotion GmbH in Direktanstellung oder aber über die Leiharbeitsfirma Crewlink gearbeitet haben, Beschäftigte der Lauda Europe Ltd. Dies setzt allerdings voraus, dass die Zustimmung zum Arbeitgeberwechsel erteilt wurde. Dem Vernehmen nach sollen nur wenige ihr „I accept“ übermittelt haben. Einige Passagiere haben bereits von Ryanair ein offizielles Anschreiben per E-Mail erhalten. In diesem informiert man darüber, dass die Durchführung der gebuchten Flüge durch das Konzernmitglied Lauda Europe erfolgen wird. Die Basis Palma de Mallorca wird bereits ab 13. September 2020 unter dem maltesischen AOC fliegen. Beispielsweise sind Flüge auf der Memmingen-Strecke ab diesem Tag als „operated by Lauda Europe“ gekennzeichnet und die Reisenden wurden bereits per E-Mail entsprechend informiert. In den nächsten Tagen wird Lauda daher die Umregistrierung der aus 28 Airbus A320 bestehenden Flotte beginnen. Umlackierungen sind dem Vernehmen nach nicht geplant. Optisch sichtbar für die Passagiere wird künftig eine 9H-Registrierung anstatt der bisherigen OE-Registrierung auf dem Rumpf sein. In weiterer Folge soll die österreichische Laudamotion GmbH geschlossen werden. Welche Auswirkungen der 15. September 2020 auf die Basis Stuttgart haben wird und wann die Laudamotion GmbH ihren Flugbetrieb vollständig an Lauda Europe Ltd. übergeben

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Umbuchungen: Die Tarifdifferenz wird immer fällig

Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa und ihre Töchter Swiss, Brussels Airlines und Austrian Airlines erheben bis Ende Dezember 2020 in allen Tarifklassen keine Umbuchungsgebühr. Das betrifft auch Economy Light. Allerdings kann – je nach gebuchtem Tarif – dennoch eine Aufzahlung anfallen, wenn der neue Flug teurer ist. Die Airlines der Lufthansa Group und viele Mitbewerber könnten sich bei vielen potentiellen Kunden das Vertrauen durch die laut Bundesverband Verbraucherzentrale absichtliche Missachtung der gesetzlichen Frist für die Rückerstattung von Tickets, die aufgrund der Coronakrise nicht genutzt werden konnten, verspielt haben. Noch immer warten tausende Kunden auf die Rückzahlung ihrer Ticketgelder. Die Tarife, die nun als „flexibel“ beworben werden, bedeuten lediglich, dass bei einer Umbuchung die pauschale Gebühr, die sonst für diesen Vorgang erhoben wird, nicht anfällt. Eine eventuelle Tarifdifferenz ist weiterhin aufzuzahlen und wenn der neue Flug günstiger ist gibt es kein Geld zurück. Davon ausgenommen sind erstattbare Flexi-Tarife, die in den Bestimmungen explizit vorsehen, dass keine Aufzahlung anfällt. Insofern ist die „neue Flexibilität“, die von der Lufthansa Group nun erneut beworben wird, nur sehr beschränkt zutreffend. Lediglich die Pauschalgebühr, sie sonst zusätzlich zur Tarifdifferenz verrechnet wird, ist zumindest bis Ende Dezember 2020 nicht zu entrichten. 

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Deutschland: Reisewarnung für Varna aufgehoben

Die Bundesrepublik Deutschland adaptierte die für Bulgarien ausgesprochene Reisewarnung und hob diese für den Oblast Varna auf. Das bedeutet konkret, dass für die Urlaubsregion am Goldstrand seitens des deutschen Außenministeriums keine Reisewarnung mehr besteht. Österreich betrachtet weiterhin das komplette Staatsgebiet von Bulgarien als Risikogebiet und hält die ausgesprochene Reisewarnung aufrecht. Deutschland hat indes die höchste Stufe für einige Regionen Frankreichs ausgesprochen. Konkret betroffen sind Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d’Azur. Die Alpenrepublik hingegen hat (noch) keine Reisewarnung für Frankreich bekanntgegeben.

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Balearen: Kostenlose Tests statt Abzocke am Flughafen Wien

Seit Mitternacht ist die Reisewarnung der Republik Österreich für die Balearen scharf. Das hat zur Folge, dass Rückkehrer nun einen negativen Coronatest vorlegen müssen oder diesen innerhalb von 48 Stunden nachholen müssen. Solange kein negatives PCR-Ergebnis vorliegt befindet man sich, jedoch maximal zehn Tage, in Quarantäne. Während am Flughafen Salzburg temporär kostenfreie Coronatests für Reiserückkehrer von den Balearen angeboten werden, sind am Wiener Airport weiterhin stolze 120 Euro selbst zu bezahlen. In der Mozartstadt muss zur Inanspruchnahme des Gratisangebots die Bordkarte des Fluges, mit dem man gerade gelandet ist, vorgezeigt werden. Wiener müssen sich allerdings nicht zum Preis von 120 Euro am Airport testen lassen, sondern können auch das kostenfreie Angebot der Stadt Wien in Anspruch nehmen. Dieses steht nicht nur Reiserückkehrern aus Risikogebieten frei, sondern auch wenn man aus Nicht-Risikogebieten oder aus dem Inland zurückkommt. Das Ergebnis der PCR-Testung wurde bereits nach wenigen Stunden (am Folgetag) per E-Mail vom auswertenden Labor im PDF-Format auf Deutsch und Englisch übermittelt. Nähere Informationen zu den kostenfreien Corona-Tests in Wien in diesem Artikel.

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Lufthansa Group schärft Maskenpflicht nach

Die Lufthansa Group gestattet ab 1. September 2020 nur noch Passagieren, die einen negativen COVID-19-Test und ein ärztliches Attest vorlegen können, ohne Maske zu fliegen. Das gilt ausdrücklich auch für die Tochtergesellschaft Austrian Airlines. Bislang gewährte der Kranich-Konzern einigen Personengruppen eine Ausnahme von der generellen Maskenpflicht. Dazu zählen insbesondere Menschen, die aus medizinischen Gründen eine solche nicht tragen können und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können. Die Airlines der Lufthansa Group legen nun ein Formblatt auf, das von einem Arzt unterschrieben sein muss. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegt werden. Nur wenn diese beiden obligatorischen Dokumente vorgelegt werden, darf man an Bord ohne Maske fliegen. „Wir haben immer betont, dass Sicherheit für uns an erster Stelle steht, besonders in Zeiten von COVID-19. Eine Maske ist der einfachste und effektivste Schutz vor einer Übertragung“, sagt Austrian Airlines COO Jens Ritter. „Der größte Teil unserer Passagiere hält sich vorbildlich an die Regeln. Mit der aktuellen Änderung machen wir einen zusätzlichen Schritt für mehr Sicherheit im Flugzeug.“ Austrian Airlines hat das Formblatt, das von einem Arzt unterschrieben sein muss, unter diesem Link zum Download bereitgestellt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass zusätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden muss. Andernfalls gewähren die Fluggesellschaften der Lufthansa Group keine Ausnahme von der Maskenpflicht.

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Weiterhin Käufer für Level Europe gesucht

Im Konkursverfahren der IAG-Tochter Level Europe GmbH ordnete das Landesgericht Korneuburg die weitgehende Schließung des Unternehmens an. Lediglich zwei Teilbereiche vorbehaltlich weiterer Entscheidungen des Insolvenzgerichts offen.  Dabei handelt es sich offensichtlich um jene Abteilungen, die für einen eventuellen Verkauf aus luftfahrtrechtlichen Gründen obligatorisch sind. Konkret handelt es sich laut Veröffentlichung des Gerichts um die Bereiche „Nominated Persons“ (vormals Postholder) und die Verwaltung, die beide nur sehr wenige Mitarbeiter umfassen. Bereits Ende Juni 2020 ordnete das Landegericht Korneuburg die Schließung der Teilbetriebe Niederlande, Deutschland und Österreich ein. Davon ausgenommen blieben in der Zentrale vorläufig die im vorherigen Absatz genannten Bereiche. Ende Juli 2020 ordnete der Konkursrichter nochmals explizit an, dass lediglich die Teilbetriebe Nominated Persons und Verwaltung vorläufig fortgeführt werden. Der Masseverwalter befindet sich derzeit auf der Suche nach einem möglichen Käufer für Level Europe GmbH und/oder einzelner Assets. Die zuletzt aus zwei Airbus A320 und vier A321 bestehende Flotte war geleast und wurde zwischenzeitlich an die Lessoren zurückgegeben und überwiegend bereits ausgeflogen. Einige Maschinen wurden nach Madrid überstellt. Ein wichtiges Datum im Konkursverfahren ist der 19. September 2020. Um 11 Uhr 30 wird findet eine Prüfungstagsatzung, die aufgrund der Corona-Pandemie als Videokonferenz durchgeführt wird, statt. Der Zweck des Termins ist: „Zur Prüfung der erst nach 15.07.2020, aber vor 29.08.2020 angemeldeten Forderungen. Alle bis 28.08.2020 eingebrachten Forderungsanmeldungen gelten als rechtzeitig eingebracht.“

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FACC rechnet mit Millionenverlust

Auch Flugzeugzulieferer FACC bekommt die Corona-Krise zu spüren. Vor allem im zweiten Quartal kam es zu deutlichen Rückgängen: Weil zu dieser Zeit 80 Prozent der weltweiten Flugzeugflotten über Monate am Boden blieben und Übernahmen von Neuflugzeugen verschoben wurden, blieben Flugzeugneubestellungen fast gänzlich aus. Dies wirkte sich negativ auf die Umsatzerlöse des Unternehmens aus: Im ersten Halbjahr 2020 beliefen sich auf 292,1 Millionen Euro. 26 Prozent weniger, verglichen mit den Zahlen im Vorjahr (394,9 Millionen Euro).  Darunter gelitten hat auch das Betriebsergebnis. Dieser Wert ging auf -36,9 Millionen Euro zurück (2019: -5,2 Millionen Euro). Nach Steuern lag der Verlust nach sechs Monaten bei 41 Millionen Euro. Obwohl die Lage aktuell schwierig einzuschätzen sei, traut sich das Management zu, eine Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr zu machen. So würde die Umsatzerwartung für das Geschäftsjahr 2020 zwischen 500 und 520 Millionen Euro liegen. Der Verlust soll zwischen 55 und 65 Millionen Euro liegen. Generell gilt: Die nächsten Geschäftsjahre werden „fordernd“. Das Niveau, das wir vor der Corona-Krise hatten, werden wir aus heutiger Einschätzung wieder in 4 – 5 Jahren erreichen“, so Vorstand Robert Machtlinger. Deswegen droht ein massiver Stellenabbau. Im schlimmsten Fall müssten fast 700 Mitarbeiter – mehrheitlich aus Österreich –  dran glauben. Die Kurzarbeit läuft im September aus.

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Kurios: Lauda Europe wirbt um gefeuerte Lauda-Mitarbeiter

Das fliegende Personal der Lauda-Basis Stuttgart wurde bereits vor einigen Wochen gekündigt und soll per 31. Oktober 2020 das Unternehmen verlassen. Alternative Einsatzmöglichkeiten habe man für die Flugbegleiter und Piloten nicht. Doch nun erhalten einige Stuttgarter Lauda-Mitarbeiter glatt Briefe der maltesischen Lauda Europe Ltd., in denen ein Job in Düsseldorf angeboten wird. Fast zeitgleich gab es an der Base in Nordrhein-Westfalen allerdings eine Kündigungswelle. Zahlreiche Beschäftigte des fliegenden Personals haben den „blauen Brief“ bekommen. Den anderen wurde ein Jobangebot für Lauda Europe Ltd. zugeschickt. Die Zustimmung zum Arbeitgeberwechsel soll bis zum 27. August 2020 erteilt werden. In Stuttgart empfanden gekündigte Mitarbeiter der österreichischen Laudamotion GmbH das von Richard Higgins, einer der Geschäftsführer von Lauda Europe Ltd., unterzeichnete Anschreiben als regelrechte Farce. Im vorliegenden Brief wird darauf verwiesen, dass die Konditionen des Eckpunktepapiers, dem man zugestimmt habe, übernommen werden. Nur: Die betroffenen Lauda-Mitarbeiter haben eben diese Zustimmung verweigert, was letztlich zur Schließung der Basis Stuttgart führte. Erst hieß es, dass man keine Verwendung mehr für sie habe und nun werden Jobs in Düsseldorf angeboten. Ein bisschen undurchsichtig und verwirrend, meinen gekündigte Flugbegleiter der Basis Stuttgart. Das Job-Angebot gilt übrigens ebenfalls nur bis zum 27. August 2020 und kann nur mit einem vorgefertigten Text angenommen werden. Lauda Europe Ltd. sitzt in Birkirkara (Malta) und soll künftig die Airbus-A320-Flotte der heutigen Laudamotion GmbH, die geschlossen werden soll, betreiben. Als Accountable Manager wird Ryanair-Vorstandsmitglied David O’Brien fungieren, der auch Chief Executive Officer des maltesischen Unternehmens ist. Als weitere Geschäftsführer sind Richard Higgins, Angelo Buhagiar

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