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Air Arabia kündigt Direktverbindung zwischen Sharjah und Danzig an

Die Billigfluggesellschaft Air Arabia nimmt ab dem 14. Dezember 2026 eine neue Direktverbindung zwischen ihrem Drehkreuz Sharjah in den Vereinigten Arabischen Emiraten und der nordpolnischen Hafenstadt Danzig auf. Die Strecke wird fünfmal wöchentlich mit Flugzeugen der Airbus A320-Familie bedient. Die Flugzeiten sind gestaffelt: Montags und samstags starten die Maschinen nachmittags in Sharjah, während an Mittwochen, Freitagen und Sonntagen morgendliche Abflüge vorgesehen sind. Der Ticketverkauf für die neue Route wurde bereits über die konzerneigenen Vertriebskanäle freigeschaltet. Mit der Aufnahme von Danzig baut die Fluggesellschaft ihre Präsenz im polnischen Markt weiter aus. Neben den bereits bedienten Zielen Warschau-Chopin und Krakau sowie der ebenfalls für Dezember 2026 geplanten Verbindung nach Katowice stellt Danzig das vierte Ziel der Airline in Polen dar. Der Betreiber des Flughafens Danzig sowie regionale Wirtschaftsverbände erwarten durch die Direktverbindung zusätzliche Impulse für den Incoming-Tourismus aus der Golfregion in die Woiwodschaft Pommern sowie eine Vereinfachung des Geschäftsreiseverkehrs zwischen beiden Regionen. Der Vorstoß von Air Arabia spiegelt den Trend arabischer Niederpreis- und Hybrid-Airlines wider, verstärkt osteuropäische Sekundärflughäfen anzusteuern. Während etablierte Netzwerkträger primär Hauptstadtdrehkreuze verbinden, nutzen Fluggesellschaften wie Air Arabia schmalrumpfige Mittelstreckenflugzeuge, um Direktverbindungen aus den Emiraten in europäische Regionen wirtschaftlich zu betreiben. Für Fluggäste aus Nordpolen bietet das Drehkreuz Sharjah zudem Umsteigemöglichkeiten in das weitere Streckennetz der Airline in Richtung Vorderasien und Südtirol beziehungsweise den indischen Subkontinent. Luftfahrtbeobachter weisen jedoch auf den wachsenden Wettbewerb auf den Strecken zwischen der Golfregion und Mitteleuropa hin. Mit dem zeitgleichen Ausbau mehrerer Ziele in Polen erhöht Air Arabia das Sitzplatzangebot beträchtlich, was insbesondere in den

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Fusion von Jin Air, Air Busan und Air Seoul beschlossen

Die südkoreanischen Billigfluggesellschaften Jin Air, Air Busan und Air Seoul haben den Zeitplan für ihren Zusammenschluss unter einem gemeinsamen Dach bekannt gegeben. Nach Beschlüssen der jeweiligen Unternehmensführungen soll der Zusammenschluss zum 17. März 2027 vollzogen werden, wobei die fusionierte Einheit vorläufig unter dem Namen „Unified Jin Air“ geführt wird. Die Transaktion setzt außerordentliche Hauptversammlungen der Aktionäre im Dezember sowie die finalen Genehmigungen der Luftfahrt- und Wettbewerbsbehörden voraus. Die Fusionsvereinbarung schließt unmittelbar an den geplanten Vollzug der Übernahme von Asiana Airlines durch Korean Air am 17. Dezember 2026 an. Im Rahmen der Strukturierung tritt die bereits zur Hanjin-Gruppe gehörende Jin Air als aufnehmende Gesellschaft auf. Sie übernimmt Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Verträge, Rechtsverpflichtungen sowie die Belegschaften von Air Busan und Air Seoul, die bisher als Tochtergesellschaften von Asiana Airlines betrieben wurden. Mit einer Flotte von 58 Flugzeugen entsteht die nach Einheiten größte Billigfluggesellschaft Südkoreas. Das Streckennetz soll den Großraum Seoul über den Flughafen Incheon mit der starken Präsenz von Air Busan im südlichen Landesteil sowie der Region Yeongnam verbinden. Die operative Zusammenführung erfolgt auf Basis des Betreiberzeugnisses (AOC) und der betrieblichen Standards von Jin Air. Der Integrationsprozess umfasst die schrittweise Vereinheitlichung der Flugzeugflotten, des Flugbetriebs, der Wartungssysteme, der Buchungsplattformen und des Kundenservice. Zur Vorbereitung auf das gemeinsame Zertifikat hat Jin Air rund 22 Milliarden Koreanische Won (etwa 13,5 Millionen Euro) in Simulatoren der Airbus A320neo-Familie und Schulungsinfrastruktur investiert. Gemeinsame Ausbildungsprogramme für Piloten, Wartungspersonal und Kabinencrews laufen bereits. Branchenanalysten verweisen jedoch darauf, dass die Zusammenführung von drei eigenständigen Fluggesellschaften erhebliche Integrationsrisiken birgt. Die Harmonisierung

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Nadi: Treibstoffmangel führt zu Tankauflagen für Fluggesellschaften

Am internationalen Flughafen Nadi auf den Fidschi-Inseln führt ein Mangel an Kerosin der Spezifikation Jet A-1 zu Einschränkungen im zivilen Flugbetrieb. Ursache für den Versorgungsengpass ist die Abweisung einer verunreinigten Treibstofflieferung bei der Qualitätsprüfung vor der Einspeisung in das örtliche Tankanlagensystem. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, haben die zuständigen Luftfahrtbehörden und Treibstofflieferanten vorgeschrieben, dass die meisten internationalen Fluggesellschaften bis mindestens zum 31. August 2026 zusätzlichen Treibstoff für den Rückflug bereits beim Abflugort mitführen müssen (Tankering). Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind die nationale Fluggesellschaft Fiji Airways sowie Fluggesellschaften, die über direkte Lieferverträge mit dem lokalen Energieversorger Petro Oceania Energy verfügen. Nicht-linienmäßige Fluginhalte sowie Gelegenheitsverkehr müssen ihren Treibstoffbedarf an Ausweichflughäfen außerhalb des Inselstaats decken. Ausnahmen von diesen Beschränkungen gelten ausschließlich für medizinische Evakuierungsflüge, um die Notfallversorgung der Region nicht zu gefährden. Das Verfahren des Treibstoff-Tankerings stellt Fluggesellschaften vor logistische und operative Herausforderungen. Durch das Mitführen von Treibstoff für den Hin- und Rückflug steigt das Startgewicht der Maschinen erheblich an, was zu einem höheren Kerosinverbrauch auf der Hinreise führt. Zudem müssen Fluggesellschaften auf Langstreckenverbindungen unter Umständen die Nutzlast begrenzen, indem Frachtkontingente gestrichen oder die Anzahl der verkauften Passagiersitze reduziert werden, um die maximal zulässigen Start- und Landegewichte nicht zu überschreiten. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass der Vorfall die Verwundbarkeit isolierter Inselstaaten bei der Versorgung mit Flugtreibstoff aufzeigt. Da Flughäfen wie Nadi im Pazifikraum auf Seefrachtlieferungen angewiesen sind, führen Lieferausfälle oder Qualitätsmängel bei einzelnen Schiffsladungen unmittelbar zu operativen Versorgungsengpässen. Die betroffenen Fluggesellschaften stehen nun vor dem Problem, die zusätzlichen Betriebskosten für das mitgeführte Gewicht zu kompensieren

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Deutsche Bahn verfehlt Pünktlichkeitsziele im ersten Halbjahr 2026

Die Deutsche Bahn weist in ihrer betrieblichen Bilanz für das erste Halbjahr 2026 erneut erhebliche Defizite im Schienenfernverkehr auf. Aus einer Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass rund jeder zwölfte Fernzug ganz oder teilweise ausgefallen ist. Die Ausfallquote im Fernverkehr stieg damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um drei Prozentpunkte auf insgesamt acht Prozent. Lediglich im ersten Halbjahr 2024 lag der Wert mit damals zwölf Prozent – bedingt durch mehrtägige Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – noch höher. Auch bei den Ankunftszeiten bleibt die Lage für Fahrgäste im ICE- und IC-Netz angespannt. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 erreichten im Schnitt lediglich 58,7 Prozent der Fernzüge pünktlich ihren Zielort. Die betriebliche Statistik des Konzerns erfasst einen Zug als pünktlich, sofern die Abweichung vom Fahrplan weniger als sechs Minuten beträgt. Zugausfälle fließen in diese spezifische Messgröße nicht ein, sodass die reale Belastung für Passagiere höher liegt. Im Nahverkehr fiel die Bilanz mit Pünktlichkeitswerten zwischen 85 und 89 Prozent vergleichsweise stabiler aus. Bei der kundenbezogenen Reisendenpünktlichkeit, die auch verpasste Anschlusszüge und eine Toleranzschwelle von knapp 15 Minuten berücksichtigt, fallen die Werte traditionell noch niedriger aus. Ursächlich für die anhaltend hohe Störungsanfälligkeit des Schienennetzes sind vor allem die veraltete Infrastruktur sowie die Vielzahl zeitgleicher Baustellen auf den Hauptkorridoren. Der Sanierungsstau bei Weichen, Stellwerken und Oberleitungen führt auf stark frequentierten Streckenabschnitten regelmäßig zu Engpässen. Zudem bremsen die Arbeiten im Rahmen des laufenden Generalsanierungsprogramms den laufenden Betrieb aus, da

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Das Marienkron Resort verknüpft regionale Weinkultur und Gastronomie

Im burgenländischen Mönchhof, der als älteste Weinbaugemeinde Österreichs gilt, rückt das Hotel Marienkron Retreat & Health Resort die Kombination aus regionalem Weinbau, Gastronomie und kulturellen Elementen in den Mittelpunkt seiner Sommerveranstaltungen. Die Reihe von Sommerabenden auf dem Gelände des Resorts soll Besuchern die kulinarischen und kulturellen Besonderheiten der Region Neusiedlersee näherbringen. Dabei arbeiten die Betreiber der Gesundheitseinrichtung regelmäßig mit ansässigen Betrieben zusammen, um das Zusammenspiel von Entspannung, Musik und regionalen Erzeugnissen im Rahmen von Publikumsveranstaltungen abzubilden. Ein zentraler Partner der lokalen Weinwirtschaft vor Ort ist das Weingut Keringer, das seinen Sitz ebenfalls in Mönchhof hat. Der Familienbetrieb, der einst auf einer Fläche von rund fünf Hektar begann, bewirtschaftet heute Trauben von etwa 100 Hektar Rebfläche. Mit einem Ausstoß von nahezu einer Million Flaschen pro Jahr zählt das Unternehmen zu den größeren Weinbaubetrieben der Region. Zu den Merkmalen der Betriebsgeschichte gehört auch die Herstellung einer der weltgrößten Weinflaschen, bei der 1.590 Liter des Rotweins „100DAYS Zweigelt 2015“ in ein drei Meter hohes Glasgefäß abgefüllt wurden. Die Zusammenarbeit zwischen Gastronomieangeboten, Gesundheitsresorts und der regionalen Landwirtschaft Spiegelt einen Branchentrend im nordburgenländischen Tourismus wider. Neben dem klassischen Kurbetrieb und Erholungsangeboten setzen Einrichtungen im Seewinkel verstärkt auf die Vermarktung lokaler Spezialitäten und kultureller Rahmenprogramme. Damit versuchen die Betreiber, sowohl Tagesgäste als auch Übernachtungsgäste außerhalb der Hauptferienzeiten anzusprechen und das regionale Profil zu schärfen. Branchenbeobachter verweisen jedoch darauf, dass die Verbindung von Kur- und Gesundheitskonzepten mit Weingenussveranstaltungen eine stetige inhaltliche Abstimmung erfordert. Während Resorts wie Marienkron primär auf Regeneration und ernährungsmedizinische Programme ausgerichtet sind, richten sich

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Regierung von Französisch-Polynesien plant Millionenkredit für Air Tahiti Nui

Die Regierung von Französisch-Polynesien hat der Territorialversammlung des Überseegebiets einen Vorschlag zur finanziellen Unterstützung der Fluggesellschaft Air Tahiti Nui vorgelegt. Geplant ist ein Darlehen in Höhe von 8,5 Milliarden CFP-Francs (umgerechnet rund 82,9 Millionen US-Dollar), das für die Erneuerung der Kabinenausstattung der vier Flugzeuge vom Typ Boeing 787-9 verwendet werden soll. Eine Tranche von 300 Millionen CFP-Francs soll bereits 2026 ausgezahlt werden, während der Hauptteil des Kredits in den Jahren 2027 und 2028 bereitgestellt wird. Das Modernisierungsprogramm sieht eine Überarbeitung aller drei Beförderungsklassen an Bord vor. Neben der Umrüstung der Kabineninfrastruktur und der Verbesserung der Internetverbindung während des Fluges soll vor allem die Kapazität der Business Class von derzeit 30 auf 38 Sitzplätze erweitert werden. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum von Ende 2028 bis 2029 angesetzt. Die Fluggesellschaft erhofft sich durch den Ausbau der Premium-Kategorie höhere Erträge pro Passagier auf den langwierigen Interkontinentalstrecken nach Nordamerika, Europa und Asien. Die Geplante Kreditvergabe verdeutlicht die enge Verflechtung zwischen der regionalen Politik und der Heimatfluggesellschaft, an der der Staat die Mehrheit hält. Air Tahiti Nui sichert die Anbindung des Inselstaates an die internationalen Märkte, steht jedoch auf den Schlüsselrouten – etwa nach Los Angeles oder Paris – in starkem Wettbewerb mit internationalen Anbietern wie Air France und French Bee. Um im internationalen Qualitätswettbewerb zu bestehen, sind regelmäßige Investitionen in das Produktangebot erforderlich, die die Fluggesellschaft aus dem laufenden Betrieb derzeit nicht eigenständig finanzieren kann. Kritische Stimmen innerhalb der Territorialversammlung verweisen auf die finanziellen Risiken für den öffentlichen Haushalt. Der Einsatz

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Lücke zwischen Buchung und Mietwagenentscheidung bei deutschen Urlaubern

Eine Untersuchung des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT) im Auftrag des Mietwagenbrokers Sunny Cars zeigt ein spezifisches Buchungsverhalten deutscher Urlaubsgäste. Bei rund neun Prozent aller Urlaubsreisen mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen greifen deutsche Reisende auf einen Mietwagen zurück, was rechnerisch rund sechs Millionen Reisen entspricht. Etwa 90 Prozent dieser Anmietungen erfolgen im Rahmen der Haupturlaubsreise des Jahres, wobei knapp zwei Drittel der Fahrten auf klassische Pauschalreisen entfallen. Mit einem durchschnittlichen Urlaubsbudget von knapp 2.000 Euro pro Person und einer Reisedauer von 15 Tagen konzentrieren sich diese Buchungen vor allem auf die Sommermonate Juni bis September mit den Hauptzielgebieten Spanien, Griechenland und Portugal. Die Erhebung verdeutlicht eine zeitliche Divergenz zwischen dem Entschluss zum Mietwagen und der tatsächlichen Reservierung. Während sich 61 Prozent der Befragten bereits einen Monat oder früher vor Reiseantritt für die Nutzung eines Leihwagens entscheiden, nimmt ein beträchtlicher Teil die verbindliche Reservierung erst deutlich später vor. Bei drei von vier Reisen wird das Fahrzeug nicht zusammen mit der Hauptreise gebucht, sondern im Anschluss separat über digitale Vermittler oder Direktanbieter reserviert. Für den stationären Reisevertrieb ergibt sich aus der Erhebung ein ungenutztes Ertragspotenzial. Der Vermittler Sunny Cars sieht im frühzeitigen Ansprechen von Mietwagenangeboten im Beratungsprozess eine Möglichkeit für Reisebüros, zusätzliche Margen zu sichern. Das nachträgliche Ausweichen von Kunden auf andere Buchungskanäle zeigt jedoch, dass Beratungsstellen am Point of Sale Mietwagenangebote bislang oft nur nachrangig behandeln oder preislich nicht gegen spezialisierte Online-Vergleichsportale bestehen können. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die späte Festlegung von Urlaubern auch durch

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WTTC prognostiziert Ausgabenwachstum für den europäischen Tourismussektor

Der europäische Tourismussektor verzeichnet weiterhin hohe Umsätze im internationalen Reiseverkehr. Nach aktuellen Erhebungen des Weltverbands World Travel & Tourism Council (WTTC) entfielen im Jahr 2025 von den weltweiten Gesamtausgaben für Freizeitreisen in Höhe von 5,27 Billionen Euro rund 1,7 Billionen Euro auf Europa. Treibende Kraft dieser Entwicklung waren wie in den Vorjahren etablierte Zielgebiete in Südeuropa. Frankreich, Spanien, Italien und die Türkei behaupteten ihre Positionen als die am stärksten nachgefragten Reiseländer des Kontinents und verzeichneten jeweils Zuwächse bei den Touristenausgaben. Für das laufende Jahr 2026 rechnet der Branchenverband mit einer weiteren Intensivierung der Reiseaktivitäten auf dem europäischen Kontinent. Der WTTC prognostiziert für Europa ein Ausgabenwachstum von 3,7 Prozent im Segment der Freizeitreisen, womit die Region über dem erwarteten weltweiten Durchschnitt von 3,1 Prozent liegt. Innerhalb Europas wird Italien mit einem prognostizierten Plus von 4,7 Prozent den stärksten Zuwachs erwarten lassen, gefolgt von Spanien mit 4,3 Prozent, der Türkei mit 4,1 Prozent sowie Frankreich mit 2,6 Prozent. Das Wachstum wird unter anderem durch veränderte internationale Reiseströme getrieben, bei denen sich Nachfragen aus anderen Kontinenten verstärkt in den Mittelmeerraum verlagern. Trotz der positiven Ausgabenprognosen verweisen Ökonomen auf strukturelle Herausforderungen in den Hauptdestinationen. Das Konzentrieren der Touristenströme auf traditionelle Küstenregionen und historische Zentren führt in Städten wie Venedig, Barcelona oder Dubrovnik zu Kapazitätsgrenzen bei der lokalen Infrastruktur. Zudem belasten die steigenden Lebenshaltungskosten und Kapazitätsengpässe im Luft- und Schienenverkehr die betrieblichen Abläufe der Leistungsträger. Der Zuwachs bei den Freizeitreiseausgaben ist daher teilweise auch auf inflationsbedingte Preisanstiege bei Unterkünften und Transportleistungen zurückzuführen. Branchenbeobachter betonen, dass

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Österreichs Tourismus verzeichnet Nächtigungsplus in der Sommersaison 2026

Der Tourismus in Österreich verzeichnet für die erste Hälfte der Sommersaison 2026 einen Anstieg der Übernachtungszahlen. Nach den vorläufigen Auswertungen von Statistik Austria wurden in den Monaten Mai bis Juli insgesamt 41,87 Millionen Nächtigungen in heimischen Beherbergungsbetrieben registriert. Dies entspricht einer Zunahme von 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Treibende Kraft dieser Entwicklung war vor allem der Monat Juli mit 19,46 Millionen Nächtigungen und einem Plus von 4,8 Prozent, während die Zahl der Ankünfte in diesem Monat um 9,3 Prozent auf 5,97 Millionen stieg. Die Nachfrage wurde maßgeblich durch ausländische Gäste getrieben. Die Nächtigungen internationaler Urlauber stiegen im Juli um 5,9 Prozent auf 14,68 Millionen, wohingegen die Übernachtungen von Inlandsgästen ein moderates Plus von 1,7 Prozent auf 4,78 Millionen verzeichneten. Der mit Abstand wichtigste Herkunftsmarkt blieb Deutschland mit 7,18 Millionen Nächtigungen im Juli, gefolgt von den Niederlanden mit 1,53 Millionen sowie Tschechien und der Schweiz. Auch im gesamten bisherigen Kalenderjahr von Januar bis Juli 2026 setzte sich der Trend fort: Die Gesamtzahl der Übernachtungen stieg um 1,8 Prozent auf 96,46 Millionen. Seitens der Politik wird die Zwischenbilanz als Nachweis für die Leistungsfähigkeit des Sektors gewertet. Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner verwies auf die Bedeutung der Branche als Wirtschaftsmotor für regionale Wertschöpfungsketten, die über das Gastgewerbe hinaus auch den Handel, das Handwerk und den Verkehrssektor erfassen. Angesichts veränderter Wetter- und Nachfragemuster setzt das Ministerium auf das Rahmenkonzept „Vision T“, das eine stärkere Ausrichtung auf den Ganzjahrestourismus und die Stärkung der regionalen Infrastruktur bis zum Jahr 2035 vorsieht. Wirtschafts- und Branchenexperten betrachten die Entwicklung

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UFO: Forderung nach Abschaffung Sonderregeln bei Zollfreigrenzen für Kabinenpersonal

Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) e.V. fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der deutschen Einreise-Freimengen-Verordnung für fliegendes Personal. Aus Sicht der Gewerkschaft führen die geltenden Sonderregelungen für Kabinenbesatzungen bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten zu bürokratischem Mehraufwand und einer Ungleichbehandlung gegenüber regulären Reisenden. Während für Passagiere auf dem Luftweg grundsätzlich ein abgabenfreier Warenwert von bis zu 430 Euro gilt, beschränkt der deutsche Zoll die Freigrenze für Flugbegleitpersonal auf 90 Euro. Für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel liegt das Abgabenlimit sogar bei nur 30 Euro. Nach Angaben der Gewerkschaft spiegeln die aktuellen Bestimmungen die Berufsrealität des fliegenden Personals nicht wider. Durch unregelmäßige Schichtdienste, Einsätze an Wochenenden und Feiertagen sowie Aufenthalte im Ausland (Layovers) nutzen Beschäftigte die Aufenthaltszeiten häufig für notwendige Beschaffungen des täglichen Bedarfs. Beschädigtes Dienstgepäck oder während eines Umlaufs beschaffte Ersatzkleidung überschreiten die Grenze von 90 Euro in der Regel rasch, was bei der Rückkehr nach Deutschland formale Zollanmeldungen und Abgabenpflichten auslöst. Der gewerkschaftliche Vorstand für Politik & Außenbeziehungen verweist darauf, dass die Regelung auch im europäischen Vergleich eine Ausnahme darstellt. In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verzichten die Behörden auf vergleichbar niedrige Freigrenzen für Kabinenbesatzungen. Die UFO fordert daher in einem veröffentlichten Positionspapier die vollständige Aufhebung der eingeschränkten Reisefreimengen im deutschen Recht sowie eine einheitliche, unbürokratische Ausgestaltung der Vorschriften auf EU-Ebene, um die Vorgaben an das allgemeine Niveau für Flugreisende anzupassen. Zoll- und Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Sondergrenzen für Transportpersonal ursprünglich eingeführt wurden, um den Missbrauch von Dienstreisen für gewerbliche Einfuhren zu verhindern. Allerdings führt die getrennte Abwicklung bei

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