
X-Jam-Maturareisen: OGH kippt Entgelte und Stornogebühren von DocLX
Teilnehmer von X-Jam-Maturareisen des Tour Operators DocLX können nun Geld zurückfordern. Die Arbeiterkammer ist wegen einiger Gebühren und Zusatzentgelte vor Gericht gezogen und obsiegte. Es geht dabei auch darum, dass Rücktritte bei außergewöhnlichen Umständen nicht nur nicht kostenlos ermöglicht wurden, sondern gar nicht darauf hingewiesen worden sein soll. Laut Arbeiterkammer habe DocLX über mehrere Jahre hinweg Zusatzgebühren wie einen „Green Beitrag“ erhoben. Dieser soll sich auf Leistungen, die ohnehin im Reisevertrag inkludiert gewesen sein sollen, bezogen haben. Besonders sauer stieß den Konsumentenschützern auf, dass nicht auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hingewiesen worden sein soll, sondern Stornopauschalen zwischen 40 und 95 Prozent des Reisepreises verlangt worden sein sollen. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer bezeichnen einige Zusatzentgelte, die von DocLX kassiert wurden als „aus der Luft gegriffen“. Hierzu werden nachstehende Beispiele genannt: „Green Beitrag“ in der Höhe von 10 Euro, „Peak Week Zuschlag“ von 39 Euro und einige weitere. Die Arbeiterkammer klagt seit längerer Zeit gegen den Tour Operator, so dass der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landete. Dieser kippte die Zusatzentgelte. Der verrechnete „Green Beitrag“ stellt eine Abgeltung einer Leistung dar, die im Regelfall ohnedies mit dem Vertrag erfüllt wird, zum Beispiel Müllentsorgung im Hotel. Der „Peak-Week Zuschlag“ ist ein erhöhtes Entgelt für einen bestimmten Reisezeitraum – ein solcher Zuschlag kann nicht wirksam im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden. Weiters hat das österreichische Höchstgericht eine Bearbeitungspauschale von 29 Euro, die anfällt, wenn eine Namensänderung erfolgt, kassiert. Die Gebühr von 29 Euro erachtete der OGH jedoch als unzulässig,








