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All Nippon Airways stockt Embraer-Bestellung auf und vereinbart Kooperation mit Ibex Airlines

Die japanische Luftfahrtgruppe ANA Holdings hat am 29. Juli 2026 die Nachbestellung von acht weiteren Embraer-Regionaljets des Typs E190-E2 beschlossen. Die Maschinen sind für den Einsatz auf Inlandsstrecken vorgesehen und sollen die Kapazitäten im regionalen Streckennetz sichern. Zeitgleich schloss die Muttergesellschaft der Fluggesellschaft All Nippon Airways eine Vereinbarung mit der Regionalgesellschaft Ibex Airlines über die Auslagerung von Flugbetrieben ab. Rahmen dieser Vereinbarung ist ein Vertrag über Kapazitätsüberlassung und Flugbetrieb, bei dem All Nippon Airways die Vermarktung, Flugplanung und den Ticketvertrieb übernimmt, während Ibex Airlines die Flüge durchführt. Die Neuausrichtung folgt Vorschlägen eines Expertenrats des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus vom 29. Mai 2026 zur Sicherung der Anbindung japanischer Regionen. Aufstockung der Embraer-Order und Zeitplan der Auslieferungen Der Aufsichtsrat der ANA Holdings billigte am 29. Juli 2026 den Kauf von acht zusätzlichen Maschinen des Typs Embraer E190-E2. Damit erweitert der Konzern eine Vereinbarung mit dem brasilianischen Flugzeugbauer aus dem Februar 2025. Damals hatte All Nippon Airways erstmals 20 Flugzeuge dieser Modellreihe geordert, aufgeteilt in 15 Festbestellungen und fünf Optionen. Aus Unterlagen der Börse in Tokio geht hervor, dass der Listenpreis für die acht nachbestellten Flugzeuge bei umgerechnet rund 642 Millionen US-Dollar beziehungsweise 105 Milliarden Yen liegt. Die erste Lieferung aus der ursprünglichen Bestellung wird für das Geschäftsjahr 2028 erwartet. Die nun zusätzlich georderten acht Maschinen sollen im Zeitraum von 2029 bis 2032 an die Gruppe übergeben werden. Koji Shibata, Präsident und Vorstandsfeuerwehr der ANA Holdings, erklärte im Zuge der Entscheidung, dass die zusätzlichen Flugzeuge der Festigung des regionalen

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Rechtliche Auseinandersetzung in Italien: Wettbewerbsbehörde muss Millionenstrafe an Ryanair zurückzahlen

Der irische Low-Cost-Anbieter Ryanair hat im Streit mit der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato einen juristischen Erfolg erzielt. Nach einem Urteil des italienischen Staatsrats musste die Regulierungsbehörde ein im Jahr 2021 verhängtes Bußgeld in Höhe von 4,2 Millionen Euro an die Fluggesellschaft erstatten. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes stellte fest, dass die Wettbewerbsbehörde bei der Verhängung der Strafe im Zusammenhang mit Flugstornierungen während der Pandemie unzulässig diskriminierend gehandelt hatte. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die behördliche Praxis im europäischen Luftfahrtsektor und führt zu Nachforderungen seitens der Fluggesellschaft. Neben dem bereits überwiesenen Hauptbetrag verlangt Ryanair die Auszahlung aufgelaufener Zinsen und fordert grundlegende Reformen im italienischen Regulierungssystem. Hintergründe der ursprünglichen Sanktionen aus dem Jahr 2021 Der Ursprung des Konflikts reicht in das Frühjahr 2021 zurück, als die italienische Kartellbehörde AGCM Bußgelder gegen mehrere in Italien aktive Fluggesellschaften festsetzte. Anlass waren Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Abwicklung stornierter Flüge nach dem 3. Juni 2020. Zu diesem Zeitpunkt waren die primären strikten Bewegungseinschränkungen im Rahmen des damaligen Lockdowns in Italien aufgehoben worden. Die Aufsichtsbehörde warf den Fluggesellschaften vor, Kunden nach Flugstreichungen nicht ausreichend über Erstattungsoptionen aufgeklärt oder Gutscheine anstelle von Barauszahlungen bevorzugt zu haben. In diesem Verfahren verhängte die AGCM nicht nur gegen Ryanair eine Strafe von 4,2 Millionen Euro, sondern sanktionierte auch andere Marktteilnehmer. Der britische Konkurrent EasyJet wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 2,8 Millionen Euro belegt, während der spanische Anbieter Volotea eine Zahlungsaufforderung über 1,4 Millionen Euro erhielt. Auch andere Fluggesellschaften wie Alitalia,

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Oberlandesgericht Hamm erklärt spezielle Handgepäckgebühren bei Fluggesellschaften für unzulässig

Die Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck bei Low-Cost-Fluggesellschaften stehen erneut auf dem rechtlichen Prüfstand. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Passagieren keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden dürfen, wenn sie statt eines einzelnen Handgepäckstücks zwei oder mehr kleinere Gegenstände mit an Bord nehmen, sofern diese in Summe die vorgegebenen Höchstmaße nicht überschreiten. Das Gericht gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den spanischen Billigflieger Vueling statt. Laut der Urteilsbegründung stellen entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unangemessene Benachteiligung von Fluggästen dar, für die es keine hinreichende sachliche Rechtfertigung gibt. Die Entscheidung stärkt die Position von Verbraucherorganisationen, die seit Langem gegen uneinheitliche und transparente Aufpreissysteme in der Luftfahrtbranche vorgehen. Die strittigen Tarifbestimmungen und die Begründung des Gerichts Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung unter dem Aktenzeichen 13 UKl 4/25 waren die Klauseln der Fluggesellschaft Vueling. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens war festgelegt, dass allen Passagieren im Grundtarif lediglich ein kostenfreies Handgepäckstück mit den maximalen Abmessungen von 40 x 30 x 20 Zentimetern zusteht, welches unter dem Vordersitz zu verstauen ist. Zwar durften Fluggäste zusätzlich am Flughafen getätigte Einkäufe ohne Aufpreis mit in die Kabine nehmen, jegliche weitere mitgeführte Tasche führte jedoch zu Nachzahlungen. Das Oberlandesgericht Hamm beurteilte diese Praxis als unzulässig. Nach Auffassung des Zivilsenats werden Reisende benachteiligt, wenn sie beispielsweise eine kleine Handtasche und eine separate Kameratasche mitführen, deren Gesamtvolumen die erlaubten Maße des Standard-Handgepäcks nicht überschreitet. Das Argument, die Einschränkung diene der Sicherheit an Bord, ließ das Gericht nicht gelten. Da Vueling das Mitführen von Duty-Free-Einkäufen, die am

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Lufthansa startet Stellenabbau bei der Kernmarke mit selektivem Ausstiegsprogramm

Die Deutsche Lufthansa AG hat mit der praktischen Umsetzung ihres angekündigten Stellenabbaus in den administrativen Unternehmensbereichen begonnen. Mit dem Anlauf des internen Programms namens New Ways leitet der Vorstand die erste Etappe einer personellen Restrukturierung ein, in deren Rahmen bis zum Jahr 2030 rund 4.000 Arbeitsplätze in der Verwaltung wegfallen sollen. In der ersten Phase zielt das Vorhaben auf die Auflösung von bis zu 550 Vollzeitstellen bei der Kernmarke Lufthansa Airlines sowie in den zentralen Konzernfunktionen ab. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Spar- und Reorganisationsprogramms, mit dem die Ertragskraft des Luftfahrtkonzerns gesteigert und betriebliche Abläufe durch zunehmende Digitalisierung sowie Prozessbündelung gestrafft werden sollen. Der Auftakt erfolgt unter spezifischen Rahmenbedingungen, da eine eigenständige Bewerbung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Ausstiegsprogramm nicht vorgesehen ist. Selektive Ansprache und Ausgestaltung des Programms New Ways Seit dem 27. Juli 2026 treten Führungskräfte der Deutschen Lufthansa AG gezielt an ausgewählte Beschäftigte heran, um über Modalitäten eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Unternehmen zu sprechen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Sanierungsprogrammen gibt es keinen offenen Aushang und keine allgemeine Bewerbungsmöglichkeit für die Belegschaft. Zwar gilt formal das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit, demzufolge sowohl die betroffene Person als auch der jeweilige Vorgesetzte dem Aufhebungsvertrag zustimmen müssen, doch liegt die Initiative zur Kontaktaufnahme ausschließlich auf der Seite des Managements. Das Ausstiegsprogramm New Ways beinhaltet im Kern zwei Optionen für die angesprochenen Angestellten. Die erste Variante sieht das klassische Modell eines Aufhebungsvertrags vor, der mit einer einmaligen Abfindungszahlung verknüpft ist. Die zweite Option bietet eine unwiderrufliche bezahlte Freistellung, bei der

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Unerwarteter Quartalsverlust trotz Einnahmerekord: Kerosinkosten belasten Finanzen der Singapore Airlines Group

Die Muttergesellschaft von Singapore Airlines hat für das am 30. Juni 2026 beendete erste Vierteljahr des Geschäftsjahres einen ungewöhnlichen Verlust ausgewiesen. Obwohl der Konzern im gleichen Zeitraum so hohe Einnahmen wie noch nie in seiner Geschichte verzeichnete, führte eine erhebliche Verteuerung beim Flugkraftstoff zu einem negativen Gesamtergebnis. Wie die Singapore Airlines Group mitteilte, belief sich der Nettofehlbetrag für das erste Quartal auf 76 Millionen Singapur-Dollar (etwa 59 Millionen US-Dollar). Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatte die Fluggesellschaft noch einen Nettogewinn von 186 Millionen Singapur-Dollar (rund 143 Millionen US-Dollar) erzielt. Die Ursache für den finanziellen Rückschlag liegt in den drastisch gestiegenen Treibstoffkosten, die als Spätfolge des im Februar 2026 ausgebrochenen Konflikts im Nahen Osten zeitversetzt auf die Bilanzen der Luftfahrtbranche durchschlagen. Rekordumsätze im Passagier- und Frachtgeschäft Auf der Einnahmenseite verzeichnete der Konzern in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres ausgeprägte Zuwächse. Der Gesamtumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 19,3 Prozent auf den neuen Höchstwert von 5,71 Milliarden Singapur-Dollar (ca. 4,40 Milliarden US-Dollar). Das Passagiergeschäft trug hierzu mit 4,58 Milliarden Singapur-Dollar (rund 3,53 Milliarden US-Dollar) bei, was einem Plus von 18,6 Prozent entspricht. Gemeinsam beförderten Singapore Airlines und die konzerneigene Billigfluggesellschaft Scoot im Berichtszeitraum 10,9 Millionen Passagiere. Dies bedeutete einen Anstieg der Fluggastzahlen um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig verbesserten sich die Durchschnittserlöse pro Passagierkilometer (Passenger Yields) um 12 Prozent. Auch die Frachtsparte erzielte ein Umsatzplus von 33,5 Prozent auf 708 Millionen Singapur-Dollar (ca. 545 Millionen US-Dollar). Gestützt wurde dieses Ergebnis durch höhere Frachtraten und eine verbesserte Auslastung der Laderäume, wobei

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Erster Testflug der verkürzten C919-Variante für Hochgebirgsregionen in Shanghai absolviert

Der chinesische Flugzeugbauer Commercial Aircraft Corporation of China, kurz COMAC, hat am 29. Juli 2026 einen Testflug mit einer neuen, verkürzten Variante seines Mittelstreckenjets C919 durchgeführt. Der erste Prototyp der für Hochgebirgsflughäfen konzipierten Version mit der Bezeichnung C919-600 hob um 07:59 Uhr Ortszeit vom Flughafen Shanghai Pudong ab und landete nach genau einer Stunde und 59 Minuten um 09:58 Uhr wieder sicher am Ausgangspunkt. Nach Unternehmensangaben wurden während des Fluges des Testflugzeugs mit dem Kennzeichen B-002U alle geplanten Manöver erfolgreich absolviert. Die Neuentwicklung basiert auf dem Standardmodell der C919, weist jedoch einen verkürzten Rumpf sowie modifizierte Systeme auf, um den Anforderungen von Starts und Landungen auf hochgelegenen Flugplätzen gerecht zu werden. Der Erstflug stellt einen weiteren Schritt bei der geplanten Ausweitung der Modellfamilie dar, mit der der chinesische Staatskonzern seine Präsenz auf dem heimischen Luftfahrtmarkt festigen möchte. Technische Besonderheiten und konstruktive Anpassungen der C919-600 Um den Betrieb auf Flugplätzen in großen Höhen zu ermöglichen, unterscheidet sich die Variante C919-600 in mehreren zentralen Punkten von der Basisversion. Dem Rumpf wurden im Vergleich zur Standardausführung sechs Spanten entnommen, was zu einer Reduzierung der Gesamtlänge und des Leergewichts führt. Durch das geringere Gewicht wird das Leistungsgewicht verbessert, was auf hochgelegenen Plätzen mit dünnerer Luft von zentraler Bedeutung für die Start- und Steigleistung ist. Die Passagierkapazität der C919-600 liegt je nach Kabinenkonfiguration zwischen 140 und 160 Sitzplätzen. Zum Vergleich: Die reguläre C919-100 bietet Platz für 158 bis 192 Passagiere. Neben der Rumpfverkürzung wurden auch Systemanpassungen vorgenommen, darunter Modifikationen an den Sauerstoffversorgungssystemen für die Kabine

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Ungeplante Landung in den USA: Rauchentwicklung an Bord zwingt Flugzeug von Swiss zur Umleitung

Ein Langstreckenflug der Schweizer Fluggesellschaft Swiss International Air Lines von Zürich nach New York endete am 27. Juli 2026 mit einer außerplanmäßigen Sicherheitslandung im US-Bundesstaat Maine. Die Besatzung eines Airbus A330-300 entschied sich zur Umleitung des Flugs, nachdem während des Atlantiküberflugs eine Rauchentwicklung im vorderen Kabinenbereich der Business Class festgestellt worden war. Die Maschine mit 208 Passagieren an Bord landete sicher auf dem Bangor International Airport. Rettungs- und Feuerwehrkräfte untersuchten das Flugzeug unmittelbar nach dem Aufsetzen auf der Landebahn, konnten jedoch keine offenen Flammen oder akuten Hitzespuren feststellen. Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat eine Untersuchung zur Ermittlung der Ursache eingeleitet. Verlauf des Fluges und Notabstieg über dem Atlantik Flug LX16 hob am Vormittag des 27. Juli 2026 gegen 10:30 Uhr Ortszeit pünktlich vom Flughafen Zürich ab. Die geplante Flugdauer zur US-Ostküste betrug etwa acht Stunden. Nach rund sechseinhalb Stunden Flugzeit, als sich die Maschine auf einer Reiseflughöhe von etwa 32.000 Fuß nahe der kanadischen Provinz Nova Scotia befand, bemerkte die Kabinenbesatzung die Rauchentwicklung im vorderen Abschnitt der Business Class. Die Piloten leiteten daraufhin umgehend ein Notfallverfahren ein, setzten das Notfallsignal 7700 ab und forderten bei den Luftverkehrssteuerungen die sofortige Landeerlaubnis auf dem nächstgelegenen und geeigneten Ausweichflughafen an. Der Flugkapitän reduzierte die Flughöhe rasch um mehr als 22.000 Fuß innerhalb von rund zehn Minuten, um den Sinkflug auf Bangor einzuleiten. Der Flughafen in Maine gilt aufgrund seiner langen Start- und Landebahn sowie den vorhandenen Grenzabfertigungskapazitäten als etablierter Ausweichplatz für den nordatlantischen Flugverkehr. Überprüfung am Boden und Betreuung der Passagiere Nach der

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Flughafen München übernimmt wieder Spitzenposition im Pilotencheck

Im aktuellen Sicherheitsranking der deutschen Verkehrsflughäfen hat der Flughafen München erneut den ersten Platz belegt. Nach Auswertung der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit beruht der Aufstieg an die Spitze maßgeblich auf technischen Anpassungen bei der Befeuerung der Pistenwege. Ausschlaggebend war die Umstellung auf einen durchgehenden, rund um die Uhr aktiven Betrieb von Stopp-Lichtanlagen an den Zufahrten zu den Start- und Landebahnen. Damit verdrängte der bayerische Drehkreuzflughafen den Vorjahressieger Leipzig/Halle auf den zweiten Rang, während sich Schweizer Flughäfen im internationalen Vergleich als richtungsweisend erwiesen. Trotz der positiven Gesamtbeurteilung des deutschen Luftraums mahnt der Verband flächendeckende Verbesserungen an, da Sicherheitsbarrieren an vielen Standorten weiterhin nicht konsequent genutzt werden. Die Rolle von Stopp-Leisten als technische Sicherheitsbarriere Die als sogenannte Stopbars bekannten, rot leuchtenden Lichtleisten im Rollfeldinfrastruktursystem gelten in der Luftfahrt als entscheidendes Instrument zur Vermeidung gefährlicher Flugsicherheitsvorfälle. Diese im Boden eingelassenen Signalanlagen sind an den Übergängen von Rollwegen zu aktiven Start- und Landebahnen installiert. Sie signalisieren der Besatzung von Luftfahrzeugen sowie den Fahrern von Bodenfahrzeugen physisch und optisch das Haltegebot, solange keine ausdrückliche Rollfreigabe durch die Fluglotsen der Flugsicherung erteilt wurde. Nach Einschätzung der Vereinigung Cockpit fungieren diese Lichtanlagen als letzte verbleibende Schutzzone vor dem unbefugten Betreten oder Befahren einer Piste, was in der Fachsprache als Runway Incursion bezeichnet wird. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit empfiehlt in ihren Richtlinien die dauerhafte Nutzung dieser Befeuerungssysteme – unabhängig von den jeweiligen Wetterbedingungen oder Sichtverhältnissen vor Ort. Dass der Flughafen München diesen durchgehenden Betrieb an den Bahnzugängen nun umgesetzt hat, gab den Ausschlag für die Höherbewertung im jährlichen

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Safran erhöht Jahresprognose nach starkem Halbjahr

Der französische Luftfahrt- und Rüstungskonzern Safran blickt nach einer spürbaren Erholung des Luftverkehrs und einer hohen Nachfrage nach Flugzeugmotoren sowie Ersatzteilen optimistisch auf das weitere Geschäftsjahr 2026. Wie das Unternehmen am 28. Juli 2026 in Paris mitteilte, führt die anhaltend starke Auslastung der zivilen Luftflotten weltweit zu einer erhöhten Inanspruchnahme von Instandhaltungs- und Wartungsdienstleistungen. Vor diesem Hintergrund hat die Konzernführung um Vorstandschef Olivier Andriès die Finanzziele für das Gesamtjahr in mehreren Kernkennzahlen nach oben korrigiert. An den Finanzmärkten wurden die Zahlen positiv aufgenommen, wenngleich Marktbeobachter auf bestehende Unsicherheiten bei globalen Lieferketten verweisen. Operatives Ergebnis und Cashflow übertreffen bisherige Planungen Aufgrund der operativen Dynamik in den ersten sechs Monaten des Jahres hebt Safran seine Jahresziele an. Das bereinigte operative Ergebnis soll im Gesamtjahr 2026 nun einen Wert zwischen 6,4 Milliarden und 6,5 Milliarden Euro erreichen. Dies entspricht einer Anhebung der bisherigen Zielmarke um jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu rechnet das Management beim Umsatz mit einem Zuwachs im mittleren Zehner-Prozentbereich. Ursprünglich war ein Anstieg im niedrigen bis mittleren Zehner-Prozentbereich prognostiziert worden. Auch beim freien Barmittelzufluss (Free Cashflow) erwartet Safran eine Verbesserung der Finanzlage. Die Prognose für diese Kennzahl wurde ebenfalls um knapp 300 Millionen Euro angehoben und liegt nun in einer Spanne von 4,7 Milliarden bis 4,9 Milliarden Euro. Das Unternehmen profitiert dabei maßgeblich von Vorauszahlungen bei Neuaufträgen sowie von der hohen Marge im Geschäft mit Ersatzteilen für zivile Flugzeugtriebwerke, das traditionell profitabler ist als der Verkauf von Erstausrüstung. Die Halbjahresbilanz im Detail: Hohes Wachstum in den Kernsparten Im ersten Halbjahr

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Porter Airlines rüstet Turboprop-Flugzeuge mit neuen Kabinenelementen aus

Die kanadische Fluggesellschaft Porter Airlines unterzieht ihre gesamte Regionalflotte vom Typ De Havilland Dash 8-400 einer umfassenden Kabinenmodernisierung. Das in Toronto ansässige Unternehmen rüstet insgesamt 29 Turboprop-Flugzeuge mit neuen Sitzsystemen des französischen Herstellers Expliseat aus. Durch den Einbau des Modells TiSeat 2V sollen die Kabinen der Regionalflugzeuge aufgewertet und an veränderte Passagieranforderungen angepasst werden. Diese Maßnahme erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Fluggesellschaft gleichzeitig den Ausbau ihrer Jetflotte vorantreibt. Die Umgestaltung der Kabinen betrifft das Kurzstreckennetz in den östlichen Provinzen Kanadas sowie im Nordosten der Vereinigten Staaten. Technische Details und Eigenschaften der neuen Sitzsysteme Für die Erneuerung der Bestuhlung hat Porter Airlines den französischen Sitzhersteller Expliseat ausgewählt. Das gewählte Modell TiSeat 2V basiert auf einer Struktur aus Titan und Verbundwerkstoffen und zählt zu den leichtesten Passagiersitzen im Segment der Turboprop-Luftfahrt. Die Reduzierung des Eigengewichts der Bestuhlung wirkt sich direkt auf das Gesamtgewicht der Flugzeuge aus, was betriebliche Anpassungen bei der Nutzlast und Reichweite ermöglicht. Die Sitze wurden mit spezifischen Komponenten für Porter Airlines ausgestattet. Dazu gehören neu gestaltete Sitz- und Rückenpolster, überarbeitete Klapptische sowie integrierte Halterungen für persönliche elektronische Geräte wie Smartphones und Tablets. In der ersten Sitzreihe kommen speziell konstruierte Tische zum Einsatz, die den Bewegungsfreiraum der Passagiere im Frontbereich der Kabine erhöhen sollen. Beibehaltung der Sitzabstände und Kabinenaufteilung Trotz der vollständigen Erneuerung des Bestuhlungstyps bleibt die räumliche Grundkonfiguration der Flugzeuge unverändert. Die Maschinen vom Typ Dash 8-400 werden weiterhin mit 78 Sitzplätzen in einer Viererreihe mit Mittelgang betrieben. Je nach Buchungskategorie stehen den Fluggästen unterschiedliche Sitzabstände zur

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