
Deutsche Flughäfen fordern staatliche Verantwortung und klare Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr
Die wachsende und sich schnell verändernde Bedrohung durch den illegalen Einsatz von Drohnen im Umfeld deutscher Flughäfen erfordert ein entschlossenes Handeln des Staates. Der deutsche Flughafenverband (ADV) fordert angesichts von über 140 gemeldeten Drohnensichtungen allein in diesem Jahr eine dringende Klärung der Zuständigkeiten und die gesicherte, staatliche Finanzierung moderner Abwehrsysteme. Nach Ansicht des ADV sind Detektion und Abwehr von Drohnen hoheitliche Aufgaben, die in die Verantwortung von Bundes– und Landespolizei fallen müssen. Die Flughäfen betonen, daß sie weder die Befugnis noch die Möglichkeit haben, die Natur einer Drohnenbedrohung zu beurteilen, was die Sicherheit des Flugbetriebs unmittelbar gefährdet. Hohe Bedrohungslage und operative Konsequenzen Die Zahl der illegalen Drohnensichtungen im Umfeld von Verkehrsflughäfen hat in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen. Über 140 solcher Vorfälle allein in diesem Jahr verdeutlichen die Ernsthaftigkeit der Situation. Jede Sichtung stellt ein potentielles Risiko für die Sicherheit von Reisenden und die Beschäftigten dar und kann den Flugbetrieb stören oder zur Einstellung von Starts und Landungen führen. Im Falle eines Drohnenalarms greifen die etablierten Meldeketten zwischen Flugsicherung, Flughafenbetrieb und den zuständigen Polizeibehörden. Trotzdem hat die Bedrohungslage das Potential, den regulären Flugbetrieb massiv zu beeinträchtigen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und Frustration bei den Reisenden führt. Die Flughäfen betonen, daß bei einem Vorfall die Sicherheit oberste Priorität hat. Dies bedeutet in der Regel eine unmittelbare Einschränkung oder vollständige Einstellung des Flugbetriebs, bis die Bedrohung als beseitigt gilt. Diese präventive Maßnahme ist zwingend erforderlich, da eine Kollision zwischen einem Passagierflugzeug und einer Drohne katastrophale Folgen haben könnte. Die Betreiber der








