Jan Gruber

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Jan Gruber

Nur juristischer Kniff? Green Airlines behauptet AOC-Antrag

Der Ticketvermarkter Green Airlines bekam nun den nächsten Rückschlag, denn laut einem Bericht von Airliners.de wird German Airways künftig –abgesehen von Köln-Paderborn-Westerland – nicht mehr für diesen fliegen. Das hinderte das Unternehmen aber nicht daran am Donnerstagnachmittag weiterhin Tickets mit German-Airways-Flugnummern zu verkaufen. Die Krone setzt der Umstand auf, dass Green Airlines, die eine Briefkastenadresse nutzt, nun behauptet einen Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung gestellt zu haben. Ob das Luftfahrtbundesamt diesem Ansinnen nachkommen wird, darf angesichts der Umstände der letzten Wochen angezweifelt werden. Unter anderem behauptet Alk Air, dass Green Airlines seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Auch die „Umweltversprechen“ scheinen nur halbherzig bis „greenwashed“ erfüllt worden zu sein. Mit dem Verkauf von Flugtickets für nichtexistierende Charterflüge hat Green Airlines bereits durchaus Erfahrung. So stellte man den Verkauf nicht ein, obwohl Alk Air bereits wegen eigener Angaben nach mangelnder Zahlungsmoral die Boeing 737-300 abgezogen hatte. Mit Just Us Air hatte man keinen Kontrakt und verkaufte dennoch Tickets. Am Donnerstagnachmittag hatte man noch Strecken mit German-Airways-Flugnummern im Verkauf und das obwohl klar ist, dass die ehemalige WDL nur noch die Sylt-Strecke bedienen wird. Defacto hat Green Airlines damit einen weiteren „Partner“ verheizt. Die Behauptung, dass man einen Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung gestellt habe, könnte ein juristischer Kniff sein. Green Airlines weigert sich strikt die Ausgleichszahlungen an Passagiere, die man im Regen stehen hat lassen, zu bezahlen. Öffentlich macht man sogar die unwahre Behauptung, dass nur Veranstalter-Buchungen betroffen gewesen wären und es keine direkte Verkäufe gegeben hätte. Das

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Harry Theoharis: „Tourismus ist nicht Ursache der Neuinfektionen“

In fast allen Ländern Europas steigen derzeit die Covid-Neuinfektionen wieder an. Die österreichische AGES führt dies auf den verstärkten Reiseverkehr zurück und behauptet unter anderem, dass der Großteil der Neuansteckungen aus dem Ausland „importiert“ wird. Der griechische Tourismusminister Harry Theoharis vertritt eine andere Ansicht. So sagte das Regierungsmitglied unter anderem, dass es derzeit keine Anzeichen dafür gibt, dass das Ansteigen der Covid-Infektionen auf den Tourismus zurückzuführen ist. Theoharis verweist darauf, dass ein „extrem kleiner Prozentsatz aus dem Ausland nach Griechenland importiert wurde“. So wurden in den ersten zehn Juli-Tagen insgesamt 105.609 Testungen an den griechischen Grenzen durchgeführt. Dabei sollen nur 74 Testungen positiv ausgefallen sein. „Das bedeutet, dass nur 0,07 Prozent der Reisenden positiv auf das Coronavirus getestet wurden“, so der Tourismusminister. Es soll aber Unterschiede geben: An den Landgrenzen lag die Positivrate bei 0,01 Prozent, an den Häfen bei 0,07 Prozent und an den vielen Flughäfen bei 0,09 Prozent. „Die unbedeutende Rate positiver Fälle an den Grenzpunkten des Landes zeigt uns deutlich, dass der Anstieg der Covid-19-Fälle in Griechenland nicht mit dem Tourismus zusammenhängt“, ist Harry Theoharis überzeugt.

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Video: Heiko Maas mit A350-900 in Grand Rapids gelandet

Der deutsche Außenminister Heiko Maas (SPD) ist Anfang der Woche mit einem Airbus A350-900 der Flugbereitschaft auf dem U.S.-amerikanischen Flughafen Grand Rapids gelandet. Lokale Spotter haben das Ereignis auf Video festgehalten. Das Regierungsmitglied hat sich mit der 10+03 (vormals: D-AGAF) über den großen Teich fliegen lassen. Diese Maschine trägt den Namen Kurt Schumacher und ist 1,4 Jahre alt. Ursprünglich wurde dieser Airbus A350-900 an Lufthansa ausgeliefert, jedoch gleich danach an die Flugbereitschaft weitergereicht. Das nachstehende YouTube-Video, das von Spottern aufgenommen wurde, zeigt die Landung des Regierungsflugzeugs in Grand Rapids.

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Deutsche Bahn kappt Schnellzüge zum BER

Der Flughafen Berlin-Brandenburg erfreut sich wieder steigender Fluggastzahlen, doch die Deutsche Bahn macht es nun den Reisenden kompliziert. Ausgerechnet in der Haupturlaubszeit werden Bauarbeiten vorgenommen, die dazu führen, dass der Flughafenexpress FEX, die RE7 und die RB14 vorläufig eingestellt sind. Das bedeutet, dass es derzeit keine Schnellverbindungen zum BER gibt. Lediglich die normale S-Bahn soll nach Fahrplan verkehren. Die Intercity-Züge, die alle zwei Stunden verkehren, sollen von der Maßnahme ausgenommen sein. Allerdings sind diese nicht wirklich flexibel, da diese in der deutschen Bundeshauptstadt nur an drei Bahnhöfen halten. Berlin-Reisende sollten daher für die An- und Abfahrt vom/zum Flughafen Berlin-Brandenburg mehr Zeit einplanen. Die Reisezeit der S-Bahn ist im direkten Vergleich mit dem FEX-Zug deutlich länger. Die Deutsche Bahn wollte übrigens zum Aussetzen der Schnellverbindungen in der Hauptreisezeit keinen Kommentar abgeben.

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Niederösterreich: Fluglärm-Initiative fordert Nachtflugverbot

Die Corona-Pandemie dürfte hinsichtlich des Lärms und der Flugbewegungen ganz im Sinne der Flughafengegner gewesen sein. Mit dem Wiederansteigen des Verkehrs melden sich nun auch wieder die Kritiker zu Wort. Die Bürgerplattform SOS Ostregion wendet sich in einem offenen Brief an Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und fordert unter anderem ein nächtliches Flugverbot für den Flughafen Wien-Schwechat. Die momentane Situation ist, dass dieser Airport rund um die Uhr geöffnet ist. Die Bürger-Initiative schreibt unter anderem, dass sich die Einwohner der Umlandgemeinden von der Landesregierung im Stich gelassen fühlen. Die Lärmverteilung zwischen Wien und Niederösterreich wäre weiterhin ungleich. „Der Flughafen Wien will die Zahl der Flüge rasch wieder auf dem Niveau von 2019 haben. Das ist nicht nur mit den Klimazielen unvereinbar. Es geht auch um unsere Gesundheit. 2019 gab es rund 75.000 Starts und Landungen zwischen 19h und 6h, davon über 24.000 zwischen 22h und 6h – im Schnitt heißt das: 66x Lärm-Horror pro Nacht! Unsere Verzweiflung aus zu vielen fluglärm-gestörten Nachtstunden ist groß. Wir lassen uns nicht mehr an untergeordnete Bürgerbüros & Dialogforum delegieren“, ist in dem offenen Brief zu lesen. Man verweist darauf, dass die Nachtflugregelung nach aktuellem wissenschaftlichem Stand veraltet wäre und hat das Vertrauen in das Dialogforum, das von der Flughafen Wien AG finanziert wird, verloren. Unter anderem ist zu lesen: „Die vom Land Niederösterreich dorthin entsandten Akteure sind dem Eigentümer verpflichtet und dessen oberste Vertreterin sind Sie.“ „Wir fordern Sie auf: Setzen Sie sich endlich für eine vollständige Nachtflugsperre für geplante Flüge von 21-7h am Flughafen

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Corendon: Paderborn mit neuer Airline für Griechenland-Flüge

Heuer steht das Griechenland-Programm ab Paderborn unter keinem guten Stern, denn mit Green Airlines holte sich der Airport einen nicht gerade zuverlässigen Chartervermarkter. Das soll sich im kommenden Jahr ändern, denn Corendon Europe wird Heraklion und Rhodos bedienen. Die Ziele sollen an den Verkehrstagen Montag und Freitag (Heraklion) sowie Dienstag und Samstag (Rhodos) mit Boeing 737 bedient werden. Die Aufnahme der Routen ist für Mai 2022 angekündigt.  “Wir freuen uns sehr über das erweiterte Engagement der Corendon Airlines, die als solider und zuverlässiger Partner bekannt ist. Die griechischen Inseln gehören zu den beliebtesten Zielen der Menschen in Ostwestfalen-Lippe und den angrenzenden Regionen. Damit haben wir schon heute ein attraktives Angebot für den Sommer 2022”, erläutert Flughafen-Prokurist Roland Hüser.

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Katar lässt Geimpfte ohne Quarantäne einreisen

Seit Montag können vollständig Geimpfte ohne Quarantäne nach Katar einreisen. Zusätzlich muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Personen, die nicht oder unvollständig geimpft sind, müssen sich weiterhin der Absonderung und mehreren Tests unterziehen. Das Gesundheitsministerium von Katar teilte mit, dass vollständig Geimpfte bei der Einreise zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Weiters ist im Vorfeld eine elektronische Reiseanmeldung auszufüllen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so darf man den Golf-Staat ohne Quarantäne betreten. Andernfalls ist eine Absonderung anzutreten. Diese dauert je nach Einstufung des Herkunftsland bis zu zehn Tage. Ist der Staat grün eingestuft, so muss man nach einen negativen RT-PCR bei der Einreise vorweisen und kann sich nach fünf Tagen mittels eines weiteren RT-PCR aus der Quarantäne freitesten. Derzeit befinden sich beispielsweise Österreich und Deutschland auf dieser Liste. Bei gelben Staaten dauert die Absonderung sieben Tage und muss in einem Quarantäne-Hotel verbracht werden. Nebst dem negativen Befund, der bei der Einreise vorgewiesen werden muss, hat man am sechsten Tag einen weiteren RT-PCR vorzunehmen. Ist dieser negativ, so endet die Absonderung am Tag sieben. Zum Beispiel die Schweiz ist derzeit gelb eingestuft. Die rote Liste hat zur Folge, dass man zehn Tage in einem Quarantäne-Hotel verbringen muss. Der zweite Test ist am neunten Tag vorzunehmen und wenn dieser negativ ausfällt, kann man diese verlassen. Umstiege auf dem Flughafen Doha sind von den Quarantäne-Regeln für ungeimpfte Personen nicht erfasst. Diese sind weiterhin möglich, da man formell nicht nach Katar einreist. Offizielle Informationen hat das Gesundheitsministerium unter diesem Link bereitgestellt.

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Green Airlines drückt sich vor Entschädigungen

Der deutsche Chartervermarkter Green Airlines weigert sich strikt Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung 261/2004 an jene Passagiere, die man sitzen gelassen hat, auszubezahlen. Nicht nur, dass die gesetzlichen Ansprüche auf Betreuungsleistungen und Ersatzbeförderung ignoriert werden, sollen die Betroffenen nun auch auf dem angerichteten Schaden sitzen bleiben. Zur Abwehr berechtigter Ansprüche von Käufern, die mutmaßlich von diesem Unternehmen geprellt worden sein könnten – nach österreichischem Recht gilt die Unschuldsvermutung – drückt sich Green Airlines nun auch noch vor den Ausgleichszahlungen nach EU-VO 261/2004. Dafür leistet man sich gar einen Rechtsanwalt, der die Kundenforderungen „pulverisieren“ soll. Auf viele Reisende wirkt es durchaus abschreckend, wenn das Ansinnen nach der zustehenden Entschädigung gleich von einer Anwaltskanzlei negiert wird. Aviation Direct liegt ein solcher Anwaltsbrief vor. Darin behauptet der Rechtsvertreter von Green Airlines, dass man nicht zur Zahlung der Ausgleichsleistung verpflichtet wäre, da das Unternehmen gar nicht der EU-VO 261/2004 unterliegen würde. Den Kunden gegenüber präsentiert sich der Chartervermarkter als „klimafreundliche Fluggesellschaft“ und prahlt auf der Homepage gar mit einer umweltfreundlichen Flotte. Wenn man aber rechtmäßig zustehende Forderungen von Passagieren erfüllen muss, will man plötzlich keine Airline mehr sein. Green Airlines ist juristisch gesehen gar keine Fluggesellschaft. Konkret argumentiert eine Berliner Anwaltskanzlei, die im Auftrag des Chartervermarkters tätig ist, mit der Entscheidung C-292/18 des Europäischen Gerichtshofs. Zwei Fluggäste hatten Sundair geklagt, die zu diesem Zeitpunkt eine Betriebsgenehmigung beantragt hatte, jedoch noch nicht erteilt bekommen hatte. Mittels so genannter denkunmöglicher Rechtsauslegung, da Green Airlines laut LBA eben keine Betriebsgenehmigung beantragt hat, versucht man auf Grundlage zitierter Entscheidung des

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Klagenfurt: Hitreise legt Las-Palmas-Charter auf

Der Kärntner Tour Operator Hitreise legt im Herbst drei Einzelcharter von Klagenfurt nach Las Palmas auf. Die Flüge werden von der tschechischen Fluggesellschaft Smartwings mit Boeing 737 durchgeführt. Die Reisetermine sind: 19. Oktober 2021, 26. Oktober 2021 und 2. November 2021. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserem wichtigen Partner Hitreise nach langer Pause erstmals wieder Direktflüge von Klagenfurt nach Las Palmas/Gran Canaria anbieten können. Die Nachfrage nach Urlaubsreisen vom Airport Klagenfurt ist sehr groß und wir freuen auf die weitere sehr gute Zusammenarbeit mit Hitreise, um noch mehr spannende Reiseziele direkt ab Klagenfurt anbieten zu können.“, so Maximilian Wildt, Leitung Vertrieb Airport Klagenfurt.

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Insolvenzverschleppung bei Air Berlin? BGH lässt Verfahren wiederholen

Air Berlin musste im Sommer 2017 Insolvenz anmelden und beschäftigt noch immer zahlreiche Gereichte. Ein Inkassobüro bekam nun vor dem Bundesgerichtshof recht, denn dieses hat sich zahlreiche Forderungen abtreten lassen und diese in Form einer Art Sammelklage eingebracht. Der Insolvenzverwalter setzte sich gegen diese Klage zur Wehr, unterlag jedoch vor dem Bundesgerichtshof. Auch ein Prozess, der gegen den ehemaligen Geschäftsführer von Air Berlin geführt wird, jedoch in den Vorinstanzen zu Gunsten des Managers ausgegangen ist, wurde seitens des BGH zurück an das Ursprungsgericht verwiesen. Das Kammergericht Berlin hatte in einem Berufungsurteil die Klage abgewiesen, jedoch hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die erste Instanz habe sich mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung durch das Management der Air Berlin zu befassen. Das Urteil bezüglich der Abtretung der Forderungen könnte durchaus richtungsweisend sein, denn der Anbieter warb damit, dass man Ticketrückforderungen geltend mache. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision in der Höhe von 35 Prozent an. Wenn es nichts zu holen gibt, bleibt der Inkassodienstleister auf den Kosten sitzen. Man wirft in diesem Verfahren vor, dass die Air-Berlin-Geschäftsführung den Insolvenzantrag zu spät gestellt habe und damit steht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum. Dieser könnte eine private Haftung des Managers auslösen. Der Masseverwalter versuchte die “Sammelklage” abzuwehren, jedoch stellte der Bundesgerichtshof fest, dass das Geschäftsmodell des Inkassobüros nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen würde. Diese Entscheidung könnte in anderen Verfahren gegen aktive Fluggesellschaften, die sich mit Händen und Füßen vor Gericht gegen die Abtretung von Forderungen wehren, interessant werden.

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