
Gericht bewertet Stopover-Programm als Pauschalreise und verpflichtet Fluggesellschaft zu Kostenerstattung
Eine Fluggesellschaft, die zusätzlich zur Flugbeförderung einen mehrtägigen Hotelaufenthalt über ihre eigene Buchungsplattform anbietet, kann rechtlich als Reiseveranstalter eingestuft werden. Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein von der Fluggesellschaft Etihad Airways angebotenes Stopover-Programm mit einer vierstündigen beziehungsweise vier-tägigen Zwischenlandung und Hotelübernachtung als Pauschalreisevertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zu qualifizieren ist. Da die Fluggesellschaft das von der Kundin ausgewählte und gebuchte Hotel vor Ort nicht bereitstellte, wurde sie dazu verurteilt, der Klägerin die Kosten für eine in Eigenregie gebuchte Ersatzunterkunft in Höhe von 2.387 Euro vollumfänglich zu erstatten. Das Gericht stellte klar, dass bei einem mehrtägigen Aufenthalt die Beherbergungsleistung eine eigenständige Hauptleistung darstellt und nicht lediglich als unbedeutende Nebenleistung der Flugbeförderung anzusehen ist. Sachverhalt und Buchungsablauf über das Portal der Fluggesellschaft Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem eine Passagierin über die Internetseite von Etihad Airways eine Flugverbindung von München über das Drehkreuz Abu Dhabi nach Malé auf den Malediven und zurück gebucht hatte. Im Zuge des Buchungsprozesses nutzte die Kundin ein auf der Website integriertes Premium-Stopover-Angebot. Sie wählte für den Hinweg einen viertägigen Zwischenstopp in Abu Dhabi aus und entschied sich für eine Unterbringung im Hotel Bab Al Qasr. Für das Stopover-Arrangement sowie eine Buchungsgebühr entrichtete sie einen Betrag von knapp 348 Euro. Im Anschluss stellte die Fluggesellschaft die Flugbuchung und die Hotelleistung zusammen als einheitliches Paket mit einem Gesamtbetrag von 1.042,20 Euro dar. Trotz der Zahlungsabwicklung und einer automatisierten Systembenachrichtigung, dass die Buchungsdetails in Kürze per E-Mail übermittelt würden, blieb eine finale Detailbestätigung








