
Unbemannte Bedrohung aus der Luft: Debatte über Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr
Die zunehmende Präsenz von unbemannten Flugobjekten, den sogenannten Drohnen, im deutschen Luftraum – insbesondere über kritischen Infrastrukturen und sensiblen Bereichen – hat eine intensive Debatte über die nationalen Abwehrmaßnahmen und die klare Verteilung von Zuständigkeiten ausgelöst. Kern der Diskussion sind die Rollen von Polizei und Bundeswehr. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kürzlich die Forderung nach einer polizeilichen Abwehrkompetenz auch für niedrig fliegende Drohnen bekräftigte, mahnte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur Besonnenheit und betonte die strikte Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzgrenzen. Im Zuge dieser Entwicklung fordern beide Ministerien eine Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes, um die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inland in Ausnahmefällen zu schaffen und die polizeilichen Fähigkeiten zu stärken. Die rasche technologische Entwicklung der Drohnen und eine als gestiegen wahrgenommene hybride Bedrohungslage erhöhen den politischen Handlungsdruck, die Sicherheitsarchitektur gegen diese neue Form der Gefahr zu modernisieren und eine effektive, aber verfassungsrechtlich abgesicherte, „gestaffelte Verteidigung“ zu etablieren. Ministerielle Positionsbestimmung und die Baumwipfelgrenze Die unterschiedlichen Perspektiven der Ressortchefs verdeutlichen die Komplexität der Drohnenabwehr im Inland. Bundesinnenminister Dobrindt hatte mit seinem Verweis auf eine Unterscheidung nach Flughöhe eine klare Zuständigkeitslinie skizziert. Drohnen, die sich in geringer Höhe, metaphorisch gesprochen in „Baumwipfelhöhe“, bewegen, müssten demnach von der Polizei bekämpft werden können. Seine Argumentation zielt auf die allgemeine Gefahrenabwehr im zivilen Raum ab, die primär in den Händen der Polizeibehörden liegt. Gleichzeitig sieht Dobrindt die Bundeswehr für Drohnen in „hohen Flughöhen“ und mit „hohen Geschwindigkeiten“ zuständig, die klar dem militärischen Bedrohungsbereich zuzuordnen sind. Verteidigungsminister Pistorius reagierte auf diese Äußerungen jedoch mit einer







