Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Lufthansa Group startet kostenloses Basis-Wlan-Internet

Bislang mussten Passagiere der Lufthansa Group auf Kurz- und Mittelstreckenflügen vergleichsweise hohe Gebühren für das von der Deutschen Telekom angebotene Wlan-Internet bezahlen. Am Mitte Jänner 2024 soll zumindest das Grundangebot, das Messaging inklusive Fotoversand ermöglichen soll, kostenlos sein. Derzeit sind die meisten Maschinen der Airbus-A320-Flotte mit der Internettechnologie ausgerüstet. Vertragspartner der Passagiere sind aber nicht die Airlines der Lufthansa Group selbst, sondern die Deutsche Telekom AG. Die ist nämlich offizieller Anbieter des Wlans über den Wolken. Immer wieder gab es Kritik für die hohen Nutzungsgebühren, denn zahlreiche Mitbewerber bieten zumindest die Basis-Variante komplett kostenfrei an. Das wird ab voraussichtlich Mitte Jänner 2024 auch bei der Lufthansa Group der Fall sein. Zumindest die Messaging-Version wird man auf Kurz- und Mittelstreckenflügen, die mit entsprechend ausgerüsteten Maschinen der A320-Reihe durchgeführt werden, unentgeltlich anbieten. Gleichzeitig gibt der Kranich-Konzern bekannt, dass die Deutsche Telekom die Tarife der kostenpflichtigen Pakete senken wird. Dahinter stecken dürfte auch der simple Umstand, dass viele Reisende aufgrund der hohen Kosten auf die Nutzung des Internets über den Wolken verzichtet haben. „Lufthansa investiert rund zwei Milliarden Euro in Produkt- und Serviceverbesserungen. Dabei haben wir viele große, mittlere und auch kleinere Initiativen umgesetzt und geplant, die Reisen mit Lufthansa zu einem noch besseren Erlebnis machen“, so Heiko Reitz, CCO Lufthansa Airlines. „Ein schönes Beispiel ist Free Messaging. Ich freue mich, dass unsere Gäste künftig auch über den Wolken mit ihren Nächsten oder Geschäftspartner im Austausch bleiben können – und das kostenfrei“. Voraussetzung für die Nutzung des neuen kostenlosen Services ist der Log-In

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Emirates setzt nun auch Shell-SAF ein

Seit 24. Oktober 2023 setzt Golfcarrier Emirates Airline auf Langstreckenflügen ab Dubai von Shell geliefertes SAF ein. Der Emirates-Flug EK 412 nach Sydney am 24. Oktober 2023 war einer der ersten Flüge, die mit SAF-Beimischung betrieben wurden. Das SAF-Gemisch, das Shell für das Betankungssystem am Flughafen DXB lieferte, bestand zu 40 Prozent aus reinem SAF und zu 60 Prozent aus herkömmlichem Kerosin. Die chemischen Eigenschaften dieses Mischungsverhältnisses sind ident mit jenen von konventionellem Kerosin. So kann es nahtlos in die bestehende Treibstoffinfrastruktur des Flughafens integriert sowie die gesamte Emirates-Flotte damit betankt werden, ohne dass Modifikationen erforderlich sind. „Wir ergreifen proaktive Maßnahmen, um nachhaltigeres Fliegen jetzt und in Zukunft zu ermöglichen. Die Versorgung der Flugzeuge von Dubai aus ist nur einer der Schritte, die wir unternommen haben, um Emissionen zu reduzieren und unseren Kunden und Kundinnen konkret dabei zu helfen, ihren eigenen CO2-Fußabdruck zu minimieren. Es liegt noch ein langer Weg vor uns, und wir hoffen, dass unsere Partnerschaft mit Shell Aviation andere Hersteller dazu inspiriert, die Versorgungslücke zu schließen und SAF an wichtigen Drehkreuzen wie Dubai sowie an anderen Punkten unseres Streckennetzes bereitzustellen“, so Konzernchef Tim Clark.

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FACC AG meldet Umsatzsteigerung

Die FACC AG konnte in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres den Umsatz auf 513,9 Millionen Euro steuern. Das Ebit wird mit fünf Millionen Euro ausgewiesen. Die Erholung in der Luftfahrtindustrie setzt sich fort. In den ersten neun Monaten 2023 konnte die FACC AG eine Umsatzsteigerung von 22,5% auf 513,9 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erzielen. Die hohe Auslastung der Luftfahrtindustrie verdeutlicht auch das Langzeit-Orderbuch der FACC, welches mit einem Volumen von 5,8 Mrd. USD signifikante Zuwächse verzeichnet. Das Q3/2023 Ergebnis ist durch saisonal geringere Umsätze in den Sommermonaten, eine herausfordernde Materialversorgung in der Lieferkette, Schulungsaufwände für neue Mitarbeiter sowie durch inflationsbedinge Kostensteigerungen, besonders im Personalbereich, belastet. Der weitere Ausblick für das Geschäftsjahr 2023 bleibt unverändert: Der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2023 wird um über 12% bis 16% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 steigen. In Bezug auf das Ergebnis geht das Management für das zweite Halbjahr von einem reduzierten aber positiven Ergebnis im Vergleich zum ersten Halbjahr aus.

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Duro23: Zürich absolviert Notfallübung

Vor wenigen Tagen hat der Flughafen Zürich-Kloten eine periodisch vorgeschriebene Notfallübung erfolgreich durchgeführt. Ziel der Übung «DURO23» war, dass die beübten Einsatzkräfte und Organisationen in einer möglichst realistischen Umgebung ihre Abläufe trainieren und Erkenntnisse für einen Ernstfall gewinnen können. Beübt wurden nebst verschiedenen Organisationseinheiten der Flughafen Zürich AG unter anderem auch die Kantonspolizei Zürich, Schutz & Rettung Zürich, SWISS, verschiedene Handling Agents, Airport Emergency Teams, die Staatsanwaltschaft Zürich und die Kantonale Zivilschutzkompanie. Gleichzeitig wurde die rückwärtige Notfallorganisation des Flughafens Zürich – der Krisenstab, die Kriseninformation und die Betreuungsdienste – aufgeboten und beübt. Beim Szenario der Notfallübungen stützen sich die Verantwortlichen jeweils auf realistische Begebenheiten und Orte. In der diesjährigen Notfallübung «DURO23» umfasste das Ereignis eine havarierte Landung mit Schaden an einem Flugzeug des Typs A220, einem durch den Unfall ausgelösten Brand an einem Gebäude und einem Unfall eines Rundfahrtenbusses. Insgesamt waren rund 400 beübte Personen und rund 180 Figurantinnen und Figuranten – darunter auch eine Schulklasse – an der Notfallübung beteiligt. Daneben kümmerten sich rund 50 Personen um die Organisation der Übung. Die Ergebnisse werden nun ausgewertet und fliessen in eine detaillierte Gesamtbewertung ein. Die Erkenntnisse aus dem Schlussbericht sollen zur weiteren Optimierung der Notfallorganisation Flughafen Zürich beitragen.

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Corendon plant kein Wachstum für 2024

Der Corendon-Konzern will im kommenden Jahr nicht signifikant wachsen. Nach einer verkorksten Expansion war man im Jahr 2023 nur noch auf Sparflamme unterwegs. Dabei soll es weiterhin bleiben, denn man will sich künftig auf Städteziele konzentrieren.  Geschäftsführer Yildiray Karaer erklärte gegenüber Touristik Aktuell, dass die im Sommer 2023 angebotene Kapazität um etwa 40 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor war. Damals expandierte man auf Teufel komm heraus und ist auf vielen Routen auf leeren Sitzen sitzen geblieben, hatte jedoch hohe Wetlease-Kosten am Hals.  Gruppenweit will man im Sommer 2024 etwa 38 Maschinen betreiben. Damit ist kein signifikantes Wachstum vorgesehen. Künftig will man mehr Städte-Destinationen ansteuern, die man Schritt für Schritt zu Ganzjahresdestinationen entwickeln möchte. 

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Kiel von Kreuzfahrtschiffen besonders häufig angesteuert

Der Seehafen Kiel wurde in der Kreuzfahrtsaison 2023 bislang von 26 Reedereien genutzt. Seit April dieses Jahres hatte man 1,175 Fahrgäste. Somit wurde ein neuer Rekord erzielt. Laut einem Bericht der Kieler Nachrichten gibt es auch erhebliche Kritik, denn nur enorm wenige Schiffe sollen die Landstromversorgung nutzen. Nicht zuletzt aus Kostengründen produzieren die meisten Schiffe den Strom mit ihren Dieselantrieben selbst.

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Schauinsland-Reisen eröffnet neuen Verwaltungsstandort

Der deutsche Tour Operator Schauinsland-Reisen errichtet in Siegburg eine neue Zweigstelle, die zwei Etagen eines Bürogebäudes in der Nähe des Bahnhofs umfassen wird.  In dieser Niederlassung setzt der Reiseveranstalter nicht mehr auf fixe Arbeitsplätze, sondern auf so genanntes Desk-Sharing. Auch will man den Mitarbeitern, soweit möglich, auch Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglichen. Gesucht werden derzeit Personen mit Erfahrung in IT, Flugwesen oder Rechts- und Qualitätsmanagement. 

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Valencia kippt Pläne für Touristen-Steuer

Eigentlich sollte in der Region Valencia eine neue Touristensteuer in der Höhe von bis zu zwei Euro pro Person und Nacht eingeführt werden. Diese wird nicht kommen, denn die neue Regionalregierung hat die Pläne ihrer Vorgänger verworfen. Carlos Mazon, Präsident der Region Valencia, bezeichnete die Steuer als „ungerecht und unnötig“ und sagte, eine der ersten Maßnahmen seiner Regierung werde darin bestehen, sie zu kippen. „Diese Steuer ist ein direkter Angriff auf die Arbeitsweise unseres Sektors“, sagte Mazon auf einer Pressekonferenz. „Wir möchten Ihnen mit aller Deutlichkeit sagen, dass Valencia ein steuerfreies Reiseziel sein wird.“

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Italien: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt 780 Millionen Euro bei Airbnb

In Italien wurden Airbnb, einem Vermittler von Privatunterkünften, rund 780 Millionen Euro auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von Mailand beschlagnahmt. Dahinter steckt, dass so hohe Steuerrückstände eingetrieben werden sollen, denn die lokalen Behörden vertreten die Ansicht, dass der Vermittler diese zu bezahlen habe. In vielen Ländern und Städten ist Airbnb, das bei Kunden und Vermietern durchaus beliebt ist, massiv umstritten. Einerseits regt sich Widerstand seitens Betreibern kommerzieller Unterkünfte wie Hotels und Pensionen, aber auch seitens der Städte selbst. Die Hintergründe sind vielfältig, jedoch dürften es einige massiv übertrieben haben. Vielerorts wurden eigens Wohnungen gekauft bzw. angemietet, um sie kurzzeitig über Airbnb an Touristen zu vermieten. Für die Eigentümer liegt der Vorteil auf der Hand: Gegenüber einer regulären Monatsmiete lässt sich über die Vermittlung über Airbnb wesentlich mehr verdienen. Allerdings stehen diese Unterkünfte dann nicht auf dem regulären Wohnungsmarkt, der in einigen Städten durchaus prekär ist, zur Verfügung. Weiters werfen sowohl Politiker als auch die Lobby der Hoteliers vor, dass Steuern und Abgaben hinterzogen werden sowie sich die Privaten zahlreiche behördlichen Auflagen ersparen würden. Viele Städte haben bereits die Vermietung über Airbnb und andere Portale massiv eingeschränkt und führen mitunter scharfe Kontrollen durch. Punktuell ist es auch schon zum kompletten Verbot der touristischen Privatvermietung ohne behördliche Genehmigung gekommen. In Italien liefert sich Airbnb seit vielen Jahren einen juristischen Streit, bei dem es primär darum geht wer Steuern und eventuelle Ortstaxen einzuheben und abzuführen hat. Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass genau das Airbnb machen muss. Dagegen leistet man vor

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Südkoreanisches Gericht: Strahlenbelastung war ursächlich für Flugbegleiter-Tod

In Südkorea hat ein Arbeitsgericht entschieden, dass der tragische Tod eines 53-jährigen Flugbegleiters auf die Strahlenbelastung, der er während seiner langjährigen Tätigkeit für Korean Air ausgesetzt war, zurückzuführen ist. Das verstorbene Besatzungsmitglied war über viele Jahre hinweg für Südkoreas größte Fluggesellschaft als Flugbegleiter unterwegs. Im April 2021 erhielt er bei einer ärztlichen Untersuchung die Hiobsbotschaft, dass er an Magenkrebs im Spätstadium erkrankt ist. Zwischenzeitlich ist er leider verstorben. Die Hinterbliebenen haben einen Gerichtsprozess vor dem zuständigen Arbeitsgericht geführt. Dieses hat nun zu Gunsten des Verstorbenen entschieden und festgestellt, dass die Krebserkrankung eine unmittelbare Folge der Strahlenbelastung, der er während seiner rund 25-jährigen Dienstzeit ausgesetzt war, ist. Das soll auch damit zusammenhängen, dass er etwa 50 Prozent seiner Flugstunden auf Langstreckenflügen, die über die Arktis nach Europa und Nordamerika führen, im Einsatz war. Das Gericht stellte fest, dass die Strahlenbelastung in dieser Region der Erde höher als anderswo ist. Dabei spielte auch eine Einschätzung der IAEO eine Rolle, denn die internationale Atomenergiebehörde gibt an, dass in der Arktis eine hohe Anzahl (natürlicher) Nuklearquellen vorhanden sein soll. Weiters soll diese Region generell anfällig für radioaktive Verstrahlung sein. Ob dabei Atomwaffentests, die in der Vergangenheit von der Sowjetunion durchgeführt wurden, relevant sind, ist aber nicht beantwortet worden. Seit einiger Zeit hat die Südkoreanische Regierung die maximale Strahlendosis, der fliegendes Personal ausgesetzt werden darf, strenger reglementiert als alle anderen Staaten. Die Airlines müssen die Belastungen überprüfen, dokumentieren und einmal monatlich an die Zivilluftfahrtbehörde melden.

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