Amely Mizzi

Weitere Artikel aus der Rubrik

Amely Mizzi

Winterflugplan von Easyjet: Britische Billigfluggesellschaft nimmt neue Verbindungen auf

Die britische Fluggesellschaft Easyjet ergänzt ihren Flugplan für die Wintersaison um drei neue Strecken ab Großbritannien. Unter den angekündigten Verbindungen befindet sich die Wiederaufnahme von Flügen nach Pristina im Kosovo, die der Carrier erstmals seit mehreren Jahren wieder ab dem Vereinigten Königreich anbietet. Die Strecke wird ab dem 7. Dezember dreimal wöchentlich vom Flughafen London Luton bedient. Neben der Route auf den Balkan nimmt die Fluggesellschaft zwei weitere Direktverbindungen auf, um ihr Europageschäft und den britischen Regionalverkehr auszubauen. Ab dem 20. November startet Easyjet mit zwei wöchentlichen Flügen auf der Strecke zwischen Bristol und Straßburg. Der Anbieter agiert auf dieser Verbindung als einziger Direktanbieter. Zudem führt die Fluggesellschaft ab dem 4. Januar eine neue innerbritische Flugverbindung ein, die zweimal pro Woche zwischen Belfast International und Aberdeen in Nordost-Schottland verkehrt. Auch auf diesem Inlandsabschnitt besteht derzeit kein direkter Mitbewerber im Linienflugbetrieb. Der Ticketverkauf für die neuen Strecken hat begonnen, wobei der Flugbetrieb durch den Reiseveranstalter Easyjet holidays mit Pauschalreiseangeboten ergänzt wird. Aus marktanalytischer Sicht nutzt Easyjet mit diesen Streckenaufnahmen gezielt Marktlücken im europäischen Punkt-zu-Punkt-Verkehr sowie im ethnischen Reiseverkehr nach Osteuropa. Die Anbindung von Pristina spricht primär Passagiere an, die Verwandte und Bekannte besuchen, während die Route nach Straßburg stark auf die saisonale Nachfrage im Städtetourismus ausgerichtet ist. Die Verbindung zwischen Nordirland und Schottland zielt wiederum auf den regionalen Geschäfts- und Privatverkehr ab, der mangels direkter Bahn- und Straßenverbindungen auf den Luftweg angewiesen ist. Dennoch bringen solche Nischenverbindungen wirtschaftliche Risiken mit sich. Regionale Direktstrecken ohne Zubringerverkehr weisen häufig eine stark schwankende Nachfrage

weiterlesen »

Flottenerweiterung in Südasiens Luftfahrtmarkt: US-Bangla Airlines bestellt 21 Boeing-Maschinen

Die größte private Fluggesellschaft Bangladeschs, US-Bangla Airlines, hat eine Großbestellung über 21 Flugzeuge des Herstellers Boeing angekündigt. Das Gesamtvolumen des Geschäfts wird auf rund 1,5 Milliarden US-Dollar taxiert. Die Flottenaufstockung umfasst 15 Maschinen vom Typ Boeing 737 Max 8 sowie sechs Flugzeuge des Typs Boeing 737-800, deren Auslieferung bis Ende des Jahres 2027 abgeschlossen sein soll. Die Bekanntgabe erfolgte im Rahmen der Branchenveranstaltung „Beyond with Boeing“ in der balkanischen Metropole und Hauptstadt Dhaka. Neben der reinen Anschaffung von Fluggeräten plant die Unternehmensführung Investitionen in die begleitende Infrastruktur. Nach Aussagen der Geschäftsführung strebt der Betrieb die Umwandlung von einer reinen Fluggesellschaft hin zu einem integrierten Luftfahrtkonzern an. Hierfür sollen finanzielle Mittel in die Pilotenausbildung, die Wartungstechnik, das Frachtgeschäft sowie in Catering-Einrichtungen fließen. Die neuen Flugzeuge sollen primär dazu dienen, Verbindungen nach Süd- und Südostasien, Ostasien sowie in den Nahen Osten auszubauen. Zu den geplanten neuen Strecken zählen Ziele wie Peking, Bengaluru, Colombo, Kathmandu, Penang, Kuwait und Medina. Das geschätzte Marktvolumen des internationalen Flugverkehrs von und nach Bangladesch beläuft sich auf jährlich etwa 5,8 Milliarden US-Dollar. Bislang wird dieser Markt zu großen Teilen von ausländischen Fluggesellschaften beherrscht, was zu einem Abfluss von Devisen aus dem Land führt. Die Bestellung reiht sich zudem in engere Handelsbeziehungen zwischen Bangladesch und den USA ein; bereits zuvor stimmte die Regierung in Dhaka dem Kauf von 14 Boeing-Maschinen für den staatlichen Carrier Biman Bangladesh Airlines zu. Für Boeing bedeutet die Vereinbarung eine Festigung der Marktposition im südasiatischen Raum. Branchenbeobachter verweisen jedoch auf infrastrukturelle und regulatorische Hürden. Die

weiterlesen »

United Airlines verklagt Cyber-Versicherer Homesite wegen CrowdStrike-Schäden

Die US-amerikanische Fluggesellschaft United Airlines und das Versicherungsunternehmen Homesite Insurance befinden sich in einem juristischen Konflikt vor dem Bundesgericht in Illinois. Gegenstand der Auseinandersetzung sind Versicherungsleistungen in Höhe von fünf Millionen US-Dollar für finanzielle Verluste, die der Fluggesellschaft durch den weltweiten IT-Ausfall des Cybersicherheitsanbieters CrowdStrike am 19. Juli 2024 entstanden sind. Während United Airlines dem Versicherer Vertragsbruch und Treuwidrigkeit vorwirft, fordert Homesite in einer Feststellungsklage die Feststellung, keinerlei Zahlungen an die Fluggesellschaft leisten zu müssen. Während sieben weitere an einem mehrstufigen Versicherungsprogramm beteiligte Konsortialpartner den Schaden reguliert haben, verweigert Homesite als einziger Risikoträger die Leistungsauszahlung. Ausmaß der Betriebsunterbrechung und Schadenshöhe bei United Airlines Der weltweite Ausfall von Computersystemen mit dem Betriebssystem Microsoft Windows am 19. Juli 2024, der durch ein fehlerhaftes Software-Update der Sicherheitsfirma CrowdStrike ausgelöst wurde, traf die zivile Luftfahrt intensiv. Bei United Airlines führte die Beeinträchtigung der IT-Infrastruktur zur Absage von mehr als 1.600 Flügen, was etwa zwölf Prozent des gesamten Flugplans des Unternehmens an diesem Tag entsprach. Mehr als 200.000 Passagiere waren an einem der ausgelasteten Sommerreise-Wochenenden von Flugstreichungen und Verspätungen betroffen. Die Gesamtsumme der durch den Ausfall verursachten und als abgedeckt geltenden Verluste beziffert die Fluggesellschaft in ihrer am 21. Juli 2026 beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois eingereichten Klageschrift auf über 113,6 Millionen US-Dollar. Darin enthalten sind 20,4 Millionen US-Dollar für Versorgungsleistungen, Hotelunterkünfte, Verpflegungsgutscheine und Fluggastgutschriften. United Airlines verweist darauf, dass diese Ausgaben auf Grundlage rechtlicher Vorgaben des US-Verkehrsministeriums erfolgt sind. Bei einer Nichtbeachtung dieser Regularien hätten dem Unternehmen zivilrechtliche Strafen von bis

weiterlesen »

Partnerschaft: Saudia und Garuda Indonesia unterzeichnen Absichtserklärung

Die staatlichen Fluggesellschaften Saudia aus Saudi-Arabien und Garuda Indonesia aus Indonesien haben am 30. Juli 2026 eine Vereinbarung zur Ausweitung ihrer bestehenden Zusammenarbeit unterzeichnet. Die beiden Mitgliedsunternehmen der weltweiten Luftfahrtallianz Skyteam beabsichtigen, ihre Abstimmung in den Bereichen Netzplanung, Flugplangestaltung, Vertrieb und Marketing zu intensivieren. Ein Schwerpunkt der erweiterten Kooperation liegt auf der Optimierung der Beförderung von Passagieren auf den Routen zwischen dem Nahen Osten und Südostasien, wobei insbesondere die Logistik für Pilgerreisen im Rahmen von Hajj und Umrah eine zentrale Rolle einnimmt. Die Partnerschaft baut auf bestehenden Codeshare-Abkommen auf und sieht künftig auch eine engere Verknüpfung von Vielfliegerprogrammen, Buchungssystemen sowie Flughafen-Services vor. Strukturelle Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der Übereinkunft Die Vereinbarung zwischen Saudia mit Hauptdrehkreuz am King Abdulaziz International Airport in Dschidda und Garuda Indonesia mit Sitz am Soekarno-Hatta International Airport in Jakarta erstreckt sich auf mehrere betriebliche und kommerzielle Handlungsfelder. Künftig wollen die beiden Fluggesellschaften die Abstimmung ihrer Flugpläne verbessern, um Umsteigezeiten an ihren jeweiligen Heimatdrehkreuzen zu verkürzen. Teil des Vorhabens ist zudem die Ermöglichung von Reisen mit einem durchgehenden Flugschein über die Netzwerke beider Unternehmen hinweg. Neben den rein flugbetrieblichen Maßnahmen umfasst die Zusammenarbeit auch den Austausch von Technologieinfrastruktur sowie die gegenseitige Anerkennung von Statusvorteilen in den jeweiligen Vielfliegerprogrammen AlFursan und GarudaMiles. Über die genaue finanzielle Ausgestaltung oder mögliche Gewinn- und Verlustbeteiligungen machten die Führungsebenen beider Unternehmen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung keine detaillierten Angaben. Die Vereinbarung stellt jedoch eine Vertiefung der bilateralen Kontakte dar, die über die bloße Nutzung von Allianznetzwerken im Rahmen von Skyteam hinausgeht. Bedeutung des Pilger-

weiterlesen »

Übernahmeverfahren für TAP Air Portugal geht in Entscheidungsetappe: Lufthansa und Air France-KLM legen verbindliche Gebote vor

Die Privatisierung der portugiesischen Staatsfluggesellschaft TAP Air Portugal hat eine entscheidende Ausrichtungsphase erreicht. Die beiden europäischen Luftfahrtkonzerne Lufthansa Group und Air France-KLM haben am 29. Juli 2026 jeweils verbindliche Angebote zur Übernahme einer Minderheitsbeteiligung von bis zu 49,9 Prozent an der Fluggesellschaft bei der staatlichen portugiesischen Holding Parpública eingereicht. Gemäß den Vorgaben der portugiesischen Regierung unter Premierminister Luís Montenegro beabsichtigt der Staat, vorerst die Mehrheit von mindestens 50,1 Prozent der Unternehmensanteile zu behalten. Aus dem zur Veräußerung stehenden Anteil sollen zudem bis zu 5,0 Prozent für eine Belegschaftsbeteiligung reserviert werden, sodass auf den künftigen Partner ein Anteil von maximal 44,9 Prozent entfällt. Die Entscheidung der Regierung in Lissabon über den Zuschlag wird nach einer dreißigtägigen Prüfungsphase im Herbst 2026 erwartet. Zweikampf der europäischen Luftfahrtkonzerne um Marktanteile Mit dem Ablauf der Frist für die Abgabe verbindlicher Gebote hat sich der Bieterwettbewerb auf ein Duell zwischen zwei der großen europäischen Airline-Gruppen verengt. Die Konzernmutter von British Airways und Iberia, International Airlines Group (IAG), die in einem frühen Stadium als möglicher Interessent galt, zog sich aus dem Verfahren zurück und gab kein Angebot ab. Damit konkurriert die deutsche Lufthansa direkt mit dem französisch-niederländischen Konzern Air France-KLM um die Einbindung von TAP in das jeweilige Unternehmensnetzwerk. Der Wert der zur Disposition stehenden Beteiligung wird in Finanzkreisen auf bis zu 700 Millionen Euro taxiert. Für beide Interessenten steht dabei vor allem die geografische Lage des Drehkreuzes Lissabon sowie das Streckennetz nach Südamerika, insbesondere nach Brasilien, sowie nach Nordamerika und in das deutsch- und portugiesischsprachige Afrika

weiterlesen »

Flydubai erhöht Frequenzen nach Neapel und Mailand-Bergamo

Die Fluggesellschaft Flydubai weitet ihr Flugangebot nach Italien aus und erhöht ab dem 31. Juli die Verbindungen nach Mailand-Bergamo auf zwei tägliche Flüge. Gleichzeitig wird die Frequenz nach Neapel auf eine tägliche Verbindung aufgestockt. Im Rahmen einer temporären Ausweichregelung aufgrund geplanter Wartungsarbeiten am internationalen Flughafen Neapel verlegt das Unternehmen seine Flüge im Zeitraum vom 1. bis 30. November 2026 vorübergehend an den Flughafen Salerno Costa d’Amalfi. Ab dem 1. Dezember soll der reguläre Flugbetrieb nach Neapel wieder aufgenommen werden. Die Flüge werden in enger Kooperation mit der Muttergesellschaft Emirates im Rahmen eines Codeshare-Abkommens durchgeführt, was Passagieren durchgehende Buchungsmöglichkeiten und die Nutzung des weltweiten Drehkreuzes in Dubai ermöglicht. Neben Mailand und Neapel bedient Flydubai weitere Ziele in Italien, darunter Catania auf Sizilien sowie saisonale Verbindungen nach Olbia auf Sardinien. Ergänzend zum Ausbau in Südeuropa hat die Airline ihr Streckennetz in den vergangenen Monaten um Ziele wie Aleppo, Bangkok und Bengasi erweitert, während für Ende September die Aufnahme von Flügen nach Pokhara in Nepal geplant ist. Für die Durchführung der Flüge setzt die Fluggesellschaft auf eine Flotte von Flugzeugen des Typs Boeing 737. Das Unternehmen plant zudem die schrittweise Ausrüstung der Flugzeuge mit dem Satelliten-Internetdienst Starlink. Kritische Branchenbeobachter verweisen jedoch darauf, dass der rasche Ausbau der Streckennetze im Nahen Osten und Europa die logistischen Kapazitäten und die Flottenverfügbarkeit der Airline beansprucht. Zudem hängen die tatsächlichen Passagierzahlen in den europäischen Zielregionen stark von der saisonalen Nachfrageentwicklung sowie von der Wettbewerbssituation mit europäischen Billigfliegern ab. Der Ausbau des Netzwerks erfolgt vor dem Hintergrund eines

weiterlesen »

Royal Caribbean Group: Umsatzstieg bei leicht rückläufigem Nettogewinn

Der US-amerikanische Kreuzfahrtkonzern Royal Caribbean Group hat im zweiten Quartal 2026 einen Umsatz von 4,2 Milliarden Euro erzielt, was einem Anstieg von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni beförderte die Reederei rund 2,1 Millionen Passagiere, was ebenfalls ein Plus von sechs Prozent darstellt. Die Gesamtkapazität der Flotte erweiterte sich um fünf Prozent, während die rechnerische Auslastung der Schiffe bei 110 Prozent lag. Ungeachtet des Umsatzwachstums verzeichnete der Nettogewinn einen Rückgang von 1,05 Milliarden Euro auf 970 Millionen Euro. Die Nettoerlöse je verfügbarer Passagierkreuzfahrtnacht stiegen um 1,9 Prozent beziehungsweise währungsbereinigt um 1,2 Prozent. Das Unternehmen führt das Betriebsergebnis auf eine anhaltende Nachfrage nach kurzfristigen Buchungen, stabile Ticketpreise sowie eine Zunahme der Konsumausgaben der Gäste an Bord zurück. Zur Steigerung der Bordumsätze setzt die Gruppe verstärkt auf digitale Buchungssysteme im Vorfeld der Reise und Kundenbindungsprogramme. Trotz temporärer Buchungsverzögerungen auf einzelnen Routen aufgrund geopolitischer Spannungen passte das Management die Gewinnprognose für das Gesamtjahr 2026 um 14 Prozent nach oben an. Das Unternehmenswachstum wird durch die Inbetriebnahme neuer Großschiffe gestützt. Im Juli schloss sich die Legend of the Seas als drittes Schiff der Icon-Klasse der bestehenden Flotte an. Die Indienststellung dieser Schiffstypenserie ermöglicht die Bereitstellung höherer Passagierkapazitäten bei optimierter Kostenstruktur. Für das gesamte Geschäftsjahr 2026 rechnet die Konzernführung nun mit einem Umsatzplus von neun Prozent. Die Nettokosten ohne Treibstoffaufwendungen sollen währungsbereinigt weitgehend stabil bleiben, was die Marge im laufenden Betrieb sichern soll. Branchenanalysten verweisen allerdings auf Risikofaktoren im operativen Geschäft. Dazu zählen die Sensibilität der

weiterlesen »

Flughafen Stuttgart belegt vorderen Rang im jährlichen Check der Vereinigung Cockpit

Der Flughafen Stuttgart hat im aktuellen Flughafencheck der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit e. V. (VC) mit der Gesamtnote 1,52 erneut einen der vorderen Plätze belegt. Im Rahmen der jährlichen Untersuchung bewertete die Berufsvereinigung, die die Interessen von rund 10.000 Cockpitbeschäftigten vertritt, insgesamt 28 deutsche sowie drei Schweizer Verkehrsflughäfen. Stuttgart sichert sich mit dieser Beurteilung eine Position in der Führungsgruppe des Rankings, das sich primär auf die aus Pilotensicht notwendige technische und infrastrukturelle Ausstattung der Flugplätze stützt. Die Arbeitsgruppe Airport and Ground Environment der Vereinigung Cockpit führt diesen Sicherheitsvergleich bereits seit 1978 durch. Der zugrundeliegende Kriterienkatalog orientiert sich an den Vorgaben internationaler Luftfahrtorganisationen wie der ICAO, der EASA sowie der IFALPA. Bewertet werden unter anderem die Beschaffenheit und Befeuerung der Start- und Landebahnen, die Gestaltung der Rollwege und Parkpositionen, die Übersichtlichkeit der Pistenmarkierungen sowie die technische Ausrüstung für An- und Abflugverfahren. In vielen Teilbereichen legt die Gewerkschaft dabei strengere Maßstäbe an als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards. Das gute Abschneiden des Stuttgarter Landesflughafens basiert auf kontinuierlichen Investitionen des Betreibers in die Rollbahninfrastruktur und die Pistenbeleuchtung. Dennoch verweisen Branchenkenner darauf, dass der VC-Flughafencheck kein behördliches Audit darstellt. Sämtliche zugelassenen Verkehrsflughäfen in Deutschland erfüllen die gesetzlich bindenden Sicherheitsvorgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vollumfänglich. Schlechter benotete Flughäfen weisen daher meist Abweichungen von den Zusatzempfehlungen der Piloten auf, nicht jedoch von den rechtsverbindlichen Sicherheitsanforderungen. Der Betreiber des Stuttgarter Flughafens, an dem das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart die Anteile halten, steht ungeachtet der guten Sicherheitsbewertung vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Dazu zählen die Anpassung an schwankende

weiterlesen »

Port Polska: Verhandlungen über 92 Passagierbrücken für den neuen Großflughafen begonnen

Für den Bau des neuen zentralen Großflughafens im Rahmen des polnischen Großprojekts Port Polska, früher bekannt unter dem Namen Centralny Port Komunikacyjny (CPK), hat die staatliche Projektgesellschaft die nächste Vergabephase eingeleitet. Für die Ausrüstung des künftigen Passagierterminals mit Fluggastbrücken nehmen die zwei verbliebenen Anbieter, Adelte Airport Technologies und TK Airport Solutions, an einem wettbewerblichen Dialog teil. Von ursprünglich sechs Bewerbern qualifizierten sich diese beiden Spezialunternehmen für die Detailverhandlungen. Ziel dieses Dialogverfahrens ist die technische und betriebliche Abstimmung vor der Abgabe der finalen Preisangebote, die für das dritte Quartal 2026 vorgesehen ist. Die endgültige Auftragsvergabe soll im ersten Quartal 2027 erfolgen. Der ausgeschriebene Vertrag umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von insgesamt 92 Fluggastbrücken, wovon 72 Einheiten im Festauftrag verbucht sind und 20 weitere über eine Option geregelt werden. Neben der physischen Installation beinhaltet der Auftrag auch die Erstellung der Detail- und Werkstattdokumentation sowie die anschließende Wartung der Infrastruktur nach der operativen Inbetriebnahme des Flughafens. Vorstands-Chef Filip Czernicki betont die Bedeutung der Anlagen für die Effizienz der Passagierabfertigung und die Verkürzung der Bodenzeiten von Flugzeugen am neuen Drehkreuz im Zentrum Polens. Das Projekt Port Polska gilt als eines der umfangreichsten Infrastrukturvorhaben in Ostmitteleuropa und umfasst neben dem eigentlichen Flughafen auch ein weitverzweigtes Hochgeschwindigkeitsbahnnetz sowie Straßen- und Logistikverbindungen. Die Neuausrichtung des Großprojekts unter der aktuellen polnischen Regierung führte zu Anpassungen im Terminplan und der Kapazitätsplanung, um die Finanzierung und die Anbindung an den bestehenden Flughafen Warschau-Chopin realistisch zu gestalten. Die Investitionen sollen die Kapazitäten für den internationalen Luftverkehr in Polen deutlich

weiterlesen »

Rechtliche Auseinandersetzung in Italien: Wettbewerbsbehörde muss Millionenstrafe an Ryanair zurückzahlen

Der irische Low-Cost-Anbieter Ryanair hat im Streit mit der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato einen juristischen Erfolg erzielt. Nach einem Urteil des italienischen Staatsrats musste die Regulierungsbehörde ein im Jahr 2021 verhängtes Bußgeld in Höhe von 4,2 Millionen Euro an die Fluggesellschaft erstatten. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes stellte fest, dass die Wettbewerbsbehörde bei der Verhängung der Strafe im Zusammenhang mit Flugstornierungen während der Pandemie unzulässig diskriminierend gehandelt hatte. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die behördliche Praxis im europäischen Luftfahrtsektor und führt zu Nachforderungen seitens der Fluggesellschaft. Neben dem bereits überwiesenen Hauptbetrag verlangt Ryanair die Auszahlung aufgelaufener Zinsen und fordert grundlegende Reformen im italienischen Regulierungssystem. Hintergründe der ursprünglichen Sanktionen aus dem Jahr 2021 Der Ursprung des Konflikts reicht in das Frühjahr 2021 zurück, als die italienische Kartellbehörde AGCM Bußgelder gegen mehrere in Italien aktive Fluggesellschaften festsetzte. Anlass waren Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Abwicklung stornierter Flüge nach dem 3. Juni 2020. Zu diesem Zeitpunkt waren die primären strikten Bewegungseinschränkungen im Rahmen des damaligen Lockdowns in Italien aufgehoben worden. Die Aufsichtsbehörde warf den Fluggesellschaften vor, Kunden nach Flugstreichungen nicht ausreichend über Erstattungsoptionen aufgeklärt oder Gutscheine anstelle von Barauszahlungen bevorzugt zu haben. In diesem Verfahren verhängte die AGCM nicht nur gegen Ryanair eine Strafe von 4,2 Millionen Euro, sondern sanktionierte auch andere Marktteilnehmer. Der britische Konkurrent EasyJet wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 2,8 Millionen Euro belegt, während der spanische Anbieter Volotea eine Zahlungsaufforderung über 1,4 Millionen Euro erhielt. Auch andere Fluggesellschaften wie Alitalia,

weiterlesen »