Jan Gruber

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Jan Gruber

No-Show-Klausel: AUA lenkte erst nach Ladung zur Gerichtsverhandlung ein

Austrian Airlines machte unter Hinweis auf eine umstrittene Klausel in dem Beförderungsbedingungen zwei Konsumenten eine Reise regelrecht zu einer Odysee, die letztlich sogar zu einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums führte. Es ging wieder mal um eine „No-Show-Klausel“, die in einigen europäischen Ländern gerichtlich untersagt ist. Austrian Airlines war der Meinung, dass ein Rückflug ersatzlos storniert werden kann, wenn die Passagiere den Hinflug nicht genutzt werden. Selbstredend wurden dann eine Ersatzbeförderung und die Entschädigung gemäß EU-VO 261/2004 verweigert. Dieses kundenfeindliche Verhalten entzürnte nicht nur die beiden Fluggäste, sondern auch das Sozialministerium und den VKI. Da die AUA nicht einlenkte wurde eine Klage eingereicht. Kaum hat die Lufthansa-Tochter die Ladung zum Prozesstermin in den Händen, wurde die Forderung vollständig erfüllt. Sprich: Die AUA hat bezahlt und damit den finanziellen Anspruch anerkannt, um eine Gerichtsverhandlung vermeiden zu können. Laut VKI war die Vorgeschichte wie folgt: Zwei Konsumenten hatten bei der AUA Flüge von Wien nach Split und retour gebucht. Den Hinflug hatten die Fluggäste infolge eines Staus verpasst. Daraufhin sind sie auf andere Weise nach Split gereist. Als sie am Tag der geplanten Rückreise zum Flughafen nach Split kamen, erfuhren sie, dass die AUA den Rückflug storniert hatte. Die Reisenden mussten bei einer anderen Fluglinie einen Flug buchen. Die Konsumenten wandten sich in der Folge hilfesuchend an den VKI. Zunächst versuchte der VKI außergerichtlich eine Lösung herbeizuführen. Die AUA aber lehnte jegliche Zahlung ab. Begründet wurde das damit, dass der Rückflug wegen Nichterscheinens der Verbraucher von der AUA

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Flixbus sagt Comeback kurzfristig ab

Der Fernbuslinienbetreiber wollte eigentlich in der Weihnachtszeit einen eingeschränkten Fahrbetrieb anbieten. Daraus wird nichts, denn das Unternehmen sagte aufgrund des deutschen Lockdowns das Comeback kurzfristig ab. Passagiere, die für den Zeitraum von 17. Dezember 2020 bis 11. Jänner 2021 eine Fahrkarte gekauft haben, sollen laut Flixbus kontaktiert werden und eine Erstattung erhalten. In einer Erklärung schreibt der Buslinienbetreiber, dass man die Entscheidung die Wiederaufnahme einiger Linien abzusagen „schweren Herzens“ getroffen habe. Man hofft nun auf ein Comeback im Jahr 2021.

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Helsinki bereitet 400-Millionen-Euro-Kredit für Finnair vor

Die finnische Regierung bereitet derzeit ein 400 Millionen Euro schweres Darlehen für das Oneworld-Mitglied Finnair vor. Dieses soll dem aufgrund der Coronakrise angeschlagenen Carrier unter die Flügel greifen. Die Cash-Reserven von Finnair sind bis zum dritten Quartal 2020 auf 725 Millionen Euro geschrumpft. „Finnair bereitet sich mit einer Reihe von Szenarien für den Wiederaufbau unseres Netzwerks auf das Jahr 2021 vor. Diese Einrichtung wird dazu beitragen, dass wir die Pandemieperiode überstehen können, unabhängig davon, welches Szenario realisiert wird. Wir sind mit einer starken Bilanz und Cash-Position in die Covid-19-Pandemie eingetreten. Jetzt wollen wir sicherstellen, dass wir diese außergewöhnliche Zeit überstehen und unsere Strategie, Asien und Europa zu verbinden und Finnair als moderne Premium-Fluggesellschaft weiterzuentwickeln, weiter umsetzen. Das Hybriddarlehen wäre eine wichtige Facette für die Gewährleistung unserer finanziellen Stabilität, wenn die Erholung des Flugverkehrs langsamer als erwartet verläuft. Wir haben im Jahr 2020 mehrere Finanzierungsvereinbarungen getroffen, um unsere Finanzen zu stärken und eine kosteneffiziente Kostenstruktur zu ermöglichen, und wir planen, diese Maßnahmen fortzusetzen“, erklärt Firmenchef Topi Manner.

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IATA will „digitalen Reisepass“ vorantreiben

Der Weltluftfahrtverband IATA treibt angesichts der Coronakrise eine Art „Reisepass“ in elektronischer Form voran. In einer App sollen die Passdaten sowie Corona-Impf- und Testnachweise gespeichert werden. Mittels eines QR-Codes sollen Kontrollen einfach gestaltet werden. Ziel des Vorstoßes ist es, dass die Quarantänebestimmungen zahlreicher Staaten zu Fall gebracht werden. Auch wird damit argumentiert, dass mittels dieser elektronischen Lösung die Kontakte an den Flughäfen weiter reduziert werden. Dies soll zur Verhinderung von Ansteckungen beitragen. Die IATA will dies der Politik „schlüsselfertig“ liefern und hat bereits eine App entwickelt, die in Kürze in Kooperation mit British Airways auf Praxistauglichkeit getestet wird. Geplant ist, dass diese dann im ersten Quartal 2021 allgemein zur Verfügung steht. Der Weltluftfahrtverband will die App auch Fluggesellschaften, die nicht der IATA angehören, zur Verfügung stellen. Man gibt sich zuversichtlich, dass die Regierungen vieler Staaten diese digitale Lösung akzeptieren werden.

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Air Cairo kehrt nach Frankfurt zurück

Der Ferienflieger Air Cairo wird ab 19. Dezember 2020 wieder die Flughäfen Frankfurt am Main und Düsseldorf mit Hurghada verbinden. Zunächst sind zwei wöchentliche Umläufe geplant, die bis vorerst bis zum Ende der Winterflugplanperiode 2020/21 angeboten werden sollen. Laut Mitteilung wird der Carrier Maschinen des Typs Airbus A320 einsetzen. Air Cairo war in den letzten Jahren wiederholt im Verkehr zwischen Deutschland und Ägypten tätig. Weiters setzen diverse Reiseveranstalter im Charter auf die Dienstleistungen dieser Airline.

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Heathrow: Höchstgericht gibt grünes Licht für dritte Piste

Dies Höchstgericht des Vereinigten Königreichs erteilte grünes Licht für die Errichtung der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen London-Heathrow. Eine Anfang des Jahres durch den Court of Appeal ergangene Untersagung wurde gekippt. Das Urteil der Vorinstanz sorgte international für Aufsehen, denn es wurde damit begründet, dass der Bau einer dritten Piste nicht mit den Klimazielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen sind. Das Höchstgericht sah die Angelegenheit anders und hob die Entscheidung auf. Damit ist der Weg nun endgültig frei. Das Gericht begründete die nunmehrige Entscheidung damit, dass die Pläne zum Zeitpunkt der Einreichung mit den Klimaschutzauflagen übereingestimmt haben. Heathrow kann nun das Projekt fortsetzen. Die Erweiterung ist umstritten und zahlreiche Betroffene, Klimaschützer, aber auch Londons Bürgermeister Sadiq Kahn zogen vor Gericht. Komplett in trockenen Tüchern ist die Errichtung der dritten Piste allerdings noch nicht, denn es muss noch die formelle Baugenehmigung erteilt werden. Das Höchstgericht stellte übrigens auch mit, dass das Pariser Klimaabkommen nicht zwingend berücksichtigt werden muss.

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Malta schreibt Vorfelderweiterung aus

Der Malta Airport, eine Tochter der Flughafen Wien AG, schreibt die Errichtung von sieben zusätzlichen Abstellflächen für Verkehrsflugzeugen aus. Das als „Apron X“ bezeichnete Projekt ist das größte Investment seit 1998. Der zusätzliche Vorfeldbereich entsteht zwischen Apron 8 und Apron 9 und soll die Abfertigungskapazität deutlich erhöhen. Laut Ausschreibung wird Apron X in der Lage sein sieben Narrow-Bodies oder drei Widebodies gleichzeitig abzufertigen. Auch werden neue Taxiways und Gebäude für Ground Handling Gerätschaften errichtet. Die Stromversorgung der Flugzeuge soll durch im Boden installierte Anschlüsse erfolgen und die Beleuchtung mittels LED-Technik umgesetzt werden. Derzeit läuft die Ausschreibungsphase. Bis 12. Feber 2021 können Baufirmen ihre Angebote einreichen. Im Anschluss soll der Zuschlag erteilt werden.

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Brussels erhielt erste Tranche des Staatskredits

Die Lufthansa-Tochter Brussels Airlines nahm die erste Tranche des 290 Millionen Euro schweren Staatskredits in Anspruch. Ausbezahlt wurden laut lokalen Medienberichten 130 Millionen Euro, die das Überleben in der laufenden Wintersaison sichern sollen. Die belgische Regierung gewährt aufgrund der Corona-Pandemie ein staatlich besichertes Darlehen in der Höhe von 290 Millionen Euro. Weitere 170 Millionen Euro sollen von Konzernmutter Lufthansa bereitgestellt werden, wobei davon 70 Millionen Euro für den Umbau von Brussels Airlines verwendet werden sollen. Rund 1.000 Jobs sollen abgebaut werden. Die vom Kranich überwiesenen Gelder sind mittlerweile aufgebraucht. Der vereinbarte Ablauf ist, dass zunächst diese Mittel aufgebraucht werden müssen, ehe Brussels die erste Tranche aus dem staatlich besicherten Kredit in Anspruch nehmen darf. Die Rückzahlung muss bis spätestens 2026 erfolgen.

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Urteil: Tui muss deutlich auf Erstattungsansprüche hinweisen

Der Reiseveranstalter Tui Deutschland ist aufgrund eines Anerkenntnisurteils des Landgericht Hannover dazu verpflichtet künftig die Einforderung von Erstattungsansprüchen coronabedingter Reiseabsagen nicht unangemessen schwer zu machen. Auf der Internetseite müssen Informationen, die Konsumenten deutlich darauf hinweisen, dass diese einen Anspruch auf Rückzahlung haben, angebracht werden. Auch muss klar erklärt werden wie Kunden, deren Reisen abgesagt wurden, zu ihrem Geld kommen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte, da die entsprechende Unterseite nicht gerade einfach zu finden war. „Seit Beginn der Corona-Pandemie versuchen viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Kunden das Geld für abgesagte Reisen nicht zu erstatten“, so Verbraucherzentrale-Vorstand Klaus Müller, der kritisiert, dass viele Reiseveranstalter ihren Kunden suggeriert haben, dass nur Umbuchungen oder Gutscheine möglich sind. Das Gesetz sieht aber einen Erstattungsanspruch in Form von Geld vor. Tui Deutschland anerkannte den Rechtsanspruch, weshalb das Landgericht Hannover ein so genanntes Anerkenntnisurteil erlassen hat. Das Unternehmen betont, dass die Homepage seit Oktober 2020 entsprechend der gerichtlichen Entscheidung angepasst wurde.

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TAL Aviation vertritt neu Montenegro Airlines

Der derzeit aufgrund Corona-Pandemie angeschlagene Carrier Montenegro Airlines ernannte TAL Aviation Germany zum General Sales Agent für Deutschland und Österreich. Neben der Öffentlichkeitsarbeit übernimmt das Team um Country Manager Sven Meyer alle Vertriebs- und Marketingtätigkeiten und ist somit Hauptansprechpartner für alle B2B-Handelspartner, wie Reiseveranstalter, Reisebüros, OTAs und Consolidators und Endkunden. Montenegro Airlines fliegt seit über zwei Jahrzehnten Deutschland und Österreich an – das ganze Jahr über nach Frankfurt und Wien und in den Sommermonaten zusätzlich nach München, Düsseldorf, Leipzig und Hannover. „Selbst in der Covid-19 Krise führten wir die Flüge in Übereinstimmung mit höchsten Sicherheits- und Gesundheitsstandards durch und freuen uns nun über die Unterstützung von TAL Aviation, um die positive Entwicklung in den Märkten zu beschleunigen“, sagt Vlastimir Ristić, CEO von Montenegro Airlines.

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