
„Geschmackloses Mitbringsel“: Zoll beschlagnahmt Krokodil-Handtasche am Düsseldorfer Flughafen
Ein ungewöhnliches und rechtlich bedenkliches Souvenir ist Zollbeamten am Düsseldorfer Flughafen ins Netz gegangen. Bei der Kontrolle eines 65-jährigen Reisenden, der aus der Republik Moldau einreiste, entdeckten die Beamten eine Damenhandtasche, die aus dem Leder eines streng geschützten Krokodils gefertigt war – inklusive Kopf und Beinen des Tieres. Wie der Zoll am Freitag mitteilte, war das bizarre Accessoire als Geschenk für die Ehefrau des Mannes gedacht. Die auffällige Tasche aus Krokodilleder wurde bereits vor etwa drei Wochen im Handgepäck des Reisenden entdeckt. Um die genaue Lederart zu bestimmen, wurde das ungewöhnliche Fundstück zunächst beschlagnahmt. Die anschließende Untersuchung durch Experten der Stadt Düsseldorf brachte Klarheit: Es handelte sich um die Haut eines Sumpfkrokodils, einer Art, die unter strengem Schutz steht. Die Einfuhr solcher Produkte ist grundsätzlich verboten, um den Bestand dieser gefährdeten Tiere zu sichern. Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Naturschutzgesetz Gegen den 65-jährigen Reisenden wurde umgehend ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Dieses Gesetz dient der Umsetzung internationaler Artenschutzabkommen und regelt unter anderem die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie daraus gefertigter Produkte. Verstöße können empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen, abhängig von der Schwere des Vergehens und dem Schutzstatus der betroffenen Art. Der Zoll zeigte sich wenig amüsiert über den Fund. Die Behörde bezeichnete die Handtasche, die offensichtlich aus einem kompletten, wenn auch verarbeiteten Krokodil bestand, als ein „ebenso kurioses wie geschmackloses Mitbringsel“. Die Veranschaulichung des vollständigen Tierkörpers durch die Verarbeitung mit Kopf und Beinen unterstreicht die ethischen Bedenken im Zusammenhang








