
EU-Parlament pocht auf strenge Verbraucherstandards gegen Widerstand der Mitgliedstaaten
In Straßburg hat das Europäische Parlament am 21. Januar 2026 mit einer deutlichen Positionierung die nächste Phase der Reform der Fluggastrechte eingeleitet. Die Abgeordneten sprachen sich in zweiter Lesung für eine signifikante Stärkung der Konsumentenrechte aus und stellten sich damit offen gegen Bestrebungen der EU-Mitgliedstaaten, Entschädigungsschwellen bei Flugverspätungen anzuheben. Während der Rat der Europäischen Union eine Lockerung der Regeln zugunsten der Fluggesellschaften anstrebt, insistiert das Parlament auf der Beibehaltung der bewährten Drei-Stunden-Grenze für Ausgleichszahlungen. Ein weiterer zentraler Streitpunkt bleibt die Vereinheitlichung der Handgepäckregeln, die künftig eine kostenlose Mitnahme garantieren sollen. Mit der Ablehnung der Ratsposition steuert der Gesetzgebungsprozess nun auf einen Vermittlungsausschuss zu. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, droht die seit über zehn Jahren diskutierte Aktualisierung der Verordnung 261/2004 erneut zu scheitern, was den Status quo von vor über zwei Jahrzehnten zementieren würde. Der Konflikt um Entschädigungsschwellen Das Kernstück der parlamentarischen Position ist das Festhalten an der Drei-Stunden-Marke. Reisende in der Europäischen Union haben nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlungen, sofern die Airline die Verzögerung selbst zu verschuldigen hat. Die EU-Verkehrsminister hatten hingegen im Juni 2025 einen Vorschlag verabschiedet, der diese Schwelle massiv nach oben verschieben würde: Erst ab vier Stunden Verspätung auf Kurzstrecken und sogar erst ab sechs Stunden bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer sollten Passagiere demnach Geld sehen. Die Abgeordneten im Parlament lehnen diese Aufweichung als Rückschritt im Verbraucherschutz ab. Ihr Vorschlag sieht stattdessen eine leichte Anpassung der Entschädigungssätze vor, um der Inflation Rechnung zu tragen.








