
Boeing unter Druck: Sammelklage von Aktionären zugelassen
Ein neuer Rechtsstreit bringt den US-Flugzeugbauer Boeing weiter unter Druck. Eine Bundesrichterin in den USA hat eine Sammelklage von Aktionären zugelassen, die dem Unternehmen vorwerfen, Profite über die Sicherheit gestellt zu haben. Hintergrund der Klage ist der „Door Plug“-Defekt an einer Boeing 737 Max 9 der Alaska Airlines im Januar 2024 sowie frühere Sicherheitsprobleme mit der 737-Max-Serie. Bezirksrichterin Leonie Brinkema aus Alexandria, Virginia, entschied, daß Aktionäre, die zwischen dem 7. Januar 2021 und dem 8. Januar 2024 Boeing-Aktien besaßen, nun als Gruppe auf Schadenersatz klagen dürfen. Sie begründete ihre Entscheidung damit, daß die Klage erst nach Abschluß eines strafrechtlichen Verfahrens gegen Boeing durch das US-Justizministerium zugelassen werden konnte. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, Investoren mit irreführenden Aussagen über die Sicherheit seiner Flugzeuge getäuscht zu haben. Nach den beiden Abstürzen von Boeing-737-Max-8-Maschinen in Indonesien im Oktober 2018 und in Äthiopien im März 2019, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen, seien die Aktienkurse durch beschönigende Stellungnahmen künstlich hochgehalten worden. Der „Door Plug“-Vorfall und seine Folgen Der jüngste Vorfall, der in die Sammelklage eingeflossen ist, ereignete sich am 5. Januar 2024, als bei einer Boeing 737 Max 9 der Alaska Airlines während des Fluges eine Kabinentürverkleidung – der sogenannte „Door Plug“ – herausbrach. Das Flugzeug mußte notlanden, glücklicherweise ohne Todesopfer. Dieser Zwischenfall verstärkte erneut die Diskussion über Sicherheitsmängel bei Boeing-Flugzeugen und führte dazu, daß die US-Luftfahrtbehörde FAA das Flugverbot für betroffene Maschinen verhängte. Bereits in den Wochen zuvor hatte es Berichte über Qualitätsprobleme in der Fertigung gegeben. Untersuchungen ergaben, daß








