Jan Gruber

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Jan Gruber

Ryanair wechselt nach Stockholm-Arlanda

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair kündigt die Aufnahme zweier neuer Strecken ab Deutschland an. Von Karlsruhe/Baden-Baden aus soll nach Stockholm-Arlanda geflogen werden. Ab Memmingen steht Billund neu im Flugplan. Beide Routen sollen Ende Oktober 2021 aufgenommen und vorerst zweimal pro Woche bedient werden. Die Durchführung der Flüge erfolgt durch die Tochtergesellschaft Malta Air. „Da die Impfprogramme in den kommenden Monaten fortgesetzt werden, wird der Flugverkehr stark ansteigen, und wir freuen uns, diese neuen Strecken von Baden-Baden nach Stockholm Arlanda und von Memmingen nach Billund ab Oktober als Teil des deutschen Ryanair Flugplans für den Winter ’21 anzukündigen“, erklärt Jason McGuinness, Director of Commercial bei Ryanair. Ab Wien künftig Arlanda statt Skavsta In Wien kommt es ebenfalls zu einer Änderung. Mit Beginn der Winterflugplanperiode wird nicht mehr der abgelegene Flughafen Stockholm-Skavsta angeflogen, sondern Arlanda, wo Malta Air zwei Boeing 737-800 stationieren wird. Insgesamt will man ab dem größten Airport der schwedischen Hauptstadt etwa 20 Destinationen bedienen. Auf der Wien-Strecke werden die Umläufe abwechselnd von Arlanda aus von Malta Air als auch von der österreichischen Hauptstadt aus von Lauda Europe bedient. Vorerst sind zwei Umläufe pro Woche geplant. Der Mitbewerber Wizz Air wird weiterhin Skavsta anfliegen.

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Geimpft in Baden-Württemberg einreisen: Diese Dokumente sind anerkannt

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg gestattet Personen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, bereits seit dem 19. April 2021 die Einreise ohne Quarantäne und Test. Doch wie weist man die Impfung nach? Welche Dokumente werden anerkannt? Die quarantänefreie Einreise für Geimpfte gilt allerdings nicht aus allen Ländern kommend. Ein Sprecher des Landes Baden-Württemberg erklärt dazu: „Die Ausnahme nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg für Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können, gilt nur für Einreisen aus „normalen“ Risikogebieten sowie Hochinzidenz-Gebieten. Für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten gilt sie hingegen nicht.“ Konkret bedeutet das, dass Personen, die sich zuvor in einem so genannten Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, weiterhin in Quarantäne müssen und sich daher besonders genau über die Einreisebestimmungen des Landes Baden-Württemberg, die zum Zeitpunkt der geplanten Einreise gilt, informieren sollten. Gelber WHO-Impfpass muss vorgewiesen werden Auf die Frage wie Geimpfte ihre Immunisierung nachweisen können, antwortete ein Sprecher des Gesundheitsministeriums des Landes Baden-Württemberg: „International anerkannt sind Impfbestätigungen nur im WHO-Impfausweis. Die Gültigkeit und gegenseitige Anerkennungspflicht des WHO-Ausweises im internationalen Reiseverkehr werden durch die „International Health Regulations 2005, Articles 35 & 36“ geregelt. Der Nachweis der abgeschlossenen Impfung hat, soweit gefordert, mittels einer Impfdokumentation im Sinne des § 22 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu erfolgen. Zulässig sind hierbei die Vorlage eines Impfausweises oder eine Impfbescheinigung. Die Impfdokumentation muss den Anforderungen des § 22 Absatz 2 IfSG entsprechen. Demnach muss eine Impfdokumentation zu jeder Schutzimpfung die folgenden Angaben enthalten: Datum der Schutzimpfung, Bezeichnung und Chargenbezeichnung

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Jetzt erst recht: „Kleingedrucktes“ von Reiseversicherungen genau prüfen!

Reiseversicherungen werden in der diesjährigen Urlaubssaison möglicherweise eine wesentlich größere Rolle spielen ans bisher. Immerhin wollen sich viele Passagiere auch für den Fall einer Corona-Erkrankung im Ausland absichern, denn außerhalb der Europäischen Union wird in vielen Staaten die E-Card (Krankenversicherungskarte) nicht für die Direktverrechnung anerkannt. Der Umstand, dass die EU-Mitgliedsländer derzeit die Reiseregeln umkrempeln und sich nahezu täglich der Informationsstand ändert, bereitet auch den Assekuranzen gewisse Probleme. Die Produkte müssen auf die neuen Umstände angepasst werden. Die Fachabteilungen der größten österreichischen Reiseversicherer befassen sich derzeit mit der Frage nach dem „wie“. Branche bereitet neue Produkte vor Eine Sprecherin der Uniqa-Versicherung erklärte im Gespräch mit Aviation Direct, dass voraussichtlich ab Ende Mai 2021 neue Produkte, die auf die neuen Reiseregeln angepasst sind, erhältlich sein werden. Der Konzern wartet momentan die genaue Ausgestaltung der Reiseregeln ab. Die Uniqa-Kommunikationsmitarbeiterin wies auch darauf hin, dass eine Reisekrankenversicherung für den Urlaub auch unmittelbar vor der Abreise, zur Not am Gate über das Smartphone, abgeschlossen werden kann. Maßgeblich ist, dass der Kauf der Polizze noch von Österreich aus erfolgt, so die Assekuranz. Ebenfalls von Bedeutung sind Reise-Stornoversicherungen. Genau dieser Punkt könnte für Urlauber durchaus problematisch werden, denn ältere Jahresreiseversicherungen kennen natürlich noch keine Corona-Pandemie. Wohl aber die Reisewarnungen der Stufen 5 und 6. Die meisten Storno-Polizzen können angewandt werden, wenn das Außenministerium ein Gebiet mit dieser Stufe belegt. Doch Vorsicht: Vor dem Abschluss unbedingt das Kleingedruckte lesen, denn manche Assekuranzen schließen die Deckung aus, wenn bereits zum Zeitpunkt der Buchung eine Reisewarnung bestanden hat. Inwiefern sich

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Ab 19. Mai 2021: Diese Einreiseregeln gelten in Österreich

Ab 19. Mai 2021 gelten in Österreich neue Regeln für die Einreise. Die bislang – abgesehen von wenigen Ausnahmen – praktizierte Zwangsquarantäne soll dann weitgehend der Vergangenheit angehören. Die schriftliche Ausfertigung der Verordnung des von Wolfgang Mückstein (Grüne) geleiteten Ministeriums wurde bislang nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Gegenüber Aviation Direct erklärt das zuständige Gesundheitsministerium, dass man sich künftig an der Ampelkarte der Europäischen ECDC orientieren wird. Das hat zur Folge, dass es darauf ankommt in welcher Farbe der Staat, aus dem man gerade kommt, leuchtet. Bei grün und orange gilt freie Einreise für alle. Das bedeutet konkret, dass weder Test- noch Impfnachweis erforderlich sein werden. Leuchtet ein Gebiet rot, so ist bei der Einreise nach Österreich ein Nachweis über die bereits erfolgte Impfung gegen Covid-19 erforderlich. Alternativ können genesene Personen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Reisende, auf die beide Möglichkeiten nicht zutreffen, müssen wahlweise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Dabei ist die maximale Gültigkeitsdauer zu beachten. Dem aktuellen Informationsstand nach soll diese bei Schnelltests mit 48 Stunden beschränkt sein und bei PCR mit 72 Stunden. Unabhängig davon ist unter den aufgezählten Voraussetzungen bei aus „roten Gebieten kommend“ keine Quarantäne in Österreich erforderlich. Sofern der letzte Aufenthaltsort als „dunkelrot“ auf der ECDC-Karte markiert ist, gelten fast die gleichen Voraussetzungen wie bei „rot“. Der große Unterschied ist aber, dass unabhängig im Impf-, Test-, oder Genesungsstatus weiterhin eine zehntägige Zwangsquarantäne angetreten werden muss. Freitesten ist nach dem fünften Tag möglich. Somit werden in der Kategorie „dunkelrot“ die aktuellen Bestimmungen fortgeführt. Einreiseanmeldung bleibt vorerst Laut

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Neue Airline am Hahn: FlyOne fliegt nach Chisinau

Nach einer äußerst langen Durststrecke, die ihren Ursprung schon vor der Corona-Pandemie genommen hat, kann der Regionalflughafen Frankfurt-Hahn wieder einen neuen Airlinekunden präsentieren: Fly One. Der Carrier bietet seit 30. April 2021 zwei wöchentliche Flüge zwischen Hahn und Chisinau an. Fly One fliegt jeweils an den Verkehrstagen Montag und Freitag mit Mittelstreckenjets des Typs Airbus A320. Die moldauische Airline wurde im Jahr 2018 gegründet und verfügt derzeit über einen A319 sowie zwei A320. Das Durchschnittsalter der Flotte beträgt 15,1 Jahre. Hahn ist das erste und bislang einzige Ziel, das der Lowcoster aus Moldau ansteuert. Weiters unterhält man in Rumänien eine Tochtergesellschaft, die jedoch noch nicht als Airline aktiv ist. Der Status von AOC- und OL-Antrag ist unklar. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Aktivitäten ab Chisinau.

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Emirates führte bislang 3.100 „Preighter“-Flüge durch

Seit rund einem Jahr setzt Emirates Airline auch Passagierflugzeuge als so genannte Behelfsfrachter („Preighter“) ein. Der Konzern teilte mit, dass man allein mit dem Maschinentyp Boeing 777-300ER bislang rund 3.100 reine Cargo-Flüge durchgeführt hat. An Bord befanden sich etwa 11.000 Tonnen Frachtgüter, zumeist so genannte persönliche Schutzausrüstung. Als Reaktion auf den akuten Bedarf für den Transport von PSA während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie Ende April 2020 hat Emirates SkyCargo ihr Betriebsmodell angepasst, um ausgewählte Güter innerhalb der Flugzeugkabine auf den Passagiersitzen und in den Gepäckfächern zu verladen und so zusätzlichen Platz für dringende Fracht auf ihren Flügen zu schaffen. Im Laufe eines Jahres hat die Frachtfluggesellschaft nun mehr als 3.100 Flüge mit Fracht auf den Sitzen und in den Gepäckfächern durchgeführt und dabei mehr als 11.000 Tonnen lebenswichtige Fracht transportiert, was dem Transport von Fracht auf 800.000 Flugzeugsitzen entspricht. Emirates SkyCargo verzeichnet weiterhin eine große Nachfrage nach dem Transport von PSA und anderer Fracht innerhalb der Kabine. Um die Fracht sicher auf die Sitze und in die Gepäckfächer eines Passagierflugzeugs verladen zu können, musste Emirates SkyCargo in kürzester Zeit eine Sicherheitsrisikobewertung durchführen und eine Reihe von Prozessen und Abläufen entwickeln, um sowohl die Mitarbeiter in Dubai als auch die Bodenabfertigungspartner in den Außenstationen des Netzwerks von Emirates SkyCargo in die effizienteste und sicherste Art der Beladung und Sicherung der Fracht innerhalb der Passagierkabinen einzuweisen. Das Team entwickelte außerdem eine smarte Rechnerapplikation, mit der die globalen Teams die optimale Ladekapazität innerhalb der Flugzeugkabine berechnen können. Die entwickelten Verfahren spezifizieren auch

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Deutschland: Reisebranche fordert Fortführung der Hilfsgelder

Der Deutsche Reise-Verband warnt davor, dass eine Nicht-Verlängerung der Überbrückungshilfen für die Reisebüros und –veranstalter zu einer großen Insolvenzwelle führen könnten. Die Standesvertretung verweist auf eine Umfrage und führt an, dass 98 Prozent der Tour Operator und 96 Prozent der Vermittler am Tropf des Staats hängen würden. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die äußerst schwache Nachfrage verzeichnet die Touristik schon seit etwa April 2020 negative Umsätze. Das bedeutet, dass man mehr Erstattungen leisten musste als Neuaufträge an Land ziehen konnten. Die komplizierten Einreise- und Quarantänebestimmungen und das gezielte Stigmatisieren von Reisen führten in der Bundesrepublik zu einer extrem niedrigen Nachfrage. Der DRV führte eine Umfrage durch, an der 450 Mitglieder teilgenommen haben. Dabei handelte es sich um Reiseveranstalter und –büros. Die deutlich überwiegende Mehrheit gab an, dass man sowohl Kurzarbeit als auch Überbrückungshilfen der Bundesregierung in Anspruch nimmt. Ohne diese Unterstützungsleistungen hätte man weder die Jobs halten können, noch den Betrieb. Interessant erscheint auch, dass weit mehr als 90 Prozent der Befragten angegeben haben, dass sie die wirtschaftliche Situation für das Gesamtjahr 2021 „sehr schwierig“ einschätzen. Man rechnet damit, dass allenfalls 50 Prozent des Umsatzes von 2019 erzielt werden kann. Rund zwei Drittel gaben an, dass sie mit höchstens 25 Prozent rechnen. Etwa 90 Prozent der Vermittler und 85 Prozent der Tour Operator sind der Ansicht, dass die Überbrückungshilfen verlängert werden müssen. Immerhin zwei Drittel fordern auch die Fortführung der Kurzarbeit. Andernfalls drohe aufgrund der angespannten Finanzlage vielen Betrieben der Gang zum Konkursrichter.

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Frankreich beschließt „Kurzstrecken-Verbot light“

Die französische Nationalversammlung hat ein Gesetzesparket zum Klimaschutz verabschiedet. Darin enthalten ist auch ein Verbot bestimmter Kurzstreckenflüge. Zuvor wurde rund 200 Stunden lang darüber debattiert. Im Juni 2021 steht die Abstimmung im Senat an. Geht das Gesetz auch durch die zweite Kammer, so sollen Flüge innerhalb Frankreichs dann verboten werden, wenn das Ziel innerhalb von 2,5 Stunden mit der Bahn erreichbar sind. Ursprünglich sollte diese Schwelle gar bei vier Stunden liegen, jedoch wurde der Antrag nach langer Debatte abgeändert. Die Luftfahrtbranche gilt als schwer angeschlagen. Wenig erfreut über den Kompromiss zeigten sich diverse Umweltorganisationen. Diesen geht das Verbot von Kurzstreckenflügen nicht weit genug. Die Bahn wird stets als besonders umweltfreundliches Verkehrsmittel hervorgehoben, jedoch ist der Stand der Elektrifizierung außerhalb der EU-Staaten zum Teil äußert gering. Beispielsweise im Vereinigten Königreich gibt es auf vielen Routen den absurden Umstand, dass private Eisenbahngesellschaften aus Kostengründen Diesel-Traktionen unter Fahrdraht einsetzen.

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Emirates ist einziger A380-Operator in Frankfurt

Golfcarrier Emirates Airlines verbindet Frankfurt und Dubai wieder mit Maschinen des Typs Airbus A380. Derzeit wird eine tägliche Rotation mit Superjumbos durchgeführt. Auf den anderen Flügen kommen weiterhin Boeing 777 zum Einsatz. Wie lange das Comeback mit diesem Muster andauern wird, ist noch unklar. Zunächst sind im Mai 2021 Umläufe mit Airbus A380 geplant. Emirates ist der erste und bislang einzige Carrier, der seit dem Beginn der Corona-Pandemie wieder Superjumbos nach Frankfurt am Main einsetzt. Vor der Krise war dieses Muster häufiger anzutreffen, denn nebst Emirates waren auch jene von Lufthansa, Qatar Airways, Thai Airways, Asiana, Singapore Airlines und Korean Airlines Stammgäste auf dem größten Flughafen Deutschlands. Wie viele Betreiber den Airbus A380 in Zukunft ab Frankfurt am Main einsetzen werden, ist völlig offen. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hält die Reaktivierung der Teilflotte für unwahrscheinlich.

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Strenge Auflagen: Bangladesch reaktiviert internationalen Flugverkehr

Die Regierung von Bangladesch gestattet wieder internationale Flüge. Allerdings sind 12 Staaten weiterhin gebannt. Auch gelten strenge Voraussetzungen, unter denen Passagiere in das Land eingeflogen werden dürfen. Weiterhin gebannt sind Nonstopflüge, die in folgenden Staaten starten: Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Zypern, Georgien, Indien, Iran, Mongolei, Oman, Südafrika und Tunesien. Zwischen Bangladesch und Indien gab es ein so genanntes Safe-Travel-Abkommen im Flugverkehr. Dieses bleibt aufgrund der indischen Corona-Mutation weiterhin ausgesetzt. Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltstitel dürfen zwar weiterhin einreisen, müssen sich jedoch einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Personen, die sich zuvor in Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Chile, Kroatien, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irak, Kuwait, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Paraguay, Peru, Katar, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei oder Uruguay aufgehalten haben, dürfen zwar einreisen. müssen jedoch eine 14-tögige Quarantäne in einem von der Regierung zugewiesenen Hotel verbringen. Die Kosten sind selbst zu tragen. Eine Besonderheit besteht für Bahrain, Kuwait und Katar: Die Absonderung im Hotel beträgt nur drei Tage. Unabhängig davon: Bei der Einreise muss immer ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stundens ein darf, vorgelegt werden. Für die Fluggesellschaften ergeben sich nun ebenfalls Restriktionen: Langstreckenmaschinen dürfen mit maximal 280 Passagieren besetzt werden. Davon ausgenommen sind die Typen Boeing 777 und 747, die maximal 350 Reisende nach Dhaka befördern dürfen. Narrowbodies dürfen höchstens 140 Passagiere an Bord haben. Alle anderen Typen – ausgenommen 777 und 747 – höchstens 200 Reisende.

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