Jan Gruber

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Jan Gruber

Personelle Neuausrichtung am Bodensee-Airport Friedrichshafen

Der Aufsichtsrat des Flughafens Friedrichshafen hat eine entscheidende personelle Weichenstellung für die Zukunft des Regionalflughafens getroffen. Mit Wirkung zum 15. Mai 2026 übernimmt Jochen Krumm die Geschäftsführung des Bodensee-Airports. Der 56-jährige Ravensburger folgt auf das bisherige Führungsduo Claus-Dieter Wehr und Detlef Schäfer-Carroll, die das Unternehmen Ende Mai verlassen. Durch den Start Mitte Mai wird eine zweiwöchige Übergangsphase ermöglicht, um die Kontinuität in laufenden Projekten und operativen Prozessen zu sichern. Unterstützt wird der neue Leiter dabei von einer in den letzten Jahren gestärkten zweiten Führungsebene, die über tiefgreifendes technisches und operatives Fachwissen verfügt. Die Wahl fiel mit Jochen Krumm auf einen Kandidaten, der trotz seiner Wurzeln in der Region über eine ausgeprägte internationale Management-Expertise verfügt. Zuletzt war Krumm in Südafrika als strategischer Berater und Interim Manager tätig. Obwohl er kein klassischer Luftfahrtmanager ist, bringt er als Inhaber einer Berufspilotenlizenz eine fachliche Nähe zum Sektor mit. Der Aufsichtsrat setzt bei dieser Personalie bewusst auf unternehmerisches Denken und Innovationskraft, um den Flughafen in einem wirtschaftlich anspruchsvollen Marktumfeld zu positionieren. Die bisherigen Geschäftsführer hinterlassen ein stabilisiertes Unternehmen, das zuletzt durch steigende Passagierzahlen und eine verbesserte Anbindung an nationale Drehkreuze von sich Reden machte. Die wirtschaftliche Lage des Bodensee-Airports ist durch eine Phase der Konsolidierung geprägt. Nachdem der Flughafen in der Vergangenheit mit strukturellen Herausforderungen und den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen hatte, konnten unter Schäfer-Carroll und Wehr wichtige Weichenstellungen für die finanzielle Stabilität vorgenommen werden. Der Flughafen gilt als essenzieller Infrastrukturfaktor für die regionale Wirtschaft im Dreiländereck, insbesondere für die Anbindung der exportstarken Industrie

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Ryanair kritisiert Standortbedingungen am Flughafen Wien massiv

Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat am Mittwoch Verkehrszahlen für den Flughafen Wien veröffentlicht und warnt vor einer weiteren Abwanderung des Luftverkehrs in benachbarte Länder. Laut Angaben der Airline verzeichnete der Wiener Flughafen im April einen Rückgang des Passagieraufkommens um 10 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Dieser Trend bestätige die Prognose, wonach der österreichische Markt im Jahr 2026 bis zu drei Millionen Passagiere verlieren könnte. Als Hauptgründe nennt Ryanair die staatliche Luftverkehrssteuer von 12 Euro pro Fluggast sowie die seit der Corona-Pandemie drastisch gestiegenen Flughafenkosten und Flugsicherungsgebühren. Letztere seien laut Unternehmensangaben um 60 % angestiegen, was die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts erheblich schwäche. Im direkten Gegensatz zur Entwicklung in Österreich verzeichnet der Flughafen Bratislava in der benachbarten Slowakei ein Rekordwachstum. Allein im April stieg das dortige Verkehrsaufkommen um 170 %. Ryanair führt diesen Erfolg auf die gezielte Entlastung des Luftverkehrssektors in der Slowakei zurück, wo Steuern abgeschafft und Gebühren gesenkt wurden. Ähnliche Tendenzen zeigten sich auch in Schweden, Italien und Ungarn, die durch kostengünstigere Rahmenbedingungen verstärkt Airlines und Touristen anziehen. Die Billigfluggesellschaft droht nun offen mit einem weiteren Kapazitätsabbau an allen österreichischen Flughäfen im kommenden Winter, sollte die Regierung nicht umgehend reagieren und die steuerlichen Belastungen reduzieren. Andreas Gruber, Sprecher von Ryanair, forderte die Bundesregierung unter Kanzler Stocker sowie die Verantwortlichen des Flughafens Wien zu einem Kurswechsel auf. Konkret verlangt die Fluggesellschaft die vollständige Abschaffung der Luftverkehrssteuer sowie eine Halbierung der Flugsicherungsgebühren. Zudem müssten Wachstumsförderprogramme und Anreizsysteme für Fluggesellschaften am Flughafen Wien reaktiviert werden. Ryanair betont, die einzige Airline zu sein, die

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Malaga: KLM-Maschine wegen verdächtiger Hotspot-Bezeichnung geräumt

Ein Vorfall am Flughafen Malaga-Costa del Sol hat am vergangenen Samstag zu einem großangelegten Polizeieinsatz und einer vollständigen Evakuierung eines Passagierflugzeugs der niederländischen KLM Royal Dutch Airlines geführt. Auslöser der Sicherheitsmassnahmen war die Entdeckung eines mobilen WLAN-Hotspots mit einer hochgradig bedrohlichen Bezeichnung, die auf eine vermeintliche Bombe an Bord hinwies. Die Fluggesellschaft reagierte gemäss ihrer strikten Sicherheitsprotokolle und leitete in enger Abstimmung mit den spanischen Behörden eine umfassende Durchsuchung der Maschine ein. Nach einer mehrstündigen Verzögerung und der Bestätigung, dass keine reale Gefahr bestand, konnte das betroffene Flugzeug seinen Flug in Richtung Amsterdam fortsetzen. Der Vorfall unterstreicht die Sensibilität der Sicherheitsorgane gegenüber digitalen Bedrohungen im Luftverkehr und die weitreichenden Konsequenzen, die vermeintliche Scherze oder gezielte Provokationen in diesem Umfeld nach sich ziehen können. Der Ablauf des Sicherheitsvorfalls in Malaga Der Flug KL1548 sollte planmäßig von der spanischen Küstenstadt Malaga zum Flughafen Amsterdam Schiphol starten. Zum Einsatz kam eine Boeing 737-800 mit dem Kennzeichen PH-HSE. Während sich die Passagiere bereits an Bord befanden und die Vorbereitungen für den Abflug liefen, bemerkten Fluggäste oder Besatzungsmitglieder in der Liste der verfügbaren WLAN-Netzwerke einen persönlichen Hotspot mit dem Namen Allahu Akbar – there is a bomb on board. Die Kapitäne wurden umgehend informiert und leiteten die Information an die spanische Flugsicherung sowie die zuständigen Sicherheitskräfte am Boden weiter. Die spanischen Behörden stuften den Vorfall sofort als ernstzunehmende Bedrohung ein. Das Flugzeug wurde auf eine isolierte Position des Rollfeldes beordert, die für solche Notfallszenarien vorgesehen ist. Alle Passagiere und Besatzungsmitglieder mussten die Kabine verlassen und

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Riyadh Air beantragt Flugrechte für die Vereinigten Staaten

Die globale Luftfahrtbranche blickt gespannt auf die neuesten Entwicklungen im Königreich Saudi-Arabien, wo die neu gegründete Fluggesellschaft Riyadh Air einen entscheidenden Schritt in ihrer Expansionsstrategie vollzogen hat. Am 6. Mai 2026 reichte das Unternehmen beim US-Verkehrsministerium (Department of Transportation, DOT) einen offiziellen Antrag auf eine Genehmigung für ausländische Luftfahrtunternehmen sowie auf eine Befreiungsermächtigung ein. Ziel dieses Antrags ist die Aufnahme von Nonstop-Verbindungen zwischen dem King Khalid International Airport in Riad und verschiedenen Metropolen in den Vereinigten Staaten. Damit unterstreicht der künftige Flagcarrier seinen Anspruch, bis zum Ende des Jahrzehnts ein globales Netzwerk von über 100 Destinationen aufzubauen und sich als ernstzunehmender Konkurrent zu etablierten Grössen wie Emirates, Qatar Airways und Etihad zu positionieren. Rechtliche Rahmenbedingungen und operative Planung Die juristischen Vertreter von Riyadh Air haben das US-Verkehrsministerium gebeten, den Antrag im Rahmen eines beschleunigten Genehmigungsverfahrens zu bearbeiten. Dieser proaktive Schritt ist Teil einer langfristigen operativen Planung, die darauf abzielt, das Königreich Saudi-Arabien enger mit den wichtigsten Wirtschaftsräumen der Welt zu vernetzen. Riyadh Air plant, für die Transatlantikflüge primär auf eine hochmoderne Flotte vom Typ Airbus A350-1000 zu setzen. Von diesem Langstreckenmodell hat die Fluggesellschaft bereits rund 25 Exemplare fest bestellt. Diese Maschinen zeichnen sich durch eine hohe Reichweite und eine fortschrittliche Kabinentechnologie aus, was sie für die anspruchsvollen Routen nach Nordamerika prädestiniert. Obwohl die Airline bisher noch keine spezifischen US-Städte benannt hat, die sie anzufliegen gedenkt, lässt die aktuelle Marktstruktur einige Rückschlüsse zu. Bisher bedient die staatliche Saudia Ziele wie New York (JFK) und Washington Dulles (IAD). Branchenexperten halten es

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Ausbau der Flugverbindungen zwischen Kolumbien und Florida

Die kolumbianische Fluggesellschaft Avianca verstärkt ab Juni 2026 ihre Präsenz auf dem US-amerikanischen Markt durch eine signifikante Kapazitätserweiterung im Bundesstaat Florida. Wie das Unternehmen mitteilte, wurden bereits Anfang Mai die Buchungssysteme für zusätzliche Frequenzen auf den Strecken nach Miami und Fort Lauderdale freigeschaltet. Ein zentraler Bestandteil dieser Expansion ist die Verdoppelung der täglichen Rotationen zwischen dem Drehkreuz Bogotá und dem Fort Lauderdale–Hollywood International Airport. Mit einer zusätzlichen Nachmittagsverbindung reagiert der Carrier auf die anhaltend hohe Nachfrage im Geschäfts- und Besuchsreiseverkehr zwischen der kolumbianischen Hauptstadt und Südflorida. Parallel dazu wird die Verbindung von Barranquilla nach Miami massiv ausgebaut. Die bisher nur dreimal wöchentlich bediente Strecke wird auf einen täglichen Flugbetrieb umgestellt. Damit schafft Avianca eine verlässliche tägliche Anbindung für die wirtschaftlich bedeutende Küstenregion Kolumbiens an das internationale Drehkreuz in Miami. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Wachstumsstrategie der zur Abra Group gehörenden Fluggesellschaft, die im Jahr 2025 knapp 37 Millionen Passagiere beförderte. Durch die neuen Frequenzen festigt das Unternehmen seine Position als einer der führenden Anbieter im Flugverkehr zwischen Latein- und Nordamerika, wobei wöchentlich bereits über 400 Flüge in die Vereinigten Staaten durchgeführt werden. Branchenbeobachter werten diesen Schritt als Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck in der Region, insbesondere durch Low-Cost-Anbieter und US-amerikanische Großfluggesellschaften. Die Konzentration auf Florida ist strategisch begründet, da der Bundesstaat traditionell das wichtigste Tor für den Handel und Tourismus mit Südamerika darstellt. Zudem profitiert Avianca von einer modernisierten Flotte, die überwiegend aus Flugzeugen der Airbus A320-Familie für Kurz- und Mittelstrecken sowie Boeing 787 für Langstrecken besteht. Durch die

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Neue EU-Vorgaben für Flughafenbeihilfen stoßen auf Widerstand

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den künftigen staatlichen Beihilferegelungen für den Luftverkehrssektor eingeleitet. Der Flughafenverband ACI Europe reagierte umgehend mit deutlicher Kritik auf den veröffentlichten Entwurf. Zwar erkennt die Brüsseler Behörde grundsätzlich an, dass kleinere Regionalflughäfen mit weniger als einer Million Passagieren pro Jahr strukturelle Defizite aufweisen und daher auf Betriebskostenzuschüsse angewiesen sind, doch die Ausgestaltung der neuen Regeln sorgt für Unmut in der Branche. Insbesondere die geplante zeitliche Befristung dieser Hilfen auf lediglich fünf Jahre sowie verschärfte Auflagen für Standorte mit mittlerem Verkehrsaufkommen werden als existenzbedrohend eingestuft. Ein zentraler Streitpunkt ist die Herabsetzung der Schwellenwerte für Investitionsbeihilfen. Nach den Plänen der Kommission sollen künftig nur noch Flughäfen mit bis zu drei Millionen Fluggästen von solchen Fördermitteln profitieren können, während die Grenze derzeit noch bei fünf Millionen liegt. Experten weisen darauf hin, dass die europäische Flughafenlandschaft derzeit unter einem massiven wirtschaftlichen Druck steht. Sinkende Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten – verschärft durch die aktuelle Energie- und Ölkrise – machen Investitionen in die Infrastruktur ohne staatliche Flankierung für viele Betreiber unmöglich. Marktstudien belegen, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit insbesondere im Regionalsegment ohne langfristige Unterstützung kaum gegeben ist. Olivier Jankovec, Generaldirektor von ACI Europe, warnt vor einer Entkoppelung der politischen Zielsetzungen von der wirtschaftlichen Realität. Die geplanten Einschränkungen könnten die Konnektivität ländlicher Regionen und kleinerer Gemeinden massiv gefährden. Da die Anbindung an den internationalen Luftverkehr ein entscheidender Faktor für die Standortattraktivität und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit ganzer Gebiete ist, fordern die Verbände Nachbesserungen im Dialog mit der zuständigen EU-Kommissarin Teresa Ribera.

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Lufthansa Group erweitert Langstreckenflotte durch Milliardenauftrag bei Airbus und Boeing

Die Lufthansa Group setzt ihren Kurs der umfassenden Erneuerung ihrer Flugzeugflotte mit einer bedeutenden Grossbestellung fort. Am 11. Mai 2026 gab der deutsche Luftfahrtkonzern bekannt, insgesamt 20 zusätzliche Langstreckenflugzeuge der Typen Airbus A350-900 und Boeing 787-9 bestellt zu haben. Diese Entscheidung, die vom Aufsichtsrat der Deutsche Lufthansa AG in einer Sitzung am selben Tag bestätigt wurde, markiert einen weiteren Meilenstein im grössten Modernisierungsprogramm der Unternehmensgeschichte. Mit einem Listenpreiswert von etwa 7,7 Milliarden US-Dollar unterstreicht der Konzern seinen Anspruch, durch technologische Innovationen und eine modernisierte Infrastruktur seine Marktposition im globalen Wettbewerb zu festigen und betriebliche Abläufe effizienter zu gestalten. Strategische Ausrichtung und Flottenstruktur Die aktuelle Bestellung teilt sich gleichermassen auf die beiden grossen Flugzeughersteller auf, wobei jeweils zehn Maschinen des Typs Airbus A350-900 und zehn Boeing 787-9 Dreamliner geordert wurden. Diese Flugzeuge sollen zwischen den Jahren 2032 und 2034 an den Konzern ausgeliefert werden. Ziel dieser langfristigen Planung ist der systematische Ersatz älterer Flugzeugtypen, die in den kommenden zehn Jahren das Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer erreichen werden. Derzeit betreibt die Lufthansa Group noch eine Vielzahl von Modellen der älteren Generation, darunter die vierstrahligen Airbus A340-300 und A340-600 sowie die ikonischen, aber wartungsintensiven Boeing 747-400. Auch die zweistrahligen Airbus A330-Flotten sollen langfristig durch die effizienteren Neuzugänge ersetzt werden. Bisher hat das Management der Lufthansa noch keine finale Entscheidung darüber getroffen, welcher Fluggesellschaft innerhalb des Konzernverbunds – dazu gehören neben der Kernmarke Lufthansa auch Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines – oder welchem Drehkreuz die neuen Maschinen primär zugewiesen werden. Diese Flexibilität bei

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Lufthansa bereitet sich auf Versorgungsengpässe beim Flugkraftstoff vor

Die Lufthansa Group hat angesichts drohender Engpässe bei der Versorgung mit Flugkraftstoff in der zweiten Jahreshälfte 2026 umfassende Notfallpläne initiiert. Während die Konzernführung für das laufende zweite Quartal noch eine stabile Versorgungslage an den Hauptdrehkreuzen Frankfurt und München prognostiziert, wächst die Besorgnis über die Verfügbarkeit von Kerosin ab Juli 2026. Finanzvorstand Till Streichert bestätigte, dass das Unternehmen operative Anpassungen prüft, die unter anderem zusätzliche Tankstopps an Standorten mit gesicherter Versorgung vorsehen könnten. Parallel dazu richtete Konzernchef Carsten Spohr einen dringenden Appell an die Europäische Kommission, regulatorische Hürden temporär abzubauen. Konkret fordert die Lufthansa die Zulassung des US-amerikanischen Kraftstoffstandards Jet A ohne die bisher obligatorische zusätzliche Raffinierung auf den europäischen Jet A1 Standard sowie die Aussetzung von Anti-Tankering-Vorschriften. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Flugbetrieb trotz potenzieller logistischer Störungen im globalen Energiemarkt aufrechterhalten werden kann. Analyse der aktuellen Versorgungslage und kurzfristige Prognosen Innerhalb der Führungsetage der Lufthansa herrscht derzeit eine geteilte Einschätzung der zeitlichen Dimension der Krise. Till Streichert betonte in einer Mitteilung an Investoren, dass der Konzern bis Ende Juni keine unmittelbaren Defizite erwartet. Die Lagerkapazitäten an den zentralen Hubs seien ausreichend gefüllt, um den geplanten Sommerflugplan im ersten Halbjahr ohne Einschränkungen abzuwickeln. Diese Stabilität ist für den Konzern von elementarer Bedeutung, da die Monate Mai und Juni traditionell zu den aufkommensstärksten Zeiten gehören und die operative Zuverlässigkeit in dieser Phase die finanzielle Performance des Gesamtjahres maßgeblich beeinflusst. Dennoch blickt das Management mit Sorge auf das dritte und vierte Quartal 2026. Die Unsicherheiten in den globalen Lieferketten, die durch geopolitische

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EU-Kommission verbietet nachträgliche Treibstoffzuschläge nach dem Ticketkauf

Die Europäische Kommission hat eine unmissverständliche Klarstellung zur Preisgestaltung im Luftverkehr veröffentlicht und unterbindet damit die Praxis nachträglicher Preiserhöhungen bei bereits verkauften Flugtickets. Hintergrund sind Bestrebungen einiger Fluggesellschaften, die massiv gestiegenen Kerosinkosten infolge der aktuellen Ölkrise an Kunden weiterzugeben, deren Buchung bereits abgeschlossen war. Die Kommission stützt sich hierbei auf die EU-Verordnung 1008/2008, welche eine strikte Transparenz bei der Preisangabe vorschreibt. Demnach muss der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Endpreis sämtliche Steuern, Gebühren und Zuschläge enthalten. Ein einseitiges Nachfordern von Treibstoffzuschlägen nach der Transaktion ist rechtlich unzulässig. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Vertragsgestaltung der Airlines. Viele Unternehmen nutzten in der Vergangenheit Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Preisanpassungen bei extremen Rohstoffpreisschwankungen vorsahen. Die EU-Kommission bewertet solche Passagen nun als unvereinbar mit geltendem Unionsrecht. Experten für Fluggastrechte weisen darauf hin, dass der Luftverkehr eine Branche mit festen Beförderungsverträgen ist, bei denen das unternehmerische Risiko – etwa die Kalkulation der Treibstoffkosten – beim Anbieter liegt und nicht im Nachhinein auf den Verbraucher abgewälzt werden darf. Fluggesellschaften sind nun aufgefordert, ihre Vertragswerke umgehend an diese Rechtsauffassung anzupassen. Zusätzlich betont die Brüsseler Behörde, dass auch optionale Zusatzleistungen einer strengen Transparenz unterliegen. Kosten für Gepäck, Sitzplatzreservierungen oder Verpflegung müssen von Beginn des Buchungsprozesses an klar ersichtlich sein. Das Prinzip der „ausdrücklichen Zustimmung“ (Opt-in) bedeutet, dass Kunden nicht automatisch für Leistungen bezahlen dürfen, die sie nicht aktiv ausgewählt haben. Branchenbeobachter sehen in der aktuellen Klarstellung eine Reaktion auf die angespannte Marktsituation im Jahr 2026, in der die Volatilität der Kerosinpreise die Gewinnmargen der

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Warnung vor „QRishing“: Neue Betrugsmasche trifft Urlauber und Residenten auf Mallorca

Die spanische Nationalpolizei warnt aktuell vor einer Zunahme von Cyber-Betrugsfällen auf den Balearen, die unter dem Fachbegriff „QRishing“ bekannt geworden sind. Bei dieser perfiden Form des Phishings nutzen Kriminelle manipulierte QR-Codes, um sensible Daten von Touristen und Residenten abzugreifen. Die Betrüger überkleben dabei legitime Codes auf Speisekarten in Restaurants, an Parkautomaten oder sogar auf gefälschten Strafzetteln mit täuschend echten Stickern. Sobald ein Nutzer den Code mit seinem Smartphone scannt, wird er auf eine manipulierte Website umgeleitet, die optisch kaum vom Original zu unterscheiden ist, jedoch ausschließlich dem Diebstahl von Kreditkartendaten und Identitäten dient. Die Technik hinter dieser Masche setzt auf die psychologische Gewöhnung der Nutzer an digitale Schnittstellen. Seit der Pandemie hat sich die Nutzung von QR-Codes im öffentlichen Raum massiv vervielfältigt, was zu einer verminderten Wachsamkeit führt. Zusätzliche Berichte der spanischen Sicherheitsbehörden verdeutlichen, dass die Täter vermehrt an stark frequentierten Orten wie dem Flughafen Palma oder in den touristischen Zentren von Playa de Palma und Calvià agieren. In einigen Fällen führt der Scan nicht nur zu einer Phishing-Seite, sondern löst im Hintergrund den Download von Schadsoftware aus, die Bank-Apps direkt auf dem Mobilgerät kompromittieren kann. Experten für Cybersicherheit raten dringend dazu, QR-Codes vor der Nutzung haptisch zu prüfen. Ein überklebter oder uneben wirkender Code ist ein deutliches Warnsignal. Vor der Eingabe von Zahlungsdaten muss die URL im Browser des Smartphones zwingend auf Unstimmigkeiten in der Domain-Schreibweise kontrolliert werden. Die Polizei weist darauf hin, dass offizielle Stellen in Spanien sensible Transaktionen oder Bußgeldzahlungen niemals ausschließlich über einen spontanen QR-Scan ohne

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