Jan Gruber

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Jan Gruber

Deutschland streicht Malta und UK von der Risikoliste

Deutschland hebt die Reisewarnungen für Malta, das Vereinigte Königreich und Albanien auf. Auch das portugiesische Gebiet Algarve ist nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Das staatliche Robert-Koch-Institut nahm diese Änderungen, an denen sich die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts orientieren, vor. Die deutschen Einstufungen orientieren sich in erster Linie starr an der Siebentages-Inzidenz. Seit einigen Wochen werden auch Virusmutationen berücksichtigt. Das mehrstufige System beginnt ab einer Inzidenz von 50, die dann den Eintrag in der Risikoliste beschert. Allerdings ist man beim Streichen nicht immer konsequent, denn beispielsweise die Kanaren haben schon länger eine Siebtages-Inzident von unter 50 und werden weiterhin als Risikogebiet ausgewiesen. Von der „roten Liste“ Deutschlands haben es die finnischen Regionen Uusimaa und Varsinais-Suomi sowie die norwegische Provinz Rogaland geschafft. Armenien, Montenegro, Polen und Ungarn wurden von Hochinzidenzgebieten zu Risikogebieten herabgestuft.

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April 2021: Airbus lieferte 45 Maschinen aus

Der europäische Flugzeugbauer Airbus konnte im April 2021 – im direkten Vergleich mit März 2021 – deutlich weniger Maschinen ausliefern. Der Hersteller teilte mit, dass man 45 Verkehrsflugzeuge an Kunden übergeben konnte. Im März waren es noch 72 Stück. In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres konnte Airbus insgesamt 170 Maschinen ausliefern. Im April 2021 zog man auch 48 Neubestellungen an Land. Gleichzeitig stornierten Kunden auch Orders für 22 Verkehrsflugzeuge. Aufgrund der Corona-Pandemie läuft die Produktion derzeit mit nur 60 Prozent der Kapazität. Bis Sommer soll diese wieder auf das Vorkrisenniveau hochgefahren werden.

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UFO und VC kritisieren Carsten Spohr heftig

Die Gewerkschaften UFO und Vereinigung Cockpit üben heftige Kritik an Aussagen, die Lufthansa-Konzernchef Carsten Spohr gegenüber Aktionären und in der Sendung „Offen gesagt“ getätigt hat. Die Arbeitnehmervertreter sehen darin einen Frontalangriff gegen die Tarifverträge. Der Kranich-Chef sagte unter anderem, dass die Tarifverträge eine „Kostenexplosion“ verursachen würden und somit auch Arbeitsplätze gefährden könnte. Weiters stellte er auch den Nutzen der Sozialpartnerschaft in Frage und deutete unter anderem an, dass die Schließung von Germanwings auch mit der hohen Streikquote im Zusammenhang steht. Die Gewerkschaften behaupten, dass es nun offensichtlich sein soll, dass sich das Management gegen Germanwings und für die untarifierte Eurowings Discover entschieden habe. Die Aussagen des Carsten Spohr sollen laut den beiden Arbeitnehmervertretungen „ein Affront gegenüber allen Beschäftigten der Lufthansa-Group“ sein. Daher fordert man nun, dass sich der Vorstand der Lufthansa klar zur Tarifierung des Unternehmens bekennen soll. Auch in Richtung der Bundesregierung richtet man den Apell, dass der Staat als größter Einzelaktionär einschreiten solle und „die Achtung der grundgesetzlich vorgesehen Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und des Tarifvertragsgesetzes“ sicherstellen solle.

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Karlsruhe startet Elektro-Charsharing

Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden können nun Elektroautos des Anbieters Deer ausgeliehen werden. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Carsharing-Konzept. Vor Ort werden Fahrzeuge des Typs VW ID.3 stationiert. Vor dem Terminal des Regionalflughafens wurden zwei Ladepunkte realisiert. An diesen sind die Elektroautos im Regelfall abgestellt. Laut Aussendung sollen auch Oneway-Fahrten möglich sein, sofern die Rückgabe an einer anderen Ladesäule des Anbieters Deer erfolgt. „Aufgrund der Verkehrs- und Klimawende benötigen wir dringend Mobilitätskonzepte für die Zukunft, die mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen ermöglichen“, erklärt Horst Graef, Geschäftsführer der Deer GmbH. „Das Teilen unserer E-Fahrzeuge zielt genau darauf ab und bringt die Menschen ökologisch und ökonomisch optimiert von A nach B. Wir freuen uns, dass wir mit dem Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden einen zweiten wichtigen Verkehrsknotenpunkt in unser Mobilitätsnetz integrieren konnten und gemeinsam den CO2-Ausstoß reduzieren.“

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Fliegendes Personal: Lauda Europe startet Impfaktion

Die zweitgrößte am Flughafen Wien-Schwechat tätige Fluggesellschaft Lauda Europe, startet ebenfalls eine Impfaktion für das fliegende Personal. Diese wird laut vorliegendem Anschreiben, das an die Bediensteten gegangen ist, in Kooperation mit dem Land Niederösterreich und der Flughafen Wien AG durchgeführt. Im Handling Center West wurde zwischenzeitlich eine Impfstraße eingerichtet, die unter Aufsicht des Landes Niederösterreich betrieben wird. Diese ist nicht exklusiv für Lauda Europe und/oder Austrian Airlines, sondern für alle am Airport tätigen Betriebe vorgesehen. Es gilt weiterhin die Reihenfolge, die sich aus dem nationalen Impfplan Phase III ergibt. Diese seiht bei Verkehrsbetrieben bzw. Verkehrsträgern zunächst vor, dass Personen mit direktem Kundenkontakt und/oder erhöhter Auslandsreisetätigkeit, die sich aus beruflichen Gründen nicht vermeiden wird, zuerst an der Reihe sind. Alle anderen Mitarbeiter kommen im Rahmen der betrieblichen Impfungen, die unter Aufsicht des jeweiligen Bundeslands erfolgen, zu einem späteren Zeitpunkt an die Reihe. Das fliegende Lauda-Europe-Personal kann sich bis zum 12. Mai 2021 über die Personalabteilung zur Impfaktion anmelden. Dabei müssen die üblichen Informationen übermittelt werden. Anschließend erfolgt die Zuteilung der Termine für die Impfungen. Welches Vakzin zum Einsatz kommt, geht aus dem vorliegenden Anschreiben nicht hervor. Der Impfstoff wird ohnehin vom Land Niederösterreich zugeteilt, so dass Flughafen Wien und/oder Lauda Europe darauf keinen Einfluss haben. Auch bei der Konzernschwester Buzz, die in Wien drei Boeing 737-800 stationiert hat, sowie beim Mitbewerber Wizz Air werden momentan vergleichbare Aktionen durchgeführt. Was alle Fluggesellschaften gemeinsam haben: Es wird die Infrastruktur, die im Rahmen der betrieblichen Impfungen im Handling Center West aufgebaut wurde, genutzt. Die

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Flughafen Wien senkt PCR-Preise

Der Flughafen Wien-Schwechat senkt die Preise für die im Office Park 3 angebotenen Coronatests. Für PCR-Testungen fallen künftig 69 Euro statt 99 Euro an. Antigen-Untersuchungen schlagen mit 25 Euro zu Buche. PCR-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren werden mit 49 Euro berechnet. Für Antigen-Schnelltests in dieser Altersgruppe werden 15 Euro in Rechnung gestellt. Voranmeldungen sind nicht erforderlich. Das Testzentrum ist täglich von 7 Uhr 00 bis 19 Uhr 00 geöffnet. Kostenlose Alternativen in Flughafennähe Personen mit österreichischer Krankenversicherung können alternativ auch die Schnelltests in den Apotheken nutzen. Einige Bundesländer und Gemeinden bieten auch kostenfreie PCR-Testungen an. Der Großhändler Metro bietet in der Nähe des Flughafens im 11. Wiener Gemeindebezirk (Ausfahrt Simmeringer Haide) ebenfalls kostenlose Antigen-Schnelltests an. Diese können ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden, wobei eine Metro-Karte nicht erforderlich ist. In der Bipa-Filiale am Flughafen Wien können ankommende Passagiere ein kostenfreies PCR-Testkit abholen. Die Rückgabe der Probe muss allerdings in einer Filiale der Rewe Group oder an BP-Tankstellen in Wien erfolgen. Der Befund wird durch das Labor Lifebrain per E-Mail zugeschickt. Auch die PCR-Befunde aus der Aktion „Alles gurgelt“ können für Reisen verwendet werden, da diese sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zugeschickt werden.

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Ryanair wechselt nach Stockholm-Arlanda

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair kündigt die Aufnahme zweier neuer Strecken ab Deutschland an. Von Karlsruhe/Baden-Baden aus soll nach Stockholm-Arlanda geflogen werden. Ab Memmingen steht Billund neu im Flugplan. Beide Routen sollen Ende Oktober 2021 aufgenommen und vorerst zweimal pro Woche bedient werden. Die Durchführung der Flüge erfolgt durch die Tochtergesellschaft Malta Air. „Da die Impfprogramme in den kommenden Monaten fortgesetzt werden, wird der Flugverkehr stark ansteigen, und wir freuen uns, diese neuen Strecken von Baden-Baden nach Stockholm Arlanda und von Memmingen nach Billund ab Oktober als Teil des deutschen Ryanair Flugplans für den Winter ’21 anzukündigen“, erklärt Jason McGuinness, Director of Commercial bei Ryanair. Ab Wien künftig Arlanda statt Skavsta In Wien kommt es ebenfalls zu einer Änderung. Mit Beginn der Winterflugplanperiode wird nicht mehr der abgelegene Flughafen Stockholm-Skavsta angeflogen, sondern Arlanda, wo Malta Air zwei Boeing 737-800 stationieren wird. Insgesamt will man ab dem größten Airport der schwedischen Hauptstadt etwa 20 Destinationen bedienen. Auf der Wien-Strecke werden die Umläufe abwechselnd von Arlanda aus von Malta Air als auch von der österreichischen Hauptstadt aus von Lauda Europe bedient. Vorerst sind zwei Umläufe pro Woche geplant. Der Mitbewerber Wizz Air wird weiterhin Skavsta anfliegen.

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Geimpft in Baden-Württemberg einreisen: Diese Dokumente sind anerkannt

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg gestattet Personen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, bereits seit dem 19. April 2021 die Einreise ohne Quarantäne und Test. Doch wie weist man die Impfung nach? Welche Dokumente werden anerkannt? Die quarantänefreie Einreise für Geimpfte gilt allerdings nicht aus allen Ländern kommend. Ein Sprecher des Landes Baden-Württemberg erklärt dazu: „Die Ausnahme nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg für Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können, gilt nur für Einreisen aus „normalen“ Risikogebieten sowie Hochinzidenz-Gebieten. Für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten gilt sie hingegen nicht.“ Konkret bedeutet das, dass Personen, die sich zuvor in einem so genannten Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, weiterhin in Quarantäne müssen und sich daher besonders genau über die Einreisebestimmungen des Landes Baden-Württemberg, die zum Zeitpunkt der geplanten Einreise gilt, informieren sollten. Gelber WHO-Impfpass muss vorgewiesen werden Auf die Frage wie Geimpfte ihre Immunisierung nachweisen können, antwortete ein Sprecher des Gesundheitsministeriums des Landes Baden-Württemberg: „International anerkannt sind Impfbestätigungen nur im WHO-Impfausweis. Die Gültigkeit und gegenseitige Anerkennungspflicht des WHO-Ausweises im internationalen Reiseverkehr werden durch die „International Health Regulations 2005, Articles 35 & 36“ geregelt. Der Nachweis der abgeschlossenen Impfung hat, soweit gefordert, mittels einer Impfdokumentation im Sinne des § 22 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu erfolgen. Zulässig sind hierbei die Vorlage eines Impfausweises oder eine Impfbescheinigung. Die Impfdokumentation muss den Anforderungen des § 22 Absatz 2 IfSG entsprechen. Demnach muss eine Impfdokumentation zu jeder Schutzimpfung die folgenden Angaben enthalten: Datum der Schutzimpfung, Bezeichnung und Chargenbezeichnung

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Jetzt erst recht: „Kleingedrucktes“ von Reiseversicherungen genau prüfen!

Reiseversicherungen werden in der diesjährigen Urlaubssaison möglicherweise eine wesentlich größere Rolle spielen ans bisher. Immerhin wollen sich viele Passagiere auch für den Fall einer Corona-Erkrankung im Ausland absichern, denn außerhalb der Europäischen Union wird in vielen Staaten die E-Card (Krankenversicherungskarte) nicht für die Direktverrechnung anerkannt. Der Umstand, dass die EU-Mitgliedsländer derzeit die Reiseregeln umkrempeln und sich nahezu täglich der Informationsstand ändert, bereitet auch den Assekuranzen gewisse Probleme. Die Produkte müssen auf die neuen Umstände angepasst werden. Die Fachabteilungen der größten österreichischen Reiseversicherer befassen sich derzeit mit der Frage nach dem „wie“. Branche bereitet neue Produkte vor Eine Sprecherin der Uniqa-Versicherung erklärte im Gespräch mit Aviation Direct, dass voraussichtlich ab Ende Mai 2021 neue Produkte, die auf die neuen Reiseregeln angepasst sind, erhältlich sein werden. Der Konzern wartet momentan die genaue Ausgestaltung der Reiseregeln ab. Die Uniqa-Kommunikationsmitarbeiterin wies auch darauf hin, dass eine Reisekrankenversicherung für den Urlaub auch unmittelbar vor der Abreise, zur Not am Gate über das Smartphone, abgeschlossen werden kann. Maßgeblich ist, dass der Kauf der Polizze noch von Österreich aus erfolgt, so die Assekuranz. Ebenfalls von Bedeutung sind Reise-Stornoversicherungen. Genau dieser Punkt könnte für Urlauber durchaus problematisch werden, denn ältere Jahresreiseversicherungen kennen natürlich noch keine Corona-Pandemie. Wohl aber die Reisewarnungen der Stufen 5 und 6. Die meisten Storno-Polizzen können angewandt werden, wenn das Außenministerium ein Gebiet mit dieser Stufe belegt. Doch Vorsicht: Vor dem Abschluss unbedingt das Kleingedruckte lesen, denn manche Assekuranzen schließen die Deckung aus, wenn bereits zum Zeitpunkt der Buchung eine Reisewarnung bestanden hat. Inwiefern sich

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Ab 19. Mai 2021: Diese Einreiseregeln gelten in Österreich

Ab 19. Mai 2021 gelten in Österreich neue Regeln für die Einreise. Die bislang – abgesehen von wenigen Ausnahmen – praktizierte Zwangsquarantäne soll dann weitgehend der Vergangenheit angehören. Die schriftliche Ausfertigung der Verordnung des von Wolfgang Mückstein (Grüne) geleiteten Ministeriums wurde bislang nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Gegenüber Aviation Direct erklärt das zuständige Gesundheitsministerium, dass man sich künftig an der Ampelkarte der Europäischen ECDC orientieren wird. Das hat zur Folge, dass es darauf ankommt in welcher Farbe der Staat, aus dem man gerade kommt, leuchtet. Bei grün und orange gilt freie Einreise für alle. Das bedeutet konkret, dass weder Test- noch Impfnachweis erforderlich sein werden. Leuchtet ein Gebiet rot, so ist bei der Einreise nach Österreich ein Nachweis über die bereits erfolgte Impfung gegen Covid-19 erforderlich. Alternativ können genesene Personen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Reisende, auf die beide Möglichkeiten nicht zutreffen, müssen wahlweise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Dabei ist die maximale Gültigkeitsdauer zu beachten. Dem aktuellen Informationsstand nach soll diese bei Schnelltests mit 48 Stunden beschränkt sein und bei PCR mit 72 Stunden. Unabhängig davon ist unter den aufgezählten Voraussetzungen bei aus „roten Gebieten kommend“ keine Quarantäne in Österreich erforderlich. Sofern der letzte Aufenthaltsort als „dunkelrot“ auf der ECDC-Karte markiert ist, gelten fast die gleichen Voraussetzungen wie bei „rot“. Der große Unterschied ist aber, dass unabhängig im Impf-, Test-, oder Genesungsstatus weiterhin eine zehntägige Zwangsquarantäne angetreten werden muss. Freitesten ist nach dem fünften Tag möglich. Somit werden in der Kategorie „dunkelrot“ die aktuellen Bestimmungen fortgeführt. Einreiseanmeldung bleibt vorerst Laut

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