
Ungarn: Grenzen bleiben bis mindestens 1. März 2021 dicht
Ungarn verlängert die schon seit September 2020 andauernde Abschottung bis mindestens 1. März 2021. Abgesehen von Staatsbürgern und Personen mit Wohnsitz in diesem Land gestaltet sich die Einreise durchaus umständlich. Zwar gibt es zahlreiche Ausnahmen, jedoch trifft die Grenzpolizei häufig Einzelfallentscheidungen. Am Flughafen Budapest muss ein neues Quarantäne-Formular bei der Kontrolle abgegeben werden. Dieses kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Die bloße Durchreise durch Ungarn ist auf speziellen Transitkorridoren möglich. Sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt, die von der Quarantäne befreit ist, muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Diese kann verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen im Abstand von 48 Stunden zwei PCR-Tests in ungarischen Laboren vorgenommen werden. Sofern bei der Einreise bereits ein negativer PCR-Befund, der im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada ausgestellt wurde, vorgelegt werden kann, wird dieser anerkannt und in Ungarn muss dann nur eine Testung vorgenommen werden. Der Befund muss jedoch und englischer oder ungarischer Sprache abgefasst sein. Eine Liste der in ungarischen Labore, die über eine Zulassung verfügen, ist unter diesem Link bereitgestellt. Mit Stand 2. Feber 2021 sind folgende Personengruppen von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden können: Güterverkehr Geschäftsreisende Grenzpendler, maximal 30 Kilometer Radius, maximal 24 Stunden Aufenthalt ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren Die ungarischen Behörden bieten Personen, die unter keine Ausnahme fallen,








