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Deutsche Bahn führt Sonderkulanz wegen extremer Temperaturen ein

Die anhaltende und intensive Hitzesituation in Deutschland und weiten Teilen Mitteleuropas führt zu außergewöhnlichen Maßnahmen im Schienenpersonenfernverkehr. Die DB Fernverkehr AG hat für den Zeitraum vom 25. Juni bis zum 30. Juni 2026 eine umfassende Sonderkulanzregelung für Reisende in Kraft gesetzt. Fahrgäste, die aufgrund der prognostizierten extremen Hitzebelastung auf ihre geplanten Reisen verzichten möchten, können ihre Fernverkehrstickets kostenfrei und ohne Angabe von weiteren Gründen stornieren. Diese Ausnahmeregelung greift für alle Fahrkarten, die bis einschließlich zum 23. Juni 2026 erworben wurden, und umfasst ausdrücklich auch Tarife, die regulär von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen sind. Die Abwicklung der kostenfreien Stornierung erfolgt je nach Ticketart über unterschiedliche Kanäle der Staatsbahn. Inhaber von nicht stornierbaren digitalen Fahrkarten, wie dem „Super Sparpreis“, oder von rabattierten Angeboten, bei denen üblicherweise ein Bearbeitungsentgelt anfällt, müssen für die Rückerstattung ein eigens eingerichtetes Online-Kulanzformular nutzen. Die Erstattung des vollen Fahrpreises inklusive gebuchter Sitzplatzreservierungen erfolgt direkt auf das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel. Betreiberseitig wird darauf hingewiesen, dass bei digitalen Buchungen keine Teilstornierungen möglich sind. Kunden mit klassischen Papier- oder Automatentickets sind angehalten, sich für die Rückabwicklung an die örtlichen DB-Verkaufsstellen und Reisezentren zu wenden. Hintergrund dieser temporären Maßnahme sind die logistischen und technischen Herausforderungen, die extreme Wetterlagen für den Bahnbetrieb mit sich bringen. Hohe Außentemperaturen belasten die Klimaanlagen der ICE- und IC-Flotten erheblich und führen im Extremfall zu Fahrzeugausfällen oder Kapazitätsbeschränkungen. Neben der Sonderkulanz gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Zugausfällen unvermindert fort. Tickets für internationale Züge, die über deutsche Kanäle erworben wurden, sind von

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Schwere Zerstörungen in Südamerika: Doppelbeben löst Katastrophenalarm in Venezuela aus

Ein außergewöhnlich starkes Doppelbeben hat im Nordwesten und Zentrum Venezuelas schwere Verwüstungen angerichtet und das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen gebracht. Innerhalb von nur 39 Sekunden erschütterten zwei massive Erdstöße am frühen Mittwochabend das Land. Die US-Erdbebenwarte USGS maß Magnituden von 7,2 und 7,5, womit die Ereignisse zu den weltweit heftigsten Erschütterungen des laufenden Jahres zählen. Angesichts der geringen Herdtiefe des zweiten Hauptbebens von nur rund zehn Kilometern kam es insbesondere in den Bundesstaaten Yaracuy und Carabobo sowie in der Küstenregion La Guaira zu katastrophalen strukturellen Schäden. Die amtierende geschäftsführende Präsidentin Delcy Rodríguez rief umgehend den nationalen Notstand aus. In der mehr als 150 Kilometer vom Epizentrum entfernten Hauptstadt Caracas stürzten zahlreiche Gebäude ein, darunter nach Berichten von Augenzeugen auch ein 22-stöckiges Hochhaus im Stadtteil Altamira. Umgestürzte Strommasten, Trümmerberge und aufgebrochene Straßendecken blockieren seither die Rettungswege in vielen dicht besiedelten Vierteln. Zur Vermeidung von Folgebränden und Explosionen ordnete das Innenministerium die präventive Abschaltung der zentralen Gasversorgung an, während weite Teile des betroffenen Gebiets zudem ohne Strom- und Mobilfunkversorgung sind. Der internationale Flughafen Simón Bolívar in Maiquetía bei Caracas stellte den Flugbetrieb nach schweren Erschütterungen im Terminalgebäude und auf den Rollfeldern vollständig ein. Die Rettungsmannschaften und zivilen Helfer stehen unter hohem Zeitdruck, da unter den Trümmern eingestürzter Wohn- und Geschäftshäuser zahlreiche Verschüttete vermutet werden. Eine automatische Modellrechnung der USGS prognostiziert aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte im betroffenen Radius eine Opferzahl, die weit in den vier- bis fünfstelligen Bereich steigen könnte. In der Küstenstadt Tucacas wurden bereits kurz nach den Beben Dutzende Verletzte

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Israir übernimmt erstes Großraumflugzeug für neue Langstreckenflüge

Die israelische Fluggesellschaft Israir Airlines leitet eine weitreichende Neuausrichtung ihres Streckennetzes ein und kehrt nach jahrzehntelanger Abwesenheit in das Langstreckengeschäft zurück. Das Unternehmen hat sein erstes Großraumflugzeug vom Typ Airbus A330-200 offiziell übernommen. Die Maschine, die zuvor für die US-amerikanische Fluggesellschaft American Airlines betrieben wurde, landete nach einem Überführungsflug aus den Vereinigten Staaten und einem kurzen Zwischenstopp auf Zypern auf dem Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv. Das Flugzeug trägt das israelische Luftfahrzeugkennzeichen 4X-BAK. Mit der Einflottung dieses ersten Airbus A330-200 betreibt die primär auf Kurz- und Mittelstrecken spezialisierte Israir seit fast 20 Jahren wieder ein eigenes Großraumflugzeug. Die Expansion ist Teil eines umfassenden Flottenprogramms: Ein baugleiches zweites Langstreckenflugzeug mit der Registrierung 4X-BAL soll in naher Zukunft in Israel eintreffen. Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Leasing und die Bereitstellung der beiden Maschinen beläuft sich auf rund 85 Millionen US-Dollar, was nach aktuellem Wechselkurs etwa 73 Millionen Euro entspricht. Bislang stützte sich das Unternehmen im operativen Geschäft ausschließlich auf eine homogene Flotte von Airbus A320-Schmalrumpfflugzeugen. Die Beschaffung der größeren Flugkapazitäten dient dem strategischen Ziel, erstmals seit mehr als zehn Jahren wieder Linienflüge auf der interkontinentalen Langstrecke anzubieten. Israir plant, bereits Anfang August 2026 eine neue Nonstop-Verbindung zwischen Tel Aviv und dem Flughafen New York-JFK aufzunehmen. Mit diesem Schritt bricht die Fluggesellschaft das bestehende Quasimonopol auf dieser stark frequentierten Route auf, die bislang im Direktflugverkehr fast ausschließlich von El Al sowie den US-Fluggesellschaften bedient wurde. Branchenexperten sehen in dem Vorhaben einen ambitionierten Versuch, Marktanteile im lukrativen transatlantischen Reiseverkehr zu gewinnen.

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EU-Gericht erklärt Ausschluss von Businessjets aus der Taxonomie-Verordnung für unzulässig

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat einer Klage des französischen Flugzeugbauers Dassault Aviation stattgegeben und den pauschalen Ausschluss von Geschäftsreiseflugzeugen aus der EU-Taxonomie-Verordnung für rechtswidrig erklärt. Die Europäische Kommission hatte zuvor in ihren technischen Bewertungskriterien festgelegt, dass die Herstellung von Businessjets grundsätzlich nicht als taxonomiekonform eingestuft werden darf. Die Luxemburger Richter rügten diese Entscheidung der Brüsseler Behörde nun als unzureichend begründet und fehlerhaft in der rechtlichen Herleitung. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Rechtsmittel einlegen. Die EU-Taxonomie dient als einheitliches Klassifizierungssystem für Wirtschaftsaktivitäten, um Investoren und Finanzinstituten eine Orientierungshilfe bei der Kapitalallokation zu bieten. Unternehmen müssen in ihrer Berichterstattung transparent ausweisen, welche Teile ihrer Produktion den Kriterien entsprechen. Der Ausschluss der Geschäftsreiseflugzeuge zwang den Luftfahrtkonzern Dassault Aviation dazu, die Fertigung dieser Maschinen als nicht konform zu deklarieren. Dies hatte für das Unternehmen handfeste wirtschaftliche Nachteile, da eine solche Einstufung den Zugang zu günstigen Finanzmitteln auf den internationalen Kapitalmärkten erheblich erschweren und die Finanzierungskosten für neue Flugzeugprogramme in die Höhe treiben kann. In der Urteilsbegründung wies das EU-Gericht mehrere Argumente der Europäischen Kommission zurück. Die Richter erklärten, dass die Behörde nicht pauschal davon ausgehen dürfe, dass andere Verkehrsmittel wie Linienflüge oder die Bahn zwangsläufig gleichwertige Alternativen zu Geschäftsreiseflugzeugen darstellten. Businessjets wiesen spezifische Merkmale bezüglich Flexibilität, Schnelligkeit und Direktverbindungen auf, die im Wirtschaftsverkehr eine eigene Rolle spielten. Zudem habe die Kommission fälschlicherweise das Kriterium des CO2-Fußabdrucks pro Passagierkilometer herangezogen, welches in der übergeordneten Verordnung für die Phase der Flugzeugherstellung

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Proteste gegen Verlegung von Air Calédonie dauern bis zur Regierungsneubildung an

Die politischen Spannungen und Blockaden rund um den regionalen Luftverkehr in Neukaledonien verschärfen sich weiter. Die Oppositionsgruppen auf den Loyalitätsinseln haben angekündigt, ihre Proteste gegen die geplante Verlegung des operativen Schwerpunkts von Air Calédonie fortzusetzen. Konkret richtet sich der Widerstand der traditionellen Regionalkomitees von Iaai, Ne Drehu und Nengone gegen den Umzug der Fluggesellschaft vom stadtnahen Inlandsflughafen Nouméa-Magenta zum internationalen Drehkreuz Nouméa-La Tontouta. Wie lokale Medien berichten, soll die Mobilisierung auch nach den für den 28. Juni 2026 angesetzten Provinzwahlen aufrechterhalten werden, was die massiven Transportdisruptionen im Überseeterritorium voraussichtlich bis mindestens Mitte Juli verlängern wird. Der seit mittlerweile 16 Wochen andauernde Dauerkonflikt beeinträchtigt den Flugplan der Fluggesellschaft drastisch. Aufgrund der anhaltenden Blockadeaktionen kann Air Calédonie die Destinationen Ouvéa und Maré derzeit überhaupt nicht anfliegen. Zwar gelang es dem Unternehmen Anfang Juni, stark eingeschränkte Flugverbindungen nach Lifou und zur Île des Pins provisorisch wiederaufzunehmen, jedoch kommt es auch in der Nähe des Flughafens von Lifou weiterhin zu täglichen Demonstrationen der Anwohner. Die Protestkomitees forderten den Hochkommissar der Republik sowie die Kongressmitglieder am 21. Juni in einem Folgebrief erneut auf, zu einem bereits am 19. Mai eingereichten gemeinsamen Protokoll Stellung zu beziehen, auf das es von offizieller Regierungsseite bislang keine Reaktion gab. Die wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Flugausfälle haben die Fluggesellschaft in eine existenzbedrohliche Krise gestürzt. Air Calédonie musste bereits Mitte April ein gerichtliches Sanierungsverfahren einleiten, nachdem sich die Verbindlichkeiten auf 256 Millionen CFP-Francs (rund 2,4 Millionen US-Dollar) summiert hatten. Das Unternehmen verzeichnet durch die anhaltenden Unruhen und Streiks tägliche Verluste von

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Aida Cruises stellt Themenkreuzfahrten für das Jahr 2027 vor

Das Rostocker Kreuzfahrtunternehmen Aida Cruises erweitert sein touristisches Programm für den Winter 2027 und hat zwei neue Event-Reisen zur Buchung freigegeben. Die Reederei, die in der laufenden Saison ihr 30-jähriges Firmenjubiläum feiert, setzt damit verstärkt auf das Konzept der sogenannten Themenkreuzfahrten, um in den nachfragewärmeren Wintermonaten gezielte Kundengruppen anzusprechen. Die beiden neu konzipierten Sonderfahrten decken die Segmente Tanzsport und Kriminalistik ab und finden zeitgleich auf zwei unterschiedlichen Schiffen der modernen Helios-Klasse im Januar 2027 statt. Die erste Themenreise unter dem Titel „Aida tanzt“ wird vom 16. bis 23. Januar 2027 an Bord der Aida Cosma durchgeführt. Die Route führt ab und bis Gran Canaria im Rundlauf durch die Inselwelt der Kanaren sowie nach Madeira. Das Konzept sieht ein breit gefächertes Workshop- und Showprogramm vor, das maßgeblich von Akteuren der bekannten Fernsehproduktion „Let’s Dance“ gestaltet wird. Neben dem Tanzjuror Joachim Llambi und dem Entertainer Ross Antony nehmen zahlreiche Profitänzer, darunter das Paar Renata und Valentin Lusin sowie Ekaterina Leonova und Malika Dzumaev, an der Fahrt teil. Das Angebot umfasst kostenfreie Kurse in Standard- und Lateintänzen in verschiedenen Bereichen des Schiffes, die sich an Passagiere unterschiedlicher Niveaus richten. Für Krimi-Interessierte bietet das Unternehmen zeitgleich vom 23. bis 30. Januar 2027 die Reise „Crime & Sea“ an Bord der Aida Nova an. Diese Kreuzfahrt bedient die klassische westeuropäische Metropolenroute mit Start und Ziel im Hamburger Hafen. Das inhaltliche Programm widmet sich realen sowie fiktiven Kriminalfällen und kombiniert Lesungen bekannter Autoren mit Fachvorträgen aus der kriminalistischen Praxis. Externe Experten aus den Bereichen Forensik, Profiling

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Europäische Union und Kasachstan unterzeichnen horizontales Abkommen

Die Europäische Union und die Republik Kasachstan haben ein umfassendes horizontales Luftverkehrsabkommen besiegelt. Die Vereinbarung zielt darauf ab, den Marktzugang für europäische Fluggesellschaften in dem wirtschaftlich bedeutenden zentralasiatischen Staat grundlegend zu erleichtern und den Wettbewerb im internationalen Flugverkehr zu stärken. Durch das Abkommen wird es künftig jeder berechtigten Fluggesellschaft aus einem EU-Mitgliedstaat gestattet, Flugverbindungen nach Kasachstan anzubieten. Dies gilt insbesondere für jene 17 EU-Länder, die bis zum jetzigen Zeitpunkt über keine eigenen bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der Regierung in Astana verfügten. Das neue Vertragswerk ersetzt die bisherigen, stark restriktiven Regelungen, die den Flugbetrieb auf ausgewählte Unternehmen beschränkten. Nach den alten Bestimmungen durften Strecken zwischen der EU und Kasachstan ausschließlich von solchen Fluggesellschaften bedient werden, die sich mehrheitlich im Eigentum oder unter der direkten Kontrolle von Staatsangehörigen des jeweiligen europäischen Herkunftslandes oder Kasachstans befanden. Diese nationalen Eigentumsklauseln werden durch das horizontale Abkommen aufgehoben, sodass alle EU-Fluglinien einen rechtlich gleichwertigen Marktzugang erhalten. Die Unterzeichnung des Abkommens markiert einen strategischen Meilenstein im Rahmen der erweiterten Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan. Der zentralasiatische Staat fungiert aufgrund seiner geografischen Lage zunehmend als wichtiger Transitknotenpunkt für den Passagier- und Frachtverkehr zwischen Europa und Asien. Durch die Marktöffnung wird mit einer mittelfristigen Ausweitung des Flugangebots, neuen Direktverbindungen und einer Steigerung der Kapazitäten an den großen kasachischen Flughäfen in Astana und Almaty gerechnet, was auch den wirtschaftlichen Austausch und den Tourismus zwischen beiden Regionen intensivieren dürfte.

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Flughafen Zürich lockert Flüssigkeitsregeln im Handgepäck ab Juni 2026

Der Flughafen Zürich führt eine umfassende Erleichterung bei den Handgepäckbestimmungen für abfliegende Passagiere ein. Ab Freitag, dem 26. Juni 2026, entfällt an den Kontrolllinien im zentralen Sicherheitskontrollgebäude (SKG) die bisherige Beschränkung für Flüssigkeiten auf Behälter von maximal 100 Millilitern. Lokal startende Fluggäste dürfen fortan Flüssigkeitsbehälter mit einem Einzelfassungsvermögen von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitführen. Zudem erübrigt sich das umständliche Abpacken der Behältnisse in einen separaten, transparenten Plastikbeutel sowie das separate Vorzeigen von elektronischen Geräten wie Laptops oder Tablets. Technische Grundlage für diese veränderten Abfertigungsprozesse ist die flächendeckende Inbetriebnahme moderner Computertomographie-Scanner (CT-Scanner). Diese hochentwickelten Kontrollgeräte erzeugen während des Durchlaufs dreidimensionale Röntgenbilder des Gepäcks, welche von der Software und dem Sicherheitspersonal am Bildschirm in alle Richtungen gedreht und präzise analysiert werden können. Die Technologie ist in der Lage, potenziell gefährliche Flüssigkeiten und feste Sprengstoffe selbst im Inneren von Taschen oder elektronischen Geräten zuverlässig zu identifizieren, was den Kontrollvorgang beschleunigt und gleichzeitig das Sicherheitsniveau erhöht. Die neuen Bestimmungen gelten explizit für Passagiere, die ihre Flugreise direkt in Zürich beginnen und die dortige Hauptsicherheitskontrolle durchlaufen. Das Schweizer Luftfahrtdrehkreuz investierte in den vergangenen Monaten erhebliche finanzielle Mittel in die Umrüstung der Kontrollspuren, um die Wartezeiten für Passagiere in den Spitzenzeiten zu reduzieren und den Passagierkomfort zu steigern. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme folgt Zürich dem Beispiel anderer internationaler Großflughäfen wie London-City, Amsterdam-Schiphol, Frankfurt oder Mailand-Linate, die diese Technologie ebenfalls schrittweise zur Optimierung der Abfertigungskapazitäten eingeführt haben. Trotz der Erleichterungen am Abflugort müssen Reisende bei der Flugplanung weiterhin Vorsicht walten lassen. Die Flughafenbetreiber weisen

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Expansion in der DACH-Region: Reiseveranstalter Trendtours gründet Schweizer Tochtergesellschaft

Der deutsche Reiseveranstalter Trendtours Touristik GmbH treibt seine internationale Expansion in der DACH-Region weiter voran und erschließt nach dem Markteintritt in Österreich im Herbst 2025 nun auch die Schweiz. Zu diesem Zweck hat die in Eschborn ansässige Muttergesellschaft die Trendtours Touristik AG mit Sitz in Glattpark bei Zürich ins Leben gerufen. Das mit einem Aktienkapital von 125.000 Euro ausgestattete Unternehmen soll künftig nicht nur als eigenständiger Reiseveranstalter für den Schweizer Markt agieren, sondern gleichzeitig als operative Basis für die gesamte weitere internationale Wachstumsstrategie der Gruppe dienen. Die operative Führung der neu gegründeten Schweizer Aktiengesellschaft übernimmt Björn Tobias Eckardt als Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO). Der ausgewiesene Finanz- und Reiseprofi war bis Ende Mai 2026 als Co-CFO bei Dertour Suisse tätig und davor langjähriger Finanzchef des Schweizer Traditionskonzerns Hotelplan. Im Verwaltungsrat der neuen Gesellschaft sitzen neben dem Präsidenten Markus Daldrup die beiden Manager David Firle und Christian Holz. Der offizielle Amtsantritt des neuen Geschäftsführers erfolgte laut Handelsregistereintrag Mitte Juni 2026, zeitgleich wurde die Aufnahme des Unternehmens in den Schweizer Reise-Verband (SRV) beantragt. Durch die Neugründung kommt es zu einer signifikanten Umstrukturierung in den Führungsebenen der Unternehmensgruppe. Markus Daldrup, der bisherige Gesamtgeschäftsführer, konzentriert sich künftig ausschließlich auf seine Aufgaben als CEO der übergeordneten Trendtours Holding GmbH sowie auf die strategische internationale Ausrichtung. Seine operativen Funktionen bei der für den deutschen Markt zuständigen Tochtergesellschaft in Eschborn hat er bereits abgegeben. Die alleinige Verantwortung für das deutsche Kerngeschäft verbleibt damit bei den beiden verbleibenden Geschäftsführern David Firle und Christian Holz. Der Reiseveranstalter hat sich seit

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Easyjet weist drittes Angebot von US-Investor Castlelake ab

Der britische Billigflieger Easyjet wehrt sich weiterhin gegen eine Übernahme durch den US-Finanzinvestor Castlelake. Die Fluggesellschaft hat in dieser Woche auch eine dritte, nachgebesserte und unverbindliche Offerte des Investors zurückgewiesen. Das jüngste Barangebot belief sich auf 625 Pence je Aktie, was einem Aufschlag von 59 Prozent gegenüber dem Schlusskurs vom 28. Mai entsprach. Zuvor hatte der Easyjet-Verwaltungsrat bereits Vorschläge über 560 und 600 Pence pro Aktie abgelehnt. Der Investor, der auch eine alternative Aktienkomponente anbot, hat nun eine strikte regulatorische Frist bis zum 26. Juni 2026, um entweder ein verbindliches Angebot vorzulegen oder sich offiziell zurückzuziehen. In Branchenkreisen wird intensiv über die strategischen Hintergründe des Übernahmeversuchs spekuliert. Analysten vermuten, dass Castlelake als Zwischenstation für einen späteren Einstieg des französisch-niederländischen Luftfahrtkonzerns Air France-KLM dienen könnte. Air France-KLM-Chef Ben Smith hatte kürzlich betont, eine Übernahme zwar „nicht aktiv“ zu verfolgen, zeigte sich jedoch sehr interessiert an der wertvollen Netz- und Slotstruktur von Easyjet. Ein solches Vorgehen entspricht einem bewährten Muster: Bereits im Jahr 2024 übernahm ein Konsortium aus Castlelake und Air France-KLM die skandinavische Fluggesellschaft SAS. Geplant ist, dass Air France-KLM die Finanzinvestoren noch im Laufe des Jahres 2026 auszahlt und die Mehrheit von 60,5 Prozent an SAS übernimmt. Die potenziell grenzüberschreitende Transaktion ist rechtlich hochkomplex, da Fluggesellschaften laut europäischen Richtlinien mehrheitlich im Besitz und unter der Kontrolle von EU-Bürgern sein müssen, um ihre innereuropäischen Flugrechte und Betriebslizenzen nicht zu verlieren. Ein reiner US-Investor wie Castlelake dürfte Easyjet daher nicht allein kontrollieren, was die Notwendigkeit von europäischen Partnern oder verschachtelten Treuhandstrukturen erklärt.

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