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Schweiz: Neuer Swissport-GAV tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft

Der schweizerische Bodenverkehrsdienstleister Swissport hat den am 28. September 2022 mit drei Gewerkschaften ausverhandelten Gesamtarbeitsvertrag angenommen. Dieser gilt für die Beschäftigten in der Eidgenossenschaft und wird am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Swissport teilte mit, dass man den neuen GAV umfangreich geprüft habe und zum Schluss gekommen ist, dass man den Abschluss annehmen wird. Dieser wurde mit den Gewerkschaften VPOD, SEV-Gata und KVMV ausverhandelt. Die Laufzeit des neuen Gesamtarbeitsvertrages beträgt vier Jahre und sieht höhere Löhne für die Beschäftigten vor.

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USA: Kleinflugzeug in Strommast gekracht

In den Vereinigten Staaten von Amerika ist am Sonntagabend ein Kleinflugzeug in einen Hochspannungsmasten gekracht. Die Maschine steckte in der Leitung fest. Der Pilot und seine Begleitperson haben den Unfall überlebt. Das kleine Flugzeug verhedderte sich in der Stromleitung. Dies hatte zur Folge, dass rund 100.000 Haushalte temporär ohne Energieversorgung waren. Die „Bruchlandung“ geschah rund 35 Kilometer von Washington entfernt. Die Bergung bzw. Befreiung der Insassen war äußerst kompliziert und zog sich über mehrere Stunden hin.

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Ita Airways vor dreistelligem Millionen-Euro-Verlust

Die Fluggesellschaft Ita Airways hat offenbar mit erheblichen Anlaufverlusten zu kämpfen. Das laufende Geschäftsjahr werde man mit einem Verlust in der Höhe von etwa 466 Millionen Euro abschließen, berichten italienische Medien. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Carrier eine weitere Tranche der staatlichen Finanzierung angefordert hat. Diese wurde bereits im Vorfeld von der EU-Kommission bewilligt. Die Privatisierung des Alitalia-Nachfolgers ist ins Stocken geraten. Derzeit gilt Lufthansa als neuer Favorit für eine mögliche Teil-Übernahme.

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OVG lehnt Klagen gegen BER-Anflugrouten ab

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eine Anrainerin haben gegen nächtliche Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg geklagt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat dieser nicht stattgegeben. Das OVG Berlin-Brandenburg vertritt die Ansicht, dass es keine alternativen Anflugrouten geben würde, die bezüglich der Lärmverteilung deutlich günstiger für die Kläger wären. Konkret ging es um den Westbetrieb auf der Startbahn Nord. Eine ordentliche Revision an das Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

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EuGH: Verhandlungsauftakt über Hahn-Subventionen

Seit Mittwoch wird vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen der Beihilfen, die das Land Rheinland-Pfalz an den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn überwiesen hat, verhandelt. Mit einem Urteil ist aber erst in einigen Monaten zu rechnen. In gewisser Weise könnte der Ausgang des Verfahrens C-466/21P auch nur symbolische Bedeutung haben, denn jene Betreibergesellschaft, an die die Subventionen geflossen sind, befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Somit dürfte es für das Land kompliziert werden die Zuschüsse zurückzufordern. Der Käufer von Assets, die auf eine neue Firma übertragen werden sollen, hatte bis zuletzt den Kaufpreis nicht überwiesen.

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SAS weitet Verluste aus

Die skandinavische Fluggesellschaft SAS steckt nicht nur tief in den roten Zahlen, sondern weitere die Verluste zwischen August und Oktober 2022 weiter aus. Der Fehlbetrag lag in diesem Zeitraum bei umgerechnet rund 113 Millionen Euro. Das Unternehmen teilte mit, dass man zwar die seit dem Beginn der Coronakrise höchste Beförderungsleistung erzielen konnte, jedoch höhere Spritpreise sowie Währungseffekte sich negativ ausgewirkt haben. Die Muttergesellschaft SAS Group befindet sich seit Juli 2022 in den USA in einem Gläubigerschutzverfahren.

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Air Serbia fährt Salzburg-Präsenz zurück

Die Fluggesellschaft Air Serbia hat am Samstag ihre Nonstop-Strecke zwischen Belgrad und Salzburg temporär eingestellt. Die vorläufige Wiederaufnahme erfolgt zum 24. Dezember 2022, jedoch ist am 14. Jänner 2023 schon wieder Schluss. Ursprünglich wollte der Carrier die Route durchgehend zweimal pro Woche bedienen. Offenbar hat man nicht ausreichend Buchungen an Land ziehen können, so dass man sich nun auf die Zeit zwischen Weihnachten und dem 14. Jänner 2022 beschränkt. Ab Anfang März 2023 will Air Serbia wieder bis zu dreimal wöchentlich zwischen Belgrad und Salzburg fliegen.

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Griechenland: Marathon Airlines hat zweiten Embraer 175 übernommen

Die griechische Fluggesellschaft Marathon Airlines hat einen zweiten Embraer 175 eingeflottet. Der Regionaljet ist bereits auf der Homebase Athen gelandet und soll für ACMI- und Charteraufträge eingesetzt werden. Somit besteht die E175-Flotte des griechischen Carriers aus den Maschinen mit den Registrierungen SX-ASK und SX-MTO. Der zuletzt genannte Regionaljet war vormals bei Alitalia Cityliner als EI-RDN im Einsatz und ist derzeit 10,2 Jahre alt.

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FairPlane: Nicht auf Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung verzichten

Im Jahr 2022 hat der Flugbetrieb nach den von Corona geprägten Jahren wieder an Fahrt aufgenommen. Vor der Corona Pandemie waren Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden meist der Grund für Ärger auf Flugreisen. Im Jahr 2022 war die Annullierung das am häufigsten auftretende Problem. Zahlreiche Flüge wurden kurzfristig gestrichen. Leidtragende waren die Reisenden. In der FairPlane Gesamtbetrachtung der Problem Flüge im Zeitraum Jänner bis November 2022 waren 50,38 Prozent der Flüge annulliert und 35,57 Prozent der Flüge mehr als drei Stunden verspätet. Verpasste Anschlussflüge betrugen 8,21 Prozent, Umgeleitete Flüge 3,98 Prozent und Überbuchungen 1,85 Prozent. Passagierrechte und Ansprüche bei kurzfristigen Annullierungen Wenn die Fluglinie den Passagier weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (EU261/2004) bestehen. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 250, 400 oder 600 Euro und richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Der von der Annullierung betroffene Passagier hat zusätzlich zu der Ausgleichszahlung einen Anspruch auf : Ticketkostenrückerstattung, eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einen Rückflug zum ersten Abflugort. Wird eine alternative Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen von der Fluglinie nicht angeboten, kann selbst eine Ersatzbeförderung gebucht werden. Die Fluglinie sollte man vorab informieren und das auch dokumentieren. Die Kosten des Ersatzfluges muss das Luftfahrtunternehmen tragen. Während der Wartezeit auf einen Ersatzflug muss die Fluglinie Betreuungsleistungen erbringen: Speisen, Getränke, Unterbringung in einem Hotel, Fahrt vom und zum Flughafen. Meist erhalten betroffene Passagiere Gutscheine von der Airline. Müssen diese Ausgaben selbst bezahlt werden, können die Ausgaben bei der Fluglinie zur Erstattung eingereicht werden. Daher sollten alle

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Seychellen lockern Einreisebestimmungen

Die Seychellen lockern zum 1. Dezember ihre Einreisebestimmungen. Ab kommendem Donnerstag benötigen Reisende keinen Nachweis für eine Corona-Impfung und keinen negativen Testbescheid mehr, um das Inselparadies im Indischen Ozean betreten zu dürfen. Demnach entfällt die bisherige Vorgabe, entweder einen Corona-Impfpass nachzuweisen oder einen negativen Test vorzulegen, der beim Abflug nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) sein darf. Sie galt für alle Reisenden ab zwölf Jahren. An zwei Corona Einreisebestimmungen halten die Seychellen jedoch noch fest. So ist es nach wie vor nötig, vor dem Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung zu beantragen. Dies erfolgt entweder über eine mobile App oder die offizielle Website der seychellischen Regierung. Darüber hinaus müssen Einreisende eine gültige Auslandskrankenversicherung nachweisen, die auch Infektionen mit COVID-19 abdeckt. Das berichtet Check24.

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