
Laudamotion: Gericht kippt Klausel zur „Familien-Abzocke“
Erneut kassierte Laudamotion vor dem Landesgericht Korneuburg in erster Instanz eine Schlappe: Das Gericht kippte insgesamt sieben Klauseln im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Sitzplatzreservierungen. Das Urteil hat aber eher symbolischen Charakter, denn mittlerweile sind der Flugbetrieb eingestellt und die Zulassungen zurückgegeben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zog im Auftrag des Sozialministeriums erneut gegen die Laudamotion GmbH vor Gericht. Unter anderem wurde gegen eine Klausel bezüglich Gebühren für Sitzplatzreservierungen bei Familienbuchungen, aber auch die Möglichkeit seitens Laudamotion, zugewiesene Plätze wieder zu ändern. Das Landesgericht (LG) Korneuburg befand alle eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Klausel sieht für Erwachsene, die mit einem Kind reisen, das jünger als 12 Jahre ist, eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung vor. Da Kinder unter 12 den AGB der Laudamotion zufolge von einem Erwachsenen begleitet werden und neben diesem sitzen müssen, fällt diese zusätzliche Reservierungsgebühr in jedem Fall an. Für das LG Korneuburg ist diese Regelung unzulässig. Es wird hier für eine zwingend in Anspruch zu nehmende Leistung, die eine vertragliche Nebenleistungspflicht der Laudamotion festlegt, ein gesondertes Entgelt abverlangt. Die Klausel ist gröblich benachteiligend, weil Reisenden mit Kindern durch diese obligatorische Sitzplatzreservierung höhere Kosten entstehen. Die tatsächliche Höhe der Kosten einer Sitzplatzreservierung bei Familienbuchungen blieb im Übrigen unklar. Denn das Unternehmen bezifferte diese in den AGB mit 4 Euro, in einer Gebührentabelle mit sechs Euro. „Es ist nicht einzusehen, dass Laudamotion zusätzliches Körberlgeld kassiert, wenn Eltern während des Fluges neben ihren Kindern sitzen“, kritisiert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Es ist erfreulich, dass