
Wiener Gericht spricht Rollstuhlfahrer und Ehefrau Schadenersatz wegen fehlender Barrierefreiheit zu
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat einem Rollstuhlfahrer und seiner Ehefrau Schadenersatz zugesprochen, nachdem dem Mann im Jänner 2023 der Besuch eines Restaurants aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen verwehrt wurde. Der Kläger, Hans-Jürgen Groß, plante ein Abendessen mit seiner Frau, konnte die Toilette des Lokals jedoch nicht nutzen, da der Zugang nur über drei Stufen möglich war. Eine mobile Rampe oder ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden. Das Gericht sah in der fehlenden Barrierefreiheit eine Diskriminierung des Rollstuhlfahrers, da ihm ein gleichwertiger Restaurantbesuch unmöglich gemacht wurde. Auch seine Ehefrau, Bianca Groß, die den Jahrestag mit ihm verbringen wollte, wurde durch diese Barriere benachteiligt. Hans-Jürgen Groß zeigte sich enttäuscht darüber, daß aus der geplanten Überraschung ein „monatelanges Ringen um ein WC, ohne das niemand auskommt“ wurde. Er betonte, daß eine einfache Lösung wie eine mobile Rampe den Zugang ermöglicht hätte. Das Gericht urteilte, daß nicht nur der Rollstuhlnutzer selbst, sondern auch seine Ehefrau als nahestehende Person diskriminiert wurde, da auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt war. Hans-Jürgen Groß erhielt einen Schadenersatz von 1.000 Euro, seine Ehefrau 700 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde ausgeschlossen. Signalwirkung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, begrüßte das Urteil als wichtiges Signal. Sie betonte, daß Barrierefreiheit ein Menschenrecht und keine Frage der Kulanz sei und daß Restaurants sicherstellen müßten, daß auch ihre WC-Anlagen barrierefrei zugänglich sind. Der Klagsverband unterstützte die Klage ebenso wie der ÖZIV-Burgenland, dessen Präsident Hans-Jürgen








