
Mit sofortiger Wirkung: Austrian Airlines beendet Braathens-Wetlease
Eigentlich war die Wetlease-Kooperation zwischen Austrian Airlines und Braathens auf mehrere Jahre ausgelegt. Nun zog die österreichische Lufthansa-Tochter die Reißleine und beendete die Zusammenarbeit mit dem schwedischen Luftfahrtunternehmen am 15. Dezember 2025 „mit sofortiger Wirkung“. Bis zuletzt waren laut einer Sprecherin der Austrian Airlines drei Turbopropflugzeuge des Typs ATR72-600 auf insgesamt 12 AUA-Routen im Einsatz. Noch vor wenigen Monaten hob das Management die professionelle Zusammenarbeit mit der schwedischen Regionalfluggesellschaft hervor. Doch seither hat sich einiges getan, denn die Konzernschwester Braathens International musste zuerst Insolvenz anmelden und wenige Tage später traf es auch Braathens Regional, die überwiegend im Auftrag von SAS und Austrian Airlines unterwegs war. Genau diese Vorgänge hätten indirekte Auswirkungen auf die operationelle Performance gehabt. Konkret wäre Braathens laut Austrian nicht mehr in der Lage gewisse Bewertungsparamenter und –standards zu erfüllen. Dazu eine Sprecherin der AUA: „Wie bereits bekannt, ist der Wetlease-Partner von Austrian Airlines, Braathens Regional Airways (Fremdairline, die im Auftrag von Austrian Airlines Flüge durchführt), indirekt von der Ende September bekannt gewordenen Insolvenz der Schwesterngesellschaft Braathens International Airways betroffen. Austrian Airlines stand seither in engem und kontinuierlichem Kontakt mit Braathens Regional Airways und hat die daraus resultierenden Entwicklungen engmaschig beobachtet und bewertet. Im Rahmen dieser laufenden Evaluierung zeigte sich, dass sich der Wetlease-Partner infolge der Insolvenz der Schwesterngesellschaft in einem operativen Veränderungsprozess befindet. Infolgedessen konnten wesentliche Bewertungsparameter im Zuge der Evaluierung nicht mehr belastbar beurteilt werden. Vor diesem Hintergrund erfüllt Braathens Regional Airways zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Wetlease-Standards der Lufthansa Group, denen diese Partner uneingeschränkt entsprechen müssen, nicht








