Westbahn

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Eisenbahn: Das sind die neue Fahrgastrechte

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte informiert über die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (VO 2021/782). Diese tritt am 7. Juni in Kraft und bringt als eine wesentliche Änderung „außergewöhnliche Umstände“, bei denen das Bahnunternehmen keine Verspätungsentschädigung mehr ausbezahlen muss. „Die Neufassung der Verordnung bringt neben einigen Verbesserungen auch Neuerungen im Bereich der Entschädigung für Verspätungen, die aus Fahrgastsicht Verschlechterungen darstellen. Die Regelungen zu Durchgangsfahrkarten bleiben weiterhin komplex“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der APF. Verbesserungen: Entschädigungen bei Verspätungen – Das ändert sich: Was gleich bleibt: Erreicht ein Zug einen Bahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung, steht dem Fahrgast bei einem Einzelfahrschein eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhöht sich diese Entschädigung auf 50 Prozent der Ticketkosten. Auf den Grund für die Verspätung kam es bisher nicht an. Dies ändert sich mit 7. Juni 2023. Was sich ändert: In der neuen EU-Verordnung werden zahlreiche Ausnahmegründe aufgezählt, bei denen die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt. Das Eisenbahnunternehmen muss jedoch nachweisen, dass die jeweils erlittene Verspätung, der Zugausfall und der verpasste Anschluss eine direkte Folge eines der folgenden Szenarien war und das Bahnunternehmen die Folgen trotz gebotener Vorsicht nicht vermeiden konnte: Da die EU-Verordnung keine genaueren Definitionen vornimmt, könnten unterschiedliche Auslegungen künftig noch zu Diskussionen führen. „Die APF verfügt aus dem Flugbereich über langjährige Erfahrung mit außergewöhnlichen Umständen. Wir befürchten, dass die Bahnunternehmen die neuen Szenarien eher eng auslegen werden und somit zukünftig in vielen Fällen die Entschädigung

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Nach VKI-Intervention: Wesbahn verzichtet auf drei strittige Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des Sozialministeriums den privaten Eisenbahnbetreiber Westbahn abgemahnt. Hintergrund ist, dass die VKI-Juristen der Ansicht sind, dass drei Klauseln in den Beförderungsbedingungen unzulässig sind. Das Beförderungsunternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, so dass die Angelegenheit nicht vor Gericht gelandet ist. Konkret ging es um drei Klauseln, die aus der Sicht der Konsumentenschützer die Erstattungsansprüche von Fahrgästen einschränken sollen. Davon umfasst ist eine Klausel, die einen Höchstbetrag von 80 Euro für das Hotel im Fall einer Übernachtung wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses am selben Tag vorsieht. In den Entschädigungsbedingungen der Westbahn befand sich folgende Bestimmung: „Ist die Fortsetzung der Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses am selben Tag für den Fahrgast nicht möglich oder zumutbar, so erstattet die WESTbahn sofern sie nicht selbst für den Kunden eine Hotelübernachtung organisiert und direkt bezahlt, die Kosten bis zum Höchstbetrag von EUR 80,00 (inkl. USt) für das Hotel.“ Nach Rechtsansicht des VKI verstößt ein solcher Höchstbetrag gegen die Fahrgastrechte-Verordnung. Diese sieht den Ersatz der „entstandenen angemessenen Kosten“ vor. Einen Höchstbetrag nennt die Verordnung nicht und auch eine für den Vorort- und Regionalverkehr vorgesehene Ausnahme liegt nicht vor. Der VKI hat diese und zwei weitere Klauseln daher abgemahnt. Die Westbahn reagierte umgehend und gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die anderen beiden Klauseln beinhalteten ein zu weitreichendes Änderungsrecht der Entschädigungsbedingungen sowie intransparente Angaben zu den Folgen von unwirksam gewordenen Vertragsklauseln. „Wenn Fahrgäste eine Reise, z. B. wegen eines Zugausfalles, spätnachts nicht fortsetzen können und die

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Westbahn stockt Innsbruck auf und plant Verlängerung bis Bregenz

Seit einigen Monaten bietet die private Westbahn auch Fahrten von Wien über Salzburg nach Innsbruck an. Aufgrund der hohen Nachfrage stockt man bereits ab 11. Juni 2023 von drei auf vier tägliche Kurspaare auf. Im Herbst 2023 will man auf fünf Verbindungen zwischen Wien und Tirol vice versa hochfahren. Auch plant der private Eisenbahnbetreiber Kurs auf Bregenz zu nehmen.  Das Westbahn-Management macht keinen Hehl daraus, dass man vom Klimaticket stark profitiert, denn dies habe die Fahrgäste regelrecht in die Doppelstockzüge des privaten Anbieters „gespült“. Man hat sich auch so einiges einfallen lassen, um den Netzkarten-Kunden ein paar kleine Goodies zu bieten, die es beim staatlichen Mitbewerber nicht gibt. Beispielsweise handelt es sich dabei um kostenfreie Sitzplatzreservierungen, unentgeltliche Upgrades in die Comfort-Class sowie die Möglichkeit Bonuspunkte zu sammeln, die zum Beispiel an den Kaffee- und Snackautomaten eingelöst werden können. Gerade Pendler scheinen dies durchaus intensiv zu nutzen.  „Wir sind schon vor Aufnahme unseres Zugverkehrs bis Tirol davon ausgegangen, dass wir damit auf gute Resonanz stoßen werden; das hatten die dazu seit Jahren an uns gerichteten Anfragen nahegelegt. Dass unser Angebot aber binnen kürzester Zeit so gut angenommen wurde, dass wir eine Verdichtung des Fahrplans vornehmen können, ist eine erfreuliche Entwicklung und eine schöne Grundlage für unsere weitere Expansionsstrategie“, so Westbahn-Chef Thomas Posch.  Von Wien Westbahnhof nach Tirol kommt zu den Abfahrten um 7.08 Uhr, 11.08 Uhr und 17.08 Uhr (Ankunft in Innsbruck um 11.29 Uhr, 15.29 Uhr bzw. 21.29 Uhr) eine weitere Morgenverbindung mit Abfahrt um 8.08 Uhr und Ankunft um

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Klimaticket: Westbahn hatte bislang vier Millionen Fahrgäste

Der private Eisenbahnanbieter Westbahn hatte seit der Einführung des österreichischen Klimatickets rund vier Millionen Passagiere an Bord, die ihre Netzkarte genutzt haben. Der bundesweit gültige Fahrschein wurde am 26. November 2021 eingeführt. „Das KTÖ ist ein Erfolg, anders kann man es nicht sagen. Und wir bekommen laufend Rückmeldungen von unseren Kund:innen, wie gern sie es in der Westbahn nutzen.“, erläutert Bettina Praschinger, Marketingleiterin der Westbahn. „Durch das kostenlose Upgrade in die Comfort Class, die inkludierte Sitzplatzreservierung und die Möglichkeit, Westbahn zu sammeln – bei Nutzung des Relax Check-in übrigens sogar die doppelte Menge – sind wir von Wien bis Innsbruck für alle mit KTÖ erfreulich oft die erste Wahl. Falls jemand bis Rosenheim oder München unterwegs ist, gibt es als günstige Ergänzung zum KTÖ das KlimaPlus-Ticket. Klimaschutz ist oft einfacher, als man denkt – mit dem KTÖ geht er jedenfalls wirklich ganz unkompliziert.“

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Nach weniger als einem Jahr: Pinkbus hat München-Zürich aufgegeben

Das war’s wohl nicht: Erst im Frühjahr 2022 hat der deutsche Flixbus-Herausforderer Pinkbus eine Nonstopverbindung zwischen München und Zürich aufgenommen. Zeitweise kooperierte man auch mit der Westbahn und bot durchgehende Tickets ab Wien an. Damit ist nach weniger als einem Jahr schon wieder Schluss. Die vom österreichischen Buskonzern Dr. Richard im Auftrag von Pinkbus bediente Verbindung zwischen München und Zürich wurde eingestellt. Zu den Gründen macht der Flixbus-Herausforderer keine näheren Angaben. Die Folge daraus: Das Kooperationsangebot mit der Westbahn (Zug von Wien bis München, Umstieg auf den Bus nach Zürich) ist ebenfalls Geschichte. Das Pinkbus-Streckennetz ist damit auf nur eine einzige Strecke geschrumpft: Berlin-Hamburg.

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Westbahn inkludiert Sitzplatzreservierungen im Fahrscheinpreis

Immer wieder haben es überfüllte ÖBB-Züge, die gar mit Hilfe der österreichischen Polizei geräumt werden mussten, in die Schlagzeilen geschafft. Der private Konkurrent Westbahn gab gar eine Mitfahrgarantie ab. Nun legt man nach und führt mit „Westfixplatz“ eine kostenlose Sitzplatzreservierung, die bei Fahrscheinen, die bis drei Stunden vor planmäßiger Abfahrt gekauft werden, ein. Bei den meisten Bahngesellschaften ist es üblich, dass Sitzplatzreservierungen gesondert zu bezahlen sind. Davon ausgenommen sind so genannte Integrated-Reservation-Tickets, die seitens der ÖBB beispielsweise auf den Nightjet-Verbindungen angeboten werden. In manchen Ländern, zum Beispiel in der Slowakei und Tschechien, besteht im Fernverkehr gar Reservierungspflicht. Unter anderem deshalb inkludieren private Anbieter wie Regiojet die Sitzplatzreservierung, umgangssprachlich auch „Platzkarte“ genannt, gleich im Ticketpreis. Innerhalb Österreichs sind inkludierte Reservierungen – abgesehen von Nightjet-Sitzwägen – bislang eher die absolute Ausnahme. Das will die Westbahn nun ändern, denn ab sofort ist laut Mitteilung des Unternehmens bei jeder Onlinebuchung für die Standard-Klasse diese automatisch mit drin, wenn sie bis spätestens drei Stunden vor der gewählten Abfahrtszeit durchgeführt wird. Rein ohne Eigennutz ist diese Maßnahme natürlich nicht, denn für die private Bahngesellschaft bietet dies operative Vorteile, da sich die Auslastung der Stadler-Kiss-III-Triebwägen leichter steuern lässt. „Mit dem Westfixplatz bieten wir jetzt allen Reisenden mit WESTbahn-Ticket das, was es für Besitzerinnen und Besitzer des KlimaTickets Ö seit dessen erstem Gültigkeitstag gibt: Die kostenlose Sitzplatzreservierung bei jeder Fahrt mit der Westbahn“, so Thomas Posch, Geschäftsführer der Westbahn. „Wir sind überzeugt, dass wir damit Planungssicherheit schaffen – besonders für alle, die nicht täglich mit dem Zug unterwegs

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Westbahn hält jetzt auch in Rosenheim

Seit wenigen Tagen halten die Züge der Westbahn auf der Strecke Wien-München auch im bayerischen Rosenheim. Betroffen sind die Abfahrten um 6.08 Uhr, 8.08 Uhr, 10.08 Uhr, 12.08 Uhr, 16.08 Uhr und 18.08 Uhr ab Wien-Westbahnhof. Ab Rosenheim fahren die Züge in Richtung Österreich jeweils um 6.30 Uhr,.30 Uhr, 12.30 Uhr, 14.30 Uhr, 16.30 Uhr und 18.30 Uhr ab. „Wir wollten in Rosenheim ja schon ab der Aufnahme unserer Verbindungen nach München im letzten April halten und es ist schön, dass das im neuen Fahrplan nun möglich ist. Als Verkehrsknotenpunkt und als Stadt mit hohem Freizeitwert durch das eigene Angebot und ihr Umland ist Rosenheim eine wichtige Erweiterung in unserem Verkehrsangebot“, so Geschäftsführer Thomas Posch.

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Westbahn hat Innsbruck-Züge aufgenommen

Die private Eisenbahngesellschaft Westbahn hat am Sonntag den Fahrbetrieb zwischen Salzburg und Innsbruck aufgenommen. Es handelt sich um die zweite Verlängerung der „Stammstrecke“, die man in diesem Jahr vorgenommen hat. Seit einiger Zeit fährt man auch nach München. Ab Wien Westbahnhof verkehren mehrmals täglich Westbahn-Züge über Salzburg in die bayerische Landeshauptstadt. Neu fährt man alternativ auch nach Innsbruck. Diese Kurse verkehren ohne Zwischenhalt über das so genannte deutsche Eck bis Kufstein. Vorerst bietet die Westbahn drei tägliche Fahrten zwischen Wien und Tirol bzw. in die Gegenrichtung an. Von der Donau zum Inn gelangt man ab sofort mit den Abfahrten von Wien Westbahnhof um 7.08 Uhr (Innsbruck an 11.29 Uhr), 11.08 Uhr (an 15.29 Uhr) und 17.08 Uhr (an 21.29 Uhr). In der Gegenrichtung starten die Züge in Innsbruck um 6.31 Uhr (Wien Westbahnhof an 10.52 Uhr), 12.31 Uhr (an 16.52 Uhr) und 16.31 Uhr (an 20.52 Uhr). „Mit den drei täglichen Direktverbindungen in beiden Richtungen macht die WESTbahn das Bahnangebot zwischen Wien und Tirol nicht nur komfortabler und verlässlicher, sondern auch beim Preis noch attraktiver: Mit dem Westsuperpreis ist man bereits ab 18,99 Euro unterwegs. Für Fahrten innerhalb Tirols werden natürlich auch alle gültigen Verbundtickets akzeptiert“, so Geschäftsführer Thomas Posch. „Es stand lange auf unserer Wunschliste, seit heute ist es endlich so weit: Die Westbahn fährt dreimal täglich von Wien über Salzburg weiter bis Kufstein, Wörgl und Innsbruck. Damit werden wir zahlreichen Anfragen aus Tirol gerecht, die sich über die Jahre eine Bahn-Verbindung mit unserem Unternehmen gewünscht haben“. Die offizielle

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Tirol: Westbahn akzeptiert VVT-Fahrkarten

Die Westbahn hat am Sonntag ihre bestehende Strecke ab Salzburg nach Innsbruck verlängert. Kurz zuvor wurde mit dem Verkehrsverbund Tirol eine Einigung erzielt, die dazu führt, dass Verbundfahrscheine anerkannt werden. Es werden fast alle VVT-Fahrkarte, ausgenommen Tagesticket2Plus und Euregioticket2Plus, zur Fahrt in den Zügen des privaten Eisenbahnbetreibers berechtigen. Dies gilt insbesondere für normale Streckenkarten, Schülertickets, das Klimaticket Österreich und das Klimaticket Tirol. Sowohl seitens des VVT als auch seitens der Westbahn ist man über die Zusammenarbeit erfreut. Laut Verkehrsverbund Tirol gelten jene beiden genannten Fahrkarten, die von der Westbahn nicht anerkannt werden, grundsätzlich nicht im Fernverkehr, sondern nur im Nahverkehr. Das hat zur Folge, dass diese auch bei den ÖBB in Railjets, Eurocity-, Intercity-, ICE-, und D-Zügen nicht gültig sind.

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Westbahn fordert Abspaltung der ÖBB-Infrastruktur

Die private Eisenbahngesellschaft Westbahn kritisiert, dass in Österreich die Bahn-Infrastruktur bei den ÖBB angesiedelt ist und somit auch Unternehmen, deren Mitarbeiter sich nicht an Streiks beteiligen wollen, betroffen sind. Man fordert die Überführung der Infrastruktur in eine staatliche Behörde und verweist auf das Vorbild Schweden. Die österreichische Eisenbahn-Infrastruktur befindet sich – abgesehen von einzelnen Ausnahmen – im Eigentum bzw. in der Betriebsführung der ÖBB Infrastruktur AG. Das schließt auch die Fahrdienstleister, Stellwerke und sonstige für den Eisenbahnverkehr zwingend notwendige Tätigkeiten ein. Einige wenige Nebenstrecken befinden sich im Eigentum bzw. in der Betriebsführung anderer Anbieter. Die Westbahn kritisiert, dass man aufgrund des Vida-Eisenbahnerstreiks nicht fahren kann und das obwohl offenbar viele Mitarbeiter am Arbeitskampf nicht teilnehmen wollen. Da die ÖBB Infrastruktur bestreikt wird, können die Bundesbahnen auch privaten Anbietern zwingend notwendige Dienstleistungen nicht zur Verfügung stellen. Die Westbahn fordert in einer Aussendung, dass die Bahn-Infrastruktur aus dem ÖBB-Konzern herausgelöst werden soll. Eine staatliche Behörde soll künftig für Planung, Ausbau und Wartung sowie die Verkehrsleitung des Eisenbahnbetriebes verantwortlich sein. Als Muster-Beispiel verweist man auf Schweden, wo dies bereits im Jahr 2010 umgesetzt wurde. Die Europäische Union schreibt seit vielen Jahren vor, dass Infrastruktur und operativer Fahrbetrieb der Staatsbahnen getrennt sein müssen. Das soll privaten Anbietern den Zugang erleichtern. Allerdings hat sich in den meisten EU-Ländern lediglich geändert, dass es sich um zwei unterschiedliche Rechtsträger handelt, die jedoch weiterhin der Staatsbahn angehören. Lediglich Schweden hat eine klare Trennung vollzogen. Die Westbahn hält in einer Aussendung nichts davon die Infrastruktur zu privatisieren. So erklärt

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