Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Wetlease für Swiss: Air Baltic muß keine Schweizer Löhne bezahlen

Ein kürzlich gefällter Entscheid der Zürcher Behörden, daß das Personal der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic nicht als entsendete Arbeitnehmer gilt, hat eine heftige Debatte über die Zukunft des Schweizer Arbeitsmarktes ausgelöst. Die Entscheidung betrifft die Crewmitglieder, die im Auftrag der Swiss International Air Lines (Swiss) von Zürich aus operieren, und hat weitreichende Konsequenzen. Sie bedeutet, daß die Crews nicht unter die Schweizer Regelungen für den Arbeitnehmerschutz fallen und somit nicht den entsprechenden Kontrollmechanismen unterliegen. Während die Fluggesellschaft Swiss das Urteil als Bestätigung ihrer Betriebsabläufe ansieht, kritisiert die Schweizer Flugbegleitergewerkschaft Kapers den Entscheid scharf und spricht von einem „Systemangriff auf den Schweizer Arbeitsmarkt“. Dieser Fall rückt die Praxis des sogenannten Wet-Lease-Verfahrens in den Fokus, bei dem Fluggesellschaften Flugzeuge samt Besatzung von anderen Betreibern mieten, um Kapazitätsengpässe zu überbrücken. Juristisches Tauziehen um Arbeitsbedingungen Der Kern des Konflikts liegt in der juristischen Einordnung der Arbeitsverhältnisse. Die Schweizer Gesetzgebung sieht vor, daß Arbeitnehmer, die vorübergehend von einem ausländischen Unternehmen in die Schweiz entsandt werden, den Schweizer Arbeits- und Lohnbestimmungen unterliegen. Dies soll den Schutz der Arbeitnehmer und die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping gewährleisten. Die Gewerkschaft Kapers argumentiert, daß die Crews von Air Baltic, die von der Swiss-Basis in Zürich aus operieren, als entsendete Arbeitnehmer behandelt werden müssen. Die Tatsache, daß die Crews die Infrastruktur der Swiss, wie Check-in-Schalter und Briefing-Räume, nutzen und in Schweizer Hotels übernachten, stärkt aus Sicht der Gewerkschaft die Argumentation, daß die Mitarbeiter in der Schweiz tätig sind und die entsprechenden Schutzbestimmungen greifen sollten. Die Zürcher Behörden, die noch 2022

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Vergleichsverhandlungen im Insolvenzfall Adria Airways

Im Insolvenzverfahren der im Jahre 2019 bankrott gegangenen Fluggesellschaft Adria Airways zeichnet sich ein Vergleich ab. Die beiden ehemaligen Manager, Arno Schuster und Holger Kowarsch, sollen nach einem Vorschlag des Krainer Bezirksgerichts 450.000 Euro an die Insolvenzmasse zahlen. Der Vorschlag würde ein Schadenersatzverfahren beenden, das sich seit 2022 hingezogen hatte. Der Insolvenzverwalter betonte, daß der Betrag zwar deutlich unter der ursprünglichen Forderung von 78 Millionen Euro liegt. Er sei jedoch die bessere Lösung für die Gläubiger, wegen hoher Prozeßrisiken und möglicherweise schwieriger Vollstreckung der Urteile im Ausland. Adria Airways, die einstige nationale Fluggesellschaft Sloweniens, hatte nach der Übernahme durch den Investmentfonds 4K Invest den Betrieb einstellen müssen. Die beiden ehemaligen Manager werden verantwortlich gemacht, die Fluggesellschaft in die Insolvenz geführt zu haben. Die Einigung bedarf noch der Zustimmung des Gläubigerausschusses, bevor das langjährige Verfahren abgeschlossen werden kann.

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Ein Stimmungsdämpfer im Sommer 2025: Tourismusbranche verzeichnet trotz solider Zahlen wachsende Sorgen

Die jüngste Branchenumfrage der Unternehmensberatung Kohl > Partner, an der knapp 300 Touristiker aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und Südtirol teilnahmen, offenbart ein paradoxes Bild: Trotz einer stabilen Auslastung, soliden Umsätzen und einer gestiegenen Akzeptanz für Preisanpassungen hat sich die Stimmung in der Branche deutlich verschlechtert. Der Stimmungsindex sank von einem Wert von 3,2 im Vorjahr auf 2,8 im Sommer 2025. Während die Schweizer Touristiker eine vergleichsweise optimistische Haltung bewahren, sind die Betriebe in Österreich am pessimistischsten. Die Umfrage zeigt einen Wandel der zentralen Herausforderungen, bei denen Fragen der Auslastung und des Buchungsverhaltens die Mitarbeitergewinnung überflügeln, die in den vergangenen Jahren im Vordergrund stand. Vom Personalmangel zur Auslastungsfrage In den vergangenen Jahren war der Mangel an qualifiziertem Personal das dominierende Thema in der Tourismusbranche. Hotels, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen kämpften mit der Suche nach Arbeitskräften, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Umfrage für den Sommer 2025 zeigt jedoch eine signifikante Entspannung dieser Situation. Viele Betriebe berichten, daß sich die Personalsituation normalisiert habe, was die drängendsten Sorgen der letzten Jahre in den Hintergrund rücken läßt. An die Stelle der Mitarbeiterproblematik treten nun neue Herausforderungen. Die Umfrage von Kohl > Partner hebt hervor, daß das Erreichen der Auslastung und das kurzfristige Buchungsverhalten der Gäste die größten Sorgen der Touristiker sind. Die Reisenden von heute planen ihre Urlaube oft erst kurz vor der Abreise, was für die Betriebe eine erhebliche Unsicherheit bei der Planung von Ressourcen und Personal mit sich bringt. Dieses Phänomen ist nicht neu, hat sich aber in der Nach-Pandemie-Ära verstärkt und stellt

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Klagenfurter Flughafen wird zur Laufstrecke für Benefizveranstaltung

Der Klagenfurter Flughafen war zum zweiten Mal der Schauplatz eines nächtlichen Laufs. Rund 1.500 Teilnehmer absolvierten die 5,5 Kilometer lange Strecke auf der Start- und Landebahn, was einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Veranstaltung zog mehr Teilnehmer an als im Vorjahr. Der Reinerlös des Laufs soll der Krebshilfe Kärnten zugutekommen, die seit über 30 Jahren als Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige dient. Die Organisatoren gaben an, daß bei dem Lauf nicht die Bestzeit im Mittelpunkt stehe, sondern die Freude an der Bewegung. Die Veranstaltung dient auch dazu, die Verbindung zwischen dem Flughafen und der Region zu stärken. Der Flughafen ist ganzjährig an das Drehkreuz Wien angebunden und bietet im Sommerflugplan direkte Verbindungen zu touristischen Zielen wie Mallorca, Alicante und Köln.

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Neues Trainingszentrum für Geschäftsluftfahrt in Wien eröffnet

Das Unternehmen CAE, ein Anbieter von Ausbildungslösungen für die Luftfahrt, hat sein erstes Trainingszentrum für Geschäftsluftfahrt in Mitteleuropa offiziell eingeweiht. Der Standort CAE Wien ist seit April betriebsbereit und bietet Ausbildung für Piloten auf verschiedenen Flugzeugtypen an. Das Zentrum verfügt derzeit über vier Flugsimulatoren für Maschinen der Hersteller Gulfstream, Bombardier und Embraer. Zwei weitere Simulatoren sollen in den kommenden Jahren hinzukommen. Damit soll der wachsenden Nachfrage nach qualifiziertem Flugpersonal in der Geschäftsluftfahrt begegnet werden, daß die Branche in Europa in den nächsten zehn Jahren Tausende neuer Piloten benötigen werde. Mit einer Fläche von rund 8.000 Quadratmetern bietet das Zentrum Trainingsmöglichkeiten für Piloten und Wartungstechniker an. Das Unternehmen betont, daß die Lage in Wien den Kunden einen leichteren Zugang zu den Trainingsprogrammen ermögliche und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Standort stärkt.

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Amerikanisches Verkehrsministerium zieht Betriebserlaubnisse von vier ehemaligen Fluggesellschaften zurück

Das US-Verkehrsministerium hat die lang überfällige formelle Maßnahme vollzogen und die Betriebsgenehmigungen von vier nicht mehr existierenden Fluggesellschaften widerrufen: AirTran Airways, Continental Airlines, US Airways und Virgin America. Obwohl die Fluggesellschaften ihre Tätigkeit bereits vor vielen Jahren im Zuge von Fusionen oder Übernahmen eingestellt hatten, blieben ihre Lizenzen formal bestehen. Dieser Schritt, der als reine Formalität gilt, beendet nun offiziell die Existenz dieser Marken in der amerikanischen Luftfahrt. Der Widerruf der Zertifikate, der in der Regel innerhalb eines Jahres nach Betriebseinstellung erfolgt, kam in diesem Fall erst mit erheblicher Verzögerung, was in der Branche für Verwunderung sorgte. Der jüngste Widerruf betraf Virgin America, die ihre Flüge 2018 einstellte, während Continental Airlines bereits 2012 den Flugbetrieb beendete. Ein Blick auf vier Fluggesellschaften und ihre Schicksale Der Widerruf der Zertifikate ist ein Anlaß, die Geschichte der vier betroffenen Fluggesellschaften in Erinnerung zu rufen, die einst einen festen Platz im amerikanischen Luftverkehr hatten. Zertifikate und ihre Bedeutung im US-Luftverkehr Der formelle Widerruf der Betriebsgenehmigungen durch das Verkehrsministerium (DOT) unterstreicht die Komplexität des Regulierungssystems in den Vereinigten Staaten. Es ist wichtig zu verstehen, daß die DOT-Zertifikate, die nun widerrufen wurden, sich von den Betriebszertifikaten der Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) unterscheiden. Das DOT-Zertifikat, auch interstate air carrier operating certificate genannt, erteilt Fluggesellschaften die Erlaubnis, Linien- oder Charterflüge zwischen den Bundesstaaten der USA durchzuführen. Es konzentriert sich auf wirtschaftliche und regulatorische Aspekte, wie die finanzielle Solidität, die Eignung der Führungskräfte und den Versicherungsschutz. Das FAA-Zertifikat, das Part 121 Air Carrier Certificate, legt hingegen den Fokus

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Bericht warnt vor Störung von GPS-Systemen über Nordeuropa

Ein gemeinsamer Bericht von Schweden und fünf weiteren Ländern warnt vor erheblichen Störungen der Satellitennavigation im Luftverkehr über Nordeuropa. Zwischen Januar und April 2025 wurden demnach rund 123.000 Flüge durch GPS-Störungen beeinträchtigt, was eine Gefahr für die Flugsicherheit darstellt. Die Störungen, die mit Standorten in Russland in Verbindung gebracht werden, betrafen dem Bericht zufolge Flüge über Polen, den baltischen Staaten, Finnland und Schweden. In einigen Gebieten verzeichneten Flugzeuge in diesem Zeitraum in mehr als 40 Prozent der Fälle Fehler in ihren Navigationssystemen, wobei es zu falscher Positionsanzeige und Systemausfällen kam. Als Reaktion auf die Vorfälle haben die Behörden Warnungen an Fluggesellschaften herausgegeben. Der schwedische Verteidigungsminister erklärte, die Regierung sei auf andauernde Bedrohungen vorbereitet. Der Bericht wurde der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) übermittelt, um das Problem auf internationaler Ebene zu thematisieren und Gegenmaßnahmen zu koordinieren.

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Ryanair reduziert Flugangebot auf Kanarenstrecken

Die irische Fluggesellschaft Ryanair reduziert ihr Flugangebot auf die Kanarischen Inseln. Für den kommenden Winterflugplan sollen nach Angaben des Unternehmens rund 400.000 Sitzplätze gestrichen werden, was auch den vollständigen Rückzug vom Flughafen Teneriffa Nord umfasst. Der Grund für die Entscheidung sei ein Streit mit der spanischen Flughafengesellschaft Aena über Flughafengebühren. Als Reaktion auf diese Anpassung haben mehrere andere Fluggesellschaften angekündigt, ihr Angebot auf den betroffenen Strecken zu erhöhen. Die Fluggesellschaft Iberia Express plant, 30.000 zusätzliche Sitzplätze anzubieten, die Hälfte davon am Flughafen Teneriffa Nord. Auch die kanarische Fluggesellschaft Binter Canarias prüft eine Ausweitung ihres Streckennetzes zum spanischen Festland. Das Unternehmen hat bereits kürzlich neue Verbindungen nach Städten wie Madrid, A Coruña und Valencia aufgenommen. Der Abzug von Ryanair betrifft vor allem Reisende aus der Region, die nach Festlandspanien wollen.

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Flughafen Zürich veranstaltet Berufstage

Die Flughafen Zürich AG und elf Partnerunternehmen veranstalten vom 3. bis zum 9. November 2025 die zweiten Berufstage am Flughafen. Die Veranstaltungsreihe soll Interessenten Einblicke in die vielfältigen Berufsfelder und Ausbildungsmöglichkeiten am Standort gewähren. Das Programm umfaßt verschiedene Führungen hinter die Kulissen, Informationsveranstaltungen sowie Gespräche mit Personalverantwortlichen. An der Veranstaltung beteiligen sich unter anderem Fluggesellschaften wie Swiss und Edelweiss, Flugsicherungsdienste wie Skyguide und technische Unternehmen wie SR Technics. Mit den Berufstagen verfolgen die Partnerunternehmen das Ziel, neue Nachwuchskräfte für Lehrstellen, Praktika und andere Anstellungen zu gewinnen. Die Initiative soll die Position des Flughafens als wichtiger Arbeitgeber in der Region unterstreichen und langfristig den Bedarf an Fachkräften sicherstellen.

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Trump-Regierung stoppt Pläne für Entschädigungen bei Flugverspätungen

Die Administration des amerikanischen Präsidenten Donald Trump hat die Pläne seines Vorgängers, Joe Biden, zur Einführung einer Entschädigungspflicht für Fluggesellschaften bei Flugverspätungen gestoppt. Die Regelung hätte Passagieren in den Vereinigten Staaten im Falle von erheblichen Verspätungen finanzielle Entschädigungen von bis zu 775 US-Dollar zugesprochen. Die Entscheidung, die vom Weißen Haus als Konformität mit den neuen Regierungsprioritäten begründet wird, stellt einen klaren Rückschritt im Verbraucherschutz dar. Der Schritt wird von der amerikanischen Luftfahrtindustrie begrüßt, während Verbraucherschützer und Kritiker die Entscheidung scharf verurteilen. Die Überprüfung beschränkt sich nicht allein auf die Entschädigungspflicht, sondern umfaßt auch andere unter der vorherigen Administration eingeführte oder geplante Regulierungen, wie etwa die Transparenz bei den Servicegebühren. Das Ende eines ambitionierten Vorhabens Der von der Biden-Administration im Mai 2023 vorgeschlagene Plan sah vor, daß Fluggesellschaften für inländische Verspätungen von mindestens drei Stunden 200 bis 300 US-Dollar an Passagiere zahlen müssen. Bei längeren Verspätungen sollten bis zu 775 US-Dollar fällig werden. Das Verkehrsministerium hatte im Dezember 2024 eine öffentliche Anhörung zu dem Vorschlag gestartet, um die Meinungen von Industrie und Öffentlichkeit einzuholen. Die Fluggesellschaften hatten den Plan von Anfang an scharf kritisiert, mit der Argumentation, daß eine solche Regelung die Ticketpreise in die Höhe treiben und unnötige bürokratische Lasten schaffen würde. Der Branchenverband Airlines for America, der große Fluggesellschaften wie American Airlines, Delta Air Lines und United Airlines vertritt, begrüßte die Entscheidung der Trump-Administration. Die Organisation nannte Bidens Pläne „unnötige und belastende Regulierungen“, die über die gesetzlichen Befugnisse des Ministeriums hinausgingen. Sie argumentierte, daß die Regelungen keine Probleme lösen

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