
Drohnen-Registrierung wird deutlich billiger
Die Anzahl der von der Austro Control (ACG) bewilligten Drohnen versechsfachte sich seit dem Jahr 2015. Damals wurden 410 Geräte bewilligt, mit Stand 20. Juli 2020 sind heuer bereits 1.289 Anträge eingegangen. Durch eine neue EU-Richtlinie, die coronabedingt verschoben wurde, soll nun alles einfacher und insbesondere billiger werden. Luftfahrt-Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) und ACG-Geschäftsführerin Valerie Hackl erläuterten am Montag in den Räumlichkeiten des Verkehrsministeriums die Umsetzung der EU-VO 2019/947, die am 31. Dezember 2020 in Kraft treten wird. Kernstück dieser ist auch ein „Führerschein“, der absolviert werden muss. Der „Drohnenführschein“ ist die Grundvoraussetzung dafür, dass derartiges unbenanntes Fluggerät über 250 Gramm Gewicht geflogen werden darf. Zunächst muss ein Online-Kurs im Selbststudium absolviert werden. Im Anschluss ist eine Multiple-Choice-Prüfung (30 Fragen) ebenfalls im Internet abzulegen. Falls dieser positiv ausfällt wird der „Führerschein“ ausgehändigt. Dabei handelt es sich um ein PDF-Dokument, das laut Valerie Hackl alle relevanten Daten enthält und EU-weit gültig ist. Diese „Lizenz“ muss beim Bedienen der Drohne stets mitgeführt werden. Der Online-Kurs und die Prüfung zur Erlangung des „Führerscheins“ sind laut ACG-Chefin Hackl kostenlos. Wiederholtes Antreten zur Online-Prüfung ist möglich, es gibt kein Limit wie oft man „durchfallen“ darf. Bislang müssen Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, in Österreich bewilligt werden. Darunter gilt das unbemannte Fluggerät als Spielzeug, vormals auch als „ferngesteuerter Hubschrauber“ bekannt. Ab 31. Dezember 2020 entfällt die Genehmigungspflicht. Neu ist, dass die Drohnen registriert werden müssen und der Operator eine eindeutige Betreibernummer erhält, die auf dem Fluggerät angebracht werden muss. Die Registrierungspflicht gilt übrigens auch








