Amely Mizzi

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Amely Mizzi

KLM setzt Embraer 195-E2 ab Mitte Feber 2021 ein

Die niederländische Regionalfluggesellschaft KLM Cityhopper geht davon aus, dass die erste Maschine des Typs Embraer 195-E2 ab 15. Feber 2021 kommerziell eingesetzt werden kann. Zunächst sollen ab Amsterdam die Ziele Warschau und Berlin angesteuert werden. Der Carrier erwartet die Auslieferung von insgesamt 21 Exemplaren dieses Typs. Weiters hält man Optionen für 14 weitere Embraer 195-E2. Das Portal CH-Aviation.com berichtet, dass ab 15. März 2021 die Destinationen Warschau und Berlin mit diesem Muster bedient werden sollen. Per 15. März 2021 sollen Billund und Stockholm-Arlanda folgen.

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Indonesia Air Asia verhandelt über Zahlungsaufschub

Der Indonesien-Ableger von Air Asia steht bei Leasinggebern mit rund 21,7 Millionen U.S.-Dollar in der Kreide und will mit diesen nun über weiteren Zahlungsaufschub verhandeln. Dies teilte die Konzernmutter über eine Börsennachricht mit. Der Schuldenberg ist allerdings noch um einiges höher, denn auch bei Wartungsbetrieben, Versicherungen, Krankenversicherung und Administrationskosten hat man Zahlungsrückstände. Diese werden mit 17,9 Millionen U.S-Dollar beziffert. Von den insgesamt 77 Airbus A320-200, die von zehn verschiedenen Lessoren geleast werden, sind derzeit nur 15 Stück im Einsatz. „Die Verschiebung der Zahlungen an die Leasinggeber hat dem Unternehmen geholfen, sich auf operative Dienstleistungen für Passagiere zu konzentrieren, um Cashflow aus Verkäufen zu erzielen“, so Indonesia-Air-Asia-Corporate-Secretary Indah Permatasari Saugi. Das Unternehmen will auch mit Zulieferern, insbesondere im Treibstoffbereich, über Zahlungsaufschub verhandeln. Die Höhe der Schulden in diesem Bereich wurde von der Konzernmutter nicht näher benannt. Auch ein Darlehen einer indonesischen Bank soll später zurückbezahlt werden.

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El Al und Gulf Air unterzeichnen Kooperationsvertrag

Zwischen Bahrain und Israel herrscht diplomatisches Tauwetter. Dies spiegelt sich nun auch in der Luftfahrt wieder, denn El Al und Gulf Air unterzeichneten eine Absichtserklärung für eine Zusammenarbeit. Gemeinsam will man Linienflüge zwischen den beiden Staaten, die einst verfeindet waren, anbieten. Der Vertrag umfasst eine Codeshare-Kooperation, die es Passagieren ermöglichen soll im jeweils anderen Streckennetz umzusteigen. Die Strecke Bahrain-Tel Aviv will man gemeinsam betreiben und den Flugplan aufeinander abstimmen. Derzeit plant Gulf Air ab 7. Jänner 2021 nach Tel Aviv zu fliegen. Die formelle Genehmigung der beiden Regierungen steht allerdings noch aus, wird jedoch in den nächsten Tagen erwartet.

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Lufthansa-Reisebüros verkaufen PCR-Testkits

Die Franchise-Reisebürokette Lufthansa CityCenter bietet nun ebenfalls die Vermittlung privater PCR-Tests an. Diese kosten 99 Euro und sollen innerhalb von 24 Stunden ein zweisprachiges Testergebnis liefern. Den Käufern wird ein Testkit ausgehändigt. Anschließend ist die Probe an Cegat in Tübingen einzuschicken. Der Preis von 99 Euro inkludiert die Versandkosten. Das Ergebnis soll innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Probe vom Labor per E-Mail zugestellt werden. Fällt der Test positiv aus, wird das regional zuständige Gesundheitsamt informiert. Auch sollen Betroffene in diesem Fall zusätzlich telefonisch kontaktiert werden.

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Aus Evelop und Orbest wird Iberojet

Erst kürzlich kündigten Evelop Airlines und die Tochtergesellschaft Orbest den Einstieg ins Liniengeschäft an. Nun verpassen sich die beiden Carrier einen neuen Markenauftritt. Künftig werden diese als Iberojet aktiv sein. Evelop und Orbest gehören dem Barceló-Konzern an. Dieser betreibt Hotels in zahlreichen Ländern und will sich mit dem künftigen Einzelplatzverkauf unabhängiger vom Chartergeschäft machen. Bislang sind die konzerneigenen Fluggesellschaften nahezu ausschließlich im Wetlease und für Reiseveranstalter in der Luft. Nun wurde die Namensänderung auf Iberojet verkündet.

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Griechenland führt 10-tägige Quarantäne ein

Griechenland verschärft ab 18. Dezember 2020 die Einreisebestimmungen drastisch. Unabhängig von der Herkunft müssen Passagiere eine zehntätige Quarantäne antreten. Die Maßnahme ist vorerst bis inklusive 7. Jänner 2021 befristet. Wer nach Griechenland einreisen möchte, muss einiges beachten: Nebst dem elektronischen PLF-Formular („QR-Code“) muss ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, mitgeführt werden. Zusätzlich muss unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen ein Antigen-Schnelltest absolviert werden. Im Anschluss ist eine zehntätige Quarantäne anzutreten. An den Landgrenzen wird die Einreise verweigert, wenn der Schnelltest positiv ausfällt. Auf dem Luftweg erfolgt eine sofortige Absonderung.

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SAS fliegt 838 Millionen Euro Verlust ein

Aufgrund der Corona-Pandemie steckt die skandinavische SAS tief in den roten Zahlen. Der Umsatz sank um 55 Prozent auf 20,5 Milliarden schwedische Kronen ab. Das kürzlich abgelaufene Geschäftsjahr 2020 ist daher tiefrot: Der Carrier schreibt einen Verlust in der Höhe von umgerechnet 838 Millionen Euro. Mit einer raschen Besserung im Jahr 2021 rechnet das Unternehmen nicht. Die Nachfrage wird weiterhin verhaltend bleiben. Derzeit ist nicht absehbar ob und wann die einzelnen Staaten ihre Einreise- und Quarantänebestimmungen lockern oder aufheben werden. Das macht die Planung für SAS und andere Airlines nahezu unmöglich. „Auch wenn uns die jüngsten Fortschritte bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Covid-19-Impfstoffen ermutigen, bleibt die Nachfrage unsicher und macht es unmöglich, eine Prognose für das Finanzergebnis des kommenden Geschäftsjahres abzugeben. Wir erwarten jedoch einen schwachen operativen Cashflow im ersten Quartal 2021 aufgrund der geringen Nachfrage während der Wintersaison in Verbindung mit beschleunigten Rückerstattungen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die Hochlaufphase für die Luftfahrtindustrie bis 2022 dauern wird, bevor die Nachfrage ein normalisierteres Niveau erreichen kann, mit einer Rückkehr zu den Niveaus vor Covid-19 einige Jahre danach“, so SAS-Chef Rickard Gustafson in einer Aussendung.

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VC fordert: „Staatshilfe darf nicht zur Verkleinerung von Tuifly verwendet werden“

Die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit fordert die Politik im Zusammenhang mit der neuerlichen Aufstockung der Staatshilfe für den Tui-Konzern dazu auf, dass diese nicht zur Verkleinerung der Tochtergesellschaft Tuifly verwendet werden darf. Dazu sagt Marcel Gröls, Vorsitzender Tarifpolitik bei der VC: „“TUI braucht weitere Hilfe in dieser unverschuldeten Krise. Wir begrüßen die Bereitschaft der Politik ausdrücklich, den Konzern weiter zu stützen. Wir fordern jedoch ebenso ausdrücklich die Unterstützung der Politik für die Beschäftigten. Weitere Finanzhilfen dürfen nicht für eine strukturelle Verkleinerung der TUIfly-Flotte missbraucht werden, die mit der aktuellen Situation gar nichts zu tun hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich über die prekäre Situation des Unternehmens absolut im Klaren. Sie haben deshalb bereits mehrfach die Bereitschaft für tiefe und schmerzhafte Einschnitte bekräftigt. Im Gegenzug dafür müssen allerdings betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Nur so können wir gleichermaßen für das Unternehmen und die Belegschaft eine Perspektive schaffen. Wichtig ist, dass deutsches Steuergeld hilft, deutsche Firmen und deutsche Arbeitsplätze zu schützen. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland darf jedenfalls nicht mit Steuergeld finanziert werden! Die Politik muss nun sicherstellen, dass staatliche Gelder nicht zweckentfremdet werden, sondern den tausenden loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommen.“

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EuGH muss entscheiden: Ist AUA-Landung in Schönefeld statt Tegel entschädigungspflichtig?

Der Europäische Gerichtshof muss sich derzeit mit der Frage befassen, ob Airlines entschädigungspflichtig werden, wenn der Flug auf einen nahegelegenen Airport umgeleitet wird. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass lediglich die Kosten für die Weiterfahrt übernommen werden müssen. Konkret betroffen ist Austrian Airlines, die aufgrund einer Verspätung nicht in Berlin-Tegel, sondern in Berlin-Schönefeld gelandet sind. Am damaligen innerstädtischen Airport hätte das Unternehmen aufgrund des nächtlichen Flugverbots nicht mehr landen können. Ein Passagier fordert deshalb von der AUA eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro. Die Wohnung des Berliners befindet sich acht Kilometer von Tegel und 24 Kilometer von Schönefeld entfernt. Der EuGH muss sich unter der Geschäftszahl C-826/19 mit dieser Angelegenheit befassen. Der Generalanwalt gab die Empfehlung ab, dass in diesem Fall keine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-VO 261/2004 gebührt. Allerdings müsse die Airline für zusätzliche Fahrtkosten von Schönefeld nach Tegel aufkommen. Das Plädoyer des Generalanwalts ist noch kein Urteil. In vielen Fällen folgen die Richter diesem, sind jedoch in ihrer Entscheidung völlig frei und haben in der Vergangenheit bereits öfters abweichend geurteilt. Der EuGH wird in den kommenden Monaten das Urteil verkünden.

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Montenegro Airlines: Finanzlage spitzt sich zu

Die Finanzlage bei Montenegro Airlines spitzt sich immer weiter zu. Das Unternehmen bestätigte, dass man die Löhne für Oktober 2020 noch immer nicht ausbezahlen konnte. Weiters habe man bei diversen Zulieferern und Dienstleistern Rückstände. Sollte der Staat keine Hilfe gewähren, so kann die Geschäftsleitung das Grounding nicht mehr ausschließen. „Seit Beginn der Wintersaison hat sich die Krise beschleunigt und die geringen Einnahmen, die wir hatten, wurden weiter reduziert. Bis heute konnten wir den Oktoberlohn nicht bezahlen. Wir haben auch ausstehende Zahlungen für Flugzeugleasing, Triebwerke und Schulden gegenüber Lieferanten. Wir tun alles, um die Ausgaben zu senken. Die Reduzierung der Einnahmen und Ausgaben ist jedoch nicht proportional zueinander“, erklärte ein Sprecher gegenüber der Tageszeitung „Vijesti“. „Unter diesen Umständen und ohne staatliche Beihilfen können wir den Betrieb auch kurzfristig nicht fortsetzen. Wenn ein Unternehmen wie Lufthansa staatliche Beihilfen beantragt und erhalten hat, was kann man dann für uns sagen? Seit dem 31. August haben wir keine staatlichen Mittel mehr erhalten.“

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